INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.76 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 11.98 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'ccfc5075-1661-4acc-b432-eafc1779b77e', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT \n## „BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDIFFERENZIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“\n\nEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027\n\nEuropäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027\n\n## Inhaltsverzeichnis\n\n1. **Rechtliche Grundlagen** ............................................................................................................... 2 \n2. **Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter** ................................................. 2 \n3. **Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung** ................................................................. 3 \n4. **Anforderungen an die Antragsstellung** .................................................................................. 4 \n5. **Nützliche Links** ....................................................................................................................... 5 \n\n---\n\n# #120362/1590 – 10.11.2022\nMerkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“'}, {'id': '76b3985d-f8b4-48f9-8902-642ee6ad30c9', 'page': 2, 'text': ' st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 2 von 5 1 Rechtliche Grundlagen Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umset-zung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung der bereichsüber-greifenden Grundsätze der Förderung Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskrimi-nierung im EFRE/JTF geben. Die Grundsätze der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/10601 beschrie-ben. Danach soll sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Ge-schlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Dabei wird insbesondere der Berücksichtigung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Gewicht eingeräumt. 2 Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Die Förderung der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen2 ist eine Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF. Dieser integrierte Ansatz kann, wo dies möglich und sinnvoll ist, durch konkrete Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen gleichstellungsfördernden Beitrag leisten, ergänzt werden. Hinweise für Projektverantwortliche bei Planung und Umsetzung Aufgrund der Vielzahl möglicher Projektausrichtungen mit unterschiedlicher Relevanz für die Geschlechtergleichstellung kann es keinen universalen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Querschnittsaufgabe geben. Das Ziel ist, Projektverantwortliche für das Thema zu sensibilisie-ren und ggf. auf freiwilliger Basis Verbesserungen an den Projekten im Hinblick auf die Ge-schlechtergerechtigkeit anzuregen. Folgende Überlegungen und Schritte können dabei hilfreich sein, Ungleichheiten zu identifizie-ren, Abhilfemaßnahmen zu planen und Geschlechtergerechtigkeit in einem aus dem EFRE oder dem JTF geförderten Projekt umzusetzen. 1. Analyse der IST-Situation Identifizierung geschlechtsrelevanter Aspekte im Handlungsfeld und Analyse möglicher Probleme, wie beispielsweise: − Gibt es Hinweise, dass Frauen und Männer in dem vorgesehenen Projekt unterschiedlich repräsentiert sein werden? Wenn ja, warum? − Haben Frauen, Männer oder nicht-binäre Menschen, die im Projekt tätig sind, die gleichen Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können? − Sind weitere Merkmale wie Alter, Migrationshintergrund oder Behinderung im Projektkon-text relevant? Inwiefern? − Was sind die Ursachen möglicher Ungleichheit? − Welche Einflussgrößen spielen eine Rolle? − Welche möglichen Auswirkungen können die Ungleichheiten haben? 1 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (kurz: Dach-VO) 2 Nicht-binäre Menschen ordnen sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zu. \x0c'}, {'id': '4cd6c322-bccf-44fa-b570-924d2fccaf23', 'page': 3, 'text': ' st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 3 von 5 2. Ableitung von Zielen − Können im Hinblick auf möglicherweise festgestellte Probleme konkrete Gleichstellungs-ziele (qualitativ/quantitativ) formuliert werden? − Welche Wirkungen, Ergebnisse oder Teilhabeziele sollen dabei erreicht werden? − Wie bzw. woran kann die Erreichung der Ziele gemessen werden? 3. Umsetzung geschlechtsgerechter Projektgestaltung − Wie kann durch das Projekt vermieden werden, dass möglicherweise vorhandene unglei-che Geschlechterstrukturen verfestigt werden? Beispiele: Ermöglichen von Teilzeit-/Gleitzeitmodellen, Homeoffice-Lösungen, Hilfen beim Wieder-einstieg nach Elternzeit/häuslicher Pflege, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen oder Männer, geschlechtssensible Kommunikation − können geschlechtsrelevante Aspekte bei investiven Projekten berücksichtigt werden, etwa bei Produktdesign, Sicherheitsbedürfnis, Zugänglichkeit? 