INITIALIZATION Knowledgebase: ki-dev Base Query: Summarize AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN Model: gemini-1.5-pro-preview-0409 Use Curl?: None ================================================== QUESTIONING Clarity Score: 10 Give follow-up?: False Follow-up query: ================================================== ROUTING Query type: summary ================================================== RAG PARAMETERS Max Context To Include: 100 Lowest Score to Consider: 0.1 ================================================== VECTOR SEARCH ALGORITHM TO USE Use MMR search?: True Use Similarity search?: False ================================================== FILENAMES AND KEYWORDS Keywords Found: ['AUSGABEBELEGEN', 'ERGÄNZENDE', 'ergänzende', 'ZUWENDUNGSBESCHEID', 'zuwendungsbescheid', 'AUFLAGEN'] All file names: ['ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-33591.txt', 'ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx', 'informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf', 'ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf', 'vollmacht.pdf', 'ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf', 'ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx', 'kmu-definition-eu-merkblatt.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf', 'st2209201417.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf', 'ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf', 'kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'kmu-definition-eu-merkblatt.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf', 'ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-33591.txt', 'richtlinie_2024000.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf', 'ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-33591.txt', 'ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'kurzinformation_2019969.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'vollmacht.pdf', 'st2209201417.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf', 'st2209201417.pdf', 'ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-33591.txt', 'merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'kmu-definition-eu-merkblatt.pdf', 'kmu-definition-eu-merkblatt.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'einzelvollmacht.pdf', 'ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf', 'richtlinie_2024000.pdf', 'ge2209011357.pdf', 'ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'vollmacht.pdf', 'informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf', 'informationsblatt-datenschutz.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf', 'kurzinformation_2019969.pdf', 'merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf', 'einzelvollmacht.pdf'] File names to FILTER: ['ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf', 'st2209201417.pdf', 'ge2209011357.pdf'] ================================================== PRIMER Primer: You are a highly intelligent personal assistant. Your role is to act as an expert at summarization and analysis. In your responses to enterprise users, prioritize clarity, trustworthiness, and appropriate formality. Be honest by admitting when a topic falls outside your scope of knowledge, and suggest alternative avenues for obtaining information when necessary. Make effective use of chat history to avoid redundancy and enhance response relevance, continuously adapting to integrate all necessary details in your interactions. Use as much tokens as possible to provide a detailed response. ================================================== FINAL QUERY Final Query: CONTEXT: ########## File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 1 von 7 AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+-kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten. Rechnungsbelege sind − Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournale − Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. als Zahlungsbelege gelten: − Online-Kontoauszüge, Umsatzlisten/-abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank − Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO Umsatzlisten/abfragen von Drittanbietern (Kontoinformationsdiensten) werden nicht akzeptiert. − Kreditkartenabrechnung − PayPal-Kontoauszüge − Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelpostennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüflisten oder Ausgabe- postenlisten oder Abrechnungslisten, Kassenbücher, Kreditkartenab- rechnungen) bestehen mindestens aus der/n Seite/n mit der/n zu prüfenden Position/en und ggf. zusätzlich der Seite, aus der der/die Inhabende des Kontos/Kassenbuches erkennbar ist. Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfangende Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Belegjournal sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt wer- den können. Investitionsbank des Landes Brandenburg #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 2 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 2 von 7 | Sammelüberweisungen | Hier genügt der Kontoauszug mit dem Gesamtbetrag der Überweisung
nicht allein als Zahlungsnachweis, da daraus nicht ersichtlich ist,
welche Einzelposten darunter fallen. Zusätzlich muss ein Einzelpos-
tennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B.
Abstimmungslisten, Zahlungsprüflisten, Ausgabepostenlistens oder
Abrechnungslisten vorgelegt werden.
Diese Auflistung muss dem Kontoauszug zugeordnet werden können
(z. B. durch eine Dateinummer oder eine sonstige zweifelsfreie Ordnungs-
nummer oder anhand von Betrag/Beträgen, Anzahl der Einzelposten,
Datum ggf. auch Uhrzeit, Namen des/der Zahlungsempfangenden). | | -------- | -------- | Rechnungsbelege sollten folgende Angaben haben: | Rechnungen (Papier)
Kassenbeleg
Kassenzettel | Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem eine Lieferung und/oder
Leistung abgerechnet wird.
Alle Rechnungen über 250,00 EUR (brutto) sollten gemäß § 14 UStG
folgende Bestandteile enthalten:
− Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, welches die
Lieferung und Leistung erbracht hat,
− Name und Anschrift des/der Zuwendungsempfangenden/Darle-
hensnehmenden (aus Vereinfachungsgründen ist es bei Kassen-
belegen/Kassenzetteln unabhängig von der Höhe des Rechnungs-
betrages nicht erforderlich, dass Name und Anschrift des/der
Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmenden aus der
Rechnung ersichtlich sind),
− Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und
Umfang der Leistung,
− die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge,
− die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
− das Rechnungsdatum,
− eine Rechnungsnummer,
− die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
des/der Ausstellenden.
Optional:
Liefer- und Leistungsort: wird dieser ausgewiesen, sollte er grundsätz-
lich mit der geförderten Betriebsstätte/Durchführungsort übereinstim-
men.
