INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/2751/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Namespace: 6f8a58ff-86f4-4e18-ba7e-7571db684058 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.79 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 60.15 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'bd9687b9-125a-43bf-be9d-916397b9629f', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN\n\nfür die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027\n\nBei den Förderungen nach der BIG-Digital-Richtlinie kommen eine \n\n- Pauschale für Arbeitgebertanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) und eine \n- Pauschale für indirekte Kosten (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) zur Anwendung. Die Pauschalen beruhen jeweils auf Unionsrecht und dienen der Verfahrensvereinfachung sowie der verwaltungstechnischen Entlastung.\n\nDieses Merkblatt erläutert die Pauschalen sowie die dazugehörigen Verfahren bei Antragsstellung, Bewilligung und Mittelanforderung. Maßgeblich sind die Festlegungen im Zuwendungsbescheid.\n\n## 1 Pauschalen für Arbeitgebertanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben\n\n### 1.1 Anwendungsbereich\n\nNach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie ist für Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie hinsichtlich der projektbezogenen direkten Personalausgaben zusätzlich eine Pauschale für Arbeitgebertanteile zur Sozialversicherung förderfähig.\n\n### 1.2 Antragsstellung\n\nEs können im Antragsverfahren Pauschalen für AG-Anteile zur Sozialversicherung für die gegen Entgelt tätigen Personen oder die NN-Stellen, deren Personalausgaben jeweils gefördert werden sollen, mittels der Bilibärter „Ausgaben“ beantragt werden. Hierfür sind die tatsächlichen bzw. die für die NN-Stellen geplanten AN-Bruttogehälter-Löhne anzugeben.\n\n### 1.3 Bewilligung\n\nDie ILB stellt das betreffende AN-Brutto für die gegen Entgelt tätigen Personen oder NN-Stellen fest. Vom AN-Brutto als Bemessungsgrundlage ausgehend bewilligt die ILB 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für AG-Anteile zur SV.\n\n### 1.4 Mittelanforderung\n\nSpätestens mit der Mittelanforderung, mit welcher erstmals Personalausgaben für eine gegen Entgelt tätige Person abgerechnet werden, überprüft die ILB die AN-Bruttogehälter/-löhne für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird. Ein Nachweis der tatsächlichen Zahlung der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich.\n\n## 2 Pauschale für indirekte Kosten\n\n### 2.1 Anwendungsbereich\n\nBei Anwendung der Pauschale sind nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben (Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie) förderfähig.\n\nDie Pauschale umfasst die folgenden indirekten Personalausgaben:\n\n- Bankgebühren\n- Bürokosten\n- Gas, Strom, Wasser\n\nImage Analysis: \n\n### Image Analysis Report\n\n**Image 1**\n\n#### Localization and Attribution:\n- **Image Position**: The image is the first and only on the page.\n- **Image Number**: Image 1\n\n#### Text Analysis:\n- **Title**: "MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN"\n- **Sub-title**: "für die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027"\n- **Context**: The document discusses the guidelines for flat rates under the Brandenburg Innovation Voucher Program aimed at promoting digitization projects for small and medium-sized enterprises, including craft businesses, for the EU funding period from 2021 to 2027.\n - **Main Sections**:\n - **Section 1**: "Pauschalen für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben"\n - **1.1 Anwendungsbereich**: Application area for employer contributions to social security for direct personnel expenses.\n - **1.2 Antragstellung**: Application submission process for these contributions.\n - **1.3 Bewilligung**: Approval process including specific steps for validation and verification.\n - **1.4 Mittelanforderung**: Requests for funds and the procedure for corresponding payments.\n - **Section 2**: "Pauschale für indirekte Kosten" (Flat rate for indirect costs)\n - **2.1 Anwendungsbereich**: Application area for indirect costs including bank charges, office supplies, and utilities (gas, electricity, water).\n\n#### Contextual Significance:\n- **Document Purpose**: This information leaflet is designed to provide detailed guidelines for businesses applying for subsidies under the specified program.\n- **Relevance**: The document provides essential details, including eligibility criteria, application processes, and funding guidelines, crucial for entities seeking financial assistance for digitization projects.\n\n#### Organizational Logos:\n- **Top-left**: "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Co-financed by the European Union)\n- **Top-right**: "Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)" — the funding bank organization logo appears under the EU logo\n- **Middle**: The logo of "Land Brandenburg" representing the state of Brandenburg is placed centrally aligning both logos on the top.\n\n#### Anomaly Detection:\n- **No anomalies detected**: The text appears coherent and consistent with standard guidelines for official documents. There are no unusual elements present.\n\n#### Color Analysis:\n- **Dominant Colors**: The document uses a simple color scheme primarily black text on a white background for readability. The logos include blue, red, and yellow colors – typical for European Union symbols and the Brandenburg state logo.\n \n#### Perspective and Composition:\n- **Perspective**: The perspective is a straightforward, eye-level view typical for document scans or prints.\n- **Composition**: The text is well-organized into sections and subsections, facilitating clear understanding. The header section clearly separates organizational information and document title from the guideline content.\n\n#### Diagram and Chart Analysis:\n- **No diagrams or charts included**: The document consists solely of textual information.\n\n#### Metadata Analysis:\n- **Date**: "Stand: 08.03.2024" (Effective as of March 8, 2024)\n- **Document Code**: "v0403090039 – 03/2024-038" identifies the specific version and publication date of the document.