INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.56 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 223.15 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'b195812e-0549-45ad-8d57-dca0f9f015af', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024.\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragsstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1):\n\nDie **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.\n\n### Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden\n\n- Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\nDie **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.\n\n### Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden\n\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden\n\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenansprache,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\nImage Analysis: \n\n### Localization and Attribution:\n\n- **Image 1:** The entire visual content is on a single document.\n\n### Text Analysis:\n\n- **Heading and Subheading:**\n - "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL"\n - This indicates a guideline or informational sheet related to "BIG-DIGITAL," which seems to be related to funding programs.\n\n- **Highlights from the Text:**\n - The document discusses guidelines from the Ministry of Economy, Labor, and Energy of the State of Brandenburg.\n - The program mentioned is "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)."\n - The document date mentioned is "14.02.2024."\n - The text outlines that projects with a minimum eligible expenditure volume of at least 5,000 EUR are supported.\n - It clarifies that the digitization projects must refer to processes already in an applying company\'s Brandenburg-based establishment.\n\n- **Sections and Key Points:**\n - **General Information (Allgemein):**\n - Minimum investment threshold.\n - Importance of referring to Brandenburg-based establishments.\n - **Organizational Innovation:**\n - Projects as organizational innovations are eligible.\n - Innovations that do not qualify include:\n - Changes already existing in the company.\n - Management strategies changes.\n - Acquisitions.\n - Implementation of existent work procedures.\n - **Process Innovation:**\n - Refers to new or significantly improved methods in production or service delivery.\n - Non-qualifying innovations include:\n - Minor changes or improvements.\n - Capacity expansions of similar existing systems.\n - Implementation of existing work processes.\n\n- **Footnote:**\n - References to General Group Exemption Regulation (Nr. 651/2014) and related legal texts.\n\n### Scene and Activity Analysis:\n\n- **Scene Description:**\n - The document features logos and textual content.\n - The logos include symbols of the European Union, the state of Brandenburg, and ILB Investment Bank of Brandenburg.\n \n### Perspective and Composition:\n\n- **Composition:**\n - The text is organized in a formal document format.\n - Logos at the top emphasize the organizations involved.\n - Structured into headings, policy details, and clarifications.\n\n### Contextual Significance:\n\n- **Context:**\n - The document aims to provide detailed guidelines for companies in Brandenburg applying for digital innovation funding.\n - It sets clear criteria for what qualifies and does not qualify as eligible expenditures and innovations.\n \nBy organizing the information in this manner, the document ensures that recipients understand the eligibility and application process thoroughly.\n'}, {'id': '7f2b0cf4-a56a-423d-85bc-56ed9ccd2685', 'page': 2, 'text': '# Zuwendungsfähige Ausgaben\n\n## 2.1 Modul - Beratung\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung):\n\n- zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale\n- durch Digitalisierung sowie\n- zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen.\n\nZuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen.\n\nDie beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Personen sind im Antrag anzugeben.\n\n## 2.2 Modul - Implementierung\n\n### 2.2.1 Personalausgaben\nZuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht.\n\nDie Personalausgaben sind mittels Beiblatt "Ausgaben" zu beantragen.\n\nDie Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt bruto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttohälter/-höhen anzugeben. Diese werden bei Ersterhebung anhand der vorzuliegenden Gehalts-/Lohnschnitte für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft.\n\nDer gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.\n\nZur Abgeltung der Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\nNicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie:\n\n- Prämien,\n- Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge,\n- unregelmäßige Leistungszulagen u. a.,\n- Einmalzahlungen,\n- Sachbezüge,\n- Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahmen: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit),\n- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,\n- sowie sonstige Jahressonderzahlungen.\n\nAls zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt.'}, {'id': 'ce8e359c-542c-40f2-855e-d33b9143c6c0', 'page': 3, 'text': '# 2.2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auf Personalaufgaben oder sachliche Verwaltungsausgaben gezahlt wird oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfangenden regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 260, 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle sonstigen diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentelte (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig. \n\n# 2.3 Abrechnungsfähige Stunden\n\nDie Obergrenze für die abrechungsfähigen Stunden liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12-Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 1.433,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführenden, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.'}, {'id': 'f79910ea-a24f-4557-a162-ce7625b4377c', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von ver pflichteten Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von verpflichteten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verplichtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verpflichtungen" sind auf www.idb.de verfügbar. Die personale Verpflichtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verpflichtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmers gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\nNicht gefördert werden:\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verpflichtung mit dem antragstellenden Unternehmen,\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt,\n- Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': 'edd0d34a-dbc1-404b-8cba-3dedfb9c52e4', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Anschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungenstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesessen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffung/tummsäüginge Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-Service (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hierunter Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaugaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfangenden\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmerhonorare (Entnahmen)'}] ================================================== **Elapsed Time: 0.93 seconds** ==================================================