{ "query": "what is this topic about?", "namespace": "bed14558-e076-4b38-b177-d6bd610fc232", "messages": [ { "role": "assistant", "content": "\ud83e\udd16\u2728 Hallo, ich bin Simon, Ihr pers\u00f6nlicher Assistent! \ud83c\udf1f Wie kann ich Ihnen heute behilflich sein? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fragen kl\u00e4ren, Herausforderungen meistern und Ihre Ziele erreichen! Einfach fragen, und ich bin f\u00fcr Sie da.\n\nwhat is this topic about?\n\n FOR ADDITIONAL CONTEXT:\n\nKnowledgebase name: kb menu without doc\nKnowledgebase files:\n\nKnowledgebases crawlers:\nname: top cebu restaurants - url: https://www.tripadvisor.com.ph/Restaurants-g298460-Cebu_City_Cebu_Island_Visayas.html\nname: test - url: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital" }, { "role": "user", "content": "test" }, { "role": "assistant", "content": "Okay, I understand. I will focus on answering the query directly, following any formatting instructions provided. If the question is unclear, I will ask a follow-up question based on the context. If there have been too many follow-up questions already, I will simply answer the question to the best of my ability. \n\nPlease provide me with the query so I can demonstrate. \ud83d\ude0a" }, { "role": "user", "content": "test" }, { "role": "assistant", "content": "Okay, I understand. I will focus on answering the query directly, following any formatting instructions provided. If the question is vague or unclear, I will ask a follow-up question based on the context. If there have been too many follow-up questions already, I will simply answer the question to the best of my ability. \n\nPlease provide me with the query so I can demonstrate. \ud83d\ude0a" }, { "role": "user", "content": "test" }, { "role": "assistant", "content": "Okay, I understand. I will focus on answering the query directly, following any formatting instructions provided. 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Your role is to act as an expert at summarization and analysis. In your responses to enterprise users, prioritize clarity, trustworthiness, and appropriate formality. Be honest by admitting when a topic falls outside your scope of knowledge, and suggest alternative avenues for obtaining information when necessary. Make effective use of chat history to avoid redundancy and enhance response relevance, continuously adapting to integrate all necessary details in your interactions. Use as much tokens as possible to provide a detailed response. **Elapsed Time: 0.18 seconds** FINAL QUERY Final Query: CONTEXT: ########## File: richtlinie_2024000.pdf Page: 2 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## BIG-Digital - die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive - Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen - der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ Rechnung trägt. Der Beitrag zur Berücksichtigung oder Umsetzung dieser Grundsätze ist im Förderantrag kurz darzustellen. Die erzielten Ergebnisse sind in der Berichtserstattung zu dokumentieren. Eine Arbeitshilfe in Form eines Merkblattes wird den Antragstellenden von der ILB zur Verfügung gestellt. ## 2. Gegenstand der Förderung ### 2.1 Gefördert werden #### 2.1.1 Beratungsprojekte (Artikel 18 AGVO) Die Projekte müssen darauf ausgerichtet sein, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Der Durchführungszeitraum eines Beratungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten. #### 2.1.2 Implementierungsprojekte (Artikel 29 AGVO) Die Projekte müssen ausgerichtet sein auf die Anwendung - neuer Organisationsmethoden auf der Ebene des Unternehmens im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation) oder - einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen (Prozessinnovation) in betrieblichen Abläufen oder Prozessen für die Produktion oder Erbringung von Leistungen. Nicht gefördert werden Änderungen in Unternehmen, die nach Artikel 2 Nummer 96 Satz 2 AGVO nicht als Organisationsinnovation oder nach Artikel 2 Nummer 97 Satz 2 AGVO nicht als Prozessinnovation angesehen werden, und Projekte, die ausschließlich durch die Anschaffung technischer Ausstattung (insbesondere Hard- und Software) umgesetzt werden sollen. ## BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 Image Analysis: ### Image Analysis 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** The entire page serves as a single visual unit with a header, body text, and a footer. 2. **Text Analysis:** - The document is titled "Richtlinie Wirtschaft" and discusses guidelines related to economic policies by the "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB), specifically targeting digital innovation (BIG-Digital). - Key text sections include: - **Principles of Equality and Non-Discrimination:** Emphasizing gender equality, non-discrimination based on various personal attributes, and ensuring accessibility for people with disabilities. - **Sustainability Principles:** Relating to international sustainable development goals, particularly those stemming from agreements like the Paris Accord. - **Funding Conditions:** Explanation of requirements for project funding applications, including contributions towards sustainability and equality principles. - **Types of Projects Funded:** - **Consultation Projects (Artikel 18 AGVO):** Focus on analyzing and developing solutions through digitalization for business process innovation. - **Implementation Projects (Artikel 29 AGVO):** Require the application of new organizational methods or substantial improvements in production/services using digital technologies. - **Footer:** Contains meta-information about the document's title, version (Stand 03.2024), and a page number "2". 3. **Contextual Significance:** - The document serves as a guideline for businesses seeking funding from the ILB, emphasizing alignment with sustainability and innovation goals. It encourages the adoption of digital technologies to improve business processes and output, aligning with broader policy goals of equality and environmental sustainability. By focusing on these key areas, the document highlights the importance of integrating digital innovation within business practices while also adhering to equality and sustainability principles. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ###### Haupt-Menü Suche starten #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT zu subventionserheblichen Erklärungen ## Auszug aus dem Strafgesetzbuch und dem Subventionsgesetz ### Strafgesetzbuch #### § 264 Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegennimmt oder verwendungsbeschränkt verwendet, 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus probem Eigentum oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention auf Ausmaßes erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträgers missbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse seinerseits oder vertretend braucht. (3) § 263 Absatz 5 gilt entsprechend. #### (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig überzeugt, dass aus Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er strafs, wenn er sich freiwillig damit ernst bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern. (6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennend (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden. #### Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 7. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegengeleistunge gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll. #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 2 Context: Zielsetzungen sowie des sich in diesem Zusammenhang ergebenen Schulungsbedarfes Beschreibung der mit dem umgesetzten Digitalisierungsvorhaben in Zusammenhang stehenden Schulung (Umfang, Inhalte, Zielsetzungen, beteiligte Mitarbeiter) detailliertes Schulungsangebot des Dienstleisters mit Benennung der Schulungsinhalte und -ziele sowie Schulungsumfang (Kopie) Referenzangaben zu einschlägigen Erfahrungen des Dienstleisters (Für Softwareschulungen durch deren Entwickler oder Anbieter ist kein Referenznachweis erforderlich.) #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 3 Context: # Unternehmensbewertung ## Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeiter | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeiter | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |-------------|---------------|--------------|----------------------------|-------------|---------------|--------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | **Quote der Beteiligung .......... %** | | | **Mitarbeiter** | **Jahresumsatz** | **Bilanzsumme** | | | | | | | | | | | | | | | | | ## Summen | Summe verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |------------------------------|------|------|------| | Summe Partnerunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | | **Summe** | 0,00 | 0,00 | 0,00 | #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 7 Context: # Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ## Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die ausschließlich aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: **Investitionsbank des Landes Brandenburg** **Datenschutzbeauftragte** Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail: [datenschutz@ib.de](mailto:datenschutz@ib.de) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * Statistik Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern. [↓ 1 Dienst](#) * Google Analytics Dies ist ein Webanalysedienst. Zweck: Statistik * Funktionen Diese Technologien ermöglichen es uns bestimmte Funktionen für die Website bereitzustellen. [↓ 3 Dienste](#) * Youtube Dies ist ein Video-Player-Dienst. Zweck: Funktionen * Google Maps Dies ist ein Web-Mapping-Dienst. Zweck: Funktionen * Survey Monkey Dies ist ein Umfrage-Dienst. Zweck: Funktionen * Technisch notwendig(immer erforderlich) Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu aktivieren. [↓ 3 Dienste](#) * Klaro Consent Management(immer erforderlich) Dies ist ein Zustimmungsverwaltungsdienst. Zweck: Technisch notwendig * Apache Tomcat Session Management(immer erforderlich) Dies ist eine Sitzungsdatenspeicherung für temporäre Daten wie den Infokorb. Zweck: Technisch notwendig * Friendly Captcha(immer erforderlich) Dieser Dienst erkennt unerwünschte Zugriffe automatischer Programme. Zweck: Technisch notwendig * Alle Dienste aktivieren oder deaktivieren Mit diesem Schalter können Sie alle Dienste aktivieren oder deaktivieren. Nur technisch notwendige Cookies annehmenAusgewählte Cookies annehmenAlle Cookies annehmen [Realisiert mit Klaro!](https://kiprotect.com/klaro) #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 5 Context: # 5 Nützliche Links Auf folgenden Internetseiten finden Sie u. a. eine Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen: - [Bundesfachstelle Barrierefreiheit](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) - [Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen ESI-Fonds](https://brandenburg.de) Informationen zu Barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen: [Nullbarriere](http://www.nullbarriere.de) Informationen zu Barrierefreiheit in digitalen Medien: Arbeitshilfen des Amtes für Veröffentlichungen der EU zu barrierefreien digitalen Publikationen (in englischer Sprache). Informationen für gendersensible Kommunikation in der Praxis: [EFRE-Broschüre Gendersensible Kommunikation in der Praxis Grundlagen und Hilfestellungen](https://brandenburg.de) Informationen und Beratung zur Ausstattung/Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen durch Integrationsfachdienste Brandenburg: [IFD Brandenburg](http://www.ifd-brandenburg.de) Weiterführende Informationen unter: [Integrationsämter](http://www.integrationsaemter.de) Beispielsweise das Themenheft „ZB Spezial. Was heißt hier behindert?“ informiert über verschiedene Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben mit Fallbeispielen und Tipps für die Praxis. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 2 Context: # Kapitel 5 ("Bürgerrechte") Enthält die Wahrheiten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die EU-Organe und -Einrichtungen und den Zugang zu EU-Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. # Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") Nennt das Recht auf einen unabhängigen Rechtssbehelf, das Gericht, ein unparteiliches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsgeschichte der Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Strafen und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. # Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") Klären den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. [Link zur Charta](https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf) ## 2 Achtung der Grundrechte in den Vorhaben Bei der Planung und Umsetzung von ESF+/EURE/ JTF-Vorhaben ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem ESF+, dem EFSF oder dem JTF zur Verfügung gestellt werden. Alle aus JTF Vorhaben müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Berücksichtigung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF+/EURE/JTF-Vorhaben berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). [Link zu den Leitlinien](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2016:269:FULL&from=RO) ### 1. Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRCh) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnsitz ist zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für ausfüllenden Angehörigen im Rahmen des Vorhabens. ### 2. Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden, sofern nicht gesetzlich geregelt gegenüber legitimen Grundlagen verarbeitet werden. Die Personen haben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden genannten Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten. ### 3. Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRCh) Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ## ILB als Unternehmen * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeber](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere](/de/ueber-die-ilb/karriere/) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ### Formulare #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 3 Context: # Belege für Reiseausgaben ## für im Vorhaben beschäftigte Mitarbeitende - Dienstreise­kostenabrechnung - Fahrtenbuch - Einzelbelege Die Erstattung der Reiseausgaben an die bzw. den Dienstreisenden müssen mittels Zahlungsbeleg nachgewiesen werden. Ab einem Abrechnungsbetrag von 10,01 EUR je Tag sind zur Unterstützung die entsprechenden Reise­belege beizufügen. # Belege für Miete und Nebenkosten - Mietvertrag bzw. der Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung für Nebenkosten: - separate Rechnungen (z. B. Rechnung des Dienstleisters für die Gebäudereinigung) # Belege für Direktversicherung/VwL - Gehalts- bzw. Lohnscheine - Kontoauszug des/der Zuwendungsempfangenden als Nachweis der Höhe und tatsächlichen Zahlung # Flugtickets, Parkscheine, Fahrkarten (Bus und Bahn) - auch in elektronischer Form (z. B. Handy Ticket) vorgegebener externer Standard # Gehalts-, Lohnzettel, Lohnjournale vorgegebener externer Standard # Zentrale Bezugstelle Cottbus - ZBB-Liste, Tabellen der Zentralen Bezugstelle des Landes Brandenburg (Ausdruck) - Liste "Personal­kostenübersicht je ZF und HH-Stelle" oder - Liste "Bruttopersonalkosten nach Kostenstellen" oder - Liste "Beziehungen der ZBB" als elektronischer Datensatz # Abschreibungen Rechnung über Anschaffung des Wirtschaftsgutes # Dienstreise­kostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss folgende Angaben haben: - Datum/Zeit der Dienstreise - Abfahrt- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Fahrtziel und Grund - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung Nachweise sind Rechnungen oder die Einzel-, Tages-, Wochen-, bzw. Monatskarten. