INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.56 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 190.63 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'b7269256-26fe-45ee-9e56-d16352643260', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden nun Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\n- Die **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\n Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden:\n \n - Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n - Änderungen in der Managementstrategie,\n - Fusionen und Übernahmen,\n - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\n- Die **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methodik für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden:\n \n - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten ähnlich sind,\n - die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden:\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenanschaffung,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n1. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. \n\n**Stand:** 14.02.2024 \n**Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024**\n\nImage Analysis: \n\n**Localization and Attribution:**\n- This is a single image positioned centrally on the page. It has been assigned as **Image 1**.\n\n**Text Analysis:**\n- The text in Image 1 is extracted as follows:\n\n ```\n Kofinanziert von der Europäischen Union\t\n ILB\n\n MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n 1 Allgemein\n Es werden nur Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n Das Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmen beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\n Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\n Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden\n – Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewendeten Organisationsmethoden beruhen,\n – Änderungen in der Managementstrategie,\n – Fusionen und Übernahmen,\n – die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\n Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden\n – geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n – der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n – die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\n Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden\n – einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n – allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n – neue Kundenausrichtung,\n – Lokalisierung,\n – regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n – der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n \n Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (…) in der jeweils geltenden Fassung\n VMLK/231097/7 | STAND: 23.01.2024\n Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024\n ```\n\n - **Significance:**\n - The document outlines the guidelines for the "Brandenburger Innovationsgutschein" program for promoting digitalization projects in small and medium enterprises, including craft businesses in Brandenburg. It details the criteria for funding, emphasizing projects that advance organizational or process innovations significantly benefiting the Brandenburg business environment.\n\n**Contextual Significance:**\n- **Image 1** serves as an informational guideline for businesses in Brandenburg seeking funding for digital innovation projects. It contributes to the overall theme by providing critical, structured information that helps businesses understand the requirements and the type of innovations that are eligible for funding under the specified program. This aids in informed decision-making and compliance with funding criteria.\n\n**Note:**\n- No other specified aspects such as Object Detection and Classification, Scene and Activity Analysis, Diagram and Chart Analysis, Product Analysis, Anomaly Detection, Color Analysis, Perspective and Composition, Metadata Analysis, Graph and Trend Analysis, Graph Numbers, Ablaufprozesse, Prozessbeschreibungen, Typen Bezeichnung, Trend and Interpretation, and Tables are applicable based on the provided content since they do not directly pertain to the text-based document in Image 1.\n'}, {'id': '4fa5c818-7d7f-4bf7-b864-ab614ddddf48', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebots externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale\n- durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, persönlich oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personal Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsplatz der fördernden Betriebstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mit beiliegender "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt brutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttogehälter/-höhen anzugeben. Diese werden bei Erstattungsantrag an die vorzuweisenden Gehalts-/Lohnschnitte für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u.ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tariferhöhungen während des Durchführungszeitraums (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahresabschlusszahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 % für eine Vollzeitstelle) den Beschäftigungsanteilen prozentual geringer berücksichtigt.'}, {'id': '55dead23-0c12-40de-b612-41b189317e06', 'page': 3, 'text': '# Abrechnung von Personalaufgaben\n\nVon den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalaufgaben ist ein Stundennachweis auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stundenlohn i. Gehaltskosten in 52 Wochen x Wochenstunden i. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresabrechnungshonorar wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz je im Vorhaben beschäftigter Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtarbeitszeit und der Zeitanteil am Fördervorhaben pro Modul aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/dem Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10 Stunden/Tag nicht überschritten werden. Soweit hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgerechnet. Sind Mitarbeiter:innen in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abrechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12-Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 1.433,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung gelten mindestens 0,5 Volleinsatzkräfte (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn \n\n- aus der Zuwendung auch Personalaugaben oder sächliche Verwaltungsaufgaben geleistet werden dürfen\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfänger regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussforderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 12, 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle sonstige diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben:\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentelte (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': '5090ad26-647a-44fd-accb-63665e2b0e3d', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen\xaddungsfähig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organisa\xadtorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verpflichtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verpflichtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die persön\xadliche Verpflichtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben\xadordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verpflich\xadtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Förderung – Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n### Nicht gefördert werden\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verpflichtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-ent\xadwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': '4a63a16c-40b8-4ca7-b3f5-c1928c937bbb', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastruktur zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation außer tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegung der, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Firmengründung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleisterstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Bürosausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Bürosausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesessas\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffungen/tummsmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantiverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungzeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaußgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöfe (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.33 seconds** ==================================================