Für Rechnungen bis 250,00 EUR (brutto) gelten die Festlegungen für
Kleinbetragsrechnungen:
− Name und Anschrift des/der Ausstellenden,
− das Ausstellungsdatum,
− Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art
und Umfang der sonstigen Leistungen,
− der Bruttobetrag,
− der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer oder
Hinweis auf Steuerbefreiung. | | -------- | -------- | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 3 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 3 von 7 | A1 | Belege für Reiseausgaben
für im Vorhaben
beschäftigte Mitarbeitende | − Dienstreisekostenabrechnung
− Fahrtenbuch
− Einzelbelege
Die Erstattung der Reiseausgaben an die bzw. den Dienstreisenden
müssen mittels Zahlungsbeleg nachgewiesen werden.
Ab einem Abrechnungsbetrag von 10,01 EUR je Tag, sind zur
Untersetzung die entsprechenden Reisebelege beizufügen. | | -------- | -------- | -------- | | A2 | Belege für Miete und
Nebenkosten | − Mietvertrag bzw. der Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung
für Nebenkosten:
− separate Rechnungen (z. B. Rechnung des Dienstleisters für die
Gebäudereinigung) | | A3 | Belege für
Direktversicherung/VwL | − Gehalts- bzw. Lohnscheine
− Kontoauszug des/der Zuwendungsempfangenden als Nachweis
der Höhe und tatsächlichen Zahlung | | A4 | Flugtickets, Parkscheine,Fahrtkosten (Bus und Bahn)- auch in elektronischerForm (z. B. Handyticket) | vorgegebener externer Standard | | A5 | Gehalts-, Lohnzettel,
Lohnjournale | vorgegebener externer Standard | | A6 | Zentrale Bezügestelle
Cottbus | ZBB-Liste, Tabellen der Zentralen Bezügestelle des Landes
Brandenburg (Ausdruck)
Liste "Personalkostenübersicht je ZF und HH-Stelle" oder
Liste "Bruttopersonalkosten nach Kostenstellen" oder
Liste "Bezügedaten der ZBB" als elektronischer Datensatz | | A7 | Abschreibungen | Rechnung über Anschaffung des Wirtschaftsgutes | | A8 | Dienstreisekostenabrech-
nung (mit Vorhabenbezug) | Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzte Mitarbeitende mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
muss folgende Angaben haben:
− Datum/Zeit der Dienstreise
− Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift)
− Fahrtziel und Grund
− ggf. Abrechnung Tagegeld/Übernachtung
Nachweise sind Rechnungen oder die Einzel-, Tages-, Wochen-, bzw.
Monatskarten. | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 4 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 4 von 7 | A9 | Dienstreisekostenabrech-
nung (mit Vorhabenbezug) | Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzte Mitarbeitende mit dem
privaten Kraftfahrzeug
muss folgende Angaben haben:
− polizeiliches Kennzeichen
− Datum/Zeit der Dienstfahrt
− Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift)
− Grund der Fahrt
− Name der fahrenden Person
− Anzahl der zurückgelegten Kilometer
− Abrechnungsbetrag (= Anzahl der zurückgelegten
Kilometer ∗ 0,20 Euro)
− ggf. Abrechnung Tagegeld/Übernachtung
entweder für jede Einzeldienstreise oder eine Sammelabrechnung für
einen Abrechnungszeitraum von jeweils einem Kalendermonat | | -------- | -------- | -------- | | A10 | Fahrtenbuch | Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzte Mitarbeitende mit
betriebseigenen Fahrzeugen
muss folgende Angaben haben:
− allgemeinen Daten des Herstellers wie
Marke, Fahrzeugtyp und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch
− polizeiliches Kennzeichen
− Datum/Zeit der Dienstfahrt
− Fahrtziel und Grund der Fahrt
− Name der fahrenden Person
− Kilometerstand (Beginn und Ende)
− Anzahl der zurückgelegten Kilometer
− Kraftstoffmenge, Rechnungsbetrag
Alle gefahrenen Kilometer sind lückenlos zu belegen.
Für jedes Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. | | A11 | Bewirtungsausgaben | bei ESF+-Förderung
Quittungen der Einkaufsquelle (bspw. Kassenzettel) bzw. Rechnungen
auf den Belegen ist anzugeben:
− Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der Veranstaltung)
− Anzahl der Teilnehmenden | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 5 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 5 von 7 Zahlungsbelege sollten folgende Angaben haben: | B1 | Kontoauszug,
Online-Kontoauszug,
Kontoauszug von
Kontoinformationsdiensten,
Umsatzlisten/-abfragen aus
dem Online-Banking,
Kreditkartenabrechnung | − IBAN, BIC
− der/die Kontoinhabende
− Valutadatum/Wertstellungsdatum (bei Kreditkartenabrechnungen
das Buchungsdatum)
− Betrag
− Buchungstext, Rechnungsnummer
− der/die Empfangende
Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung
in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutada-
tum).
Bei aus dem Online-Banking abgerufenen Belegen
(Online-Kontoauszug, Umsatzlisten/-abfragen) werden diese nur in
Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei.