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/zusammenhalt-in-kleinen-gemeinden-und-ortsteilen-fuer-eine-zukunftsorientierte-regionalentwicklung/) * [Digitalisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/digitalisierung-der-ueberbetrieblichen-bildungsstaetten-des-handwerks/) [Alle Förderprogramme](/de/infrastruktur/) * [Wohnungsbau](#) * Förderschwerpunkte * [Mietwohnungsbau - Neubau](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-neubau/) * [Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-modernisierung/) * [Mietwohnungsbau - Aufzüge](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-aufzuege/) * [Wohneigentum-Neubau und Erwerb](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-in-innenstaedten-bildung-durch-erwerb-neubau-und-ausbau/) * [Wohneigentum-Modernisierung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-modernisierung-instandsetzung/) #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 3 Context: # 1. Grundlagen ## 1.1 Konzept - Durch ein Vetorecht kann eine Entscheidung der Anteilseigner bzw. Anteilseignerinnen der Vereinigung verhindern. - Ein gleiches gilt für die Frage, ob eine Vereinigung/Stiftung eine andere Vereinigung beherrscht. Wirtschaftlich Berechtigter einer Kommanditgesellschaft ist auch der Komplementär; ist der Komplementär eine Vereinigung, ist der wirtschaftlich Berechtigte dieser Vereinigung auch wirtschaftlich Berechtigter der Kommanditgesellschaft. ## 1.2 Stellung Die Stellung als Geschäftsführung/Vorstand bzw. Aufsichtsrats allein führt zu keiner Beherrschung. ## 1.3 Kontrolle 1. Eine Person kontrolliert die Anteile/Stimmrechte einer Vereinigung, insbesondere wenn - die Anteile/Stimmrechte von einem bzw. einer Dritten für die Person gehalten werden, - Stimmrechte nicht gegen den Willen der Person ausgeübt werden können (z. B. bei Einstimmigkeitsanforderungen der Anteilseigner bzw. Anteilseignerinnen aufgrund Stimmabkommens). Ein gleiches gilt für die Frage, ob eine Vereinigung/Stiftung die Anteile/Stimmrechte an einer anderen Vereinigung kontrolliert. ## 1.4 Ermittlung 1. Lassen sich nach den Nr. 1.1 bis 1.4 keine wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, so gelten sämtliche Mitglieder der Geschäftsführung des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden als (fiktive) wirtschaftlich Berechtigte. Es ist mindestens ein Mitglied als wirtschaftlich Berechtigter anzugeben. # 2. Für rechtsfähige Stiftungen gilt: Zu den wirtschaftlich Berechtigten gehören: - sämtliche Mitglieder des Vorstands der Stiftung und - die im Stiftungsgeschäft genannten Begünstigten bzw. die Gruppe(n) von Begünstigten und - die Personen, die auf die Vermögensverwaltung der Stiftung einen unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Einfluss ausüben können. Dazu gehören nicht die Mitglieder des Aufsichtsorgans der Stiftung. Detailierte Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten bietet auch die Internetseite des Transparenzregisters unter: [www.transparenzregister.de](http://www.transparenzregister.de) #################### File: ge2209011357.pdf Page: 1 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU 21) -ausgenommene Finanzinstrumente in Form von Fonds- ### Lesefassung für den ESF+, EFRE und JTF Die ANBest-EU enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuwendungsvertrages (im Folgenden einheitlich "Zuwendungsbescheid"), soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zuwendungen aus folgenden Fonds werden von ANBest-EU erfasst: 1. **ESF+** Europäischer Sozialfonds Plus 2. **EFRE** Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (inklusive Interreg A) 3. **JTF** Fonds für den gerechten Übergang 4. **EMFF** Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 5. **ELER** Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Eingeschlossen in den Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen (mit Ausnahme der Nummer 6) sind die aus dem EFRE unterstützten Vorhaben im Rahmen des Aktionsbereichs Interreg A des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1059. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen sind die Finanzierungen des Landes Brandenburg nach Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Fonds. Für den ELER hat die EU-Kommission die Förderperiode 2014 - 2020 um zwei Jahre gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2020 verlängert, sodass der ELER für die verlängerter Förderperiode 2014 - 2022 die ANBest-EU 14 fortentwickelt. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeichnet sind, betreffen nur die Fonds ESF+, EFRE (inklusive Interreg A) und JTF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben b gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds EMFF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben c gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds ELER. [^1]: In der vorliegenden Lesefassung sind die Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeichnet sind, nicht enthalten, die nur für ESF+, EFRE und JTF gelten. Die für den EMFF geltenden Nebenbestimmungen unter dem Buchstaben b sowie die für ELER unter Buchstabe c sind dagegen nicht berücksichtigt. #################### File: st2209201417.pdf Page: 3 Context: # Bei Ausschluss von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid ausgeschlossen sind, gilt Folgendes: ## Bei der Antragstellung ist zu beachten - Sind Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Richtlinie ausgeschlossen, so dürfen diese für die Antragstellung nicht als zuwendungsfähige Ausgaben angesetzt werden. ## Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten - Sofern Lieferungen und Leistungen von verflovhenden Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, sind die betreffenden Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort „LLV“ zu kennzeichnen und als nicht zuwendungsfähig auszuweisen. ## Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten - In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch Zuwendungsempfänger zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verflovhenden Dritten in der Belegliste zum Mittelabruf enthalten sind. - Sofern Lieferungen und Leistungen von verflovhenden Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, ist zu bestätigen, dass die betreffenden Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort „LLV“ gekennzeichnet sind und als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen wurden. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das folgende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung (ökologische Dimension) in EFRE/JTF geben. Der Grundsatz der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung wird in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060¹ beschrieben. Danach sollen die Ziele des EFRE/JTF im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 2 AEUV² unter Berücksichtigung des Verursachenprinzips, sowie der Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung und des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaveränderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris verfolgt werden. Die Nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe zur Sicherstellung einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch tragfähigen Entwicklung die sich durch nahezu alle Politik- und Lebensbereiche zieht. Sie soll auf ausgewogene und integrierte Weise vernetzt, in allen Politikbereichen der Europäischen Union berücksichtigt und so Maßnahmen ergriffen werden, um die globalen Herausforderungen bewältigen zu können. Für die Förderung von Vorhaben mit dem EFRE/JTF im Land Brandenburg fokussiert dieses Merkblatt auf die ökologische Dimension des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung. # Grundsatz der Förderung einer ökologischen Nachhaltigen Entwicklung Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bei der Vorbereitung und Umsetzung der Strukturfondsprogramme das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu verfolgen. Die sogenannte ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beschreibt den wesentlichen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehören die Umweltgeschichte Tierer, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kulturelle Erbe und Landschaft sowie die menschliche Gesundheit³. Die Umsetzung dieses Ziels bedingt auch die Verfolgung einer Recycling- und Abfallremidie-basierten Kreislaufwirtschaft und die Anpassung an den Klimawandel.⁴ ## Ökologisch nachhaltig ist eine Lebens- und Arbeitsweise, die die natürlichen Begründungen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen führt. Je nach Ausrichtung eines Fördervorhabens können verschiedene Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit relevant sein und durch entsprechende Anpassungen oder Vorkehrungen bei der Vorhabenplanung berücksichtigt werden. Beispiele für die Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in EFRE/JTF-Vorhaben: - Bei der Errichtung von Gebäuden: Nutzung von zertifizierten Standards für nachhaltiges Bauen, wie z. B. DGNB, LEED/ BNB, Integration von Bestandsdelen „grüner Infrastruktur“ in --- 1. Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Fonds und Strukturfonds (kurz: Dach-VO) 2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 3. Richtlinie 2010/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltwirkungen bestimmter Pläne und Programme, Anhang I, Buchstabe b) 4. *COMMISSION EXPLANATORY NOTE*: Application of the "do no significant harm" principle under cohesion policy during programming* # 2019/223580 - 179 - 533. #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 2 Context: Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: # 1. Umfang der Vollmacht Der Bevollmächtigte ist gegenüber der ILB zur Vorname aller Geschäfte und/oder Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem vor genannten Antrag berechtigt. Der Bevollmächtigte kann insbesondere - im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, - über einen eingeräumten Kreditrahmen/Zuwendungsbetrag verfügen, - Schriftverkehr mit der ILB entgegennnehmen und selbständig führen, - verbindliche Bescheide der ILB, mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber entgegennehmen. Diese Vollmacht berechtigt **nicht** - zur Belastung oder zur Veräußerung von Grundstücken, - zum Abschluss, zur Änderung oder zur Kündigung von Kreditverträgen/Förderverträgen, - zur Entgegennahme von vertragsbeendigenden oder verzugsbegründenden Erklärungen, - zur Erteilung von Untervollmachten. # 2. Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit gegenüber der ILB widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat der Bevollmachtgeber die ILB unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der ILB und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Vollmachtgebers. Wird die Vollmacht von einem oder mehreren Erben widerrufen, so bringt der Widerruf die Vollmacht nur für den Widerrufenden mit der Folge zum Erlöschen, dass der Bevollmächtigte Verfügungen aufgrund dieser Vollmacht nur gemeinschaftlich mit dem Widerrufenden treffen kann. **Hinweis für den Bevollmächtigten:** Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Bevollmächtigten von der ILB gespeichert. --- Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) #################### File: ge2209011357.pdf Page: 6 Context: # 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden Die Zuwendungsempfangenden führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronische Datenaustauschsystem gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren. ## 5.1 Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn 1. sich vorhabenbezogene Ausgaben der Zuwendungsempfangenden von mehr als 7,5 Prozent oder mehr als 10.000 Euro emächtigen oder sich die Finanzierung ändert, insbesonderen wenn die Zuwendungsempfangenden nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten. 2. der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen. 3. sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Verwendungszweck nicht oder nicht der bewilligten Verwendung nicht zu erreichen ist. 4. bei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die abgelehnten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verwendet worden. Die nicht verwendeten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. 5. Dies gilt nicht im Falle von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über verzeichnete Kostenpositionen oder in Form von nicht mit Kosten wirkenden Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4. letzter Absatz wird insoweit hingewiesen. ## 5.2 Zu investieren Gegenstände innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht benötigt werden. 5.2.1 Ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird von Ende der Abwendungsfrist über das Vermögen der Zuwendungsempfangenden im Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsempfangenden beschlossen, ist es unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vorzulegen, wie die Aufbewahrung der Belege und gegebenenfalls deren Prüfung durch die hierzu berechtigten Stellen bis zum Ende der Bewilligungsfrist gewährleistet wird; ebenfalls sind die Belege vollständig an die Bewilligungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter. 5.2.2 Sich Angaben der Zuwendungsempfangenden (zum Beispiel Aspekt, Unternehmensstruktur, Gesellschaftsstruktur, Rechtsform) ändern. 5.2.3 Für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen beinhalten, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlung bezüglich wesentliche innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweckbindungspflicht Folgendes zutrifft: - Aufgabe oder Verlagerung der Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb des Landes Brandenburg. - Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einer Infrastruktur oder - erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele oder der Durchführungsbestimmungen des Vorhabens, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre. ## 5.3 Die Zuwendungsempfangenden sind darüber hinaus verpflichtet, 5.3.1 den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen. 5.3.2 die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid übergebenen Daten zu den getroffenen Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde zu den vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die angeforderten Daten. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 2 Context: # 2 Zuwendungsfähige Ausgaben ## 2.1 Modul - Beratung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Beratungleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung): - zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale durch Digitalisierung sowie - zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen. Die beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, persönlich oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verwoben sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben. ## 2.2 Modul - Implementierung ### 2.2.1 Personalaufgaben Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens sowie der im jeweiligen Arbeitsverhältnis geleistete Arbeitsort der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht. Die Personalausgaben sind mittels beiliegender "Ausgaben" zu beantragen. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttogehälter/-löhne anzugeben. Diese werden bei Erstellung anhand der vorzugebenden Gehalts-/Lohnschriebe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. Nicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie anderweitig gehalzte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie - Prämien, - Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge, - unregelmäßige Leistungszulagen u. ä., - Einmalzahlungen, - Sachbezüge, - Gehaltserhöhungen inklusive tariflicher Höhen während des Durchführungszeitraums (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit), - Urlaubs- und Weihnachtsgeld, - sowie sonstige Jahresendzahlungen. Als zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeitsverhältnis entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt. #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt KMU-Definition der EU ## Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. der EU 1 24/36 vom 20.05.2003). ### 1. Definition der KMU **Kleinunternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 10 Mitarbeiter und - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. **Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 50 Mitarbeiter und - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. **Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 250 Mitarbeiter und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter bzw. überschreitet. Bei einem neuen gegründeten Unternehmen, das noch kein Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Trägerschaft berechnet. Bericht über Unternehmer: Die Änderung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse oder der Verkaufs oder Erwerb von Kapitalanteilen an antragstellenden Unternehmen bzw. im Unternehmensverbund (verwandte Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), so tritt der Erwerb bzw. Verbleib des KMU-Status unzulässig ein. In diesen Fällen sind die aktuell bestehenden Beziehungsmöglichkeiten heranzuziehen. