INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.53 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 64.93 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'da15f153-3dfe-4f15-b06d-ff7ac34b0cf1', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragsstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO¹):\n\n- Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\n **Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden**\n \n - Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n - Änderungen in der Managementstrategie,\n - Fusionen und Übernahmen,\n - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n \n- Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n **Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden**\n \n - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n - die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n¹ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.\n\nImage Analysis: \n\n### Image Analysis\n\n**1. Localization and Attribution:**\n- **Image Positioning:** This is a single image occupying the full page.\n- **Image Numbering:** Image 1.\n\n**2. Object Detection and Classification:**\n- **Objects Identified:**\n - Logos: There are three logos present at the top of the image.\n - Logo of the European Union (EU).\n - Logo of the "Land Brandenburg".\n - Logo of the "ILB" (Investitionsbank des Landes Brandenburg).\n\n**3. Scene and Activity Analysis:**\n- **Scene Description:**\n - The scene is a document page with various text sections and logos.\n- **Activity:**\n - The primary activity here is the presentation of information regarding guidelines for a funding program. \n\n**4. Text Analysis:**\n- **Text Detected:**\n - The image contains a significant amount of German text, which forms the main content of the document.\n \n - **Header:**\n - "Kofinanzient von der Europaischen Union" (co-financed by the European Union).\n - "Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB".\n \n - **Title:**\n - "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL"\n - "Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm \'Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)\' in der Fassung vom 14.02.2024"\n\n - **Main Body:**\n - Section 1: Allgemeines (General)\n - Detailed subpoints outlining the requirements and guidelines for the funding application process. This includes criteria for Organizational Innovation (Organisationsinnovation) and Process Innovation (Prozessinnovation).\n\n- **Text Content Analysis:**\n - The document outlines the guidelines under the funding program named "BIG-Digital" introduced by the Ministry of Economy, Work and Energy, Brandenburg. \n - The primary focus is on supporting digitalization initiatives in small and medium-sized enterprises, including craft businesses, with at least a funding volume of 5,000 EUR.\n - It also differentiates eligible projects into Organizational Innovations and Process Innovations, specifying what kind of changes and improvements are considered acceptable under each category.\n\n**6. Product Analysis:**\n- **Not Applicable:** No products are directly depicted in the image.\n\n**8. Color Analysis:**\n- **Color Composition:**\n - Dominant colors include white, blue, red, and black.\n - The use of blue and white colors for EU branding and red for Brandenburg and ILB logos provides a clear visual distinction.\n\n**9. Perspective and Composition:**\n- **Perspective:**\n - The image is taken from a straight-on view, typical of document scanning or flat-lay photography.\n- **Composition:**\n - The composition is typical for official documents, with header logos at the top, a clear title, and structured sections of textual content.\n\n**10. Contextual Significance:**\n- **Overall Document Context:**\n - This image appears to be part of a set of official guidelines or informational documents related to the “BIG-Digital” funding program. It provides detailed information relevant to potential applicants about eligibility and application guidelines.\n- **Contribution to the Message:**\n - The logos, structured heading, and detailed text emphasize the official and formal nature of the funding program, conveying authority and legitimacy.\n\n**Conclusion:**\nThe image is a scanned (or digitally-produced) document providing comprehensive guidelines for the "BIG-Digital" funding program by the Ministry of Economy, Work and Energy of Brandenburg. It is aimed at small and medium enterprises including craft businesses to support their digitalization projects.\n'}, {'id': '0044ddd4-12fe-4282-8ce2-e183a7247f76', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale \n- durch Digitalisierung sowie \n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zur Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person derart rechtlich, wirtschaftlich, personal oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\n\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsplatz der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels Beiblätter "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt brutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttgehälter/-öhne anzugeben. Diese werden bei Erstäbrtrechnung anhand der vorzutragenden Gehalts-/Lohnhöhe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahmen: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahressonderzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': 'c0bbcb41-847c-4c8c-b39c-204825516c83', 'page': 3, 'text': '```\nVon den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der o. g. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird auf 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stundenlohn i. Gehaltsschlüssel in 52 Wochen x Wochenstunden i. A.) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitmerit wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, den im Vorhaben beschäftigte Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtarbeitszeit und der Zeitablauf zum Fördervorhaben pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/s den Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/h Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgezogen. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die abrechnungsfähigen Stunden liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monaten/zeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 1.433,30 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, Bezug auf ein Vorhaben hier für Verfügungen stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungsverbot\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfänger regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussforderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto zgl. 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle sonstige, die für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentile (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.\n```'}, {'id': '1b241b7b-17ec-4202-ac31-dfdb733749cf', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von ver\xadpflichte\xadten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von ver\xadpflichteten Dritten erbracht werden, sind nicht zu\xadlässig.\n\nVer\xadpflich\xadtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personnel oder or\xadganisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Ver\xadpflich\xadtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maß\xadgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Ver\xadpflich\xadtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personale Ver\xadpflich\xadtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben\xadordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Ver\xadpflich\xadtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschafts\xadrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragsvergabe zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebots Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen MitarbeiterInnen im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n**Nicht gefördert werden:**\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Ver\xadpflich\xadtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalaufgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': '55a439ba-0ce1-4900-8471-bbdd5c07d725', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlusskriterien einzelner Unternehmen an Infrastruktur zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation sowie tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Projektierung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i. e. einen üblichen Büroeinrichtung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i. e. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mailing-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagespässen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffung/turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft-ware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verlangt wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalausgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmenshöhe (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.11 seconds** ==================================================