INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.55 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 70.19 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'ad4b4ef0-521f-4457-9be6-c91c87e50656', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsprojekten kleinerer und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\n### 1.1 Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\nNicht als Organisationsinnovation angesehen werden:\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden berühren,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\n### 1.2 Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\nNicht als Prozessinnovationen angesehen werden:\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungs-kapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten selten ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenanbindung,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\nImage Analysis: \n\n### Image Analysis\n\n#### 1. **Localization and Attribution**\n- **Image 1**: This is the only image provided and will be referred to as Image 1 throughout the analysis.\n\n#### 2. **Object Detection and Classification**\n- **Objects**:\n - Logos of the European Union, Land Brandenburg, and ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg).\n - Various text sections.\n- **Key Features**:\n - The logos are positioned at the top of the page.\n - The text appears to be formal and structured, likely belonging to an official document or guideline.\n\n#### 4. **Text Analysis**\n- **Extracted Text**:\n - **Heading**: "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL"\n - **Subheading**: "Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024"\n - **Section 1**: "Allgemein"\n - The section describes funding criteria, including minimal funding amounts and conditions under which digital innovation projects are eligible.\n\n- **Content Analysis**:\n - The text outlines guidelines for a funding program (BIG-Digital) managed by the Landes Brandenburg.\n - It specifies eligibility criteria, types of innovations (e.g., organizational and process innovations), and exclusions for funding.\n - Criteria for eligible projects must involve existing workflows or processes in Brandenburg-based companies.\n - Emphasis on the distinction between organizational and process innovations, detailing what is not considered as innovation.\n\n#### 8. **Color Analysis**\n- **Dominant Colors**: \n - The logos feature colors of blue (European Union), red and white (Land Brandenburg), and red (ILB).\n - The main body of the document is in black text on a white background.\n- **Impact**:\n - The use of authoritative colors (blue and red) in the logos highlights the official nature of the document.\n - The black text on a white background ensures readability and a formal presentation.\n\n#### 9. **Perspective and Composition**\n- **Perspective**: \n - The image is taken from a straight-on perspective, suitable for documents to ensure clarity and readability.\n- **Composition**:\n - The page layout is structured with logos at the top, followed by headings, subheadings, and body text.\n - Bulleted and numbered lists are used for better structure and readability.\n - Sections are distinctly separated and appropriately titled to facilitate understanding.\n\n### Contextual Significance\nThis image seems to be a page from an official guideline document related to a funding program named BIG-Digital, launched by the Land Brandenburg\'s Ministry of Economy, Labor, and Energy. This program aims to support digital innovation projects in small and medium-sized enterprises, including craft businesses in Brandenburg. The document lays out eligibility criteria and specific distinctions between types of innovations (organizational and process) that can be supported, emphasizing practical improvements in business workflows and capacities.\n\n### Summary\n- **Image 1**: An official guideline document header and introductory page detailing the scope, eligibility, and distinctions of a funding program for digital innovation in small and medium enterprises in Brandenburg, supported by the European Union and ILB. The document is structured in a formal and easily readable format, using authoritative colors and clear sections to convey its content.\n'}, {'id': '3925aa27-9f3c-42ca-b388-9e33abd42592', 'page': 2, 'text': '# 2 Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebots externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale \n- durch Digitalisierung sowie \n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zur Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personal ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für dasVorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der im jeweiligen Arbeitsverhältnis geförderten Betriebsstätten im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels beiläufiger "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt brutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttgehälter/-höhne anzugeben. Diese werden bei Ersteinrechnungen anhand der vorzulegenden Gehalts-/Lohnschriebe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge\n- Gehalts\xaderhöhungen inklusive Tarifrahmen während des Durchführungszeitraums (Ausnahmen: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit)\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahresendzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': 'f91d89a6-4282-45a2-ace8-329f50107bf1', 'page': 3, 'text': 'Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B.: bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltskategorie in 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitmodell wird der jeweilige 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Dem ermittelten Personalaufwand pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtarbeitszeit und der Zeitanteil am Fördervorhaben pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/dem Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/7 Tage nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgehalten werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgekant. Sind Mitarbeiter*innen in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abrechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monaten für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführenden, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungsverbot\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden dürfen oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsmanagementen regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsmanagementen grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 2.4) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle solchen diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben \n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgestühle (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': 'e0a5ed8c-43a1-4037-84b1-76b4d8c10e99', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von ver\xadpflich\xadte\xadten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von ver\xadpflich\xadte\xadten Dritten erbracht werden, sind nicht zu\xadwen\xaddungs\xadfähig.\n\nVer\xadpflich\xadtun\xadgen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organi\xadsa\xadtori\xadsch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Ver\xadpflich\xadtung ist Artikel 3 des An\xadhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Ver\xadpflich\xadtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die persönliche Ver\xadpflich\xadtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben\xadord\xadnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organi\xadsa\xadto\xadri\xadsche Ver\xadpflich\xadtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmenden gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragsvergabe zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n# 2.3 Förderung – Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebots Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter\xadinnen im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n## Nicht gefördert werden\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Ver\xadpflich\xadtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personal\xadausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeiter\xadinnen.'}, {'id': '941e9562-82cc-4e5f-85df-7df66e33f894', 'page': 5, 'text': '# Nicht zuschussfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlüsse einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation sowie tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbild, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Förderung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesessen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffungen/tunumsmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit Software mitverkauft) und für Garantiverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barauszahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, insbesondere hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungzeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaugaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unverhältnismäßige Überschüsse\n- Eigene Leistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöhen (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.13 seconds** ==================================================