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitsplätze (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitäquivalente. Teilzeitarbeitskräfte und Saisonbeschäftigte werden nur entsprechend ihres Anteils an einem JAE berücksichtigt. Auszubildende und nicht in Ausbildung befindliche MitarbeiterInnen gelten als 1/1. Das Unternehmen übernimmt die Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen und nach normalen Recht Arbeitsvermögen gleichgestellt sind sowie Mitarbeitende Befreiungseinstellungen in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus den Unternehmen ziehen. ### 2. Definition der Unternehmenstypen **Verbundenen Unternehmen** sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. - Ein Unternehmen hat die Mehrheit der Stimmen in einem anderen Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen eines anderen Unternehmens. - Ein Unternehmen ist derjenige, der die Kontrolle über das andere Unternehmen hat. Bei Unternehmen, die mehrere andere verbundene Unternehmen unterhält, sind der o. B. Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The single image is located on a text document style page. **Text Analysis:** - **Extracted Text**: The text primarily discusses the definition of small and medium-sized enterprises (SMEs) in the European Union. It covers criteria for classifying companies as micro, small, or medium enterprises based on employee numbers, turnover, and balance sheet total. The text also includes conditions for determining SME status and details about company structure and ownership. - **Significance**: The document serves as a guideline to understand how entities fall under the SME category within the EU, which can affect their access to certain benefits or regulations. **Contextual Significance:** - This page likely serves as an informational guide for businesses or policymakers within the EU region, perhaps distributed by the Investmentsbank des Landes Brandenburg. Understanding the classification helps in compliance and strategic planning for businesses seeking EU resources. **Color Analysis:** - The predominant colors are black and white, which suggests a formal and professional document. The red color in the logo adds a touch of branding and possibly signifies importance. **Perspective and Composition:** - The image is a straightforward, top-down view commonly used for document scans. The composition is text-centric, focusing on delivering written information efficiently. **Metadata Analysis:** - No metadata is visible, but this is typical for document images. Metadata could provide additional details like creation date or authorship if it were available. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: [ ](/de/) Programm merken # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital ILB Förderprogramm Programm merken # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital **Sie sind hier:** 1. [Wirtschaft](/de/wirtschaft/) 2. [Zuschüsse](/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/) 3. [Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital](/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital/) 1. [Überblick](#ueberblick) 2. [Ziel des Programms](#ziel) 3. [Wer, was und wie wird gefördert](#konditionen) 4. [Ablauf / Verfahren](#ablauf) 5. [Was ist noch zu beachten](#hinweis) 6. [Formulare / Downloads](#dokumente) [ ](http://www.efre.brandenburg.de) * ### Sie möchten einen neuen Antrag stellen? [ Kundenportal 2 ](https://portal.ilb.de/) * #### Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Hier gelangen Sie zum [Login](/de/service/ilb-kundenportal/). 1. [Überblick](#ueberblick) 2. [Ziel des Programms](#ziel) 3. [Wer, was und wie wird gefördert](#konditionen) 4. [Ablauf / Verfahren](#ablauf) 5. [Was ist noch zu beachten](#hinweis) 6. [Formulare / Downloads](#dokumente) [ ](http://www.efre.brandenburg.de) * ### Sie möchten einen neuen Antrag stellen? [ Kundenportal 2 ](https://portal.ilb.de/) * #### Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Hier gelangen Sie zum [Login](/de/service/ilb-kundenportal/). ## Überblick #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **"Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027"** Ziel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen. ## 1 Inhalt der Grundrechtecharta In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta ist in sieben Kapitel untergliedert: - Würde des Menschen - Freiheiten - Gleichheit - Solidarität - Bürgerrechte - Justizielle Rechte - Allgemeine Bestimmungen ### Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". ### Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. ### Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleicheinstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten. ### Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und sozialen Unterstützung, der Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: This is the only image on the page. 2. **Object Detection and Classification:** - **Image 1**: Contains logos of organizations, text blocks, and a footer text. The logos belong to the European Union and organizations in Brandenburg, Germany. 4. **Text Analysis:** - The document is titled "MERKBLATT" and discusses the respect for the Charter of Fundamental Rights of the European Union (GRC) in the funding period 2021-2027. It aims to inform stakeholders about the rights stemming from the Charter and how to recognize potential violations. - The content includes sections detailing the structure of the Charter, which covers seven key areas such as Dignity, Freedoms, Equality, Solidarity, Citizens’ Rights, and Justice. - Specific chapters highlight rights like prohibition of torture, freedom of information, and equality principles. 9. **Perspective and Composition:** - The perspective is head-on, typical for documents, with sections clearly delineated for easy reading. 10. **Contextual Significance:** - The image serves as an informational brochure, providing a detailed breakdown of the Charter of Fundamental Rights, relevant to stakeholders involved in EU funded projects in Brandenburg. 13. **Graph Numbers:** - The document doesn’t contain graphs or tables, so there are no numerical data points to provide. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ### Informationen zur Ausgabenbelegprüfung * [Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/information-zur-ausgabenbelegpruefung/ilb%5Fmerkblatt%5Fauflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen%5Fst2211160827.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993410&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 ### Informationen zu Beschaffungsvorgängen * [Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/informationen-zu-beschaffungsvorgaengen/ilb%5Fmerkblatt%5Fwirtschaftlichkeit%5Fsparsamkeit%5Fefre%5Fjtf%5Ffp-2021-2027%5Fst2210181004.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992258&quantity=1&areaId=2019969)[](#) gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027 Stand: 10/2022 ### Rechtshinweise * [Informationsblatt Datenschutz Kunde](/media/dokumente/sonstige-dokumente/rechtshinweise/informationsblatt-datenschutz.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=265281&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 1 Context: # ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN **Name, Firma des/der Antragstellenden** ________________________________________ **Antragsnummer** ________________________________________ Die ILB ist verpflichtet, Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten bei ihren Vertragspartern und Zuwendungsempfängern zu erheben. Sie sind rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte geben Sie uns deswegen an, wer der oder die wirtschaftlich Berechtigten sind. In der Anlage zu diesem Formular finden Sie Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Rechtsgestaltungen kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen in der Anlage gegeben werden. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung oder des Zuwendungsverhältnisses Änderungen, so sind Sie verpflichtet, diese unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. ## Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Angaben - ausgenommen die Geschäftsanschrift - bitte gem. Ausweisdokument eintragen) ### 1. Wirtschaftlich Berechtigter **vollständiger Nachname** ________________________________________ **sämtliche Vornamen** ________________________________________ **Geburtsdatum** ________________________________________ **Geburtsort** ________________________________________ **Anschrift** (Wohnsitzadresse oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ________________________________________ **Steueridentifikationsnummer** ________________________________________ ### 2. Wirtschaftlich Berechtigter **vollständiger Nachname** ________________________________________ **sämtliche Vornamen** ________________________________________ **Geburtsdatum** ________________________________________ **Geburtsort** ________________________________________ **Anschrift** (Wohnsitzadresse oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ________________________________________ **Steueridentifikationsnummer** ________________________________________ ### 3. Wirtschaftlich Berechtigter **vollständiger Nachname** ________________________________________ **sämtliche Vornamen** ________________________________________ **Geburtsdatum** ________________________________________ **Geburtsort** ________________________________________ **Anschrift** (Wohnsitzadresse oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ________________________________________ **Steueridentifikationsnummer** ________________________________________ Für weitere wirtschaftlich Berechtigte bitte weitere Formulare ausfüllen und unterzeichnen. Ich versichere/Wir versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. **Ort, Datum** ________________________________________ **Name(n) des Unterzeichner(s)** in Druckbuchstaben ________________________________________ **Unterschrift(en) des Antragstellenden/der (der) Zeichnungsberechtigten** ________________________________________ Image Analysis: ### Localization and Attribution: - **Page Identification:** - The page contains a single form. - There is one image on the page which is the entire form. ### Object Detection and Classification: - **Image 1:** - **Objects Detected:** - Text boxes for input fields. - Logos ("ILB" – Investitionsbank des Landes Brandenburg). - Buttons for actions like "drucken" (print), "speichern unter" (save as), and "vergrößern" (enlarge). ### Text Analysis: - **Extracted Text:** - Title: "ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN" (Information on the Economically Authorized Person). - Instructional Text: Provides guidance on filling out information about economically authorized individuals. - Sections for input include fields for full name, date of birth, place of birth, residential address, and tax identification number for up to three individuals. ### Diagram and Chart Analysis: - **Not Applicable:** - There are no diagrams or charts presented on this page. ### Product Analysis: - **Not Applicable:** - There are no products depicted on this page. ### Anomaly Detection: - **Not Applicable:** - There are no anomalies or unusual elements detected. ### Color Analysis: - **Dominant Colors:** - Primarily black and red text on a white background. - The ILB logo is red. ### Perspective and Composition: - **Perspective:** - Frontal view, typical of document scans, displaying text and input fields clearly. - **Composition:** - The form is neatly organized into sections for data input with designated areas for signatures and completion details. ### Contextual Significance: - **Document Purpose:** - The form is meant to collect detailed information about economically authorized individuals. - It is likely part of a legal or financial procedure, emphasizing compliance and accuracy. ### Metadata Analysis: - **Not Available:** - Metadata specific to capture date or camera settings is not present in the image of the form. ### Additional Aspects: - **Ablaufprozesse (Process Flows):** - The form outlines a process for collecting legal information for banking or financial transactions. - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Instructions for filling out personal and tax information for certain individuals are detailed. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - The title and organizational logos define the type and purpose of the document. This form is designed to gather crucial compliance information and is structured to ensure clarity and completeness. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 4 Context: # 4 Wer bekommt meine Daten? ## 4.1 Zusammenarbeit innerhalb der Investitionsbank des Landes Brandenburg Innerhalb der ILB erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen (z. B. EDV, Rechnungswesen). Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation und Consulting. ## 4.2 Weiterleitung außerhalb der ILB ### 4.2.1 Zusammenarbeit zwischen ILB und dem Land Brandenburg Die ILB wird im Rahmen ihrer Förderangelegenheiten im Auftrag des Landes Brandenburg tätig. Im Rahmen der Durchführung von Förderprogrammen können Landesministerien, EU-Kommission, Europäischer Rechnungshof und Landesrechnungshof Empfänger von personenbezogenen Daten sein. ### 4.2.2 Weiterleitungen im Rahmen von Ko-Finanzierungen Die ILB arbeitet mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen und leitet entsprechenden Daten weiter. Dabei handelt es sich teilweise um Ko-Finanzierungen aber auch um reine KfW-Finanzierungen. ### 4.2.3 Weiterleitung im Rahmen der Finanzaufsicht oder weiterer gesetzlicher Anforderungen Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der ILB ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Verhältnisse verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie einwilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Wir weisen deshalb darauf hin, dass möglicherweise erhobene Daten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank sowie an Landes-, Bundes- und Europärodner gebenden Zwecken der Erfüllung ausrechtlicher Anforderungen und gesetzlicher Bestimmungen und zu im Rahmen des Fördergeschäfts erforderlichen Auswertungs- und Planungszwecken weitergeleitet werden. ## 4.3 Sonstige Weiterleitungen - Andere Datenempfänger können Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitut oder vergleichbare Einrichtungen sein, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. Vertrag Finanzierungsinstitiute, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können denjenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. - Auch von der ILB eingesetzte Auftragsverarbeiter können Ihre Daten erhalten. Hierbei handelt es sich um Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftlichen Leistungen und IT-Dienstleistungen. Dem Datenschutz wird durch entsprechende vertragliche Regelungen – Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag – Rechnung getragen. - Des Weiteren werden personenbezogene Daten an Gutachter, Sachverständige u. ä. weitergeleitet, um ihre Förderangelegenheiten bzw. den Antrag mit Ihnen durchführen zu können. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 2 Context: # 2 Kommunikationsinstrumente Während der Durchführung des Vorhabens ist durch folgende Kommunikationsinstrumente auf die EU-Förderung hinzuweisen: ## 2.1 Internetauftritt/Projektwebsite Soweit die Begünstigten über einen Internetauftritt verfügen, sind auf einer derart zu findenden Webseite (Projektwebsite/Unterseite) alle Elemente des EU-Förderhinweises aufzuführen. Entsteht ein neuer Internetauftritt, der ausschließlich einem oder mehreren geförderten Projekten bzw. Maßnahmen gewidmet ist, ist der EU-Förderhinweis bereits auf der Startseite des Internetauftritts aufzuführen. Werden mehrere EU-geförderte Vorhaben übersichtlich auf einer Projektwebsite/Unterseite dargestellt, reicht es aus, das EU-Logo einmal darzustellen. ## 2.2 Social Media Sofern die Begünstigten über Social-Media-Kanäle verfügen oder neue Social-Media-Auftritte entstehen, die ausschließlich einem oder mehreren geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen gewidmet sind, ist in Posts oder Beiträgen zum Vorhaben auf die EU-Förderung hinzuweisen und nach Möglichkeit, das EU-Logo sowie die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises zu verwenden. Zusätzlich können Hashtags, wie zum Beispiel #efre_bb oder #jtl_bb oder #est_bb, verwendet werden. Sofern möglich, ist auf die Projektwebsite zu verlinken. ## 2.3 Plakat oder elektronische Anzeige Für die Dauer der Maßnahmen ist ein Plakat oder Poster (Mindestgröße DIN-A3) mit Informationen zum Vorhaben und mit dem Hinweis auf die Förderung an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes, als Farbdruck anzubringen. Mit dem Zuwendungsbescheid wird ein solches Plakat im DIN-A3-Format durch die Bewilligungsbehörde überreicht. Es bleibt freigestellt, dieses Plakat zu nutzen, es darf jedoch nicht selbstgestaltetes und/oder größeres Plakat ersetzt werden kann, zum Beispiel, wenn das eigene Corporate Design verwendet werden soll. Bei Mehrfachförderungen besteht die Möglichkeit, mehrere Vorhaben auf einem Plakat darzustellen. Dabei ist zu beachten, dass für jedes Vorhaben die Elemente des EU-Förderhinweises aufgeführt werden. Hierbei ist die einheitliche Darstellung des EU-Logos mit Schriftzug auf dem Plakat erforderlich. Alternativ kann auch eine gleichwertige elektronische Anzeige (z. B. digitale Info-Style) verwendet werden. