INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.55 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 79.06 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '2a24f15c-7486-410a-b08b-bda7da83d812', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden von Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\n- Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\n### Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden\n\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\n- Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n### Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden\n\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden\n\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n---\n\n1 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.\n\nImage Analysis: \n\n### Analysis of the Attached Visual Content\n\n#### 1. Localization and Attribution:\n- **Image 1**: The single image present is identified as Image 1.\n\n#### 2. Object Detection and Classification:\n- **Image 1** contains several key elements:\n - Logos of European Union, Land Brandenburg, and ILB at the top of the document.\n - A title “MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL” followed by subheading text.\n - A section titled "1 Allgemein" with multiple paragraphs of textual content.\n\n#### 4. Text Analysis:\n- **Image 1** has significant text content:\n - At the top left, a partnership logo mentions the European Union.\n - The main title reads: "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL".\n - The subtitle gives detailed information about guidelines for a program by the Ministry of Economic Affairs, Labor, and Energy of the State of Brandenburg for promoting digital innovation vouchers to support small and medium-sized enterprises including craft businesses (BIG-Digital).\n - The main body under "1 Allgemein" elaborates on:\n 1. The minimum funding volume for projects.\n 2. Requirements for digitalization projects to be based on existing processes in a Brandenburg establishment.\n 3. Differentiation between organizational innovation and process innovation.\n 4. Specific exclusions from what is considered organizational or process innovation.\n\n- The text is in German and provides guidance on eligibility and conditions for funding.\n\n#### 8. Color Analysis:\n- **Image 1** predominantly uses shades of white for the background and black for the text, which ensures high readability.\n- Logos incorporate blue, yellow, red, and other colors to represent different organizations.\n- The document\'s main theme focuses on clarity and formal communication, highlighted by its restrained color usage.\n\n#### 9. Perspective and Composition:\n- **Image 1** is a scanned document or a digital document presented in a portrait orientation.\n- The composition follows a typical structured document layout with headers, subheaders, and paragraphs for clarity.\n- The use of bullet points and numbering helps in breaking down information systematically.\n\n#### 10. Contextual Significance:\n- **Image 1** appears to be an official guideline document for a digital innovation funding program by the State of Brandenburg.\n- The document’s purpose is to inform eligible businesses about the requirements and eligibility criteria for obtaining funding under the BIG-Digital program.\n- The detailed guidance helps ensure compliance and correct application procedures.\n\n#### 11. Metadata Analysis:\n- **Image 1** footer mentions "Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024," and a reference to the General Group Exemption Regulation No. 651/2014 by the Commission. This provides regulatory context and the document\'s update timeline.\n\n#### Additional Aspects:\n\n- **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):**\n - The document describes processes for organizational and process innovation, detailing what constitutes significant and minor changes.\n \n- **Typen Bezeichnung (Type Designations):**\n - Differentiates between organizational innovation processes and production/service-oriented process innovations.\n\n- **Trend and Interpretation:**\n - The document emphasizes the importance of substantial improvements and rejects minor enhancements or routine updates as fund-eligible innovations.\n \n#### Conclusion:\n- The document is a structured, official guideline providing clarity on eligibility and application procedures for a specific digital funding initiative aimed at promoting significant digital innovation in small and medium-sized enterprises in Brandenburg.\n'}, {'id': '2593f921-2bd0-44de-9564-f67aba9724cd', 'page': 2, 'text': '2 Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebots externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkungen):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale\n- durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verflochten sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsverhältnis geregelte Arbeitsort der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels beiläufiger "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsnehmerbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind bei Antragstellung die geplanten AN-Bruttohälter/-höne anzugeben. Diese werden bei Erstanrechnung anhand der vorzulegenden Gehalts-/Lohnscheine für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. ä.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhungen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahressonderzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': '07bb9ce1-57dc-4479-99af-7519ef874e66', 'page': 3, 'text': '# Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen.\n\nGrundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundennachweis auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitverhältnis wird der 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit von 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz je im Vorhaben beschäftigter Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbetriebszeit und der Zeitrahmen am Fördervorhaben pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/dem Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/h Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgerechnet. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelrückforderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abzugsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend einem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung gelten mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführenden, bezogen auf ein Vorhaben für ihre Verfügungen stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfänger regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto zgl. 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowiet und solange diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentstände (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erwerbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': '23fbc60d-6bb6-4300-abce-4c5cdbffa8bb', 'page': 4, 'text': '## 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personal- oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verfügung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verpflichtungen" sind auf www.lib.de verfügbar. Die personale Verfügung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verpflichtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverträgen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\n### Nicht gefördert werden\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verfügung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': '65153362-1291-4a7c-8431-4037dc8640e5', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlüsse von einzelnen Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserbringung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesessen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffung/turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes veranschlagt wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaufgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhöhere (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.08 seconds** ==================================================