INITIALIZATION Knowledgebase: ki-dev Base Query: Du bist eine Wissensdatenbank und hast folgende Informationen:" DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 1 von 8 Stand: 20. März 2023 Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir im folgenden Verzeichnis auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Wir nutzen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die ausdrücklich alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten umfasst. 1 Konten 1.1 Girokonto 1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen Erstkonto 4,50 EUR p.M.1A Zusatzkonto 2,50 EUR p.M. Onlinebanking (nachfolgend „Banking“) DKB-App Kontoauszüge in das elektronische Postfach SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen, SEPA-Daueraufträge im Banking Kontobelastung durch Lastschrifteinzug 1.1.2 Cash im Shop Bargeldeinzahlung 1,5% vom Betrag 1.1.3 Sollzinsen (variabel) Preismodell Standardleistung Aktivstatus Dispositionskredit 9,89% p. a. 9,29% p. a. geduldete Kontoüberziehung1B 9,89% p. a. 9,29% p.a. 1.2 Girokonto u18 1.2.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen kostenlos Onlinebanking (nachfolgend „Banking“) DKB-App Kontoauszüge in das elektronische Postfach SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen, SEPA-Daueraufträge im Banking Kontobelastung durch Lastschrifteinzug 1.2.2 Cash im Shop Bargeldeinzahlung 1,5% vom Betrag 1.3 DKB-Pfändungsschutzkonto Kontoführung kostenlos im Rahmen des Girokontos/DKB-Cash: siehe Regelungen unter 1.1 im Rahmen des Basiskontos: siehe Regelungen Basiskonto unter 1.4 Umwandlung bestehendes Girokonto/Basiskonto in ein DKB-Pfändungsschutzkonto kostenlos Preis- und Leistungsverzeichnis der Deutschen Kreditbank AG Konten 1A Das Kontoführungsentgelt entfällt in den in Ziffer 1e) des Girokonto-Vertrags geregelten Fällen sowie bei Erstkonten, die vor dem 14. September 2022 eröffnet wurden. 1B Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind. 1 von 9 1 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 2 von 8 Stand: 20. März 2023 1.4 Basiskonto 1.4.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen Girokonto auf Guthabenbasis 4,50 EUR p.M.2A Onlinebanking (nachfolgend „Banking“) DKB-App Kontoauszüge in das elektronische Postfach Ausgabe einer Visa Debitkarte2B SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen, SEPA-Daueraufträge im Banking Kontobelastung durch Lastschrifteinzug 1.4.2 Cash im Shop Bargeldeinzahlung 1,5% vom Betrag 1.4.3 Sollzinsen (variabel) geduldete Kontoüberziehung2C 9,29% p. a. 1.5 Vermieterpaket (Konten für die Verwaltung eigener Immobilien)2D Kontoführung2E Konto für Mieten 3,00 EUR p.M. Konto für Instandhaltungsrücklagen 3,00 EUR p.M. Konto für Mietkaution kostenlos mit folgenden Leistungen Konto für Mieten/Konto für Instandhaltungsrücklagen Banking (inkl. Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften und Daueraufträge) Kontoauszug monatlich in das elektronische Postfach Konto für Mietkaution Banking (inkl. Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften) Kontoauszug einmal jährlich in das elektronische Postfach Sollzinsen (variabel) Kontokorrentkredit 6,90% p.a. für geduldete Kontoüberziehung2F 12,00% p. a. 2 Einlagen auf Konten Guthabenzinsen (variabel) für Guthaben auf dem Girokonto, Girokonto u18 und Basiskonto 0,00% p. a. im Rahmen des Vermieterpakets für Guthaben auf Konten für Instandhaltungsrücklagen 0,00% p. a. Mietenverwaltung 0,00% p. a. Mietkautionen 0,01% p. a. 2A Das Kontoführungsentgelt entfällt in den in Ziffer 1 f) des Basiskonto-Vertrags geregelten Fällen sowie bei Konten, die vor dem 14. September 2022 eröffnet wurden. 2B Für den Einsatz der Visa Debitkarte gelten die im Preis- und Leistungsverzeichnis der DKB AG – Karten genannten Entgelte (Aktivstatus). 2C Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben gedeckt sind. 2D Produktabschluss nur in Verbindung mit einem Girokonto. 2E Rechnungsabschluss für das Girokonto erfolgt quartalsweise in das elektronische Postfach. 