INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.52 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 74.12 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '35738661-6ca7-4f66-bdf1-a63c77fa83b7', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Vorhaben mit einem zuschussfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebstätte des antragsstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen den brandenburgischen Betriebstätten zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\nDie **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\nNicht als Organisationsinnovation angesehen werden:\n- Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\nDie **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\nNicht als Prozessinnovationen angesehen werden:\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\nImage Analysis: \n\n### Image Analysis\n\n#### Localization and Attribution\n- **Image 1**: The single image occupies the entire page, presented in a portrait orientation.\n\n#### Text Analysis\n- **Header**: The document is headed under the co-financing of the European Union and Brandenburg\'s subsidies program, as indicated by the logos and the text.\n- **Title**: "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL" translates to "Information Sheet Expenses BIG-DIGITAL".\n- **Sub-title**: Provides further description of the guideline by the Ministry of Economy, Labor, and Energy of the State of Brandenburg for the program "Brandenburg Innovation Voucher for the promotion of digitalization projects for small and medium-sized enterprises (SMEs) including craft enterprises (BIG-Digital)" as of 14.02.2024.\n\n#### Content Breakdown:\n1. **Section 1: General Information**\n - **Funding Requirements**: Projects with eligible expenditures of at least 5,000 EUR are supported.\n - **Applicable Projects**: Projects should relate to existing processes in a business establishment based in Brandenburg. The outcomes must benefit the Brandenburg-based facility.\n - **Types of Innovation**:\n - **Organizational Innovations**: Improvements involving organizational methods at the company level, the company’s business processes, or business relationships.\n - Non-qualifying Organizational Changes: Routine updates, management strategy changes, mergers, acquisitions, changes in working methods.\n - **Process Innovations**: Use of significantly improved methods for product or service production, involving substantial technical, equipment, or software changes.\n - Non-qualifying Process Changes: Minor adjustments or improvements, production or service capacity expansions, changes similar to current systems, methods, and seasonal or cyclical changes.\n\n#### Diagram and Chart Analysis\n- This specific page does not contain diagrams or charts.\n\n#### Perspective and Composition\n- **Perspective**: The image is taken from a straightforward, eye-level viewpoint presenting the document as it would appear to a reader.\n- **Composition**: The document is formatted with a header containing logos and title text, followed by a structured main content body divided into numbered sections for clarity.\n\n### Contextual Significance\n- **Overall Message**: The document is intended to inform businesses about the criteria and scope of funding available under the BIG-Digital program. It lays out clear definitions and limitations associated with organizational and process innovations within eligible companies in Brandenburg.\n\n### Metadata Analysis\n- **Document Footer**: Includes a note about general block exemption regulation and relevant legislative documentation (e.g., OJ L 187, 26.06.2014, p.1).\n\n### Conclusion\nThe image depicts an official document providing comprehensive guidelines for businesses in Brandenburg seeking subsidies for digitalization projects. The text provides detailed eligibility criteria, the scope of funded projects, and exclusions to ensure potential applicants adhere to specific requirements. The structured and formal layout emphasizes the document\'s official nature, aiming to guide recipients precisely and informatively.\n'}, {'id': '743cdd8e-9f2a-49c3-80e1-b89cdcbbd783', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale \n- durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, persönlich oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\n\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der in jeweiliger Arbeitsvertäge vereinbarten fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels Beiblatt "Ausgaben" zu beantragen. \n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der Zuwendungfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt bruto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind bei Antragstellung die geplanten AN-Bruttogehalts-/Löhne anzugeben. Diese werden bei Erstellung anhand der vorzuliegenden Gehalts-/Lohnschriebe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge\n- unregelmäßige Leistungszulagen u.a.\n- Einmalzahlungen\n- Sachbezüge\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifverhandlungen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit)\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld\n- sowie sonstige Jahresendzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': 'bc65c0b4-8fa2-4e4c-8031-ba803b0a740a', 'page': 3, 'text': '# Abrechnung von Personalaufwendungen\n\nVon den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jeden im Vorhaben beschäftigten Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stundenzahl im Gehaltschon in 52 Wochen x Wochenstunden i. A.) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeithelt wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit i. d. R. 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend der jeweiligen Teilzeitbeschäftigung zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\n## 2.2 Stundennachweis\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbetriebszeit und der Zeitraum mit Förderverhandlungen pro Modul aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/hden Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/h Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfungsbeschränkungen festgelegt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgekürzt. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlichen Finanzierungsprojekten tätig, ist eine Doppelprüfung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abzurechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer); bzw. 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK) und, abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn \n– aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden dürfen und \n– die Einnahmen der Zuwendungsanträge regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren. \n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsanträge grundsätzlich keinen höheren Beschäftigten besestellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehenden indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) geltend gemacht und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind diese Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, soweit und solange diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben \n– für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentze (z. B. Software-as-a-Service), \n– für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erbrachte Patente, \n– für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden. \n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': 'bbbf3213-b81f-4065-96c5-fb7c98eea78c', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von ver\xadpflichteten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von ver\xadpflichteten Dritten erbracht werden, sind nicht zu\xadwen\xaddig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organi\xadsatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Ver\xadpflichtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Ver\xadpflichtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die persönliche Ver\xadpflichtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben\xadordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Ver\xadplichtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementieren) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\nNicht gefördert werden:\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Ver\xadpflichtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalaufgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': '426b0445-3361-4bd9-8802-1639f3fd1646', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlüsse von einzelnen Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation sowie tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesspesen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffungen/tunismäßige Erneuerungen von Standards- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit anderer ware mitverkauft) und für Garantiverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht werden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaufgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistugen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöhe (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.01 seconds** ==================================================