Kontoauszüge von Kontoinformationsdiensten werden nur in Form von
PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. | | -------- | -------- | -------- | | B2 | PayPal-Kontoauszug
(Online-Zahlungsdienst) | − Händlerkonto-ID
− PayPal-ID
− der/die Händlerkontoinhabende (Adresse des/der Zuwendungs-
empfangenden [Wenn Firma, dann Firmenadresse])
− Monat des Kontoauszuges
− Datum der Buchung (Valutadatum)
− Nettobetrag der Buchung (= Bruttobetrag abzüglich ggf. einer
Transaktionsgebühr von PayPal)
− Transaktionscode als Referenz zur Detailansicht der
entsprechenden Buchung
− ggf. Buchungstext, Rechnungsnummer und Empfänger
Es ist der Monatskontoauszug einzureichen, in dem die Buchung der
abgerechneten Ausgabe enthalten ist. Die Detailansicht der betreffen-
den Buchung ist zusätzlich vorzulegen. | | B3 | Weitere
Online-Zahlungsdienste | Hier genügt der Kontoauszug, die Umsatzliste/-abfrage, die Kreditkar-
tenabrechnung auf dem/der die Abbuchung der Zahlung ersichtlich ist,
wenn für die ILB eine eindeutige Verbindung zur bezahlten Rechnung
hergestellt werden kann.
Sollte die Abbuchung jedoch nur auf den Online-Zahlungsdienst mit
einer Dateinummer, Zahlungs-ID oder einer sonstigen zweifelsfreien
Ordnungsnummer verweisen, ist zum Kontoauszug, zur
Umsatzliste/-abfrage oder Kreditkartenabrechnung die dazugehörige
Zahlungsbestätigung des Online-Zahlungsdienstes beizufügen, auf der
erkennbar ist, was bezahlt wurde. | | B4 | Barzahlungen perKassenbuch | Kassenbuch des/der Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmen-den, Bestätigung mit Firmenstempel− der/die Empfangende− Verwendungszweck− Datum | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 6 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 6 von 7 | B5 | Bankbestätigung | − IBAN, BIC
− der/die Kontoinhabende
− Valutadatum
− Betrag
− Buchungstext, Rechnungsnummer
− der/die Empfangende
− Stempel und Unterschrift des Kreditinstitutes | | -------- | -------- | -------- | | B6 | Unbedenklichkeitsbeschei-
nigungen von
Krankenkassen/ Rentenver-
sicherungsträgern | Formlose Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversiche-
rungsträger, dass keine Rückstände bestehen soweit nicht maschinell
erstellt mit Unterschrift und ggf. Stempel
Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfangende
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Krankenversicherung bzw.
jeden Rentenversicherungsträgers der geförderten Projektmitarbeiten-
den ein. | | B7 | Bescheinigung in
Steuersachen des
Finanzamtes | Formular „Bescheinigung in Steuersachen" des jeweiligen
Finanzamtes
Bestätigung, dass keine Steuerrückstände bestehen
Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfangende
die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ein. | | B8 | Bestätigung Landkreise,kreisfreie Städte undKommunen fürPersonalausgaben | Formular Bestätigung der Landkreise, kreisfreien Städte undKommunen als Nachweis der ordnungsmäßigen Abrechnung derPersonalausgaben für den entsprechenden AbrechnungszeitraumZusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkontobeizufügen.Hinweis: Nachweise wie z. B. Kontoauszüge zur Zahlung des Gehalts,Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Beschei-nigung in Steuersachen des Finanzamtes sind für eine möglicheVor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. | | B9 | Bestätigung Landkreise,
kreisfreie Städte und
Kommunen für
Personalausgaben | bei ESF+-Förderung
Formular "Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der
Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)" für den entsprechenden Abrech-
nungszeitraum
Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto
beizufügen.
Hinweis: Nachweise wie z. B. Gehaltsabrechnung sind für eine
mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. | | B10 | HÜL | vorgegebener externer Standard
Hinweis:
− Als Bezahldatum für die Sachausgaben gilt das Fälligkeitsdatum
auf der HÜL-Liste bzw. das Soll-Datum der SAP-Liste.
− Als Bezahldatum für die Personalausgaben gilt
jeweils der 10. des Folgemonats. | | B11 | Lieferantendarlehen
(Kopie des Vertrags) | − der/die Liefernde
− der/die Darlehensnehmende (= der/die Zuwendungsempfan-
gende)
− Vertragsgegenstand (Vorhaben)
− Zahlungsmodalitäten
− Nachweis über bereits geleistete Zahlungen (Kontoauszug)
Hinweis: Die vollständige Bezahlung muss im Durchführungszeitraum
erfolgen. | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 7 Context: st2211160827 - 01.12.2022 Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen 7 von 7 | B12 | Elektronischer Zahlungsbe-
leg erzeugt aus einem nach
den GoBD zertifiziertem
System | Vorgegebener externer Standard, auf dem die genannten Angaben
vorhanden sein müssen:
− Kontonummer/IBAN,
− Kontoauszugnummer, Blattnummer des Kontoauszuges,
− der/die Kontoinhabende, wenn nicht mit angegebenem Firmen-
konto übereinstimmend,
− Valutadatum/Wertstellungsdatum,
− Betrag,
− Buchungstext, Rechnungsnummer,
− der/die Empfangende.
Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung
in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung
(Valutadatum/Wertstellung). | | -------- | -------- | -------- | Mehrere Ausgabenpositionen Beinhaltet ein Rechnungsbeleg mehrere Ausgabenpositionen und wird nur ein Teil dieser Ausgabenpositionen im Rahmen des geförderten Vorhabens abgerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf der Rechnung zu vermerken. Eine gesonderte Aufstellung zu den in der Rechnung abgerechneten Ausgabepositionen ist bei Bedarf beizufügen. Sprache Sollten Ausgabebelege nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, kann die ILB eine deutsche Übersetzung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers, eines Konsulates oder einer sonstigen Dienststelle anfordern. Zuordnung Um die Zuordnung der einzureichenden Ausgabebelege zu den abgerechneten Positionen zu erleichtern, kennzeichnen Sie bitte alle Ausgabebelege mit der zugehörigen laufenden Nummer der Belegliste. #################### File: st2209201417.pdf Page: 1 Context: st2209201417 - 16.11.2022 Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen 1 von 3 MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN Einführung Die Förderung von Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit der antragstellenden/zuwendungs- empfangenden Person/Organisation verflochten sind, unterliegt besonderen Regelungen. Je nach Förderprogramm wird daher ihre Zuwendungsfähigkeit unter konkreten Vorgaben zugelas- sen oder auch ausgeschlossen. Verflechtungen Die Verflechtung einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation mit einem Dritten lässt sich anhand vorliegender Konstellationen grundsätzlich untergliedern. Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen einer antragstellenden/zuwendungsemp- fangenden Person/Organisation und einem Dritten liegen typischerweise bei verbundenen Unter- nehmen und Partnerunternehmen vor. Ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt, bestimmt sich in entspre- chender Anwendung von Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 6. Mai 2003 (Abl. Nr. L124 vom 20. Mai 2003, Seite 36 ff.). Die Definition der Unternehmenstypen kann dem Merkblatt der ILB zu KMU-Definition der EU entnommen werden. Organisatorische oder personelle Verflechtungen Verflechtungen können organisatorisch oder personell mit Dritten in der Gestalt einer natürlichen Person bzw. juristischen Person sowie Personengesellschaften vorliegen. Hierbei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Art und Weise zusammenwirken können, die eine Wettbewerbsverfälschung und damit ein Handeln zu Lasten des Landeshaushaltes befürchten lassen könnten. Dies soll in folgenden Beispielen veranschaulicht werden: Personelle Verflechtung von Angehörigen (§ 15 AO) Beispiel 1: Mutter als natürliche Person beauftragt Tochter als natürliche Person Beispiel 2: Bürgermeister der Stadt A beauftragt Firma B, bei der seine Frau die Geschäftsführerin ist. Organisatorische Verflechtung: Eine Verflechtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die gesellschaftsrechtlich oder aufgrund von einem Rechtsverhältnis, dass das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat, besteht. Beispiel: Angestellte des Auftraggebers gründet ein Unternehmen, welches den Auftrag erhält Investitionsbank des Landes Brandenburg #################### File: st2209201417.pdf Page: 2 Context: st2209201417 - 16.11.2022 Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen 2 von 3 Bei Zulässigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid zulässig sind, gilt folgendes: Bei Antragstellung ist zu beachten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden sollen, sind im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise (ohne Gewinnaufschläge) zuwen-dungsfähig. Sofern es sich ausschließlich um eine Lieferleistung handelt, sind anstelle der Selbst-kostenpreise nur die Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) anrechenbar. Die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise muss auf nachvollziehbaren Kalkulationen und/oder Rechnun-gen bzw. gleichwertigen Belegen beruhen und ist auf Anforderung vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnauf-schläge) abgerechnet werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemer-kungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” zu kennzeichnen. Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch die Zuwendungs- empfangende oder den Zuwendungsempfangenden zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste enthalten sind, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” gekennzeichnet sind. Ferner ist in der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular durch einen Wirt-schaftsprüfenden bzw. Steuerberatenden zu bestätigen, dass: − diese Lieferungen und Leistungen im Rahmen der marktüblichen Preise nur mit Selbstkosten-preisen (ohne Gewinnaufschläge) bzw. bei reinen Lieferleistungen nur mit Einstandspreisen (ohne Gewinnaufschläge) abgerechnet wurden und − die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) auf nachvoll-ziehbaren Kalkulationen und/oder Rechnungen bzw. gleichwertigen Belegen der verflochtenen Dritten beruht. Wenn Zuwendungsempfangende eine Hochschule, Kommune oder ein Landkreis ist erfolgt diese Bestätigung durch sie selbst. Auf Anforderung sind der ILB die zugrunde liegenden Kalkulationen und/oder Belege vorzulegen. #################### File: st2209201417.pdf Page: 3 Context: st2209201417 - 16.11.2022 Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen 3 von 3 Bei Ausschluss von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid ausgeschlossen sind, gilt folgendes: Bei der Antragstellung ist zu beachten Sind Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Richtlinie ausgeschlossen, so dürfen diese für die Antragstellung nicht als zuwendungsfähige Ausgaben angesetzt werden. Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” zu kennzeichnen und als nicht zuwendungsfähig auszuweisen. Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch Zuwendungsempfan-gende zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste zum Mittelabruf enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt wer-den, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” gekennzeichnet sind und als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen wurden. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 1 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 1 von 10 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU 21) -ausgenommen Finanzinstrumente in Form von Fonds- Lesefassung für den ESF+, EFRE und JTF1 Die ANBest-EU enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuwendungsvertrages (im Folgenden einheitlich "Zuwendungsbescheid"), soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zuwendungen aus folgenden Fonds werden von der ANBest-EU erfasst: 1. ESF+ Europäischer Sozialfonds Plus 2. EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (inklusive Interreg A) 3. JTF Fonds für den gerechten Übergang 4. EMFAF Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 5. ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Eingeschlossen in den Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen (mit Ausnahme der Nummer 6) sind die aus dem EFRE unterstützten Vorhaben im Rahmen des Aktionsbereichs Interreg A des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit) gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1059. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen sind die Finanzinstrumente des Landes Brandenburg nach Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Fonds. Für den ELER hat die EU-Kommission die Förderperiode 2014 - 2020 um zwei Jahre gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2020 verlängert, so dass der ELER für die verlängerte Förderperiode 2014 - 2022 die ANBest-EU 14 weiterverwendet. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeichnet sind, betreffen nur die Fonds ESF+, EFRE (inklusive Interreg A) und JTF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben b gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds EMFAF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben c gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds ELER1. 1 In der vorliegenden Lesefassung sind die Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeich-net sind enthalten, die nur für den ESF+, EFRE und JTF gelten. Die für den EMFAF geltenden Nebenbestimmungen unter den Buch-staben b sowie für den ELER unter Buchstaben c sind dagegen nicht berücksichtigt. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 2 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 2 von 10 Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden Nr. 6 Nachweis der Verwendung Nr. 7 Prüfung der Verwendung Nr. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung Nr. 9 Änderung von Auflagen Nr. 10 Weitergabe von Daten #################### File: ge2209011357.pdf Page: 3 Context: Eigenanteil und dem Vorhaben zuzurechnender gegebenenfalls vorhandener Geldbestände) enthal-ten. Sofern die Förderung ausschließlich oder teilweise über vereinfachte Kostenoptionen im Sinne der Artikels 53 Abs. 1 Buchstabe b, c oder d der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen oder über nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen im Sinne des Artikels 53 Absatz 1 Buchstabe f der Ver-ordnung (EU) 2021/1060 erfolgt, wird auf die Einhaltung des Verbrauches der abgerufenen Mittel innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verzichtet. Dies gilt auch für bereits geförderte Ausgaben im Rahmen des Erstattungsprinzips, die nachträglich als nicht zuwen-dungsfähig ausgewiesen werden. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 3 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 3 von 10 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1.1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Erträge aus der zinsbringenden Geldanlage) und der Eigenanteil der oder des Zuwendungsempfangenden sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzie-rungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabean-sätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansätzen ausgeglichen werden kann. Bei Hochbauten sind einzelne Ausgabeansätze im Sinne dieser Vorschrift die jeweiligen Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansat-zes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurecht-lichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 5 finden bei Festbetragsfinanzie-rung keine Anwendung. 1.3 Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben der Zuwendungsempfangenden über-wiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, dürfen die Zuwendungsemp-fangenden ihre Beschäftigten nicht besser stellen als Landesbedienstete mit entsprechen-den Tätigkeiten. Vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nur bis zur Höhe der jeweils gültigen Personaldurch-schnittskosten des Landes anerkannt werden. 1.4 Grundsätzlich darf eine Auszahlung der Zuwendung nur insoweit und nicht eher angefor-dert beziehungsweise beantragt werden, als sie der Erstattung zuwendungsfähiger, tat-sächlich entstandener und gezahlter Ausgaben der Zuwendungsempfangenden im Rah-men des Zuwendungszwecks dient (Erstattungsprinzip). Im Übrigen darf die Zuwendung wie in den Nummern 1.4.1 und 1.4.2 dargestellt in Anspruch genommen werden. 1.4.a In der Mittelanforderung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben darzustellen. Die letzte Mittelanforderung muss mindestens fünf Prozent der Zuwendungssumme betragen und ist als Bestandteil des Verwendungsnachweises einzureichen (Erstattungsprinzip). Die Auszahlung des mit der letzten Mittelanforderung angeforderten Zuwendungsbetrages erfolgt nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung in Abhängigkeit vom Prüfergeb-nis (Erstattungsprinzip). Soweit im Zuwendungsbescheid Vorschusszahlungen zugelassen sind, darf die Zuwen-dung nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die letzte Teilauszahlung einer Zuwendung in Höhe von fünf Prozent der #################### File: ge2209011357.pdf Page: 4 Context: wird derselbe Zuwendungszweck sowohl vom Land Brandenburg als auch von der EU, vom Bund und/oder einem anderen Land gefördert, ist Nummer 2.1 sinngemäß anzuwenden. 2.3 bei Festbetragsfinanzierung, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben auf einen Betrag unterhalb der Zuwendung ermäßigen, auf die Höhe der tatsächlichen zuwendungs-fähigen Ausgaben. Soweit die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, ermäßigt sich die Zuwendung auf den Betrag des tatsächlich zuwendungsfähigen Vielfachen. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 4 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 4 von 10 1.4.1 Die Zuwendung darf bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgebender und den vorgesehenen eigenen und sonsti-gen Mitteln der oder des Zuwendungsempfangenden verwendet werden. 1.4.2 Die Zuwendung darf bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfangenden verbraucht sind, verwendet werden. Falls der Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgebende finanziert wird, darf die Zuwendung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgebenden angefordert werden. 1.5 Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, so-weit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 1.6 Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist. 1.7 Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet wer-den. 1.8 Preisnachlässe (zum Beispiel Skonti, Rabatte, Gutschriften) sind von den eingereichten Rechnungsbeträgen/zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen, unabhängig davon, ob sie den Zuwendungsempfangenden tatsächlich in Anspruch genommen hat. Bei Feststel-lung der Nichtinanspruchnahme sind die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht zuwen-dungsfähig. 