INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.58 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 194.34 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'cbb6caa1-ce8c-439d-b321-33108dc87543', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\n**Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024**\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Projekte mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als **Organisationsinnovation** oder **Prozessinnovation** gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO¹):\n\nDie **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\nNicht als Organisationsinnovation angesehen werden:\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\nDie **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\nNicht als Prozessinnovationen angesehen werden:\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellung- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorkosten resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n---\n\n¹ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. \n[Website](https://www.example.com)\n\n*Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024*\n\nImage Analysis: \n\n### Image Analysis\n\n#### 1. Localization and Attribution:\n- **Image Location:** The image is located centrally on the page and occupies the majority of the space.\n- **Image Number:** Image 1\n\n#### 4. Text Analysis:\n- **Detected Text:** The main text in the image is in German, and the prominent headings and sections include:\n - **"MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL":** This translates to "Information Sheet for BIG-Digital Expenditures."\n - **"Allgemein":** This means "General."\n - **"Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.":** This translates to "The organizational innovation leads to the application of new organizational methods at the level of the company, in the area of workflows or business relationships of a company."\n - **"Prozessinnovation":** This means "Process Innovation."\n\n- **Text Content Analysis:**\n - The document provides guidelines for expenditures under the BIG-Digital program, which supports digitization projects for small and medium-sized enterprises, including crafts enterprises, in Brandenburg.\n - It mentions that projects with a funding eligible expenditure volume of at least 5,000 EUR will be supported.\n - Organizational innovation and process innovation are differentiated, with organizational innovation relating to new methods and processes within the company, and process innovation applying to new or significantly improved methods for production or service delivery.\n\n#### 8. Color Analysis:\n- **Dominant Colors:** The dominant colors in the image are white for the background, black for the main text, and blue and red for the logos.\n- **Impact on Perception:** The use of a white background and black text ensures readability and a professional appearance. The blue and red logos stand out and are likely intended to capture attention and emphasize the credibility and official nature of the document.\n\n#### 9. Perspective and Composition:\n- **Perspective:** The image appears to be scanned from a flat document.\n- **Composition:** The composition follows a formal layout typical of official documents:\n - The top section contains official logos from the European Union, the State of Brandenburg, and the ILB.\n - Below the logos, the main heading captures the document\'s subject: funding guidelines for digitization projects.\n - The text is organized into clear sections and bullet points, making it easy to read and follow.\n\n#### 10. Contextual Significance:\n- **Document Context:** The document appears to be a guideline for expenditure within a specific digitization funding program for businesses in Brandenburg.\n- **Contribution to Overall Message:** The image, with its official logos and structured text, reinforces the importance and legitimacy of the funding program. It provides clear instructions and criteria for businesses seeking support under this program.\n\n#### 13. Graph Numbers:\n- **Data Points Analysis:** There are no graphical data points mentioned or visible in the image provided.\n\n### Additional Aspects:\n\n#### Ablaufprozesse (Process Flows):\n- **Process Flows:** The document does not visually depict specific process flows but describes the importance of organizational and process innovations in text form.\n\n#### Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):\n- **Process Descriptions:** The text provides detailed descriptions of organizational and process innovations, distinguishing between minor and significant changes that qualify for funding.\n\n#### Typen Bezeichnung (Type Designations):\n- **Type Designations:** Organizational innovations and process innovations are clearly defined and differentiated.\n\n### Summary:\nThe document serves as an official guideline for businesses in Brandenburg looking to apply for funding under the BIG-Digital program aimed at supporting digitization projects. It outlines the criteria and definitions for organizational and process innovation, with a focus on substantial improvements eligible for funding. The structured layout and formal presentation, including official logos, reinforce the document\'s authority and purpose.\n'}, {'id': '44eb691c-e8ba-4ecf-8326-62607fe7862a', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebots externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse sowie Innovationspotenziale durch Digitalisierung\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Personen sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\n\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das für Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsplatz der fördernden Betriebstätten im Land Brandenburg.\n\nDie Personalausgaben sind mittels beiliegender "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt Bruttopersonal (AN-Basissaldo) des betreffenden Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttogehälter/-höhen anzugeben. Diese werden bei Ersteuerung anhand der vorzuliegenden Gehalts-/Lohnschriebe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängig sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.\n- Einmalzahlungen\n- Sachzuwände\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit)\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld\n- sowie sonstige Jahressonderzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitsbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': '07e2b05b-09fc-4746-8a92-8f3afe8c89f0', 'page': 3, 'text': '# 2.2 Abrechnung\n\nVon den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitkonto wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbereichszeit und der Zeithorizont am Fördervorhaben pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/den Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10 h/Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgelegt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgekannnt. Sind Mitarbeiter*innen in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelabrechnung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abrechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12-Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 1.433,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung gelten mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hierbei zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und/oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsumfangenden regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsumfange agend unabhängig keine ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto)601, 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie und solange diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgestelle (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erwarbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungszeitraums förderfähig.'}, {'id': 'f31e1a7d-ae14-46cc-a18f-5f794336be20', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.\n\nVerflechtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition von 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ihb.de verfügbar. Die persönliche Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verflechtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n# 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n## Nicht gefördert werden\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.\n\n---\n\n*Inhalt aus: MB-Digital 2024*'}, {'id': 'e8ea4106-053f-4da8-be27-7139259d9022', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können.\n- Ausgaben für reine Automatisierungsverfahren.\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen.\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server.\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen.\n- Ausschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens.\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe).\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse.\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing).\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbild, VR/AR-Umgebungen).\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Projektierung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung.\n- Ausgaben für Standard-Hardware i. S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist.\n- Ausgaben für Standardsoftware i. S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme).\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesessen.\n- Ausgaben für Rechtsberatung.\n- Erstattungsbeschaffung/tunumsmäßige Erneuerungen von Standard-Software und -hardware.\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen.\n- Bankgebühren.\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme.\n- Barzahlungen und Verrechnungen.\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer.\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen Honorare und Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware.\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind.\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind.\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungzeitraumes verursacht wurden.\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben.\n- Beratungsleistungen und eigene Personalausgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung.\n- unbezahlte Überstunden.\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers.\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter.\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen.\n- Unternehmerhöhen (Enthnahmen).'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.18 seconds** ==================================================