2F Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind. 2 von 9 2 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 3 von 8 Stand: 20. März 2023 3 Zahlungsverkehr 3.1 Überweisungen 3.1.1 Entgeltregelungen Bei einer SHAR-/SHARE-Überweisung (Standardentgeltregelung) erfolgt eine Entgeltteilung, d. h. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Es können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Diese Entgelte werden von der DKB AG nicht erstattet. Bei einer DEBT-/OUR-Überweisung trägt der Zahler alle Entgelte. Die DKB AG berechnet eine Pauschale für fremde Entgelte in Höhe von 25,00 EUR. Bei Überweisungen in US-Dollar wandelt der zwischengeschaltete (amerikanische) Zahlungsdienstleister die Überweisung von DEBT/OUR in SHAR/SHARE und kann somit abweichend von der vom Zahler gewählten Überweisungsart dem Zahlungsempfänger ggf. weitere Entgelte in Rechnung stellen und einbehalten. Die von zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern bzw. dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einbehaltenen Entgelte gehen zu Lasten des Zahlungsempfängers und werden von der DKB AG nicht erstattet. Bei einer CRED-/BEN-Überweisung trägt der Zahlungsempfänger alle Entgelte. Gegebenenfalls können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter und begünstigter) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht erstattet. Diese Entgeltregelung gilt nur für Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR3A (Drittstaaten). Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. SEPA-Überweisungen3B Entgeltregelung Jede Überweisung wird als SHAR-/SHARE-Überweisung ausgeführt Höhe der Entgelte beleglos3C erteilte Aufträge kostenlos beleghaft3D erteilte Aufträge Standardüberweisung oder Terminüberweisung 2,95 EUR Erfassung oder Änderung eines Dauerauftrages 2,95 EUR eilige Überweisung (Eingang bis 11:00 Uhr mit Ausführung am Eingangstag oder Termin) 15,00 EUR Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr3E ab einem Überweisungsbetrag von 12.500 EUR beachten. Überweisungsein- und -ausgänge innerhalb Deutschlands und in/aus andere/n Staaten des EWR3A in EWR-Währungen3F oder Drittstaatenwährung3G Entgeltregelung Sofern der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vorgibt, wird jede Überweisung als SHAR-/SHARE-Überweisung ausgeführt. Höhe der Entgelte bis 12.500 EUR oder Gegenwert 12,50 EUR über 12.500 EUR3E oder Gegenwert 1,0‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge pro Auftrag 5,50 EUR Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr3E ab einem Überweisungsbetrag von 12.500 EUR beachten. Überweisungsein- und -ausgänge in/aus Staaten außerhalb des EWR3A (Drittstaaten) Entgeltregelung Bei einer solchen Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: SHAR-/SHARE-Überweisung, DEBT-/OUR-Überweisung oder CRED-/BEN-Überweisung. Sofern der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vorgibt, wird jede Überweisung als SHAR-/SHARE-Überweisung ausgeführt. Höhe der Entgelte bis 12.500 EUR oder Gegenwert 12,50 EUR über 12.500 EUR3E oder Gegenwert 1,0‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge pro Auftrag 5,50 EUR Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr3E ab einem Überweisungsbetrag von 12.500 EUR beachten. 3A Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 3B SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Sie können nur in Euro und nur innerhalb Deutschlands, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, siehe Fußnote 3A) sowie Monaco, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey, Guernsey, Isle of Man und Schweiz beauftragt werden. 3C Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden. 3D Dies sind Überweisungsaufträge, die in Papierform, per Post, per Fax oder eingescannt als Anlage einer E-Mail erteilt werden. 3E Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronische-einreichung/ams/allgemeines-meldeportal-statistik-611452) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zur Verfügung: Telefon 0800 123 41 11. 