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen bei selbstgestalteten Plakaten als auch bei elektronischen Anzeigen vollständig enthalten sein. Diese Anforderung gilt nicht für Begünstigte des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die eine Förderung auf Grundlage der Weiterbildungsrichtlinien im Rahmen des Förderabstands „Bildungscheck für Beschäftigte“ erhalten. ## 2.4 Kommunikationsmaterial für die Öffentlichkeit und Teilnehmende Auf allen Kommunikationsmaterialien zum Vorhaben, die für die Öffentlichkeit und Teilnehmende bestimmt sind, ist auf die EU-Förderung in angemessenen Umfang hinzuweisen. Dazu zählt mindestens die Darstellung des EU-Logos mit Schriftzug. Kommunikationsmaterialien umfassen beispielsweise Publikationen wie Begleitschriften, Veranstaltungsprogramme, Pressemitteilungen, Präsentationen, Studien und Evaluationen sowie Messestände. Begünstigte aus dem ESF+ sind zudem berechtigt, kostenfreies Marketingmaterial über die Website [https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/esf-marketingartikel/](https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/esf-marketingartikel/) zu bestellen (Online-Bestellsystem). #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 4 Context: # Anforderungen an die Antragstellung Dabei ist in angemessener Weise den Anforderungen von benachteiligten Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen, um ihnen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dadurch ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu erreichen. Die Förderung der Nichtdiskriminierung ist Querschnittsaufgabe beim Mittelansatz des EFRE/JTF in Brandenburg. Sie wird durch Anwendung einer Doppelstrategie sichergestellt: - Die durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes in allen Phasen des EFRE/JTF-Programms sowie - Durchführung von Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen, die Nichtdiskriminierung fördernden Beitrag leisten. Nachfolgend werden beispielhafte Aktivitäten beschrieben, wie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben hinaus im Rahmen von EFRE/JTF-geförderten Vorhaben umgesetzt werden kann: - Maßnahmen für verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bei geförderten Workshops und Veranstaltungen - Anpassung von Informations- und Kommunikationsmaterialien, digitalen Medien, u. a. im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen - Integration von älteren Arbeitnehmenden, Migranten oder Menschen mit Behinderungen in die Projekten - Beteiligung von Vertretern für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen zur Projektplanung und Durchführung ## 4 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderrichtlinien bestätigt werden, dass die bereichsübergreifenden Grundlagen der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Projektdurchführung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Betrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnahmen, die geplant seien, die einen konkreten Betrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. Förderanträge, die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragstellung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, bei denen negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung/Nichtdiskriminierung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 1 Context: # DATENSCHUTZERKLÄRUNG "KUNDEN" für Kundinnen und Kunden der Investitionsbank des Landes Brandenburg ## Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte - Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (nachfolgende ILB genannt) sowie ihrer Tochterunternehmen und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. ## 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist die: - Investitionsbank des Landes Brandenburg - vertreten durch den Vorstand - Babelsberger Str. 21 - 14473 Potsdam - E-Mail-Adresse: [Postbox@ilb.de](mailto:Postbox@ilb.de) Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter: - Investitionsbank des Landes Brandenburg - Datenschutzbeauftragte - Babelsberger Str. 21 - 14473 Potsdam - E-Mail: [datenschutz@ilb.de](mailto:datenschutz@ilb.de) ## 2 Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir - soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich - personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Unternehmen im Rahmen des ILB-Konzerns oder von sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditansicht) rechtmäßig übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien wie Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsproben). Darüber hinaus können dies auch Auftragsspezifationen (z. B. Zahlungsaufträge), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Produkt- und Image Analysis: I'm unable to analyze the content of the document directly. However, I can help summarize or provide information based on its content if you describe it. Let me know how I can assist you! #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: # AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+- kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß § 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten. ## Rechnungsbelege sind - Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournal - Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. ## Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. Als Zahlungsbelege gelten: - Online-Kontoauszüge, Umsatzlisten/-abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank - Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO (Umsatzlisten/-abfragen von Drittanbietern (Kontoinformationsdiensten) werden nicht akzeptiert) - Kreditkartenabrechnung - PayPal-Kontoauszüge - Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelpostennachweis oder anderweitige gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüfungen oder Ausgabeposterlisten oder Abrechnungslisten, Kassenbücher, Kreditkartenabrechnungen) bestehen mindestens aus der'n Seite/n mit der/n zu prüfenden Position/en und ggf. zusätzlich der Seite, aus der der/die Inhabende des Kontos/Kassenbuchs erkennbar ist. ## Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Belegjournal sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt werden können. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** Single-page document in German. **Text Analysis:** - **Detected Text:** - Header: "AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID – ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN" - Main Body: The document provides guidelines for evidence of spending for EFRE/JTF co-financed projects during 2021 to 2027. It details requirements for accounting and payment documentation. - **Content Significance:** - The text outlines essential financial documentation processes for governmental or EU-funded projects. It serves as a guide to ensure compliance with legal and financial regulations for funding usage. **Diagram and Chart Analysis:** - **Observed Elements:** - Logos: European Union, Land Brandenburg, and ILB to indicate financial support entities. **Contextual Significance:** - The document is part of a bureaucratic framework to manage and verify public spending on specified projects. It stresses accountability and the importance of proper financial records submission. **Tables:** - Two tables are presented under "Rechnungsbelege sind" and "Zahlungsbelege," detailing specific document types needed for transaction verification, such as payroll records, electronic invoices, account statements, credit card settlements, etc. These distinctions ensure clarity on acceptable forms of financial evidence. #################### File: st2209201417.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN ## Einführung Die Förderung von Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit der antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation verknüpft sind, unterliegt besonderen Regelungen. Je nach Förderprogramm wird daher ihre Zuwendungsfähigkeit unter konkreten Vorgaben zugelassen oder auch ausgeschlossen. ## Verflechtungen Die Verflechtung einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation mit einem Dritten lässt sich anhand vorliegender Konstellationen grundsätzlich untergliedern. ### Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation und einem Dritten liegen typischerweise bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen vor. Ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt, bestimmt sich in entsprechender Anwendung von Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 6. Mai 2003 (Abl. Nr. L124 vom 20. Mai 2003, Seite 36 ff.). Die Definition der Unternehmenstypen kann dem Merkblatt der ILB zu KMU-Definition der EU entnommen werden. ### Organisatorische oder personelle Verflechtungen Verflechtungen können organisatorisch oder personell mit Dritten in der Gestalt einer natürlichen Person bzw. juristischen Person sowie Personengesellschaften vorliegen. Hierbei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Art und Weise zusammenwirken können, die eine Wettbewerbsverfälschung und damit ein Handeln zu Lasten des Landeshaushaltes befürchten lassen könnten. Dies soll in folgenden Beispielen veranschaulicht werden: 1. **Personelle Verflechtung von Angehörigen (§ 15 AO)** - Beispiel 1: Mutter als natürliche Person beauftragt Tochter als natürliche Person. - Beispiel 2: Bürgermeister der Stadt A beauftragt Firma B, bei der seine Frau die Geschäftsführerin ist. 2. **Organisatorische Verflechtung** - Eine Verflechtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die gesellschaftsrechtlich besteht, aufgrund von einem Rechtsverhältnis, dass das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat. - Beispiel: Angestellte des Auftraggebers gründet ein Unternehmen, welches den Auftrag erhält. Image Analysis: I'm unable to view or analyze images directly. However, I can help analyze the content described. If you could describe specific elements or text within the image, I can provide guidance or analysis based on that information. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Remise Nord/ Reitbahn/ Pferdelazarett](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/remise-nord-reitbahn-pferdelazarett/) * [Tiefgarage](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/tiefgarage/) * [Mieter](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/mieter/) * [Objekt "Schiffbauergasse"](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-schiffbauergasse/) * [ILB-Kundenportal](/de/service/ilb-kundenportal/) * [Identifizierung für ILB-Kunden](/de/service/identifizierung/) * [ILB-Förderberatung](/de/service/ilb-foerderberatung/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [ILB-Förderberatung](/de/service/ilb-foerderberatung/) * [After-Work-Beratung](/de/service/ilb-foerderberatung/after-work-beratung/) * [Beratungstage in den Regionen](/de/service/ilb-foerderberatung/beratungstage-in-den-regionen/beratungstage.jsp) * [Information zum Vergaberecht](/de/service/ilb-informationsveranstaltungen-zum-vergaberecht/) * Kontakt * [Kontakt](/de/kontakt/) * [Kontakt Formular](/de/kontakt/kontakt-formular/) * [Adresse und Anfahrt](/de/kontakt/ilb-adresse-und-anfahrt/) * [Beschwerdestelle](/de/kontakt/ilb-beschwerdemanagement/) * [Wirtschaft](#) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * **Beratung:** 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss * **Implementierung:** zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss * **Schulung:** 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss ## Ablauf / Verfahren ### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. ### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15\. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30\. Juni 2027 außer Kraft. ### Wer erteilt weitere Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung. Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. ## Was ist noch zu beachten **Beginn des Vorhabens** #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN für die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027 Bei den Förderungen nach der BIG-Digital-Richtlinie kommen eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) und eine Pauschale für indirekte Kosten (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) zur Anwendung. Die Pauschalen beruhen jeweils auf Unionsrecht und dienen der Verfahrensvereinfachung sowie der verwaltungstechnischen Entlastung. Dieses Merkblatt erläutert die Pauschalen sowie die dazugehörigen Verfahren bei Antragsstellung, Bewilligung und Mittelanforderung. Maßgeblich sind die Festlegungen im Zuwendungsbescheid. ## 1 Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben ### 1.1 Anwendungsbereich Nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie ist für Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie hinsichtlich der projektbezogenen direkten Personalausgaben zusätzlich eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung förderfähig. ### 1.2 Antragsstellung Es können in Antragsverfahren Pauschalen für AG-Anteile zur Sozialversicherung für die gegen Entgelt tätigen Personen oder für NN-Stellen, deren Personalausgaben jeweils gefördert werden sollen, mittels der beiläufigen „Ausgaben“ beantragt werden. Hierfür sind die tatsächlichen bzw. die für NN-Stellen geplanten AN-Bruttogehälter-Löhne anzugeben. ### 1.3 Bewilligung Die ILB stellt das betreffende AN-Brutto für die gegen Entgelt tätigen Personen oder NN-Stellen fest. Vom AN-Brutto als Bemessungsgrundlage ausgehend bewilligt die ILB 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für AG-Anteile zur SV. ### 1.4 Mittelanforderung Spätestens mit der Mittelanforderung, mit welcher erstmals Personalausgaben für eine gegen Entgelt tätige Person abgerechnet werden, überprüft die ILB die AN-Bruttogehälter-/Löhne für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig war. Ein Nachweis über die tatsächlichen Zahlungen der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. ## 2 Pauschale für indirekte Kosten ### 2.1 Anwendungsbereich Bei Anwendung der Pauschale sind nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben (Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie) förderfähig. Die Pauschale umfasst die folgenden indirekten Personalausgaben: - Bankgebühren - Bürokosten - Gas, Strom, Wasser Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: This is the first and only page of the document. 2. **Text Analysis:** - The text is in German and appears to be related to guidelines from the Ministry of Economics, Labor, and Energy of the State of Brandenburg. It discusses allowances for social security and indirect costs in connection with digital transformation projects supported by the EU for 2021 to 2027. - Key terms such as "Pauschale für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben" and "Pauschale für indirekte Kosten" indicate allowances for employer contributions and indirect costs, respectively. - The text outlines the application, approval, and demand for funds processes related to these allowances. 4. **Scene and Activity Analysis:** - The document is a formal information sheet, indicated by structured headings and sections that guide readers on how to apply for and understand specific financial aids. - No visual activities are depicted as it’s a text-based document. 10. **Contextual Significance:** - This document appears to serve as an official guideline or informational sheet, providing important details about financial support mechanisms for digital transformation projects. Its significance lies in helping organizations understand and access funding from the EU and Brandenburg. 13. **Tables:** - There are numbered sections that function similarly to tables, organizing information about different allowances and processes clearly. - **Ablaufprozesse (Process Flows):** - Key processes such as application ("Antragstellung"), approval ("Bewilligung"), and fund demand ("Mittelanforderung") are outlined in a structured format, making the steps clear for applicants. - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Detailed descriptions are provided for each process step related to the allowances, including specific requirements and calculations needed to justify claims. This analysis captures the primary content and structure of the document, focusing on its purpose as a guideline for accessing financial allowances. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Wirtschaft](#) * Top-Förderprogramme * [Brandenburg-Kredit Mikro](/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-mikro/) * [Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023](/de/wirtschaft/zuschuesse/niederlassungsbeihilfe-junglandwirte-2023/) * [Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023](/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/) * [Brandenburg GO](/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-go/) [Alle Förderprogramme](/de/wirtschaft/) * Themen Wirtschaftsförderung * [Existenzgründung](/de/existenzgruendung/) * [Lausitz - Strukturwandel](/de/wir-foerdern-die-lausitz/) * [Film - Finanzierung](/de/filmfinanzierung/) * [Eigenkapitalfinanzierungen](/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/) * [Infrastruktur](#) * Top-Förderprogramme * [Liquiditätsunterstützung Krankenhäuser](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/liquiditaetsunterstuetzung-fuer-krankenhaeuser-im-land-brandenburg/) * [Innovation in Brandenburg (IiB) 2023](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/innovation-in-brandenburg-iib-2023/) #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## „BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen..............................................................................................2 2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung.............................................2 3. Anforderungen an die Antragsstellung ...................................................................3 4. Nützliche Links...........................................................................................................4 Image Analysis: **Image Analysis** 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1** is a single-page document from a PDF, marked as page 1 of 4. 2. **Text Analysis:** - The document is titled "MERKBLATT" and focuses on the consideration of sustainable development principles within the framework of EFRE/JTF in the Brandenburg region for the 2021-2027 funding period. - The text outlines different topics, such as legal foundations, principles for promoting sustainable development, application requirements, and useful links. - Headers and footers indicate the involvement of the European Union and the Investment Bank of the State of Brandenburg (ILB). 3. **Scene and Activity Analysis:** - The document seems to be a guideline or informational sheet likely used to inform stakeholders or applicants about funding opportunities and requirements concerning sustainability. 4. **Contextual Significance:** - The image suggests a focus on regional development with an emphasis on sustainability, highlighting the strategic interest of the European Union and local governance in promoting environmental initiatives. 5. **Text Analysis (Additional Aspects):** - The inclusion of specific funding programs such as the European Regional Development Fund (ERDF) and the Just Transition Fund (JTF) underlines the document’s relevance to financial and policy planning for sustainable projects. 6. **Perspective and Composition:** - The perspective is from a standard document layout with official logos at the top and a contents section providing an overview of the document. In summary, this image presents a document focused on guidelines related to sustainable development funding in Brandenburg, emphasizing components of EU collaboration and regional policy orientation. #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 1 Context: # BESTÄTIGUNG DER FACHLICHEN BERATUNG ## BIG-Digital - [ ] Modul Beratung - [ ] Modul Schulung - [ ] Modul Implementierung - [ ] Modul Implementierung und Schulung **Antragstellende Person/Organisation:** __________________________________________________ **Vorhabenbezeichnung:** __________________________________________________ Mit dem oben genannten Unternehmen wurde am ____________ eine fachliche Beratung im Rahmen der Richtlinie – BIG-Digital durchgeführt. Das Unternehmen wurde über folgende Sachverhalte informiert: - Rahmenbedingungen und Bedingungen der Richtlinie ja [ ] nein [ ] - Voraussetzungen der Antragberechtigung von Unternehmen ja [ ] nein [ ] - Notwendige Antragsunterlagen und Antragsverfahren ja [ ] nein [ ] Das Unternehmen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nur vollständige Förderanträge durch die ILB bearbeitet werden können.¹ Der WFBB vorgelegte Vorhabenbeschreibung enthält die wesentlichen zur Bewertung des Vorhabens notwendingen Angaben (siehe ggf. Bemerkungen) ja [ ] nein [ ] Die Einreichung des Antrags bei der ILB wird empfohlen. ja [ ] nein [ ] **Besondere Bemerkungen:** __________________________________________________ __________________________________________________ **Ort/Datum**: ____________________ **Unterschrift Berater/Beraterin WFBB GmbH/Stampel** **Name(n) in Druckbuchstaben**: __________________________________________________ --- ¹ Unvollständige Förderanträge werden mit der Bitte um Vervollständigung an die antragstellende Person/ Organisation zurückgesandt. Sofern die antragstellende Person/Organisation auf eine Bearbeitung der unvollständigen Unterlagen besteht, erfolgt ein Ablehnungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde. \[WFB\] 18457\_03\_ 01- 09.2014 Bestätigung der fachlichen Beratung (BIG-Digital 2024) 1 von 2 Image Analysis: ## Image 1 Analysis ### Localization and Attribution - **Image Number**: 1 ### Text Analysis - **Detected Text**: - Main Title: "BESTÄTIGUNG DER FACHLICHEN BERATUNG - BIG-Digital" - Checkbox Options: - Modul Beratung - Modul Schulung - Modul Implementierung - Modul Implementierung und Schulung - Information Section: - Antragstellende Person/Organisation: _________________ - Vorhabenbezeichnung: ________________________________ - Further Descriptions: - Das Unternehmen wurde über folgende Sachverhalte informiert: - Rahmenbedingungen und Konditionen der Richtlinie - Voraussetzungen der Antragsberechtigung von Unternehmen - Notwendige Antragsunterlagen und Antragsverfahren - Decision Checkboxes: - ja | nein - Signature Section: - Ort/Datum: __________________ - Unterschrift Berater/Beraterin WFBB GmbH/Stempel: - Name(n) in Druckbuchstaben - Footer Note: - Detailed process note about returning incomplete applications. - **Significance**: This text is a form used by the Investitionsbank des Landes Brandenburg for confirming professional advisory services under the BIG-Digital framework. It outlines the necessary steps and assurances needed for processing applications. ### Diagram and Chart Analysis - **Checkboxes**: - Allow for selection of advisory modules and confirmation of advisory topics. - Significance: Helps in categorizing the type and extent of consultancy provided, promoting efficient documentation. ### Process and Trend Analysis - **Process Flows**: The document outlines a linear process for confirming consultancy services and ensuring that all legal and procedural requirements for application processing are fulfilled. - **Process Descriptions**: Each section of the form defines specific procedural requirements such as identifying the applicant, detailing the advisory topics covered, and ensuring compliance with necessary regulations. ### Contextual Significance - This form is a crucial part of the funding process, ensuring that all informational and procedural prerequisites are met before the Investitionsbank des Landes Brandenburg can process applications under its BIG-Digital initiative. ### Color Analysis - **Dominant Colors**: - Red headers for emphasis and brand identity (ILB logo). - Black text for clarity and professionalism. - **Impact**: The use of red highlights important sections and draws attention to the branding, while black maintains readability. ### Metadata Analysis - Not available in the image. The detailed structure and clear sections of the form facilitate organized input from organizations seeking consultancy, and ensure that all necessary conditions are met for funding under the Land Brandenburg’s BIG-Digital mandate. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" ## 1. EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: **Kofinanziert von der** **Europäischen Union** Die Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/](https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwav.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwav.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logokombinationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Richtmaß, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten aufzuführen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). Image Analysis: ### Analysis of the Attached Visual Content 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** - The EU logo with the text "Kofinanziert von der Europäischen Union" is located at the top left corner. - The "Land Brandenburg" logo and the "ILB" logo are also located adjacent to each other at the top right. - **Text Content:** - Main body of text with headings and numbered points spread across the page. 2. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** - **Logos Detected:** - EU flag and logo - Land Brandenburg logo - ILB logo - **Key Features:** - The EU logo features the European flag with text identifying co-financing. - The Land Brandenburg logo features a stylized depiction of a red eagle. - The ILB logo is simple text-based. 4. **Text Analysis:** - **Text Detected:** - The document is titled "MERKBLATT 'TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027'". - It provides guidelines for transparency and communication for EU-funded projects. - Important URLs are mentioned for further information: - efre.brandenburg.de/kommunikation - esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/logos/ - **Significance:** - The text outlines the responsibilities of beneficiaries of EU funding related to communication and visibility. - Describes the appropriate use of logos when representing EU-funded projects. 5. **Contextual Significance:** - The image is part of a document dedicated to ensuring visibility for projects funded by the EU and the State of Brandenburg. It ensures proper attribution through the use of logos and communication plans, providing instructions and standards for beneficiaries. 8. **Color Analysis:** - **Image 1:** - **Dominant Colors:** - The EU logo has blue as a primary color with yellow stars. - The Brandenburg logo uses red prominently. - The ILB logo text is in red. - **Impact:** - The blue and yellow of the EU logo are authoritative and convey trust, while red elements from Brandenburg and ILB logos stand out for attention. 9. **Perspective and Composition:** - **Image 1:** - The image is a straightforward document layout, with logos placed prominently at the top to enhance visual hierarchy, followed by the textual content, reflecting the information's official nature. 10. **Additional Aspects to Include:** - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - The text describes the obligation of beneficiaries to inform and conduct communication measures in alignment with EU guidelines. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - The document refers to different types of communication, such as use and presentation of logos, and further specifies written elements to include in communications (a, b, and c points). This detailed analysis presents a structured overview of the document, emphasizing its role in guiding transparency and communication for EU-funded projects. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Das im EU-Beihilferecht grundsätzlich geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurz- oder mittelfristige Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift. Ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) benannt sind, gegeben ist: 1. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Häuft mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste vorgelegenagen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. 2. Bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschaften unbeschränkt für die Schuldnerhaftung haften: Mehr als die Hälfte der in der Geschäftsführung ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste vorgelegenagen. 3. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im insolvenzrechtlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingungen bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. 4. Das Unternehmen hat eine Rückzahlungsablehnung erhalten oder wird noch nicht zu-rückgezahlt ohne die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch dem Umstrukturierungsplan. 5. Bei einem Unternehmen, das kein KMU ist, lag in der vergangenen beiden Jahren: - Der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5. - Das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die vorstehende Bedingung unter Buchstabe c) erfüllt. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1** is the only image on the page. 2. **Text Analysis:** - **Extracted Text:** - The document is titled "Merkblatt" and defines "Unternehmen in Schwierigkeiten" (Companies in Difficulty). - The text outlines the conditions under which a company is considered to be in difficulty according to EU guidelines, specifically in the context of eligibility for state aid. - Key points include conditions for limited liability companies, partnerships, and criteria related to insolvency proceedings. - Additional notes clarify legal bases and group exemption regulations. - **Significance:** - This document is likely intended for companies in Germany, particularly in Brandenburg, to understand when they may qualify for state assistance or when they are considered in financial hardship. - It emphasizes compliance with EU state aid regulations. 10. **Contextual Significance:** - The document appears to be part of informational material distributed by ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) for companies seeking advice or funding assistance. - It reinforces the importance of adhering to EU regulations when determining business viability and eligibility for aid. 8. **Color Analysis:** - The document uses a primarily black and white color scheme, with red accents for the ILB logo. This professional and minimalist design impacts perception by emphasizing clarity and authority. 9. **Perspective and Composition:** - The document is presented in a standard text format. The layout is clear and structured, designed for easy reading and comprehension. Given its content and presentation, the document serves as a guideline to clarify and communicate specific regulatory requirements for companies potentially qualifying as in financial difficulty. #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 2 Context: # Checklist für die zum Antrag digital einzureichenden Unterlagen ## Für alle Fördertatbestände: - [ ] Beiblätter Ausgaben - [ ] Vorhabensbeschreibung (ILB-Gliederungsschema) - [ ] Bestätigung der fachlichen Beratung der WFBB GmbH - [ ] Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (ILB-Formular) ggf. inkl. Firmenorganigramm - [ ] ggf. Vollmacht(en) (ILB-Formular) - [ ] Personalausweis der antragstellenden Person bzw. der vertretungsberechtigten Person - [ ] chronologischer Handelsregisterauszug - [ ] Gesellschaftsvertrag/Satzung - [ ] Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung - [ ] Bescheinigung zur Befreiung vom Vorsteuerabzug (sofern zutreffend) - [ ] Erklärung zum wirtschaftlichen Berechtigtem (für juristische Personen des privaten Rechts) (ILB-Formular) ## Zusätzlich für eine Beratung/Schulung: - [ ] detailliertes Beratungs- bzw. Schulungsangebot - [ ] Nachweis über die Eignung der beratenen Person/Organisation (Referenzangaben zu einschlägigen Erfahrungen der beratenen Person/Organisation im Bereich Beratung oder Schulung von Unternehmen zum Thema Digitalisierung) ## Zusätzlich für eine Implementierung: - [ ] Arbeitsverträge der Projektmitarbeitenden inklusive Arbeitsvertragsänderungen und Gehaltsnachweis des letzten Monats vor Antragstellung (gilt nur bei Beantragung von Personal-Ausgaben) Die ILB behält sich die Anforderung weiterer Unterlagen vor. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 2 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ### Inhalt 1. Anforderung und Verwendung der Zuwendung 2. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung 3. Beschaffungen und Auftragsvergabe 4. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände 5. Pflichten der Zuwendungsempfangenden 6. Nachweis der Verwendung 7. Prüfung der Verwendung 8. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 9. Änderung von Auflagen 10. Weitergabe von Daten #################### File: ge2209011357.pdf Page: 5 Context: # 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Es gilt der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 3.1.a Soweit die Zuwendungsempfänger:innen öffentlicher Aufträgegeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Sekretariatsgeber im Sinne des § 100 GWB oder Konzessionsgeber im Sinne des § 101 GWB sind, sind sie verpflichtet, die VV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Verpflichtungen zur Anwendung von Vergaberecht aus anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt, unterliegen in der vorliegenden Förderung aber keiner zuwendungsrechtlichen Überprüfung. Soweit die Zuwendungsempfänger:innen öffentlicher Aufträgegeber im Sinne des § 99 Nummer 4 GWB sind und der zu vergebende Bauauftrag und - soweit einschlägig - ein dann in Verbindung stehender Dienstleistungsauftrag oder Wettbewerben der jeweils geltigen Schwellenwert nach § 106 GWB erreichen oder überschreiten, sind sie verpflichtet, die entsprechenden VV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Bewilligungsbehörde die Dokumentation auf Anforderung nachzuweisen. Planungs-, Vermessungs- und Prüfleistungen sind der Grundlage bestehenden Gebühren- und Honorarrichtlinien unterlegen. Es ist zu dokumentieren, dass bei der Durchführung von Vergabeverfahren kein Interessenkonflikt vorliegt, vergleiche § 6 der Vergabeverordnung. ## 3.2 Zuwendungsempfänger:innen, die nicht Nummer 3.1 a und 3.1 b sowie 3.2 b unterliegen, können zuwendungsrechtlichen Überprüfungen, soweit die Aufträge ausschließlich gefördert werden über: - Festbeträge, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt wird, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, - vereinfachte Kostenoptionen oder - nicht mit Kosten verkünfte Finanzierungen. ## 3.4 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, soweit diesbezüglich spezielle Verpflichtungen aus der Nummer 3 oder dem Zuwendungsbescheid ergeben, Vergabeverprüfungen beziehungsweise Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung durchzuführen. # 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände ## 4.1 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Zuwendungsempfänger:innen dürfen über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungspflicht nicht anderweitig verfügen. ## 4.2 Die Zuwendungsempfänger:innen haben die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) überschreiten, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen das Land Eigneten, ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar des Landes einzutragen. ## 4.3 Dem Land Brandenburg steht ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Studien und Konzepten zu, die mithilfe der Zuwendungen erarbeitet werden. Das Land Brandenburg ist zur Veröffentlichung oder sonstigen unentgeltlichen Verwertung der Ergebnisse im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt. #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 2 Context: sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. ## Partnerunternehmen (PU) sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmenrechte an einem anderen Unternehmen haben bzw. an denen Anteile von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten werden. ## Eigentlichändige Unternehmen sind Unternehmen, die keine Anteile von 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmenrechte an einem anderen Unternehmen haben bzw. an denen keine Anteile von 25 % oder mehr gehalten werden. Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigentlich, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Kategorien von Anteilseignern handelt und unter der Bedingung, dass diese Anteilseigner nicht einzeln oder gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind: - staatliche Beteiligungsgesellschaften, - Risikokapitalgesellschaften, - natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinvestitionen tätig sind (z. B. Business Angels) und ihre Eigentümer in nicht disponentente Unternehmen investieren, sofern der gesamte Betrag der Investition der genannten „Business Angels“ in das betreffende Unternehmen < 1,25 Mio. EUR nicht überschreitet. - Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnerzielung, - institutionelle Kapitalanleger einschließlich regionaler Entwicklungskonds, - autonomie Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. ## Prüfanspruch für KMU Die Grundlage für die Einstufung als KMU bildet die Angaben in den einschlägigen Anlagen zum Antrag („Antragsunterlagen zur Einstufung als KMU-Bewerber“) und Beitagsprogrammkarten (zum Beispiel) sowie das in der Anlage beigefügte Prüfungsdatum. Das antragstellende Unternehmen muss selbständig prüfen, ob es die Kriterien eines KMU erfüllt. 1. Zu finden im Dokumentencenter auf der Internetseite der ILB, [www.ilb.de](http://www.ilb.de). W/1703/121/22 – 30.11.2023 Material NEU-Direktion der EU #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 4 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital | **Fördernehmer** | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben | |------------------|------------------------------------------------------------------------------------------| | **Förderthemen** | Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden | | **Förderart** | Zuschuss | | **Fördergeber** | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) | | **Mittelherkunft** | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Stand 03.2024 Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** This is the only image on the page and can be referred to as Image 1. 2. **Text Analysis:** - The document header reads "Kurzinformation Wirtschaft," which translates to "Brief Information Economy." - The main title is "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital," indicating a focus on innovation vouchers for digital initiatives in Brandenburg. - The text includes details about funding recipients, themes, type, providers, and funding sources: - **Fördernehmer:** Small and medium-sized enterprises (SMEs) in Brandenburg, including crafts businesses. - **Förderthemen:** Digitalization projects, consultations, and employee training. - **Förderart:** Grant. - **Fördergeber:** Ministry for Economy, Labor, and Energy of Brandenburg. - **Mittelherkunft:** European Regional Development Fund (ERDF). - The document footer mentions date and version: "Stand 03.2024." 5. **Diagram and Chart Analysis:** - The document contains a table listing the funding aspects, crucial for understanding the structure of the support provided. 10. **Contextual Significance:** - The image provides an overview of a funding scheme aimed at promoting digital innovation among SMEs in Brandenburg, supported by regional government and European funds. It highlights the initiative's strategic areas and administrative details, contributing to regional economic development. 12. **Graph and Trend Analysis:** - While this is not a graphic, the table-like format clearly outlines the categories and types of support for digital innovation, demonstrating support for SMEs in the digital transition. Overall, the document highlights a structured approach to fostering digital growth in Brandenburg, targeting SMEs and utilizing European funds to boost local economy innovation. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 4 Context: Förderanträge ohne die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragsbearbeitung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, bei denen erhebliche negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. Darüber hinaus muss gemäß Art. 73 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/1060 sichergestellt sein, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen, klimaverträglich sind. Die Sicherung der Klimaverträglichkeit ist ein Verfahren, das Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten einbeziehen. Es schafft die Grundlage, Projekte für die Förderung auszuwählen, die mit den Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der Union bzw. den ambitionierten Zielen von Deutschland bzw. der Länder vereinbar sind. 1. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit gliedert sich in zwei Säulen: 1. Säule 1 überprüft, ob das zur Förderung vorgesehene Projekt mit dem Klimaziel der EU in Einklang steht (Klimaneutralität). 2. Säule 2 überprüft die Anpassung des geplanten Projekts an den Klimawandel (Klimawandelresilienz). Die Prüfung der Klimaverträglichkeit erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens anhand entsprechender Angaben im Antrag (u. a. zur Berücksichtigung des Grundsatzes „Energieeffizienz“ an erster Stelle). Ggf. Angaben zu den CO₂e-Missionen, Ausführungen zur Widerstandsfähigkeit des geplanten Vorhabens gegen extreme Wetter- und Klimaschwankungen sowie Ressourcen schonenden Bauen. ## 4 Nützliche Links - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Standards für nachhaltiges Bauen: [www.nachhaltigesbauen.de](https://www.nachhaltigesbauen.de/) - Übersicht des Umweltbundesamtes zu Nachhaltigkeitsgehalten: [www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde](https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde) - Informationen des Umweltbundesamtes zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen für Unternehmen: [www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement](https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement) - Tipps zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Bereich des Beschaffungswesens: [www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess](https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess) - Ratgeber des Umweltbundesamtes zur freiwilligen CO₂-Kompensation: [www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch](https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch) - Link zu einem von führenden Stiftungen und Verbänden empfohlenen unabhängigen CO₂-Kompensationsanbietern für klimafreundliches Reisen: [www.atmosfair.de](https://www.atmosfair.de/) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Stand: 08/2022 * [Merkblatt Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-ausgaben-big-digital%5Fw2404221707.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2028737&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984897&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2022 * [Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984896&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 05/2023 #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Behindertengerechte Anpassung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/) [Alle Förderprogramme](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/) * [Arbeit](#) * Top-Förderprogramme * [Brandenburger Innovationsfachkräfte](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2022/) * [Weiterbildungsrichtlinie 2022](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/) [Alle Förderprogramme](/de/arbeit/) * [Karriere](#) * Alles zur Karriere bei der ILB * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeberin](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere bei der ILB](/de/ueber-die-ilb/karriere/) * [Über die ILB](#) * Profil * [ILB-Mission](/de/ueber-die-ilb/ilb-mission/) * [Organisationsstruktur](/de/ueber-die-ilb/organisationsstruktur/) * [Geschäftsberichte](http://www.ilb-geschaeftsbericht.de) * [Kapitalmarkt-Informationen](/de/ueber-die-ilb/kapitalmarkt-info/) * [ILB-Neubau HAVEL QUARTIER Potsdam](/de/ueber-die-ilb/neubau-havel-quartier-potsdam/) * Verantwortung #################### File: ge2209011357.pdf Page: 9 Context: # 7 Prüfung der Verwendung 7.1 Die Bewilligungsbehörde beziehungsweise die mit der Prüfung der Förderfähigkeit von Ausgaben betrauten Kontrollinstanzen bei interner A sind berechtigt, Bücher, Belege, sonstige Geschäftsunterlagen und Dokumente anzufordern, die insbesondere den Nachweis - der tatsächlichen Durchführung des Vorhabens dienen (zum Beispiel Tätigkeitsnachweise, Anwesenheitsnachweise, Stundennachweise), - der tatsächlichen Verausgabung dienen, beziehungsweise die Festbeträge, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich auf eine bestimmte Einheit bezieht, oder bei vereinbarten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verküpften Finanzierungen, die dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Nachweis dienen, sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. In den Fällen der Nummern 6.5 a und 6.5 b sind diese Rechte der Bewilligungsbehörde auch an Dritte gegenüber auszubedingen. 7.2 Der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, der Bundesrechnungshof (soweit eine Mitfinanzierung aus Bundesmitteln erfolgt), der Landesrechnungshof, das Fachministerium, die für den jeweiligen Europäischen Fonds zuständige Verwaltungsbehörde, Beschaffungsbehörde und Prüforgan für die beantragte Dritte und alle an der Förderung beteiligten öffentlichen Mittelgeber sind berechtigt, den Zuwendungsempfänger beziehungsweise sein Mittel bei Dritte weitergeleitet werden auch bei denen zu prüfen. 7.3 Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. 7.4 Aufgedeckte unrechtmäßige Ausgaben im Rahmen von Prüfungen nach Nummer 7.2 oder der nachträglichen Prüfungen der Bewilligungsbehörde können auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert werden. # 8 Auszahlung der Zuwendung, Verzinsung 8.1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBg in Verbindung mit §§ 48, 49 VwVfG) oder anderen Beschränkungen mit Wirkung für die Vergabe nicht zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird beziehungsweise ein Zuwendungsvertrag nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBg in Verbindung mit §§ 59, 60 VwVfG) nicht ist oder gekündigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn - die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, - die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, - die Ausgaben sich nachträglich ermäßigen oder eine Änderung der Finanzierung nach Nummer 2 eintreten ist, - ein Verstoß gegen die unter Nummer 3 genannten Bestimmungen zur Beschaffung und Auftragsvergabe vorliegt, - ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die Zuwendungsempfangenden. 