INITIALIZATION File URL: https://jonasbrosbucket.s3.us-east-2.amazonaws.com/crawler/1319/merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Namespace: b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3 Index Name: ki-dev-large ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FILE BYTES EXTRACTED FILE NAME: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf ================================================== **Elapsed Time: 0.53 seconds** ================================================== PDF EXTRACTION DONE ================================================== **Elapsed Time: 1.60 seconds** ================================================== INDEXING SUCCESS Content: [{'id': 'aa816338-2511-498b-9e93-c7c513e28fb8', 'page': 1, 'text': 'ge1405151112 - 01.07.14 Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen 1 von 2 MERKBLATT zu subventionserheblichen Erklärungen Auszug aus dem Strafgesetzbuch und dem Subventionsgesetz Strafgesetzbuch § 264 Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvoll-ständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, ent-gegen der Verwendungsbeschränkung verwendet. 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben er-langte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserheb-liche Tatsachen gebraucht. (2) In besonderen schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes er-langt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung miss-braucht (3) § 263 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, dass auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subven-tion zu verhindern. (6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Ab-sätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Fähig-keit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74 a ist anzuwenden. (7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll, \x0c'}, {'id': '8197f8f0-09df-4c23-adf2-16b65617cd27', 'page': 2, 'text': 'ge1405151112 - 01.07.14 Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen 2 von 2 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaf-ten, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unter-nehmen. (8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen, 1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als sub-ventionserheblich bezeichnet sind oder 2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Be-lassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist. Subventionsgesetz § 3 Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen (1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rück-forderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt. (2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Ver-wendungsbeschränkung verwenden will, hat dies rechtzeitig vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen. § 4 Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Bewilligung, Gewährung, Rückforde-rung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvor-teils unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventions-vorteils maßgebend. (2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder eines Subventionsvorteils ist ausge-schlossen, wenn im Zusammenhang mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unan-gemessene Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention oder einen Subventions-vorteil für sich oder einen anderen in Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils in einer dem Subventi-onszweck widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden. § 5 Herausgabe von Subventionsvorteilen (1) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Ver-wendungsbeschränkung verwendet und dadurch einen Vorteil erlangt, hat diesen dem Sub-ventionsgeber herauszugeben. (2) Für den Umfang der Herausgabe gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Herausgabepflichtige nicht berufen, soweit er die Verwen-dungsbeschränkung kannte oder infolge Fahrlässigkeit nicht kannte. (3) Besonders bestehende Verpflichtungen zur Herausgabe bleiben unberührt. \x0c'}] ================================================== **Elapsed Time: 1.46 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 616, 'total_tokens': 26315}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 427, 'total_tokens': 26126}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 429, 'total_tokens': 26128}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 763, 'total_tokens': 26462}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 733, 'total_tokens': 26432}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 512, 'total_tokens': 26211}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 713, 'total_tokens': 26412}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 382, 'total_tokens': 26081}, {'type': 'llm_formatting', 'model': 'gpt-4o', 'input_tokens': 25699, 'output_tokens': 683, 'total_tokens': 26382}, {'type': 'embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 1813, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 1813}] ================================================== **Elapsed Time: 1.46 seconds** ==================================================