3F Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3G Drittstaatenwährung sind Währungen eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar. 3 von 9 3 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 4 von 8 Stand: 20. März 2023 3.1.2 Annahmefrist/Ausführungsfristen4A Zahlungsdienst Annahmefrist je Geschäftstag Ausführungsfristen SEPA-Überweisung4B (beleglos4C) 15:00 Uhr max. ein Geschäftstag SEPA-Überweisung4B (beleghaft4D) 15:45 Uhr max. zwei Geschäftstage Überweisung innerhalb EWR in EWR-Währung4E (außer Euro) (beleglos4C und beleghaft4D) 15:45 Uhr max. vier Geschäftstage4F Überweisung innerhalb EWR in Drittstaatenwährung4G und außerhalb EWR (beleglos4C und beleghaft4D) - baldmöglichst Eilige Überweisung in Euro (beleghaft4D) 11:00 Uhr Eingangstag oder Termin Eilige Überweisung in EWR-Währung4E (außer Euro) und Drittstaatenwährung4G (beleghaft4D) - baldmöglichst Dauerauftrag und Terminüberweisung (beleglos4C) 17:30 Uhr am Geschäftstag vor Ausführung max. ein Geschäftstag Dauerauftrag und Terminüberweisung (beleghaft4D) 17:30 Uhr am Geschäftstag vor Ausführung max. zwei Geschäftstage 3.1.3 Konvertierung von Währungen Die DKB AG behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandes auszuführen, sofern vom Auftraggeber keine abweichende Weisung erteilt wird. Währungsumrechnungen erfolgen auf Basis der von der BayernLB für den jeweiligen Stichtag zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bereitgestellten Kurse (Referenzwechselkurse). Diese sind im Devisenkursblatt der BayernLB veröffentlicht, welches unter www.bayernlb.de oder hier abgerufen werden kann. Stichtag für die Umrechnung von Überweisungseingängen: - Zahlungseingang bis 12:30 Uhr: Tag des Eingangs des Fremdwährungsbetrags bei der DKB AG4H - Zahlungseingang nach 12:30 Uhr: nächstfolgender Geschäftstag Stichtag für die Umrechnung von Überweisungsausgängen: - Zugang des Überweisungsauftrags bis 12:30 Uhr: Tag des Zugangs bei der DKB AG4I - Zugang des Überweisungsauftrags nach 12:30 Uhr: nächstfolgender Geschäftstag. Überweisungseingänge werden zum Briefkurs und Überweisungsausgänge zum Geldkurs umgerechnet. Bei Überweisungen in nicht handelsüblicher Währung (z.B. NAD) findet zunächst eine vorläufige Währungsumrechnung statt. Der endgültige Wechselkurs wird durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bestimmt. Es kann somit zur Nachbelastung von Kursdifferenzen kommen, auf die nach erfolgter Abwicklung im Kontoauszugstext hingewiesen wird. 3.1.4 Sonstige Entgelte Repair-Gebühr4J pro Überweisungsauftrag 7,50 EUR Bearbeitung des Rückrufs einer Überweisung 10,00 EUR4K,4L Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die DKB AG 1,00 EUR Bemühen der DKB AG um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR 3.1.5 Entgelte/Kosten von Fremdbanken Nachfrage der Auslandsbank (z. B. nähere Angaben) 40,00 EUR4K,4L Rückruf bei einer Auslandsbank 40,00 EUR4K,4L Rückgabe der Zahlung durch die Auslandsbank wegen fehlerhafter/fehlender Angaben des Kunden 30,00 EUR 4A Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 4B SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Sie können nur in Euro und nur innerhalb Deutschlands, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, siehe Fußnote 3A) sowie Monaco, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey, Guernsey, Isle of Man und Schweiz beauftragt werden. 4C Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden. 4D Dies sind Überweisungsaufträge, die in Papierform, per Post, per Fax oder eingescannt als Anlage einer E-Mail erteilt werden. 4E Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4F Gemäß Ziff. II.2.2 Abs. 3 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. Die Abrechnung des Devisengeschäfts beansprucht zwei Geschäftstage. 4G Drittstaatenwährung sind Währungen eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar. 4H Ist der Tag des Zahlungseingangs kein Geschäftstag, verschiebt sich der Stichtag auf den nächstfolgenden Geschäftstag. 4I Ist eine manuelle Bearbeitung des Zahlungsauftrags nötig, verschiebt sich der Stichtag ggf. um einen weiteren Geschäftstag. 