1.9 Sollzinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte, Wechselgebühren und Devisenverluste, sons-tige reine Finanzierungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren (außer im Rahmen ESF+ geförderter Vorhaben), Bußgelder, Geldstrafen, Mahngebühren und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig. Kosten der von einer Bank oder einem sonstigen Finanzinsti-tut geleisteten Sicherheiten sind nicht zuwendungsfähig. 1.10.a Sollten durch die Zuwendungsempfangenden bei der Bezahlung von Rechnungen an Auf-tragnehmende Sicherheitsleistungen vereinbart worden sein, so können für diese (Teil-)Beträge nur Mittel erstattet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: − Hinterlegung: Die Auftragnehmenden hinterlegen einen entsprechenden Teil des Rech-nungsbetrages auf einem verzinsten Banksperrkonto, über dessen Gelder nur die Zu-wendungsempfangenden und die Auftragnehmenden gemeinsam verfügen können. − Einbehalt: Die Zuwendungsempfangenden begleichen einen reduzierten Rechnungsbe-trag und zahlen den Restbetrag auf ein Sperrkonto mit den Bedingungen wie unter dem ersten Spiegelstrich beschrieben. Die Einbehalte beziehungsweise hinterlegten Beträge sind - entsprechend den benannten Voraussetzungen - bis zum 31. Dezember 2029 an die Auftragnehmenden auszuzahlen. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähi-gen Ausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung 2.1 #################### File: ge2209011357.pdf Page: 5 Context: Dem Land Brandenburg steht ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Studien und Kon-zepten zu, die mithilfe der Zuwendungen erarbeitet wurden. Das Land Brandenburg ist zur Veröffentlichung oder sonstigen unentgeltlichen Verwertung der Ergebnisse im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 5 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 5 von 10 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Es gilt der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. 3.1.a Sofern die Zuwendungsempfangenden öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Num-mer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Sektorenauftrag-geber im Sinne des § 100 GWB oder Konzessionsgeber im Sinne des § 101 GWB sind, sind sie verpflichtet, die VV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Verpflichtungen zur Anwendung von Vergaberecht aus anderen Rechtsgründen bleiben unberührt, unterliegen in der vorliegenden Förderung aber keiner zuwendungsrechtlichen Überprüfung. Sofern die Zuwendungsempfangenden öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Num-mer 4 GWB sind und der zu vergebende Bauauftrag und - soweit einschlägig - ein damit in Verbindung stehender Dienstleistungsauftrag oder Wettbewerb den jeweils gültigen Schwellenwert nach § 106 GWB erreichen oder überschreiten, sind sie verpflichtet, die entsprechenden VV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Bewilligungs-behörde die Dokumentation auf Anforderung nachzuweisen. Planungs-, Vermessungs- und Prüfleistungen auf der Grundlage bestehender Gebühren- und Honorarordnungen unterlie-gen ebenfalls diesen Verpflichtungen. Es ist zu dokumentieren, dass bei der Durchführung von Vergabeverfahren kein Interes-senkonflikt vorliegt, vergleiche § 6 der Vergabeverordnung. 3.2.a Zuwendungsempfangende, die nicht Nummer 3.1 a unterfallen, sind zur Anwendung des formellen Vergaberechts nicht verpflichtet. 3.3 Die Verpflichtungen aus den Nummern 3.1 a und 3.1.b sowie 3.2.b unterliegen keiner zu-wendungsrechtlichen Überprüfung, soweit die Aufträge ausschließlich gefördert werden über − Festbeträge, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, − Vereinfachte Kostenoptionen oder − nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen. 3.4 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, soweit sich diesbezüglich spezielle Verpflichtungen aus der Nummer 3 oder dem Zuwendungsbescheid ergeben, Vergabeprüfungen bezie-hungsweise Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung durchzuführen. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände 4.1 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Zuwen-dungsempfangenden dürfen über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungspflicht nicht anderweitig verfügen. 4.2 Die Zuwendungsempfangenden haben die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaff-ten Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro (ohne Umsatz-steuer) übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gr #################### File: ge2209011357.pdf Page: 6 Context: die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre. 5.3 Die Zuwendungsempfangenden sind darüber hinaus verpflichtet, 5.3.1 den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen. 5.3.2 die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid abgeforderten Daten zu dem geförderten Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde zu den vorgegebenen Zeit-punkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die abgeforderten Daten #################### File: ge2209011357.pdf Page: 6 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 6 von 10 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden 5.1 Die Zuwendungsempfangenden führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronischen Datenaustauschsystem ge-mäß Artikel 69 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren. 5.2 Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn 5.2.1 sich vorhabenbezogene Ausgaben der Zuwendungsempfangenden um mehr als 7,5 Pro-zent oder mehr als 10.000 Euro ermäßigen oder sich die Finanzierung ändert, insbeson-dere wenn die Zuwendungsempfangenden nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – ge-gebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten. 5.2.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen. 5.2.3 sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zu-wendung nicht zu erreichen ist. 5.2.4.a bei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können. Die nicht ver-brauchten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Falle von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über vereinfachte Kostenoptionen oder in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4.a letzter Absatz wird insoweit hingewiesen. 5.2.5 zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr entspre-chend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden. 5.2.6 ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird vor dem Ende der Aufbewahrungsfrist über das Vermögen der Zuwendungsempfangenden ein Insol-venzverfahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsemp-fangenden beschlossen, ist dies unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vorzulegen, wie die Aufbewahrung der Belege und ge-gebenenfalls deren Prüfung durch die hierzu berechtigten Stellen bis zum Ende der Aufbe-wahrungsfrist gewährleistet wird; andernfalls sind die Belege vollständig an die Bewilli-gungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter. 5.2.7 sich Angaben der Zuwendungsempfangenden (zum Beispiel Anschrift, Unternehmens-struktur, Gesellschaftsstruktur, Rechtsform) ändern. 