INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.65 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 14.64 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '74cc6a6d-b4be-4ce5-909a-ccfceb4679a3', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT\n## "Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027"\n\nZiel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen.\n\n1. **Inhalt der Grundrechtecharta** \n In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. \n Die Charta ist in sieben Kapiteln untergliedert: \n - Würde des Menschen \n - Freiheiten \n - Gleichheit \n - Solidarität \n - Bürgerrechte \n - Justizielle Rechte \n - Allgemeine Bestimmungen \n\n### Kapitel 1 ("Würde des Menschen") \nenthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen".\n\n### In Kapitel 2 ("Freiheiten") \nwerden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, das Versammlungs- und Vereinigungsrecht, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmensfreiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Aus-lehrung.\n\n### Kapitel 3 ("Gleichheit") \nbehandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten.\n\n### Im Kapitel 4 ("Solidarität") \nwerden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Recht der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichen Interesse aufgeführt.'}, {'id': '10a0e2c5-6002-4035-9a08-ea6307f3a25b', 'page': 2, 'text': 'st2208091630.docx - 10.08.2022 Merkblatt - Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 2 von 3 Kapitel 5 ("Bürgerrechte") enthält die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Par-lament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die EU-Or-gane und -Einrichtungen und den Zugang zu EU-Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Stra-fen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf 2 Achtung der Grundrechte in den Vorhaben Bei der Planung und Umsetzung von ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem ESF+, dem EFRE oder dem JTF zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhal-tung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben berück-sichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstel-lung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2016:269:FULL&from=RO Die an der Förderung beteiligten Stellen und die Begünstigten der Förderung sind verpflich-tet, die Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich einzuhalten. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Rechte, welche bei Vorhaben und Förderungen durch den ESF+/EFRE/JTF naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta der Grundrechte. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Grundrechtecharta dar, die in allen Phasen bei der Durchführung des beantragten Vorhabens zu beachten sind. − Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRC) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu ach-ten. Dies gilt insbesondere auch bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen des Vorha-bens. − Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sons-tigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Die Personen ha-ben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten. − Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC) Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. \x0c'}, {'id': '9c1e08b8-f0c4-4c44-b896-183df800f78a', 'page': 3, 'text': 'st2208091630.docx - 10.08.2022 Merkblatt - Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 3 von 3 − Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC) Niemand darf wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Welt-anschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Dies gilt auch für die Auswahl der Teil-nehmenden. − Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC) Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Be-schäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen. Angebote, die sich spe-ziell an das unterrepräsentierte Geschlecht wenden, sind mit diesem Grundsatz verein-bar. Darüber hinaus ist für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung des Vorhabens Sorge zu tragen. − Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Vorhaben zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird geachtet. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist beim Zugang zum Vorhaben und der Durchführung zu entsprechen, sofern keine in dem Vorhaben selbst liegenden Gründe dem entgegenstehen. Insbeson-dere sind bauliche Hindernisse zu vermeiden. − Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC) Gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie eine Begrenzung der Höchst-arbeitszeit ist zu gewährleisten. Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende, Mitarbei-tende wie auch für Honorarkräfte. − Umweltschutz (Art. 37 GRC) Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist sicherzustellen. 3 Beschwerdeverfahren und Rechtsweg Jede Person, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+/EFRE/JTF geförderten Vorhaben in seinen Grundrechten gemäß der Charta als ver-letzt ansieht, besitzt die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber der zuständigen Verwal-tungsbehörde. Weiterführende Informationen zum Verfahren werden auf der jeweiligen Webseite veröffentlicht (siehe esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.branden-burg.de). 4 Weiterführende Informationen Auf den genannten Webseiten des ESF+ und des EFRE/JTF des Landes Brandenburg (esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de) werden zudem weiter-führende, fachspezifische Informationen zur Charta zur Verfügung gestellt, z. B. eine Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen, deren Arbeit im Zusam-menhang mit den Rechten und Prinzipien der Charta steht und die bei Bedarf kontaktiert werden können. \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.06 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 638, 'total_tokens': 26337}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 674, 'total_tokens': 26373}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 2726, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 2726}] ================================================== **Elapsed Time: 1.06 seconds** ==================================================