4J Repair-Gebühr fällt an, wenn eine Nachbearbeitung durch die DKB AG erforderlich ist, z.B. bei fehlendem BIC (Bank Identifier Code/Swift Code) oder fehlender IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers. 4K Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage oder Rückruf führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind. 4L Entgelt fällt erst nach Zugang des Überweisungsauftrags an. 4 von 9 4 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 5 von 8 Stand: 20. März 2023 3.2 Lastschriften 3.2.1 Frist für die Einreichung Es gilt folgende Einreichungsfrist: frühestens 28 Kalendertage und spätestens zwei Geschäftstage bis 17:30 Uhr vor Fälligkeit. Werden SEPA-Basislastschriften nach der jeweiligen Einreichungsfrist eingereicht, ist die DKB AG berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung der DKB AG besteht jedoch nicht. 3.2.2 Ausführungsfrist für die Einlösung Die DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 3.2.3 Wertstellung Die Wertstellung der Lastschrifteinreichung erfolgt mit dem Tag, an dem der DKB AG das Geld zur Verfügung steht. Zurückerhaltene Lastschriften werden mit der Wertstellung des Rückbuchungstages der zurückerhaltenen Lastschrift belastet. Die Wertstellung bei Lastschrifteinlösungen erfolgt am Fälligkeitstag. Fällt der Fälligkeitstag auf Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend oder Silvester, erfolgt die Wertstellung am darauffolgenden Geschäftstag. 3.2.4 Entgelte/Kosten Einlösung von Lastschriften kostenlos Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die DKB AG 1,00 EUR Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr5A ab einem Betrag von 12.500 EUR beachten. 3.3 Schecks 3.3.1 Wertstellung Scheckeinlösung (Belastung) Vorlagetag Scheckeinreichung (Gutschrift) bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Euro Scheck der DKB AG zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten) Vorlagetag Scheck eines anderen Kreditinstituts zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten) Vorlagetag + 2 Geschäftstage5B bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw. auf ein ausländisches Kreditinstitut in Euro oder Fremdwährung Gutschrift „Eingang vorbehalten“5C,5D Vorlagetag + 3–15 Geschäftstage5C Gutschrift nach Eingang des Betrages5D Vorlagetag + 30 Geschäftstage 3.3.2 Konvertierung von Währungen Währungsumrechnungen erfolgen auf Basis der von der BayernLB für den jeweiligen Stichtag zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bereitgestellten Kurse (Referenzwechselkurse). Diese sind im Devisenkursblatt der BayernLB veröffentlicht, welches unter www.bayernlb.de oder hier abgerufen werden kann. Stichtag für die Umrechnung von: - Gegenwerten zur Gutschrift „Eingang vorbehalten“: Tag des Zugangs des Schecks bei der DKB AG (Vorlagetag) - Gegenwerten zur Gutschrift nach Eingang des Betrags: - Zahlungseingang bis 10:30 Uhr: Tag des Eingangs des Fremdwährungsbetrags bei der DKB AG5E - Zahlungseingang nach 10:30 Uhr: nächstfolgender Geschäftstag 3.3.3 Entgelte/Kosten bei Scheckeinreichung bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in EUR pro Scheck 2,50 EUR bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw. auf ein ausländisches Kreditinstitut in EUR oder Fremdwährung bis 12.500 EUR oder Gegenwert pro Scheck 12,50 EUR ggf. zzgl. Fremdkosten5F über 12.500 EUR oder Gegenwert pro Scheck 1,00‰ max. 150,00 EUR ggf. zzgl. Fremdkosten5F 5A Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/elektronischeeinreichung/ams/allgemeines-meldeportal-statistik-611452) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zur Verfügung: Telefon 0800 123 41 11. 5B Es gilt eine Sperrfrist von 5 Geschäftstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag. 5C Es gilt eine Sperrfrist von 15 Geschäftstagen (ab Buchungstag). Über den gutgeschriebenen Betrag kann erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügt werden, auch wenn die Wertstellung früher erfolgt. 5D Auf Kreditinstitute mit Sitz in Andorra, Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Saudi Arabien, Schweden, Südafrika und Zypern bezogene Schecks können erst nach Eingang des Betrags gutgeschrieben werden. 5E Ist der Tag des Zahlungseingangs kein Geschäftstag, verschiebt sich der Stichtag auf den nächstfolgenden Geschäftstag. 