INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.77 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 11.57 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '8f9fb7f8-1a52-4306-a5a5-6044c4e38480', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL\n\nRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024\n\n## 1 Allgemein\n\nEs werden nur Vorhaben mit einem zuweisungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert.\n\nDas Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.\n\nDigitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO¹):\n\nDie Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden mindestens auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder Geschäftbeziehungen eines Unternehmens.\n\n### Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden\n\n- Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen,\n- Änderungen in der Managementstrategie,\n- Fusionen und Übernahmen,\n- die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs.\n\nDie Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software mindestens auf Ebene des Unternehmens.\n\n### Nicht als Prozessinnovation angesehen werden\n\n- geringfügige Änderungen oder Verbesserungen,\n- der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind,\n- die Einstellung eines Arbeitsablaufs.\n\nWeder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden\n\n- einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,\n- allein vorliegenden Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen,\n- neue Kundenausrichtung,\n- Lokalisierung,\n- regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Änderungen und\n- der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.\n\n¹ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung: Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung\n\n\nMerkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024\n\n---'}, {'id': 'bdc04d60-f104-465b-b5d5-ed67d217b0f1', 'page': 2, 'text': 'w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 2 von 6 2 Zuwendungsfähige Ausgaben 2.1 Modul - Beratung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Bera-tungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschrän-kung): − zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung sowie − zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungs-maßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen. Die beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verflochten sein. Zudem muss die Person über einschlä-gige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikatio-nen der beratenden Personen sind im Antrag anzugeben. 2.2 Modul - Implementierung 2.2.1 Projektbezogene Personalausgaben Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antrag-stellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht. Die förderfähigen Personalausgaben sind über die Beiblätter "Ausgaben" zu ermitteln. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungs-fähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben ku-muliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind bei Antragstellung die geplanten AN-Bruttogehälter/-löhne anzugeben. Diese werden bei Erstabrechnung anhand der vorzule-genden Gehalts-/Lohnscheine für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorha-ben tätig wird, überprüft. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfä-hig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. Nicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie − Prämien, − Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge, − unregelmäßige Leistungszulagen u. ä., − Einmalzahlungen, − Sachbezüge − Gehaltserhöhungen inklusive Tariferhöhungen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit) − Urlaubs- und Weihnachtsgeld, − sowie sonstige Jahressonderzahlungen. Als zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt. \x0c'}, {'id': 'a9a5f978-6582-4c3d-b515-9a2eee159d98', 'page': 3, 'text': 'w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 3 von 6 Für die im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grund-lage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der o. g. Be-messungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stun-dennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt: 1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird auf 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stun-denlohn lt. Gehaltsschein x 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet. 2. Zum Jahresarbeitnehmerbrutto wird der 15 % AG-Anteil addiert. 3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung die entsprechen-den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Mo-nate / 1.720 Stunden). Daraus ergibt sich der Stundensatz je im Vorhaben beschäftigter Person für die Abrechnung. Der Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtarbeits-zeit und der Zeitanteil am Fördervorhaben pro Monat aufzuzeichnen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/vom Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dür-fen 10h/Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschrei-tungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben aberkannt. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförde-rung auszuschließen. Die Obergrenze für die abrechnungsfähigen Stunden liegt bei maximal 1720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Be-schäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeit-stelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer). Für die Tätigkeiten der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitarbeitskraft (VAK), un-abhängig von der Anzahl der Geschäftsführenden, bezogen auf ein Vorhabenjahr abseits der Projekteinbindung frei zur Verfügung stehen. Besserstellungsverbot Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn − aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleis-tet werden dürfen und − die Einnahmen der Zuwendungsempfangenden regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren. In diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten bes-serstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. 2.2.2 Indirekte Ausgaben Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto zzgl. 