8.2.1 im Falle von vor Vorschuss ausgezahlten Mitteln die Zuwendung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und kein Verzicht auf die Einhaltung gemäß Nummer 1.4 a vorliegt oder 8.2.2 Auflagen nicht oder innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegen sowie Pflichten (Nummer 5) nicht rechtzeitig nachkommen. Dies gilt auch dann, wenn ein Verfahren nach der #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Nicht gefördert werden zudem: * die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten, * Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können, * Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben, * gebrauchte Wirtschaftsgüter, * Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen, * aktivierungsfähige Finanzierungskosten, * Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware, * Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme, * Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, * Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server, * Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen, * Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten, * Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und * Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen. ### Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt: #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 3 Context: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach § 5 (2) BbgDSG auch zur Wahrnehmung von Aufsicht- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen erforderlich. ## Verarbeitungsg Grundlagen: **Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 5 (2) BbgDSG** ### 3.4 Im Rahmen der Interessenabwägung Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele: - Konsultationen von und Datenaustausch mit Auskunftstellen (z. B. Schufa) zur Ermittlung von Bonitäts- und Ausfallrisiken - Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT Betriebs der ILB - Verhinderung und Aufklärung von Straftaten - Videoüberwachung zur Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten; Sie dienen der Wahrnehmung des Hausrechts - Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen) - Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts - Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Produkten ## Verarbeitungsg Grundlage: **Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO** ### 3.5 Für die Nutzung des Kundenportals (Online-Zugang) Wenn Sie das ILB-Kundenportal nutzen, werden folgende Daten von Ihnen verarbeitet: - Registrierungsdaten werden im Benutzerprofil gespeichert - Login-Daten (ohne IP-Adresse) - Daten, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind (inkl. Monitoringdaten) - Monitoringdaten (Teilnehmerlisten) können durch den Zuwendungsnehmer anonymisiert werden Weitere wichtige Informationen: - Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern der ILB gespeichert. - Zu Ihrer Sicherheit wird der Login nach einer definierten Anzahl von Fehlversuchen gesperrt. - Nach längerer Inaktivität wird der User automatisch abgemeldet. ## Verarbeitungsg Grundlage: **Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO** ### 3.6 Weitereverarbeitungszwecke Die personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke verarbeitet. #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: Detaillierte Ausgabenkalkulation und -begründung geplanter Ausgaben (einschließlich geplanter Personalausgaben) und Zuordnung zu den zu digitalisierenden Prozessen sowie zu den Einzelschritten der Implementierungsmaßnahme Aussagen, ob das Unternehmen externe Beratung zu diesem Digitalisierungsprojekt oder einer allgemeinen Digitalisierungsstrategie im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Schulung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des umgesetzten Digitalisierungsvorhabens Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie), der damit verfolgten #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 7 Context: # B12 Elektronischer Zahlungsbeleg aus einem nach dem GoBD zertifizierten System Vorgegebener externer Standard, auf dem die genannten Angaben vorhanden sein müssen: - Kontonummer/IBAN, - Kontouzugsnummer, Blattnummer des Kontoauszugs, - der/die Kontoinhabende, wenn nicht mit angegebenem Firmkonto übereinstimmend, - Valutadatum/Wertstellungsdatum, - Betrag, - Buchungsstext, Rechnungsnummer, - der/die Empfängerende. Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutadatum/Wertstellung). ## Mehrere Ausgabenpositionen Beinhaltet ein Rechnungsbeleg mehrere Ausgabenpositionen und wird nur ein Teil dieser Ausgabenpositionen im Rahmen des geförderten Vorhabens abgerechnet, so ist der Verbraucher (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf der Rechnung zu vermerken. Eine gesonderte Aufstellung zu den in der Rechnung abgerechneten Ausgabenpositionen ist bei Bedarf beizufügen. ## Sprache Sollten Ausgabebelege nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, kann die ILB eine deutsche Übersetzung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers, eines Konsulates oder einer sonstigen Dienststelle anfordern. ## Zuordnung Um die Zuordnung der einzureichenden Ausgabebelege zu den abgerechneten Positionen zu erleichtern, kennzeichnen Sie bitte alle Ausgabebelege mit der zugehörigen laufenden Nummer der Belegliste. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 2 Context: - Internetgebühren und Internetdomain - Netzwerkflatrate, auch für zusätzlich ausschließlich projektbezogen angelegte Büroräume - Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service) - Porto, Kurier, Frachten - Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume - Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung - Sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung) - Telefon und Kommunikation - Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (z. B. Feuer- oder Diebstahlversicherung) - verwaltungsbezogene Ausgaben für Leasing- und Mietverträge ohne Kaufoption, insbesondere KFZ - verwaltungsbezogene Büroausstattung (Möbel, Lampen, Dekoration, Computer, Laptop, Kopierer) - verwaltungsbezogene Fremdleistungsentgelt EDV - Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen. Eine Bezuschussung dieser Kostenträger als direkte Kosten ist nicht zulässig. Die von der Pauschale umfassten Ausgaben müssen nicht mehr abgerechnet und nachgewiesen werden. ## 2.2 Bewilligung Die ILB bestimmt die förderfähigen direkten Personalausgaben für das Vorhaben und bewilligt, ausgehend von diesen Ausgaben als Bemessungsgrundlage 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für indirekte Kosten. #################### File: kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf Page: 1 Context: # BEISPIEL BETEILIGUNGSORGANIGRAMM Beispiel für Anlage zum Antrag ## Beispiel Beteiligungsorganigramm ### Großmutter GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 4.000.254,15 | 4.000.321,10 | | Umsatz (EUR): | 8.000.712,23 | 8.000.857,20 | | Mitarbeitende: | 50 | 49 | | **100 %** | | | ### Mutter GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 2.000.134,25 | 2.000.025,20 | | Umsatz (EUR): | 4.000.254,23 | 4.000.100,31 | | Mitarbeitende: | 25 | 25 | | **50 %** | | | ### Mustermann GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.001.123,30 | 1.000.456,40 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,35 | 2.000.000,50 | | Mitarbeitende: | 30 | 30 | | **55 %** | | | ### Herr Mustermann | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | --- | --- | | Umsatz (EUR): | --- | --- | | Mitarbeitende: | 0 | 0 | | **50 %** | | | ### Antragsstellende GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.000.000,50 | 1.000.000,10 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,01 | 1.800.000,50 | | Mitarbeitende: | 12 | 12 | ### Tochter 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 500.000,23 | 500.000,64 | | Umsatz (EUR): | 1.000.000,56 | 900.000,78 | | Mitarbeitende: | 10 | 10 | ### Enkel 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------|----------------|----------------| | Bilanzsumme (EUR): | 600.012,50 | 600.001,50 | | Umsatz (EUR): | 1.200.000,40 | 1.200.000,12 | | Mitarbeitende: | 6 | 6 | --- 1. Das Beispiel dient als Hilfestellung zur Erstellung des gelt. als Anlage zum Antrag betreffenden individuellen Beteiligungsorganigramms. Angaben erfolgen zukünftig für die Jahre der letzten beiden Jahresabschlüsse. Bei Bedarf, z. B. bei teileisier Über- oder Unterschreitungen der Schwellenwerte im Rahmen der KMU-Bewertung der letzten beiden Jahre, sind zusätzlich die Angaben für das Jahr des diesen vorangegangenen Jahresabschlusses zu ergänzen. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 4 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung ## 5.2 Finanzierungsart: Antefinanzierung ## 5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss ## 5.4 Bemessungsgrundlage/Zuwendungsfähige Ausgaben: Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben: ### 5.4.1 Beratungsprojekte gemäß Nummer 2.1.1: - Projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. ### 5.4.2 Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2: #### Direkte Ausgaben: - Projektbezogene Personalausgaben des zuwendungsempfangenden Unternehmens. Als projektbezogene Personalausgaben werden das Arbeitnehmereuro brutto zuzüglich 15 Prozent davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als zuwendungsfähig berücksichtigt. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitnehmereuro brutto in dem Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Projekt tätig wird. - Projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgelte (zum Beispiel Software-as-a-Service), soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. - Ausgaben nach Artikel 29 Absatz 3 Buchstabe c AGVO, insbesondere die für die Implementierung der notwendigen begleitenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte. #### Indirekte Ausgaben: - Indirekte Ausgaben werden in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben ohne gesonderten Nachweis abgerechnet. ### 5.4.3 Schulungsprojekte gemäß Nummer 2.1.3: - Ausgaben für externe Dienstleistungen zur notwendigen Schulung des Personals des zuwendungsgeplanten Unternehmens in Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt gemäß Nummer 2.1.2. 1.5 ## 5.5 Nicht gefördert werden: Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The entire page consists of text content. 4. **Text Analysis:** - The text appears to be in German and discusses guidelines for economic funding. Key sections include: - **5.1 Zuwendungsart: Projektförderung**: Indicates the type of funding, specifically project promotion. - **5.2 Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung**: Describes the financing type, which is partial financing. - **5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss**: States that the form of the funding is a grant. - **5.4 Bemessungsgrundlage/Zuwendungsfähige Ausgaben**: Details the assessment basis and eligible expenses. - More details are provided about consulting and implementation projects, as well as training projects, under sections 5.4.1 to 5.4.3. - **Direct Expenses**: Includes personnel costs, instruments, equipment, and specific conditions for consulting and support services. - **Indirect Expenses**: Mentioned as 15% of direct personnel costs and do not require additional proof. - The document likely serves as a structured guideline for organizations seeking economic development funding, specifying criteria and conditions for support. 12. **Graph and Trend Analysis:** - There are no graphs present in the image for analysis. 13. **Graph Numbers:** - There are no numbered data points or graphs to analyze. This page appears to be part of a larger document, likely an official guideline or policy paper associated with the Landesbank Brandenburg based on the logo, targeted at informing stakeholders about funding mechanisms and criteria within the BIG-Digital initiative. #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 2 Context: # Subventionsgesetz ## § 3 Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen (1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt. (2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldeistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwenden will, hat rechtzeitig den Subventionsgeber anzuzeigen. ## § 4 Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unzulässig. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. (2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder eines Subventionsvorteils ist auszuschließen, wenn im Zusammenhang mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand eine gegebene Tatsache und deren Wahrheitswissen angemessene Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention oder einen Subventionsvorteil für sich oder einen anderen in Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck widerspricht. Dies ist nämlich dann anzunehmen, wenn die formellen Voraussetzungen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils in einer Subventionsnerkonsens widersprüchlichen Weise künstlich geschaffen werden. ## § 5 Herausgabe von Subventionsvorteilen (1) Wer einen Gegenstand oder eine Geldeistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet und dadurch einen Vorteil erlangt, hat diesen dem Subventionsgeber herauszugeben. (2) Für den Umfang der Herausgabe gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf dem Weg der Bereicherung kann sich der Herausgabeanspruch nicht berufen, soweit der Verwendungsbeschränkung kann die infolge Fälligkeit nicht zusteht. (3) Besonders bestehende Verpflichtungen zur Herausgabe bleiben unberührt. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ## Was ist noch zu beachten **Beginn des Vorhabens** Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. **Abschluss des Vorhabens** Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. **Zweckbindung** Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ## Formulare / Downloads Alle Dokumente in den Infokorb ### Programminformationen * [Kurzinformation](/de/pdf/kurzinformation%5F2019969.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024331&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 * [Richtlinie](/de/pdf/richtlinie%5F2024000.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024065&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 ### Ergänzende Informationen #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: ----Image alt text---->ILB_Logo_RGB<----media/image1.wmf---- Vorhabenbeschreibung - GLiederungspunkte Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben (BIG - Digital) Modul Beratung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Beratungsbedarfes und der Zielsetzungen der Beratungsleistung detailliertes Beratungsangebot des Beraters/der Beraterin mit Benennung der Beratungsziele (Kopie) Referenzangaben zu einschlägigen Beratungserfahrungen des Beraters/der Beraterin bzw. Angaben zur Qualifikation bei wissenschaftlichen Einrichtungen als Auftragnehmer Aussagen, ob das Unternehmen grundsätzlich externe Beratung zu Digitalisierungsthemen im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Implementierung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Status quo der betrieblichen Prozesse und Abläufe am brandenburgischen Sitz/in der brandenburgischen Betriebsstätte, die Gegenstand der Antragstellung sind (Ausgangssituation, Problemstellung) Beschreibung der Zielsetzungen und Aussagen zu Kosten-Nutzen-Erwartungen (erwartete Ergebnisse und Effekte des Digitalisierungsvorhabens; z. B. erwartete Kosteneinsparungen durch veränderten Ressourceneinsatz, Umsatzsteigerungen, IT-Sicherheit) Beschreibung des geplanten Digitalisierungsvorhabens (Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie) und Unterteilung in Einzelschritte #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 4 Context: # 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von veröffentlichten Dritten Lieferungen und Leistungen, die von veröffentlichten Dritten erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig. Verpflichtungen können sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich, als auch personnel oder organisatorisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verpflichtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABI. Nr. I 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verpflichtungen" sind auf www.lib.de verfügbar. Die persönliche Verpflichtung lässt sich anhand der in § 15 Abgabenordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische Verpflichtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftrechtlich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann. ## 2.3 Schulung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag). Nicht gefördert werden: - Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragsstellenden Unternehmen. - Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Davon abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Produkten ohne Nachweis vorausgesetzt. - Personalaufgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeitenden. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können. Menü Suche starten #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **„Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“** Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 2 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter .................................. 2 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung ................................................... 3 4. Anforderungen an die Antragstellung ....................................................................... 4 5. Nützliche Links ........................................................................................................... 5 # #21025315930 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ Investitionsbank des Landes Brandenburg Image Analysis: ### Image 1 Analysis 1. **Localization and Attribution:** - The image is the sole content on the page and labeled as Image 1 for this analysis. 2. **Object Detection and Classification:** - Objects detected include logos and text blocks. - Logos: European Union, Land Brandenburg, and ILB. 3. **Text Analysis:** - The main header reads: "MERKBLATT 'BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027'". - Subtext mentions European funds related to regional development and a fair transition in Brandenburg. - A table of contents lists sections on legal foundations, principles on gender equality, nondiscrimination, application requirements, and useful links. 4. **Color Analysis:** - Dominant colors are blue, red, and white, reflecting the official and institutional nature of the document. 5. **Perspective and Composition:** - The image is a front-facing view of a document page, maintaining a formal and professional layout. 