5.2.8.a für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen bein-haltet, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlung beziehungsweise innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist Folgendes zutrif #################### File: ge2209011357.pdf Page: 7 Context: besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belegliste. 6.2.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. 6.2.2.a Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Aus der Belegliste #################### File: ge2209011357.pdf Page: 7 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 7 von 10 bei den an dem Vorhaben Teilnehmenden und an dem Vorhaben beteiligten Partnern ge-gebenenfalls weiteren, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, mit den für das Mo-nitoring und die Evaluierung des jeweiligen Programms beauftragten Stellen zusammen-zuarbeiten. 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminie-rung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschau-ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbe-sondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Um-weltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderpro-gramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und erhebliche Beeinträchtigun-gen dieser Umweltgüter vermieden werden. 5.3.5 eine vollständige Vorhabendokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabenrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz und die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Be-richte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen. 5.3.6.a durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungskreis) oder geeignete Buchführungscodes (zum Beispiel Kostenstellen beziehungsweise -träger) für die entsprechenden Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind die Förderungen, die ausschließlich über vereinfachte Kostenoptionen, in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen oder Festbeträgen erfolgen, bei denen die Zuwendungen auf das Vielfache eines sich für eine bestimmte Einheit ergebenden Betrages festgesetzt worden ist. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. 6 Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programm-spezifische Regelungen. 6.1.a Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, späte #################### File: ge2209011357.pdf Page: 8 Context: kön-nen auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabever-fahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Bü-chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung ent-sprechen. 6.5.a Dürfen die Zuwendungsempfangenden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen ihnen gegenüber zu erbringen-den Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nummer 6.1.a beizufügen. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 8 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 8 von 10 müssen Tag, Empfangende sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfachte Kostenoptionen beziehungs-weise nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen nicht in die Belegliste eingetragen wer-den. Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitgeberbrutto ersichtlich ist. 6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfangenden die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zu-wendungsfähige Ausgabe berücksichtigt werden. 6.2.4 Für Festbetragsfinanzierungen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betra-ges festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierun-gen sind nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde ein angepasster zahlenmäßiger Nachweis und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen. 6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. 6.3.a Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfangenden anhand von Belegen nachgewiesen werden können. Als Ausgabebelege sind Rechnungen und Zah-lungsbeweise vorzuhalten. Wurden keine Rechnungen ausgestellt, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsbeweise zu belegen. Die Belege müssen die im Geschäfts-verkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere die Zahlungsempfangenden, Grund und Tag der Zahlung und bei Gegenständen den Verwen-dungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Vorhaben (zum Beispiel Vorhabennummer) enthalten. Werden Ausgaben nur anteilig ab-gerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf den Belegen zu vermerken und in einer gesonderten Aufstellung schriftlich zu begründen. Absatz 1 gilt nicht für Ausgabebelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpf-ten Finanzierungen. Davon unberührt sind im Zuwendungsbescheid benannte Belege, die dem Nachweis der vorgenannten Festbeträge, vereinfachte Kostenoptionen und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen dienen. 6.4 Die Zuwendungsempfangenden haben die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebe-lege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzube #################### File: ge2209011357.pdf Page: 9 Context: und Auftragsvergabe vorliegt. 8.2 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die Zuwendungsempfangenden 8.2.1.a im Falle von per Vorschuss ausgezahlten Mitteln die Zuwendung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwenden und kein Ver-zicht auf die Einhaltung gemäß Nummer 1.4.a vorliegt oder 8.2.2 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllen, insbesondere den vorge-schriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegen sowie Pflichten (Nummer 5) nicht rechtzeitig nachkommen. Dies gilt auch dann, wenn ein Verfahren nach der #################### File: ge2209011357.pdf Page: 9 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 9 von 10 7 Prüfung der Verwendung 7.1 Die Bewilligungsbehörde beziehungsweise die mit der Prüfung der Förderfähigkeit von Ausgaben betrauten Kontrollinstanzen bei Interreg A sind berechtigt, Bücher, Belege, sons-tige Geschäftsunterlagen und Dokumente anzufordern, die insbesondere dem Nachweis − der tatsächlichen Durchführung des Vorhabens dienen (zum Beispiel Tätigkeitsnach-weise, Anwesenheitsnachweise, Stundennachweise), − der tatsächlichen Verausgabung dienen, beziehungsweise bei Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich auf eine bestimmte Einheit ergibt, oder bei vereinfachten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen, die dem im Zuwendungsbescheid festge-legten Nachweis dienen, sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfangenden haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. In den Fällen der Nummern 6.5.a und 6.5.b sind diese Rechte der Bewilligungsbehörde auch dem Dritten gegenüber auszubedingen. 7.2 Der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, der Bundesrechnungshof (soweit eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln erfolgt), der Landesrechnungshof, das Fachministerium, die für den jeweiligen Europäischen Fonds zuständige Verwaltungsbe-hörde, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte und alle an der Förderung beteiligten öffentlichen Mittelgeber sind berechtigt, bei den Zuwendungs-empfangenden beziehungsweise wenn Mittel an Dritte weitergeleitet wurden auch bei die-sen zu prüfen. 