\n\n### Summary:\n\nThis image is an informational document detailing guidelines under the Brandenburg Innovation Voucher Program funded partially by the European Union. It provides critical information for businesses in Brandenburg on applying for subsidies related to digitization efforts. The document contains clear sections and instructions, with no visual anomalies, ensuring ease of use and application for the intended audience.\n'}, {'id': 'd86c538d-5544-4ab8-8ccd-4f8a47ce8159', 'page': 2, 'text': '- Internetgebühren und Internetdomain\n- Nettokaltmiete, auch für zusätzlich ausschließlich projektbezogen angemietete Büroräume\n- Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)\n- Porto, Kurier, Frachten\n- Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume\n- Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung\n- Sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung)\n- Telefon und Kommunikation\n- Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (z. B. Feuer- oder Diebstahlversicherung)\n- Verwaltungsbezogene Ausgaben für Leasing- und Mietverträge ohne Kaufoption, insbesondere KFZ\n- Verwaltungsbezogene Büroausstattung (Möbel, Lampen, Dekoration, Computer, Laptop, Kopierer)\n- Verwaltungsbezogene Fremdleistungsitem EDV\n- Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen\n\nEine Bezuschussung dieser Kostenträger als direkte Kosten ist nicht zulässig. Die von der Pauschale umfassten Ausgaben müssen nicht mehr abgerechnet und nachgewiesen werden.\n\n## 2.2 Bewilligung\n\nDie ILB bestimmt die förderfähigen direkten Personalausgaben für das Vorhaben und bewilligt ausgehend von diesen Ausgaben als Bemessungsgrundlage 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für indirekte Kosten.'}, {'id': '45663930-62cb-4992-956c-6e5d708ccf42', 'page': 3, 'text': '# Abrechnung von Stundenaufwänden \n\nVon den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitern sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt:\n\n1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet.\n2. Zum Jahresarbeitszeitbeirat wird der i. S. von 15 % AG-Anteil addiert.\n3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung die entsprechenden anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden).\n\nDaraus ergibt sich der Stundensatz, der im Vorhaben beschäftigten Person für die Abrechnung.\n\nDer Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbearbeitungszeit und der Zeitaufwand im Fördervorhaben pro Modul aufzulisten. Dieser muss von der Führungskraft und von der/dem Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10-Tage nicht überschritten werden. Soweit hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen feststellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgekannter. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen.\n\nDie Obergrenze für die **abrechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer).\n\nFür die Tätigkeit der Geschäftsführung sind mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen.\n\n## 2.2 Besserstellungsverbot\n\nDas Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn\n\n- aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsaugaben geleistet werden oder\n- die Einnahmen der Zuwendungsempfängerin regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren.\n\nIn diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten bessernstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten.\n\n## 2.3 Indirekte Ausgaben\n\nDurch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto 296, 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich.\n\n## 2.4 Sonstige Ausgaben\n\nZuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie und solche diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben\n\n- für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentelle (z. B. Software-as-a-Service),\n- für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenzen erwerbene Patente,\n- für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.\n\nDie Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig.'}, {'id': '3d92ece8-073a-4234-81b9-e7c002f9d5a0', 'page': 4, 'text': '# 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von öffentlichen Dritten\n\nLieferungen und Leistungen, die von öffentlichen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig.\n\nVerpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.lib.de verfügbar. Die personale Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verflechtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hatten, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann.\n\n## 2.3 Schulung\n\nGefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebootes Ausgaben für notwendig externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag).\n\nNicht gefördert werden:\n\n- Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen.\n- Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt.\n- Personalaufgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden.'}, {'id': 'e701ff34-c687-4f72-a16e-85c6b0dd30df', 'page': 5, 'text': '# 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben\n\nVon der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen:\n\n- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebstätte zugeordnet werden können\n- Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben\n- Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen\n- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server\n- Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen\n- Ausschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens\n- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten von Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe)\n- Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse\n- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)\n- Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegbilder, VR/AR-Umgebungen)\n- Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Förderung (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung\n- Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist\n- Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mail-Software, Betriebssysteme)\n- Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagespauschalen\n- Ausgaben für