INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.56 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 194.14 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'f04391b4-ef8d-43f4-b605-3672ed4bf9a1', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden nur Vorhaben mit einem zuschussfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\n- Die **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\n**Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden:**\n\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationen betreffen.\n- Änderungen in der Managementstrategie.\n- Fusionen und Übernahmen.\n- Die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\nDie **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n**Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden:**\n\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n---\n\n1 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.\n\nImage Analysis: \n\n### Image 1 Analysis\n\n#### 1. **Localization and Attribution:**\n- **Image Position:** The only image on the page.\n- **Image Number:** Image 1.\n\n#### 2. **Object Detection and Classification:**\n- **Objects Identified:**\n - Logos and graphic elements.\n - Text paragraphs and headings.\n - Bullet points.\n\n- **Key Features:**\n - Logos at the top represent affiliations with the European Union, the Brandenburg state, and ILB.\n - The text is predominantly in German, and the layout appears to be a formal document or an informational flyer.\n\n#### 3. **Scene and Activity Analysis:**\n- The scene is a document layout, likely informative in nature. It seems to be presenting guidelines or procedural information.\n\n#### 4. **Text Analysis:**\n- **Heading:**\n - "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL"\n- **Subheading:**\n - "Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm \'Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe\' (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024"\n- **Body Text:**\n - **Section 1: Allgemein**\n - Information about minimum project funding of 5,000 EUR.\n - Requirements for digitalization projects to enhance existing processes in Brandenburg-based businesses.\n - Definitions and examples of organisational and process innovation.\n - Distinction between organisational innovation and process innovation.\n - Explanation of what does not qualify as innovation under the given rules.\n\n#### 8. **Color Analysis:**\n- **Dominant Colors:**\n - Blue: Used in the European Union logo and top left graphic.\n - Red: Used in the Brandenburg and ILB logos.\n - Primarily black text on a white background for readability and formal presentation.\n\n#### 9. **Perspective and Composition:**\n- **Perspective:**\n - Straight-on view of a document, typical of scanned or digitally created documents.\n- **Composition:**\n - Logos and headings at the top.\n - Subsections of text with bold headings and indented bullet points to organize information.\n\n#### 10. **Contextual Significance:**\n- **Contribution to Overall Document:**\n - The image appears to be part of an informational booklet or a set of guidelines for the "BIG-Digital" funding program aimed at supporting digital innovation in small and medium enterprises in Brandenburg.\n - Provides detailed eligibility information and procedural guidelines which are crucial for applicants.\n\n#### 11. **Metadata Analysis:**\n- **Not explicitly available** in the visual content provided.\n\n#### 12. **Graph and Trend Analysis:**\n- **Not applicable** as there are no graphs or trends in the image.\n\n#### 13. **Graph Numbers:**\n- **Not applicable** as there are no graphs in the image.\n'}, {'id': '04f3cb53-446d-4dbf-8cce-c8170cca9a96', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personnel oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels Beiblatt "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgeltbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttohälter/-löhne anzugeben. Diese werden bei Erstrechnung anhand der vorzuliegenden Gehalts-/Lohnschriebe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie anderweitig gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahressonderzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': 'cf17ef05-3486-4060-b644-659a77b8b8f6', 'page': 3, 'text': 'Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jeden im Vorhaben beschäftigten Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitmodell wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbetragszeit und der Zeitrahmen mit Förderrahmen pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/den Beschäftigten unterschrieben werden. Bei der Abrechnung dürfen 10 Stunden/Tag nicht überschritten werden. Soweit hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgezogen. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlichen Finanzierungsprojekten tätig, ist eine Doppelberichterstattung ausgeschlossen.\n\nDie Obergrenze für die **abzurechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n### 2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden dürfen\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfängerin regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n### 2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 2), 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n### 2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie sowohl die für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgebühren (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': 'e5b03484-ff6f-4167-b3ba-4738558d07fa', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personal und organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verpflichtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verpflichtungen" sind auf www.ibl.de verfügbar. Die persönliche Verpflichtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verpflichtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n# 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n**Nicht gefördert werden:**\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikationen. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': '682ec6f5-086b-4018-99f1-eb342d054482', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlüsse von einzelnen Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten vor Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Förderung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserbringung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i. e. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie keinen inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennen lässt\n- Ausgaben für Standardsoftware i. e. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten incl. Tagesessen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffungen/tummsäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mehr Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hierin und Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaufgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängern\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöhere (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 0.87 seconds** ==================================================