INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.73 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 23.15 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '9bbda829-c5f6-47c2-ae04-600335c4c691', 'page': 1, 'text': '# Merkblatt KMU-Definition der EU\n\n## Allgemeine Erklärungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)\n\nMaßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. der EU L 124/36 vom 20.05.2003).\n\n### 1. Definition der KMU\n\n**Kleinunternehmen** sind Unternehmen, die\n- weniger als 10 Mitarbeiterunde\n- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben.\n\n**Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die\n- weniger als 50 Mitarbeiterunde\n- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.\n\n**Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die\n- weniger als 250 Mitarbeiterunde\n- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.\n\nDie Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte über- oder unterschreitet.\n\nBei einem neuen gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für eine vollständige Rechnungsperiode vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Trägerschaft berücksichtigt.\n\n**Bericht über Unter-Überwachung der Schwellenwerte:** \nDurch die alleinige Änderung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse durch Verkauf oder Erwerb von Kapitalanteilen an antragstellenden Unternehmen bzw. im Unternehmensverbund (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen) ist der Erwerb bzw. Verlust des KMU-Status unzulässig. In diesen Fällen sind die aktuell bestehenden Betreiberverhältnisse heranzuziehen.\n\nDie Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitsbeiträge (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres Beschäftigten Vollzeitäquivalenten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonbeschäftigte werden nur anteilig in das Arbeits- und JAE-Berechnungsschema ausgebildet und nicht berücksichtigt, wenn die Mitarbeiteranzahlen gleich einer Lohn- und Gehaltsempfangenden, die das Unternehmen beschäftigen, die in einem Unterordnungsverhältnis zur Gesellschaft stehen und nach normalen Recht Arbeitnehmende gleichgestellt sind sowie mehrere Beschäftigungseigenschaften in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.\n\n### 2. Definition der Unternehmensart\n\n**Unternehmen** sind Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:\n- Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen.\n- Ein Unternehmen hat die Mehrheit der Gesellschafterstimmen eines anderen Unternehmens.\n- Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit aller Stimmrechte des verwaltenden, Lenkungs- oder Ausschussgremiums eines anderen Unternehmens zu besitzen oder abzulehnen.\n \nEin Unternehmen ist gemäß einem mit den anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag aufgrund einer Klausel in dieser Satzung berechtigt, einen beschränkten Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben.\n\nIm Unternehmen, das im Aktions-/Aktivitäten- oder Gesellschafts-/Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, gibt es keine anderen Aktionäre/Aktionärinnen oder Gesellschafter/Gesellschafterinnen, die alleine Kontrolle über Ihre Stimme und die Mehrheit der Stimmen des gesamten Aktien-/Aktivitäts-/Gesellschafterunternehmens erhalten. \n\nDie genannten Voraussetzungen für den Status des Unternehmens müssen gelten in gleicher Weise bei den Unterzeiten der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen erfüllt sein.\n\nUnternehmen, die unter einem oder mehreren andere Unternehmen untergeordnet sind oder in Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden.'}, {'id': 'bb1f7a81-6b71-4ae2-b19c-c69730ae0f19', 'page': 2, 'text': 'w1990810.docx – 30.11.2023 Merkblatt KMU-Definition der EU 2 von 3 sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in dem-selben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Partnerunternehmen (PU) sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteil/e von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten wird/werden. Eigenständige Unternehmen sind Unternehmen, die keine Anteile von 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an einem an-deren Unternehmen halten bzw. an denen keine Anteile von 25 % oder mehr gehalten werden. Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Katego-rien von Anteilshabenden handelt und unter der Bedin-gung, dass diese Anteilshabenden nicht einzeln oder ge-meinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind: − Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapital-gesellschaften, 1 Zu finden im Dokumentencenter auf der Internetseite der ILB, www.ilb.de − natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Per-sonen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinves-tition tätig sind („Business Angels“) und die Eigenmit-tel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Investition der genann-ten „Business Angels“ in das betroffene Unterneh-men 1,25 Mio. EUR nicht überschreitet, − Universitäten oder Forschungszentren ohne Ge-winnzweck, − institutionelle Kapitalanlegende einschließlich regio-nale Entwicklungsfonds, − autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahres-haushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnenden. 3. Prüfschema für KMU Die Grundlage für die Einstufung als KMU bilden die An-gaben in den einschlägigen Anlagen zum Antrag ("An-gaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)" und Betei-ligungsorganigramm gem. Beispiel1) sowie das in der Anlage beigefügte Prüfschema. Das antragstellende Unternehmen muss selbständig prüfen, ob es die Kriterien eines KMU erfüllt. \x0c'}, {'id': 'd7e9265b-ff1e-43ab-a064-fab129405499', 'page': 3, 'text': '# PRÜFSCHEMA\n## für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ***\n\n---\n\n### Anzahl der Mitarbeitenden des antragstellenden Unternehmens\n\n- **< 250** (50) \n - Ja \n - ### Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens \n - **< 50 Mio. (10 Mio.) EUR** \n - Ja \n - ### Prüfung Verbundenes Unternehmen (VU)\n - *(eingeschränkt Betrachtungen zur Art. 4)* \n - Ja \n - **Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses**\n - **< 43 Mio. (10 Mio.) EUR** \n - Nein \n - **Mehrheit der Stimmrechte** \n - Ja \n - **Recht zur Bestellung/Abberufung der Mitglieder der Verwaltung, Leitungs- oder Aufsichtsorgans**\n - Nein \n - **beeinflussender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung**\n - Ja \n - **alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte**\n - Ja \n - **Verbund über eine natürliche Person**\n - Ja \n - **Verbundenes Unternehmen**\n - Nein \n - --- \n - Nein \n - --- \n - Nein \n - --- \n - **Partnerunternehmen (PU)**\n - ### Prüfung Partnerunternehmen (PU)\n - **Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 %** \n - Ja \n - **am Unternehmen wird weitere Beteiligung in zwischen 25 % und 50 % gehalten**\n - Ja \n - **Partnerunternehmen**\n - Nein \n - --- \n - Nein \n - **Eingenständiges Unternehmen**\n \n---\n\n- siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Verbundene Unternehmen\n- siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Eingenständige Unternehmen\n- Angaben in Klammern gelten für KU\n\n---\n\n*23 von 3* \n*Version 11.12.2023* '}] ================================================== **Elapsed Time: 1.07 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 429, 'total_tokens': 26128}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 818, 'total_tokens': 26517}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 2143, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 2143}] ================================================== **Elapsed Time: 1.07 seconds** ==================================================