INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.75 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 10.63 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'f15770c6-f789-4702-b0cc-c5378f731640', 'page': 1, 'text': '# MERKBLATT \n## „BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“\n\nEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 \n\nEuropäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 \n\n## Inhaltsverzeichnis\n1. Rechtliche Grundlagen............................................................................................2 \n2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung................................................2 \n3. Anforderungen an die Antragsstellung ................................................................3 \n4. Nützliche Links......................................................................................................4 '}, {'id': 'b29f0a40-2e7c-4133-af12-eebe3a2198b8', 'page': 2, 'text': 'st2206290829 - 17.05.2023 „Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ 2 von 4 1 Rechtliche Grundlagen Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umset-zung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung des bereichsüber-greifenden Grundsatzes der Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung (ökologische Dimen-sion) im EFRE/JTF geben. Der Grundsatz der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung wird in Artikel 9 und in Erwä-gungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/10601 beschrieben. Danach sollten die Ziele des EFRE/JTF im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 1 AEUV2 unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, der Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung und des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris verfolgt werden. Die Nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe zur Sicherstellung einer wirtschaft-lich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung die sich durch nahezu alle Politik- und Lebensbereiche zieht. Sie soll auf ausgewogene und integrative Weise verwirklicht, in allen Politikbereichen der Europäischen Union berücksichtigt und politi-sche Maßnahmen ergriffen werden, um die globalen Herausforderungen bewältigen zu können. Für die Förderung von Vorhaben mit dem EFRE/JTF im Land Brandenburg fokussiert dieses Merkblatt auf die ökologische Dimension des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung. 2 Grundsatz der Förderung einer ökologisch Nachhaltigen Entwicklung Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bei der Vorbereitung und Umsetzung der Struk-turfondsprogramme das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu verfolgen. Diese sogenannte ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beschreibt den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehören die Umweltschutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kulturelles Erbe und Landschaft sowie die mensch-liche Gesundheit3. Die Umsetzung dieses Ziels bedingt auch die Verfolgung einer auf Recycling und Abfallvermeidung basierenden Kreislaufwirtschaft und die Anpassung an den Klimawan-del.4 Ökologisch nachhaltig ist eine Lebens- und Arbeitsweise, die die natürlichen Lebens-grundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen führt. Je nach Ausrichtung eines Fördervorhabens können verschiedene Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit relevant sein und durch entsprechende Anpassungen oder Vorkehrungen bei der Vorhabenplanung berücksichtigt werden. Beispiele für die Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in EFRE/JTF-Vorhaben: − Bei der Errichtung von Gebäuden: Nutzung von zertifizierten Standards für Nachhaltiges Bauen, wie z. B. DGNB, LEED/ BNB, Integration von Bestandteilen „grüner Infrastruktur“ in 1 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (kurz: Dach-VO) 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 3 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Anhang I, Buchstabe f) 4 “COMMISSION EXPLANATORY NOTE: Application of the “do no significant harm” principle under cohesion policy during programming” \x0c'}, {'id': 'a536c041-d139-4771-a5cb-6892a8c0619b', 'page': 3, 'text': 'st2206290829 - 17.05.2023 „Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ 3 von 4 das Bauprojekt, z. B. begrünte Dächer und Fassaden, Nisthilfen für Tiere, Entsiegelung von Flächen etc., Reduzierung der Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen auf das notwendige Maß − Bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen: Erwerb von Produkten mit Umwelt- oder Energiesiegel, wie z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, EU-Energielabel u. a. − Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen, in Forschungseinrich-tungen und bei Verbundforschungsprojekten: Identifizierung von ökologisch nachhaltigen FuI-Projekten, Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbasierten Auswahlkriterien für die Pro-jektauswahl bei anwendungsorientierten Forschungsprojekten − In Unternehmen/in geförderten Einrichtungen: Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Quellen (z. B. mit Grünstrom-Label), Einführung von Recyclingsystemen, Einführung von Umweltmanagementsystemen bzw. Zertifizierungen, wie z. B. ISO 14001, EMAS oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex − Bei der Beschaffung/öffentlichen Ausschreibung: Nutzung von Umweltkriterien bei der Vergabe bzw. Beschaffung, Einführung elektronischer Verfahren zur Reduzierung von Papierverbrauch und Verkehrsaufkommen − Bei geförderten Auslandsmarkterschließungsaktivitäten: Freiwillige CO2-Kompensation bei Flugreisen, Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Wiederverwendung von Materia-lien für Messestände oder Einsatz von Materialien, die leicht recycelt werden können − Bei Projekten zur Schaffung Nachhaltiger Mobilität: z. B. Entwicklung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten, nachhaltigkeitsrelevante Begleitung und Monitoring von Projekten, Einbeziehung Umwelt- und Sozialpartner in die Vorplanung − Bei der nachhaltigen Stadtentwicklung: Berücksichtigung grüner Infrastrukturen, wie z. B., Versickerungsmulden, Freiflächen, Grünwände etc. bei der Vorhabenplanung − Bei der Planung und Durchführung aller EFRE/JTF geförderter Projekte (Beispiele): − Stärkung des Umweltbewusstseins und umweltgerechten Verhaltens bei Projektbetei-ligten. − Integration von Fragen der Generationen und globalen Gerechtigkeit − Integration von Fragen der Nachhaltigen Entwicklung (Effizienz, Suffizienz, Konsistenz) − Integration von Fragen der Ressourcenschonung (Energieeinsparungen, Recycling) − Verminderung von Umweltbelastungen, Verbesserung der ökologischen Verträglich-keit von Produkten, Bewahrung von Umweltschutzgütern (Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klimaschutz und Landschaft) − Integration des Themas „Alternative Energien“ (zum Beispiel Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Windenergie, Wasserkraft, Wärmepumpen) − Integration des Themas „Nachwachsende Rohstoffe“ (zum Beispiel stoffliche und energetische Nutzung) und Bioökonomie (Übergang von erdölbasierter Wirtschaft zu einer biobasierten Wirtschaft). − Die Beteiligung von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz an EFRE/JTF-Vorhaben 3 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. För-derprogrammen bestätigt werden, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Beitrag zu den be-reichsübergreifenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnahmen geplant sein, die einen konkreten Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. \x0c'}, {'id': 'e95290d8-7649-48f5-b23f-4778a53b2921', 'page': 4, 'text': 'st2206290829 - 17.05.2023 „Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ 4 von 4 Förderanträge ohne die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragsbear-beitung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, bei denen erhebliche negative Auswirkun-gen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. Darüber hinaus muss gemäß Art. 73 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/1060 sichergestellt sein, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindes-tens fünf Jahren aufweisen klimaverträglich sind. Die Sicherung der Klimaverträglichkeit ist ein Verfahren, das Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten einbezieht. Es schafft die Grundlage, Projekte für die Förderung auszuwählen, die mit dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der Union bzw. den noch ambitionierteren Zie-len von Deutschland bzw. der Länder vereinbar sind. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit gliedert sich in zwei Säulen: Säule 1 untersucht, ob das zur Förderung vorgeschlagene Projekt mit den Klimazielen der EU in Einklang steht (Klimaneutralität). Säule 2 überprüft die Anpassung des geplanten Projekts an den Klimawandel (Klimaresilienz). Die Prüfung der Klimaverträglichkeit erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens anhand entspre-chender Angaben im Antrag (u. a. zur Berücksichtigung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle), ggfls. Angaben zu den CO2e-missionen, Ausführungen zur Widerstandsfähigkeit des geplanten Vorhabens gegen extreme Wetter- und Klimaauswirkungen sowie zum ressour-censchonenden Bauen. 4 Nützliche Links Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Standards für nachhaltiges Bauen: https://www.nachhaltigesbauen.de/ Übersicht des Umweltbundesamtes zu Nachhaltigkeitssiegeln: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde Informationen des Umweltbundesamtes zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen für Unternehmen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-ener-giemanagement Tipps zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Bereich des Beschaffungswesens: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungspro-zess Ratgeber des Umweltbundesamtes zur freiwilligen CO2-Kompensation https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch Link zu einem von führenden Stiftungen und Verbänden empfohlenen unabhängigen CO2-Kompensationsanbieter für klimafreundliches Reisen: https://www.atmosfair.de/de/ \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.59 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 638, 'total_tokens': 26337}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 178, 'total_tokens': 25877}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 3365, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 3365}] ================================================== **Elapsed Time: 1.59 seconds** ==================================================