5F Die DKB AG muss bei der Einlösung von Schecks in Fremdwährung bzw. im Auslandszahlungsverkehr fremde Kreditinstitute einschalten, die ihr dafür Entgelte berechnen. Zudem können weitere Kosten (z. B. Porto) anfallen. Die DKB AG wird die ihr pro Scheck entstehenden Fremdspesen dem Konto, auf dem die Gutschrift des Schecks erfolgte, belasten. 5 von 9 5 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 6 von 8 Stand: 20. März 2023 Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr5A ab einem Betrag von 12.500 EUR beachten. 3.3.4 Sonstige Entgelte Vormerkung und Verlängerung einer Schecksperre 5,00 EUR6A Rückscheck wegen Schecksperre/mangels Deckung Rückscheckgebühr zu Lasten Scheckeinreicher kostenlos Interbankenentgelt gem. Scheckabkommen zu Lasten 1. Inkassostelle 5,00 EUR Anforderung einer Scheckkopie 5,00 EUR Ausstellung eines Bundesbankschecks pro Scheck 30,00 EUR Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, innerhalb von Deutschland max. 30,00 EUR6B Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, außerhalb von Deutschland mind. 40,00 EUR6B 3.4 Service zur Bargeldlieferung6C Annahmefrist je Geschäftstag6D 14:30 Uhr Ausführungsfrist max. ein Geschäftstag Entgelt/Versandkosten je Auftrag 50,00 EUR 4 Sonstige Preise und Leistungen 4.1 Kontoauszüge (sofern vorstehend keine abweichenden Regelungen) Kontoauszug per Post6E je Auszug 1,00 EUR Zweitschriften von Kontoauszügen/Kreditkartenabrechnungen6E, 6F je 5,00 EUR 4.2 Saldenbestätigungen/Erträgnisaufstellungen/Jahressteuerbescheinigungen einfache Saldenbestätigung6F 10,00 EUR6A qualifizierte Saldenbestätigung (auf Anforderung) mind. 75,00 EUR6G Zweitschriften für Zinsbestätigungen6F je 10,00 EUR6A Erträgnisaufstellung 10,00 EUR Jahressteuerbescheinigung kostenlos Ersatz-Jahressteuerbescheinigung 10,00 EUR6H 4.3 Mahnungen6I Zahlungserinnerung kostenlos Mahnung 1,50 EUR 4.4 Sonstiges Belegkopien und sonstige Unterlagen6F pro Kopie 5,00 EUR6A Bankauskünfte pro Auskunft 25,00 EUR Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen davon innerhalb von Deutschland max. 30,00 EUR außerhalb von Deutschland mind. 40,00 EUR6J Ermittlung einer neuen Kundenadresse 20,00 EUR6H Rückbelastung von Lastschriften an DKB AG anfallende Fremdkosten6K Versandkosten für Sorten je Lieferung 12,50 EUR 6A Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt. 6B Entgelt von Entfernung abhängig. Direktzustellung an Samstagen, ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdkosten verbunden. 6C Beauftragung nur im Onlinebanking möglich. 6D Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 6E Neben der kostenlosen Übermittlung der Auszüge ins elektronische Postfach. 6F Auf Anforderung des Kunden und nur, soweit die DKB AG ihre Informationspflichten bereits erfüllt hatte. 6G Abhängig vom Aufwand. 6H Ein Preis wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate bzw. Nachforschungen durch von Kunden zu vertretende Umstände veranlasst wurden. 6I Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Die Kostenpauschale wird nicht berechnet, wenn bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird. 6J Entgelt von Entfernung und Transportgut abhängig, Direktzustellung ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdkosten verbunden. 6K Soweit vom Kunden zu vertreten. 6 von 9 6 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 7 von 8 Stand: 20. März 2023 5 Allgemeine Informationen 5.1 Name und Anschrift der DKB AG Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstraße 7– 9, 10117 Berlin Telefonische Erreichbarkeit Allgemeine Anfragen: Mo.–Fr. 08:00–20:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen Notfälle (Sperre von Karten und Banking, Verfügungsprobleme): Mo.–So. 00:00–24:00 Uhr Hotline: 030 120 300 00 E-Mail: info@dkb.de Internet: www.dkb.de 5.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Internet: www.ecb.europa.eu Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main Internet: www.bafin.de 5.3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165 B 5.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. 