INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.84 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 9.99 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': '4cde0ee0-2896-4906-91af-05098a95092f', 'page': 1, 'text': '# Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027"\n\n## 1. EU-Förderhinweis\n\nBegünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren:\n\n**Kofinanziert von der Europäischen Union**\n\nDie Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/](https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/) zum Download zur Verfügung.\n\nSofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Auführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de) anzufordern.\n\n### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden.\n\nWerden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logokombinationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Richtmaß, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen.\n\nWird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden.\n\nDes Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo im Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten aufzuführen sind:\n\na) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich\n\nb) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie\n\nc) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“).'}, {'id': 'db3f5f5b-bd5b-434f-b402-01be4f07b933', 'page': 2, 'text': 'st2201281308 - 07.12.2023 Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" 2 von 3 2 Kommunikationsinstrumente Während der Durchführung des Vorhabens ist durch folgende Kommunikationsinstrumente auf die EU-Förderung hinzuweisen: 2.1 Internetauftritt/Projektwebseite Soweit die Begünstigten über einen Internetauftritt verfügen, sind auf einer darauf zu finden-den Webseite (Projektwebseite/Unterseite) alle Elemente des EU-Förderhinweises aufzufüh-ren. Entsteht ein neuer Internetauftritt, der ausschließlich einem oder mehreren geförderten Pro-jekten bzw. Maßnahmen gewidmet ist, ist der EU-Förderhinweis bereits auf der Startseite des Internetauftritts aufzuführen. Werden mehrere EU-geförderte Vorhaben übersichtlich auf einer Projektwebseite/Unterseite dargestellt, reicht es aus, das EU-Logo einmal darzustellen. 2.2 Social Media Sofern die Begünstigten über Social-Media-Kanäle verfügen oder neue Social-Media-Auftritte entstehen, die ausschließlich einem oder mehreren geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen gewidmet sind, ist in Posts oder Beiträgen zum Vorhaben auf die EU-Förderung hinzuweisen und nach Möglichkeit, das EU-Logo sowie die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises zu verwenden. Zusätzlich können Hashtags, wie zum Beispiel #efre_bb oder #jtf_bb oder #esf_bb, verwendet werden. Soweit möglich, ist auf die Projektwebseite zu verlinken. 2.3 Plakat oder elektronische Anzeige Für die Dauer der Maßnahme ist ein Plakat oder Poster (Mindestgröße DIN-A3) mit Informati-onen zum Vorhaben und mit dem Hinweis auf die Förderung an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes, als Farbdruck anzubringen. Mit dem Zuwendungsbescheid wird ein solches Plakat im DIN-A3-Format durch die Bewilli-gungsstelle überreicht. Es bleibt freigestellt, dieses Plakat zu nutzen, da es auch durch ein selbstgestaltetes und/oder größeres Plakat ersetzt werden kann, zum Beispiel, wenn das ei-gene Corporate Design verwendet werden soll. Bei Mehrfachförderungen besteht die Möglichkeit, mehrere Vorhaben auf einem Plakat darzu-stellen. Dabei ist zu beachten, dass für jedes Vorhaben die Elemente des EU-Förderhinweises aufgeführt werden. Hierbei ist die einmalige Darstellung des EU-Logos mit Schriftzug auf dem Plakat ausreichend. Alternativ kann auch eine gleichwertige elektronische Anzeige (z. B. digitale Info-Stele) ver-wendet werden. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen bei selbstgestalteten Plakaten als auch bei elektronischen Anzeigen vollständig enthalten sein. Diese Anforderung gilt nicht für Begünstigte des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die eine Förderung auf Grundlage der Weiterbildungsrichtlinie im Rahmen des Fördertatbestan-des „Bildungscheck für Beschäftige“ erhalten. 2.4 Kommunikationsmaterial für die Öffentlichkeit und Teilnehmende Auf allen Kommunikationsmaterialien zum Vorhaben, die für die Öffentlichkeit und Teilneh-mende bestimmt sind, ist auf die EU-Förderung in angemessenem Verhältnis zum gewählten Material hinzuweisen. Dazu zählt mindestens die Darstellung des EU-Logos mit Schriftzug. Kommunikationsmaterialien umfassen beispielsweise Publikationen wie Begleitbroschüren, Veranstaltungsprogramme, Pressemitteilungen, Präsentationen, Studien und Evaluationen sowie Messestände. Begünstigte aus dem ESF+ sind zudem berechtigt, kostenfrei Marketingartikel über die Webseite https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/esf-marketingartikel/ zu bestellen (Online-Bestellsystem). \x0c'}, {'id': '5d7fb978-381d-4667-99ff-de1398845e12', 'page': 3, 'text': 'st2201281308 - 07.12.2023 Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" 3 von 3 2.5 Langlebige Schilder oder Tafeln Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 500.000 Euro (EFRE) bzw. 100.000 Euro (JTF, ESF+), die Sachinvestitionen oder Infrastruktur- bzw. Baumaßnahmen beinhalten, ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, z. B. im Eingangsbereich des Gebäudes oder des Geländes, ein langlebiges Schild oder eine Tafel anzubringen. Das Schild bzw. die Tafel ist unverzüglich nach Durchführungsbeginn anzubringen. In diesen Fällen entfällt die Pflicht der Anbringung eines A3-Plakats bzw. einer elektronischen Anzeige. Bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen kann während der Bauphase vorübergehend ein Bauschild angebracht werden, welches nach Abschluss des Vorhabens durch eine langlebige Tafel ersetzt wird. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen auf allen Schildern und Tafeln enthalten sein. 2.6 Öffentlichkeitswirksame Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten 10.000.000 Euro übersteigen, sowie solche, die gesondert als Vorhaben von strategischer Bedeutung benannt worden sind, sind zusätzlich verpflichtet, eine größere öffentlichkeits- und medienwirksame Kommunikati-onsveranstaltung bzw. -maßnahme zum Vorhaben durchzuführen, bei der die EU-Förderung des Vorhabens im Vordergrund steht. Dies können beispielsweise Veranstaltungen zu wesentlichen Meilensteinen des Vorhabens wie Spatenstiche, Tage der offenen Tür oder Eröffnungen sein. Hierzu wird die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt und eingela-den. Über die geplante Kommunikationsmaßnahme muss die zuständige Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. 3 Dokumentation, Kontrolle und Zuwendungskürzung Die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften muss für den Mittelabruf bzw. Verwendungs-nachweis dokumentiert werden (z. B. mittels Screenshots, Fotos, Belegexemplare) und wird kontrolliert. Verstöße gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungskürzungen sanktioniert, sofern keine ausreichenden heilenden Maßnahmen durch die Begünstigten ein-geleitet werden. 4 Rechtsgrundlagen Die Angaben dieses Merkblattes basieren auf Art. 50 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021. Die Verordnung kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht EUR-Lex2 heruntergeladen werden. Gültig ist der jeweilig aktuelle Verordnungstext. 2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1060 \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.47 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 429, 'total_tokens': 26128}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 531, 'total_tokens': 26230}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 2504, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 2504}] ================================================== **Elapsed Time: 1.47 seconds** ==================================================