INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.56 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 179.20 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'a2cbe205-76f3-46f0-a06f-d3eb33e8647e', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsprojekt muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragsstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO¹):\n\n### 1.1 Organisationsinnovation\n\nDie Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. \n\n**Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden:**\n\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\n### 1.2 Prozessinnovation\n\nDie Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n**Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden:**\n\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorkosten resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n---\n\n¹ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. \n\n*verfügbar unter: [ilb.de](https://www.ilb.de) - Stand 28.04.2024* \n\n*Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024*\n\nImage Analysis: \n\n### **Image Analysis**\n\nHere is a comprehensive analysis of the attached visual content based on the given aspects:\n\n#### **1. Localization and Attribution:**\n- **Image Number:** Image 1\n- **Position:** Single image on the page\n\n#### **2. Object Detection and Classification:**\n- **Objects Detected:**\n - Logos: There are three logos present at the top of the document. The logos are of the European Union, \'Land Brandenburg,\' and \'ILB\' (Investitionsbank des Landes Brandenburg).\n - Text: The main content consists of headings, subheadings, paragraphs, and bullet points.\n\n#### **4. Text Analysis:**\n- **Extracted Text (translated to English where applicable):**\n - Title: "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL"\n - Subtitle: "Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm \'Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungs-vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe\' (BIG-Digital) In der Fassung vom 14.02.2024"\n - Section Heading: "1 Allgemein (General)"\n - Content: The text provides guidelines on eligible expenses for the \'BIG-Digital\' program that supports digitalization projects for small and medium-sized enterprises, including craft enterprises, in Brandenburg. The specific regulations, such as minimum eligible expenditure (5,000 EUR), eligibility criteria for the company\'s existing operational processes in Brandenburg, stipulations of organizational and process innovations, and exclusions are detailed.\n\n - Key Phrases:\n - "Organisationsinnovation" (Organizational Innovation)\n - "Prozessinnovation" (Process Innovation)\n - Exclusions listed under subcategories ("Not eligible as Organizational/Process Innovation")\n\n- **Significance of the Text:**\n - The document provides crucial information for entities considering applying for funding under the \'BIG-Digital\' program. It highlights the objectives, eligibility criteria, types of innovations that are fundable, and specific non-eligible activities. This serves as a guide for applicants to understand how they can align their projects for potential funding.\n\n#### **7. Anomaly Detection:**\n- **No anomalies detected:** The image appears to be a standard informational document with consistent formatting and no unusual elements.\n\n#### **8. Color Analysis:**\n- **Dominant Colors:**\n - Blue: Used prominently in the logos, particularly the European Union flag.\n - Red: Appears in the \'Land Brandenburg\' and \'ILB\' logos.\n - Black and Gray: Used for the text, providing clear readability against the white background.\n- **Impact on Perception:**\n - The color scheme is professional and aligns with official documentation standards, ensuring clarity and focus on the content. The use of blue and red logos highlights the affiliations and sponsors.\n\n#### **9. Perspective and Composition:**\n- **Perspective:**\n - The image is presented from a head-on view, typical for documents.\n- **Composition:**\n - The layout is hierarchical with the logos at the top, followed by a highlighted title, subtitle, and detailed textual content structured with headings, subheadings, and bullet points.\n\n#### **10. Contextual Significance:**\n- **Contribution to Overall Message:**\n - The image, being a guideline document, is significant in providing structured and clear information about the \'BIG-Digital\' program. It contributes to the overall objective of disseminating necessary guidelines for funding applications, ensuring transparency and understanding among potential applicants.\n\n#### **12. Graph and Trend Analysis:**\n- **No graphs present:** The document does not contain any data or trend charts.\n\n#### **Ablaufprozesse (Process Flows):**\n- **No process flows depicted:** The document focuses on textual guidelines rather than visual process depictions.\n\n#### **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):**\n- **Detailed Process Descriptions:**\n - The text outlines different processes under which funds can be allocated, such as organizational and process innovations.\n - Descriptions include what constitutes process and organizational innovation, along with what does not qualify under these categories.\n\n#### **Typen Bezeichnung (Type Designations):**\n- **Type Designations Specified:**\n - "Organisationsinnovation" (Organizational Innovation)\n - "Prozessinnovation" (Process Innovation)\n - Specific exclusions listed under both categories.\n\nBy analyzing these aspects, we gain a comprehensive understanding of the document\'s structure, content, and significance, which can aid in effectively utilizing the information provided for funding applications under the \'BIG-Digital\' program.\n'}, {'id': 'edb116e9-f4b8-4395-9ba8-5200d42039e1', 'page': 2, 'text': '## 2 Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n### 2.1 Modul - Beratung\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale\n- durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personnel oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n### 2.2 Modul - Implementierung\n\n#### 2.2.1 Personalausgaben\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der fördernden Betriebstätte im Land Brandenburg.\n\nDie Personalausgaben sind mittels Beiblatt "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt brutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttgehälter/-öhne anzugeben. Diese werden bei Erstanrechnung anhand der vorzuliegenden Gehalts-/Lohnscheine für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifgehören während des Durchführungszeitraums (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahresendzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': '4790760f-a642-4214-bb15-904c100f3205', 'page': 3, 'text': 'Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn i. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden i. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitanteil wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung die entsprechenden anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtberetszeit und der Zeitanteil am Förderrahmen pro Modul aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/von Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgelehnt. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abrechungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 1.433,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung solle mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungs-verbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden dürfen\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfängerin regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsanträge grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 192, 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie all jene, die für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentelle (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erwarbende Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': '79002777-75d3-4af2-aaac-e229ade0bf9c', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zulassungsfähig.\n\nVerflechtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ihb.de verfügbar. Die personale Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verflechtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebots Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n### Nicht gefördert werden\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.\n\n*Seite 4 von 5* \n*Merkblatt Ausgaben B-Digital 2024*'}, {'id': '42b49999-76b1-4be2-bf04-d63a4f0037a3', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Förderung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserbringung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Bürosausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie kein inhablicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Bürosausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten incl. Tagesessen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffung/tunumsäußige Erneuerungen von Standardsoft-ware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, vorgenommen innerhalb von Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungzeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalausgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unverzichtbare Überschüsse\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöhere (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 0.95 seconds** ==================================================