Rechtsberatung\n- Ersatzbeschaffungen/tunumsmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware\n- Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit dritter Ware mitverkauft) und für Garantieverlängerungen\n- Bankgebühren\n- gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme\n- Barzahlungen und Verrechnungen\n- erstattungsfähige Mehrwertsteuer\n- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware\n- Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind\n- Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind\n- Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden\n- nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben\n- Beratungsleistungen und eigene Personalaufgaben für die Projektbeantragung/-abrechnung\n- unbezahlte Überstunden\n- Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers\n- gebrauchte Wirtschaftsgüter\n- Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen\n- Unternehmenserhöhungen (Entnahmen)'}, {'id': '71c58e04-982d-4ebb-b751-f961892ba032', 'page': 6, 'text': '# 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden\n\nDie Zuwendungsempfangenden führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronische Datenaustauschsystem gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren.\n\n## 5.1 \n\nDie Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn\n\n1. sich vorherbehaltene Ausgaben der Zuwendungsempfangenden von mehr als 7,5 Prozent oder mehr als 10.000 Euro ermäßigen oder sich die Finanzierung ändert, insbesondere wenn die Zuwendungsempfangenden nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten.\n \n2. der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen.\n\n3. sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Verwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist.\n\n## 5.2 \n\nBei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die abgelehnten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verwendet worden. Die nicht verwendeten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen.\n\nEs gilt nicht im Falle von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über verianecht Kostenpositionen oder in Form von nicht mit Kosten wirkenden Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4 letzter Absatz wird insofern hingewiesen.\n\n## 5.3 \n\nZu unverzinsare Gegenständen innerhalb der Bewilligungsfrist nicht mit entsprechenden den Zuwendungszweck verwendet oder nicht benötigt werden.\n\n5.4 Ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird von den Eignern der Bewillahrungsstrikt über das Vermögen der Zuwendungsempfangenden im Insolvenzerfahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsempfangenden beschlossen, ist es unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vorzulegen, wie die Aufbewahrung der Belege um gegebenenfalls einer Prüfung durch die hierzu berechtigten Stellen bis zum Ende der Bewilligungsfrist gewährleistet wird; außerdem sind die Belege vollständig an die Bewilligungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter.\n\n5.5 Zu Angaben der Zuwendungsempfangenden (zum Beispiel Ansichten, Unternehmensstruktur, Gesellschaftsstruktur, Rechtsform) dienen.\n\n5.6 Für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen beinhaltet, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlung bezüglich Investitionen gemäß Bewilligungsbescheid festgelegten Verwendungszwecks Folgendes zutrifft:\n\n- Aufgabe oder Verlagerung einer Produktionsstätte an einen Standort außerhalb des Landes Brandenburg.\n- erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele oder der Durchführungsbestimmungen des Vorhabens, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden.\n\nDie Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre.\n\n## 5.7 \n\nDie Zuwendungsempfangenden sind über deren hinaus verpflichtet,\n\n1. den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen.\n\n2. die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid übermittelte Daten zu den geforderten Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde bis zu den vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die abgerufenen Daten.'}, {'id': '18f260dc-aea8-4c22-95cb-169587735385', 'page': 7, 'text': '# ANBest-EU 21\n\n## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO\n\nbei den am Vorhaben Teilnehmenden und den vom Vorhaben beteiligten Partnern gegebenenfalls weiteren, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Außerdem haben sie die am Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtsmäßigkeit und den Umfang der Datenüberhebung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichterstattung des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsprogrammen beauftragten Stellen zusammenzuwirken.\n\n### 5.3.3\nden Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen.\n\n### 5.3.4\nin geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und möglichst auch im Sinne der Umweltgerechtigkeit vermieden werden.\n\n### 5.3.5\neine vollständige Vorhabensdokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabenbezogenen Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen Einsatz der Sparmittel sowie die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Berichte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen.\n\n### 5.3.6\ndurchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungswesen) oder geeignete Buchführungsmethoden (zum Beispiel Kostenstellen) beizubehalten und entsprechende Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind Zuwendungen, die ausschließlich über vereinfachte Kostenpauschalen erfolgen, bei denen die Zuwendungen laut des Vielfaches eines sich für eine bestimmte Einheit benötigten Betrages festgelegt werden. Sofern eine Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können.\n\n## 6 Nachweise der Verwendung\n\nNummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programmatische Regelungen.\n\n### 6.1.a\nDie Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten aus dem Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen.\n\n### 6.2.a \nDer Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem tabellarischen Nachweis einschließlich der Belege.\n\n### 6.2.1\nIm Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des tabellarischen Belegnachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.