5.5 Geschäftstage der DKB AG Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die DKB AG unterhält den für die Ausführung der Zahlung erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen im Bundesland Berlin, außer samstags, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Abweichend werden Zahlungen von/auf Visa Kreditkarte und DKB-VISA-Card an Feiertagen im Bundesland Hessen nicht bearbeitet, sondern erst am nachfolgenden Geschäftstag. 5.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EUGeldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die DKB AG bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die DKB AG die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die DKB AG Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 7 von 9 7 von 9 DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 3450 a 8 von 8 Stand: 20. März 2023 6 Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Die DKB AG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Von der DKB AG ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres ist dem „Informationsbogen für Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de zu entnehmen. Die DKB AG ist außerdem dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden Einlagensicherungsfonds) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nach Maßgabe der Fondssatzung. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind u. a. Forderungen, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, und Pfandbriefe (auch wenn sie auf den Namen lauten). Näheres zum Umfang und zu Ausnahmen der Einlagensicherung sind der Internetseite des Einlagensicherungsfonds unter www.voeb-es.de zu entnehmen. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die DKB AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über. Entsprechendes gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlung mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einer anderen Bank eröffnet wird. Die DKB AG ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 8 von 9 8 von 9 DKB AG | 2655 | 11.2021 1 von 1 Begriff Begriffe DKB Begriffsbestimmung Kontoführung Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird. Eingeräumte Kontoüberziehung Dispositionskredit, Sofort-Dispo, Dispokredit, Dispo Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden. Geduldete Kontoüberziehung Kontoüberziehung, Überziehung, geduldete Überziehung Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Kontoüberziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belastet. Ausgabe einer Debitkarte Ausgabe, Überreichen, Bereitstellung Visa Debitkarte, Girokarte, V PAY Girokarte, Karte Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in voller Höhe von dem Konto des Kunden abgebucht. Ausgabe einer Kreditkarte Ausgabe, Überreichen, Bereitstellung Visa Kreditkarte, DKB-VISA-Card, Karte, Hilton Honors Credit Card, BMW Credit Card, BMW Kreditkarte, MINI Credit Card, MINI Kreditkarte, Lufthansa Miles & More Credit Card (Blue Credit Card oder Gold Credit Card), Miles & More Credit Card, Privat-Kreditkarten, Partnerkarten Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Gesamtbetrag der Transaktionen durch die Verwendung der Zahlungskarte innerhalb eines vereinbarten Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in voller Höhe oder teilweise von dem Konto des Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird festgelegt, ob dem Kunden für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet werden. Bargeldauszahlung Bargeld abheben, Geld abheben, Geld an Automaten abheben, Bargeldabhebung, Abhebungen, Barauszahlung, Bargeld beziehen, Auszahlung, Bargeld per Kurier erhalten, Notfallbargeld Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung, Bareinzahlung, Einzahlung, Cash im Shop, Bargeld per Kurier abholen Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld in Euro auf sein Konto ein. Überweisung Versenden und Empfangen von Geldbeträgen, Überweisung, Geld senden, Transaktion Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch. Dauerauftrag Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto. Lastschrift Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger) den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein. Glossar gemäß Zahlungskontengesetz 9 von 9 9 von 9" Model: gemini-1.5-pro-preview-0409 Use Curl?: ==================================================