4. Bewertung der Erreichung der Ziele Falls konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung festgelegt worden sind, sollte zum Abschluss des Projektes durch die Projektverantwortlichen beurteilt werden, inwiefern die Gleichstel-lungziele erreicht worden sind. Die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse können dann z. B. zum Verwendungsnachweis der Bewilligungsstelle stichpunkthaft mitgeteilt wer-den. 3 Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltan-schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Ganz konkret werden damit u. a. im EFRE/JTF insbesondere folgende Personengruppen adressiert: − Menschen mit Behinderung − Menschen mit Migrationshintergrund − ältere Menschen − Angehörige von Minderheiten wie z. B. den Sorben, Sinti und Roma etc. − Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik (AGG) können Be-troffene gegen Benachteiligungen mit rechtlichen Mitteln vorgehen, diskriminierte Menschen können eine Gleichbehandlung auf dem Rechtsweg durchsetzen. In den für den EFRE/JTF in der Förderperiode 2021-2027 geltenden Verordnungen3 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kom-mission die erforderlichen Vorhaben gegen jede Form der Diskriminierung treffen und insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigen. 3 Vgl. Art. 8 der Dach-VO und Erwägungsgründe (5) und (6) der VO (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (EFRE-VO), sowie Erwägungsgründe (15) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF-VO) \x0c'}, {'id': '4b92f9e2-525c-4286-bd0e-1019486348f9', 'page': 4, 'text': ' st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 4 von 5 Dabei ist in angemessener Weise den Erfordernissen von benachteiligten Bevölkerungsgrup-pen Rechnung zu tragen, um ihnen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dadurch ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern. Die Förderung der Nichtdiskriminierung ist Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF in Brandenburg. Sie wird durch Anwendung einer Doppelstrategie sichergestellt: − Die durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes in allen Phasen des EFRE/JTF- Programms sowie − Durchführung von Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen, die Nichtdiskriminierung fördernden Beitrag leisten. Nachfolgend werden beispielhafte Aktivitäten beschrieben, wie der Grundsatz der Nichtdiskri-minierung und Barrierefreiheit über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben4 hinaus im Rah-men von EFRE/JTF-geförderten Vorhaben umgesetzt werden kann: − Maßnahmen für verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bei geförder-ten Workshops und Veranstaltungen − Anpassung von Informations- und Kommunikationsmaterialien, digitalen Medien, u. a. im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen − Integration von älteren Arbeitnehmern, Migranten oder Menschen mit Behinderungen in ein Projektteam − Beteiligung von Vertretern für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Entschei-dungen zur Projektplanung und Durchführung 4 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. För-derprogrammen bestätigt werden, dass die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstel-lung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Projektdurchführung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grunds-ätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnah-men geplant sein, die einen konkreten Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. Förderanträge ohne die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragsbear-beitung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, bei denen negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung/Nichtdiskriminierung berechtigt, eine Überprüfung durch Ein-sichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durch-zuführen. 4 Vgl. beispielsweise Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und § 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union \x0c'}, {'id': 'e749ccc3-c431-4a46-8bf5-0bcf86d1f769', 'page': 5, 'text': ' st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 5 von 5 5 Nützliche Links Auf folgenden Internetseiten finden Sie u. a. eine Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Checkliste_Barrierefreie Veranstaltungen_ESI-Fonds.pdf (brandenburg.de) Informationen zu Barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen: http://www.nullbarriere.de Informationen zu Barrierefreiheit in digitalen Medien: Arbeitshilfe des Amts für Veröffentlichungen der EU zu barrierefreien digitalen Publikationen (in englischer Sprache) Informationen für Gendersensible Kommunikation in der Praxis: EFRE-Broschüre Gendersensible Kommunikation in der Praxis Grundlagen und Hilfestellungen (brandenburg.de) Informationen und Beratung zur Ausstattung/Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen durch Integrationsfachdienste Brandenburg: www.ifd-brandenburg.de Weiterführende Informationen unter http://www.integrationsaemter.de beispielsweise das Themenheft „ZB Spezial. Was heißt hier behindert?“ informiert über verschiedene Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben mit Fallbeispielen und Tipps für die Praxis. \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.04 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 638, 'total_tokens': 26337}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 296, 'total_tokens': 25995}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 3491, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 3491}] ================================================== **Elapsed Time: 1.04 seconds** ==================================================