\n\n### 6.2.2\nDer tabellarische Nachweis muss alle im Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Belege aufgelistet und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgeführt sind (Belegliste).'}, {'id': '7274e451-90b2-493b-8929-efaed2ebf667', 'page': 8, 'text': '# ANBest-EU 21\n## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu 44 LHO\n\n6.2.1 Die Zuwendungsempfänger müssen Tag, Empfänger sowie Grund und Einzelbetrag der Zahlung schriftlich angeben. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfachte Kostenoptionen bezüglich dieser nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen nicht in die Belege eingetragen werden.\n\n6.2.2 Bei aus dem ESF geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitgeberbrutto berücksichtigt ist.\n\n6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zuschussfähige Ausgabe berücksichtigt werden.\n\n6.2.4 Für Festbetragsfinanzierungen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen sind nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde ein angepasster zahlenmäßiger Nachweis und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen.\n\n6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen.\n\n6.3.1 Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfängern anhand von Belegen nachgewiesen werden können. Als Ausgabebeleg sind Rechnungen und Zahlungsbeweise vorzuhalten. Würden keine Rechnungen ausgelegt, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsbeweise zu belegen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere die Zahlungsempfangsenden, Grund und Tag der Zahlung und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zahlungsmerkmal zum Vorhaben (zum Beispiel Vorhabenname) enthalten. Werden Ausgaben nur anteilig abgerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und aufgerechneter Teilbetrag) auf den Belegen zu vermerken und in einer gesonderten Aufstellung schriftlich zu begründen.\n\n6.3.2 Absatz 1 gilt nicht für Ausgabebelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen bezüglich nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen.\n\n6.4 Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, es seien nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder die Zweckbindungfrist im Bewilligungsbescheid länger festgelegt wurde. Die Dokumente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie der Originale aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung, auch schon vor Ablauf der Verwendungsnachweisfristen, können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Anhandnehmen und Wiedergabe fahren muss auf Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassen Regelung entsprechen.\n\n6.5.1 Durften die Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen anschließend zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nummer 6.1.a beizufügen.'}, {'id': 'd56a380f-1a71-4606-88ed-7d283ca77d5b', 'page': 9, 'text': '# 7 Prüfung der Verwendung\n\n7.1 Die Bewilligungsbehörde beziehungsweise die mit der Prüfung der Förderfähigkeit von Ausgaben betrauten Kontrollinstanzen bei intere A sind berechtigt, Bücher, Belege, sonstige Geschäftsunterlagen und Dokumente anzufordern, die insbesondere den Nachweis\n\n- der tatsächlichen Durchführung des Vorhabens dienen (zum Beispiel Tätigkeitsnachweise, Anwesenheitsnachweise, Stundennachweise),\n- der tatsächlichen Verwendung der Zuschüsse beziehungsweise der Festbeträge, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich auf eine bestimmte Einheit ergeht, oder bei vereinbarten Kostenübernahmen beziehungsweise nicht mit Kosten verkürzten Finanzierungen, die dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Nachweis dienen,\n\nsowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. In den Fällen der Nummern 6.5.a und 6.5.b sind diese Rechte der Bewilligungsbehörde auch an Dritte gegenüber ausübungsbedingt.\n\n7.2 Der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, der Bundesrechnungshof (soweit eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln erfolgt), der Landesrechnungshof, das Finanzministerium, die für den jeweiligen Europäischen Fonds zuständige Verwaltungsbehörde, Beschigungsbehörde und Prüfbehörde sowie branchennahe Dritte und an der Förderung beteiligten öffentlichen Mittelgeber sind berechtigt, bei Zuwendungsempfängern beziehungsweise mit den Mitteln der Zuwendung werktäglich und bei die.\n\n7.3 Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und in Zusammenwirken mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen.\n\n7.4 Aufgedeckte unzureichende Ausgaben im Rahmen von Prüfungen nach Nummer 7.2 werden der nachträglichen Prüfung der Bewilligungsbehörde können auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert werden.\n\n# 8 Erstellung der Zuwendung, Verzinsung\n\n8.1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit im Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG) in Verbindung mit §§ 48, 49 VwVfG oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheitsbewertung zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird beziehungsweise seine Zuwendungsvertrag nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG) in Verbindung mit §§ 59, 60 VwVfG) nichtig ist oder gekündigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn\n\n- die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,\n- die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,\n- die Ausgaben sich nachträglich ermäßigen oder eine Änderung der Finanzierung nach Nummer 2 eingeht,\n- ein Verstoß gegen die unter Nummer 3 genannten Bestimmungen zur Beschaffung und Auftragsvergabe vorliegt.\n\n8.1.4 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die Zuwendungsempfangenden\n\n8.2.1 im Falle von Vorschuss ausgezahlten Mitteln die Zuwendung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und kein Verzeichnis auf die Einhaltung gemäß Nummer 1.4.a vorliegt oder\n\n8.2.2 Auslagen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Fristen, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegen sowie Pflichten (Nummer 5) nicht rechtzeitig nachkommen. Dies gilt auch dann, wenn ein Verfahren nach der'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.04 seconds** ==================================================