7.3 Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Ver-wendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. 7.4 Aufgedeckte ungerechtfertigte Ausgaben im Rahmen von Prüfungen nach Nummer 7.2 oder von nachträglichen Prüfungen der Bewilligungsbehörde können auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert werden. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 8.1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfah-rensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit §§ 48, 49 VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird beziehungsweise ein Zuwendungsvertrag nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit §§ 59, 60 VwVfG) nichtig ist oder gekündigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn 8.1.1 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, 8.1.2 die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, 8.1.3 die Ausgaben sich nachträglich ermäßigen oder eine Änderung der Finanzierung #################### File: ge2209011357.pdf Page: 10 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 10 von 10 Insolvenzordnung beantragt oder eröffnet wird oder die Bewilligungsbehörde sich den Wi-derruf im Zuwendungsbescheid ausdrücklich vorbehalten hat. 8.3 Der Erstattungsanspruch ist nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbin-dung mit § 49a Absatz 3 VwVfG mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen. 8.4.a Werden Zuwendungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfül-lung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurück-genommen oder widerrufen, sind regelmäßig für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweck-entsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verlangen. 9 Änderung von Auflagen Die Bewilligungsbehörde behält sich den Erlass nachträglicher Auflagen beziehungsweise die nachträgliche Ergänzung und Änderung von Auflagen vor (gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 36 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG). 10 Weitergabe von Daten 10.1 Für Monitoring- beziehungsweise Evaluierungszwecke werden Informationen und Daten zu den Vorhaben an die mit dem Monitoring beziehungsweise der Evaluation beauftragten Institutionen weitergegeben und von diesen Stellen gespeichert, genutzt und verarbeitet. 10.2.a Wird bei einem Vorhaben festgestellt, dass die Zuwendungsempfangenden mit Mitteln der EU-Fonds ungerechtfertigte Ausgaben getätigt haben, werden – abhängig von Art und Höhe der rechtsgrundlos an sie oder ihn gezahlten Beträge – nach Artikel 69 Absatz 2 und 12 der Verordnung (EU) 2021/1060 Informationen darüber an die Europäische Kommission (zum Beispiel das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung [OLAF]) gemeldet. ########## """QUERY: Summarize AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN""" Consider the chat history for relevant information. Use all information included. Use as much tokens as needed. Important: If you find information separated by a | in the context, it is a table formatted in Markdown. Final Files Sources: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 1, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 3, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 4, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 5, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 6, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 7, st2209201417.pdf - Page 1, st2209201417.pdf - Page 2, st2209201417.pdf - Page 3, ge2209011357.pdf - Page 1, ge2209011357.pdf - Page 2, ge2209011357.pdf - Page 3, ge2209011357.pdf - Page 4, ge2209011357.pdf - Page 5, ge2209011357.pdf - Page 6, ge2209011357.pdf - Page 7, ge2209011357.pdf - Page 8, ge2209011357.pdf - Page 9, ge2209011357.pdf - Page 10 ================================================== FINAL ANSWER Answer: This document outlines the requirements for expense receipts for projects co-financed by EFRE/JTF or ESF+ in the funding period 2021 to 2027 in Brandenburg, Germany. It details acceptable proof of expenditure for grant recipients, including: **Expense Receipts:** * **Invoice Receipts:** These include salary statements, pay slips, wage journals, and electronic invoices (PDF or email). If expenses are not billed via invoices, relevant documents like contracts should be submitted. * **Payment Receipts:** Each invoice should be accompanied by a corresponding bank statement. Internal transfers require booking records. Acceptable payment receipts include: * Online bank statements, turnover lists/queries directly from online banking. * Credit card statements. * PayPal account statements. * Household monitoring lists (HÜL). * For collective transfers, a detailed list of individual items is required alongside the bank statement. * **Specific Requirements for Different Expense Types:** The document provides detailed requirements for receipts related to various expense types, including: * Travel expenses for employees (A1, A8, A9, A10). * Rent and ancillary costs (A2). * Direct insurance/company pension (A3). * Flight tickets, parking tickets, and public transport costs (A4). * Salary statements, pay slips, wage journals (A5). * Central Payroll Cottbus (A6). * Depreciations (A7). * Entertainment expenses (A11). **Format and Content of Receipts:** * **Invoice Receipts:** Invoices over €250 (gross) should include details like company names and addresses, itemized list of goods/services, net amounts, VAT, invoice date, invoice number, and tax or VAT ID. Simplified requirements apply for invoices below €250. * **Payment Receipts:** Bank statements should include IBAN, BIC, account holder, value date, amount, booking text, invoice number, and recipient. Specific requirements apply for online banking statements, PayPal statements, and cash payments. * **Other Supporting Documents:** The document lists additional documents required for specific situations, such as confirmations from tax offices, health insurance, pension funds, and local authorities. **Additional Notes:** * **Multiple Expense Items:** If an invoice contains multiple items and only some are part of the funded project, the project share must be marked on the invoice. * **Language:** Non-German receipts may require a certified German translation. * **Organization:** Receipts should be clearly labeled and organized for easy identification and matching with the expense list. **Important Considerations:** * **Related Party Transactions:** The document emphasizes the importance of market prices and provides separate guidelines for transactions with related parties. * **Audits and Reviews:** The document highlights the possibility of audits and emphasizes the need for proper documentation and record-keeping. This summary provides a general overview of the requirements. It is crucial to refer to the original document for detailed information and specific instructions. ==================================================