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich. 2.2.3 Projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung Zuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Imple-mentierungsprozess stehen. Die Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung (Wirtschaftsgüter, hier WG) können nur soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, gefördert werden. Werden diese anteilig für das Vorhaben genutzt, erfolgt eine entsprechend anteilige Förderung. Die Förderung der WG erfolgt in Höhe des Wertverlustes innerhalb des Durchführungszeitrau-mes des Vorhabens ab Anschaffung des WG. Der Wertverlust wird unter Zugrundelegung der dem Durchführungszeitraum des Vorhabens zurechenbaren Abschreibung des WG ermittelt. Abschreibungen über den Durchführungszeitraum hinaus können nicht als zuwendungsfähig berücksichtigt werden. \x0c'}, {'id': '098b3ea0-3f1d-454d-8da0-a8f266f341ec', 'page': 4, 'text': 'w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 4 von 6 Die Ermittlung des Wertverlustes kann einer der folgenden Abschreibungsvarianten für die oben genannten WG zugrunde gelegt werden: a) Anteiliger Wertverlust gem. AfA-Tabelle im Durchführungszeitraum Für WG kann der Werteverlust gemäß der in der AfA-Tabelle angegebenen Nutzungs-dauer ermittelt werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der gemäß AfA-Tabelle festgestellten Nut-zungsdauer ab Anschaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwen-dungsfähig. b) Vollständiger Wertverlust (im Jahr der Anschaffung oder Herstellung) Abweichend zu a), kann gemäß 1.4 des nachfolgend benannten Schreibens des Bundes-ministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479), die Abschreibung der im Schreiben benannten WG im Jahr der Anschaf-fung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen werden. Es wird eine vollständige Ab-schreibung im Durchführungszeitraum angenommen. Für geringwertige WG kann ebenfalls - unabhängig von dem BMF-Schreiben eine vollstän-dige Abschreibung im Durchführungszeitraum zugrunde gelegt werden. c) Anteiliger Wertverlust unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 12 Monaten Abweichend von a) kann außerdem gemäß des o. g. BMF Schreibens, für die im Schrei-ben benannten WG eine Nutzungsdauer von 12 Monaten angenommen werden. Die An-schaffungs- oder Herstellungskosten können somit linear über 12 Monate abgeschrieben werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der 12-monatigen Nutzungsdauer ab An-schaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwendungsfähig. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt über die zum Antrag einzureichen-den Beiblätter Ausgaben. In den Beiblättern ist der prozentuale Nutzungsanteil, die gewählte Abschreibungsvariante, der Nutzungszeitraum im Durchführungszeitraum und ggf. die Ab-schreibungsdauer anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Abschreibungen auch Ihren tatsächlichen Ab-schreibungen entsprechen müssen. Zweckbindungsfrist Erworbene WG müssen mindestens drei Jahre nach Abschlusszahlung in der geförderten Be-triebsstätte im Land Brandenburg verbleiben (es sei denn, sie werden durch gleich- oder hö-herwertige Güter ersetzt). 2.2.4 Lieferungen und Leistungen Dritter Dies beinhaltet Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente. Insbesondere sind hier projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte enthalten. Dazu gehören außerdem projektbezogene Fremdleistungen, die Teile des Vorhabens betreffen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nur von fachlich qualifizierten Dritten erbracht werden können (z. B. Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software). 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen-dungsfähig. Verflechtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisa-torisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personelle Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben-ordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische \x0c'}, {'id': 'c422b31c-8d6c-4ad3-98fb-e4aebda70f98', 'page': 5, 'text': 'w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 5 von 6 Verflechtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrecht-lich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegen-stand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann. 2.3 Modul - Schulung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag). Nicht gefördert werden − Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen, − Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Da-von abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Pro-dukten ohne Nachweis vorausgesetzt − Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeiten-den. 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Von der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgenommen: − Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können − Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben − Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen − Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server − Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertra-gung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen − Anschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außer-halb des Unternehmens − Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) − Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse − Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenopti-mierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing) − Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbil-der, VR/AR-Umgebungen) − Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Fertigung (Produk-tion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung − Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Vorhaben erkennbar ist − Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mailing-Software, Betriebssysteme) − Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesspesen des Dienstleisters − Ausgaben für Rechtsberatung − Ersatzbeschaffungen/turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware − Ausgaben für die Wartung, auch die an EDV-Systemen (werden oft im Paket mit der Soft-ware mitverkauft) und für Garantieverlängerungen − Bankgebühren \x0c'}, {'id': '95935a53-6d7f-455e-b314-ab0076b362bd', 'page': 6, 'text': 'w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 6 von 6 − gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme − Barzahlungen und Verrechnungen − erstattungsfähige Mehrwertsteuer − Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware − Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind − Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind − Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden − nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben − Beratungsleistungen und eigene Personalausgaben für die Projektbeantragung/-abrech-nung − unbezahlte Überstunden − Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfangenden − gebrauchte WG − Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen − Unternehmerlöhne (Entnahmen) − Ausgaben für WG, soweit sie nicht für das Vorhaben genutzt werden \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.35 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 638, 'total_tokens': 26337}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 527, 'total_tokens': 26226}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 5031, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 5031}] ================================================== **Elapsed Time: 1.35 seconds** ==================================================