6. **Contextual Significance:** - The image appears to be the cover page of a guideline document, introducing topics related to gender equality and nondiscrimination in a funding program context. 7. **Tables:** - The table of contents lists five main sections: Legal Foundations, Gender Equality, Nondiscrimination, Application Requirements, and Useful Links, providing a structured overview of the document's content. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Adresse und Anfahrt](/de/kontakt/ilb-adresse-und-anfahrt/) * [Beschwerdestelle](/de/kontakt/ilb-beschwerdemanagement/) * [ Infokorb ](/de/infokorb/index.jsp) * [ EN](/de/englisch/) * [ ](#) [×](#) Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. * [ Kundenportal ](/de/service/ilb-kundenportal/) #################### File: ge2209011357.pdf Page: 8 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO 6.2.1 Die Tag, Empfänger und sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung schriftlich sein. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfacht Kostennachweisen, bezüglichweise nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen nicht in die Belege eingetragen werden. 6.2.2 Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitgeitsberuht schriftlich ist. 6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zuwendungsfähige Ausgabe berücksichtigt werden. 6.2.4 Für Festbetragfinanzierungen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen sind nach den Vorlagen der Bewilligungsbehörde ein angepasster zahlungsbeleg Nachweis und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen. 6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben methoden, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. 6.3.1 Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfängern anhand von Belegen nachgewiesen werden können. Als Ausgabebeleg sind Rechnungen und Zahlungsbeweise vorzuhalten. Würden keine Rechnungen ausgesstellt, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsweise zu belegen. Die Belege müssen die Geschäfts- (Vorhaben) Angaben und Tag der Zahlung und bei Gegenständen den Verwendungszweck enthalten. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum Vorhaben (zum Beispiel Vorhabenname) enthalten. Weitere Ausgaben nur einmal abgerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) als Belegen zu vermerken und in einer geordneten Aufstellung schriftlich zu begründen. 6.4 Absatz 1 gilt nicht für Ausgabenbelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen dienen. 6.5 Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege (Einnahme- und Auslage) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder die Zweckbindungsfrist im Bewilligungsbescheid länger festgelegt wurde. Die Dokumente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie der Originale aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung, auch schon vor Übergabe des Verwendungsnachweises, können auch Bild- oder Daten-Träger verwendet werden. Das Anhandnehmen und Wiedergabeverfahren muss dem Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassen Regelung entsprechen. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1 Rechtliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2 Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung(en) des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technische Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3 Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mittelabfluss als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten bzw. Internetrecherchen sollte ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung bei auffällig hohen Ausgaben nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. Image Analysis: ### Text Analysis 1. **Localization and Attribution:** - **Image**: The document appears to contain a single page of text with visual elements related to funding regulations. - **Number**: Image 1. 2. **Text Extraction and Significance:** - **Header Text**: "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Co-financed by the European Union), indicating EU funding involvement. - **Logos**: The European Union, Land Brandenburg, and ILB logos suggest official documentation related to financial regulations in the EU. - **Title**: "Merkblatt 'Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen'" (Guidelines on the economical and efficient use of funds as per Clause 3 Sentence 1 ANBest-EU 21 for ERDF-/JTF-funded grants). - **Main Sections**: - **1. Rechtliche Grundlage** (Legal Basis): Highlights the legal framework for beneficiaries of EU funds during 2021-2027. - **2. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung** (Efficient and economical use of funds): Emphasizes choosing offers based on the best price-performance ratio. - **3. Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung** (Adherence to principles of economic and thrifty use of funds): ILB's role in verifying expenditures and the requirement of presenting multiple quotes for purchases. 3. **Contextual Significance:** - The document functions as a guideline for managing and utilizing funds efficiently under EU-financed projects. The inclusion of multiple languages and logos points to its importance and applicability for diverse audiences involved in EU funding processes. 4. **Perspective and Composition:** - The document layout is formal, with a top-down approach to presenting information. Logos are positioned at the top, followed by the title, suggesting an official governmental or institutional release. 5. **Color Analysis:** - **Dominant Colors**: Blue, red, and white, indicative of EU’s standard color palette, enhancing the perception of authority and credibility. This analysis provides an overview of the document's structure and purpose based on the extracted and interpreted text. #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 1 Context: # Berechnungsbogen A für Partnerunternehmen des antragstellenden Unternehmens Lfd. Nr. _____ *(für neu einrichtende Förderprogramme bzw. EU-Förderperiode 2021-2027)* ## Anlage zum Antrag Name/Bezeichnung des antragstellenden Unternehmens: _____________________________ Alle Bilanzangaben in EUR | Partnerunternehmen (Name) | Gesamtzahl 100 % | Quote der Beteiligung ......... % | Mitarbeiter: | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Mitarbeiter: | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |---------------------------|------------------|----------------------------------|--------------|--------------|-------------|--------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | Verbundenes Unternehmen (Name) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Verbundenes Unternehmen (Name) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Verbundenes Unternehmen (Name) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Verbundenes Unternehmen (Name) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | **Summe** | | | **0** | **0,00** | **0,00** | | | | **Seite 1 von 3** #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 1 Context: Richtlinie Wirtschaft Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) vom 14. Februar 2024 Quelle: Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 9 vom 06. März 2024 S. 143 # 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Brandenburg gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuwendungen für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 32 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VW) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027, einschließlich - der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABL. L 231 vom 30.6.2021, S. 60) (Dachverordnung) und - der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für die Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABL. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in der jeweils geltenden Fassung. 1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1.3 Zuwendungen nach dieser Richtlinie stellen staatliche Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, die nach Artikel 18, Artikel 29 oder Artikel 31 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABL. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) (AGVO) in der jeweils geltenden Fassung mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepfllicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt sind. 1.4 Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. 1.5 Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die jeweiligen besonderregierenden Grundsätze nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/1060 zu berücksichtigen. Dem sollen insbesondere folgende Aspekte während der gesamten Vorbereitung und Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Maßnahmen sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt werden: Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** There is only one image visible on the page. **Text Analysis:** - The document contains both a header and a main body of text. The header includes "Richtlinie," "Wirtschaft," and "BIG-Digital." These headings suggest it is a guideline related to economic matters, particularly in the digital sphere. - The document appears to be a directive from the Ministry of Economic Affairs, Labor and Energy of the State of Brandenburg, concerning the "Brandenburg Innovation Voucher for Promoting Digitalization Projects of Small and Medium Enterprises (SMEs) including Craft Enterprises" effective from February 14, 2024. - A source is cited: "Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 9 vom 06. März 2024 S. 143." - The text is structured with numbered sections that outline legal bases and purposes for granting subsidies. **Scene and Activity Analysis:** - The page presents an official document, focusing on administrative processes. The text is dense and bureaucratic, aligning with typical government communications. **Contextual Significance:** - This document is significant within the context of regional and economic development. It outlines support structures for SMEs in Brandenburg, aiming to enhance digitalization, which is vital for modern economic growth. - The inclusion of references to EU regulations highlights an alignment with broader European objectives in regional development and digital transformation. **Color Analysis:** - The color scheme is primarily white with red and gray accents, typical of official documents for clarity and emphasis. Red highlights specific sections, drawing attention to important terms or categories. **Perspective and Composition:** - The perspective is frontal, presenting the text in a clear and straightforward manner, ensuring readability and professional presentation typical of official guidelines. These observations capture the purpose and significance of the document, underscoring its role in facilitating economic and digital advancements within the specified region. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 10 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO Insolvenzordnung beantragt oder eröffnet wird oder die Bewilligungsbehörde sich den Widerruf im Zuwendungsbescheid ausdrücklich vorbehalten hat. ### 8.3 Erstattungsanspruch Der Erstattungsanspruch ist nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBg in Verbindung mit § 49a Absatz 3 VwVfG mit den Prozentsätzen oder dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen. ### 8.4 Zuwendungen Werden Zuwendungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, sind regelmäßig für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von für Prozentsätzen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verlangen. ## 9 Änderung von Auflagen Die Bewilligungsbehörde behält sich den Erlass nachträglicher Auflagen beziehungsweise die nachträgliche Ergänzung und Änderung von Auflagen vor (gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBg in Verbindung mit § 36 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG). ## 10 Weitergabe von Daten ### 10.1 Für Monitoring- und Bewilligungsfolge-Evaluierungszwecke werden Informationen und Daten zu den Vorhaben an die mit dem Monitoring beziehungsweise der Evaluation beauftragten Institutionen weitergegeben und von diesen Stellen gespeichert, genutzt und verarbeitet. ### 10.2 a Wird bei einem Vorhaben festgestellt, dass die Zuwendungsempfangenden mit Mitteln der EU-Fonds ungerechtfertigte Ausgaben getätigt haben, werden – abhängig von Art und Höhe der rechtsgrundlos an sie oder ihr gezahlten Beträge – nach Artikel 69 Absatz 2 und 12 der Verordnung (EU) 2021/1060 Informationen darüber an die Europäische Kommission (zum Beispiel das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung [OLAF]) gemeldet. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 3 Context: # 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung ## 1.1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. ## 1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Erträge aus der zinstragenden Geldanlage) und der Eigentümertilgler der oder des Zuwendungsangegebenen sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsrahmen ist hinsichtlich des Gesamtverbrauchs verbindlich. Die einzelnen Ausgabenansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabenansätzen ausgeglichen werden kann. Bei Hochbaumaßnahmen sind einzelne Ausgabenansätze im Sinne dieser Vorschrift die jeweiligen Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276. Beruht die Überschreitung eines Ausgabenansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtbetrages des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 5 finden bei Festbetragsfinanzierungen keine Anwendung. ## 1.3 Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben der Zuwendungsbehörden überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, dürfen die Zuwendungen auf die wagnisfreien Beschäftigten nicht besser stellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. Vorbeteiligten einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nur bis zur Höhe der jeweils gültigen Personalrichtsätze des Landes anerkannt werden. ## 1.4 Grundsätzlich darf eine Auszahlung der Zuwendung nur nach rechtlicher Änderung der betreffenden Stelle beantragt werden, als sie der Erstattung zuwendungsfähig, tatsächlich entstanden und gezahlt aus dieser Zuwendungsgelegenheit in Hinsicht des Zuwendungszwecks dient (Erstattungsprinzip). In Übrigen darf die Zuwendung wie in den Punkten 1.1.1 und 1.4.2 der Richtlinien gegeben werden. ### 1.4.A In der Mittelanforderung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben darzulegen. Die Mittelanforderung muss mindestens fünf Prozent der Zuwendungssumme betragen und ist als Bestandteil des Verwendungsnachweises einzureichen (Erstattungsprinzip). Die Auszahlung des mit der letzten Mittelanforderung angeforderten Zuwendungsbetrages erfolgt nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung in Abhängigkeit vom Prüfgebüro (§). Soweit im Zuwendungsbescheid Vorschusszahlungen zugelassen sind, dürfen die Zuwendungen nur so weit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Anfrage für fällige Zahlungen benötigt wird. Die letzte Teilzahlung einer Zuwendung in Höhe von fünf Prozent der Zuwendungssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro, wird bis nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung einbehalten und in Abhängigkeit vom Prüfgebüro ausgezahlt. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelabstands erforderlichen Angaben (voraussichtlich fällige Zahlungen abzüglich erwarteter Einnahmen einschließlich Zuwendungen Dritter, Eigenanteil und den Vorhaben zusammengeführten gegebenfalls vorhandener Gelder) enthalten. Soweit die Förderung ausschließlich oder teilweise über vereinfachte Kostenoptitionen im Sinne der Artikel 53 Abs. 1 Buchstaben b, c oder d der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen erfolgt, sind über nicht mit Kosten verbundene Finanzierungen im Sinne des Artikels 53 Absatz 1 Buchstaben d der Verordnung (EU) 2021/1060 erfolgt, wird auf die Einhaltung des Verfahrens der abgeforderten Mittel innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verzichtet. Dies gilt auch für begrenzte Ausgaben im Rahmen des Erstattungsprinzips, die nachträglich als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen werden. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 5 Context: # Datenschutzinformationen Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraums - EWR) findet derzeit nicht statt. Sofern im Einzelfall eine solche Datenübermittlung erforderlich werden sollte, werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgesehen, gesondert informieren. Daten und Dokumente in Förderangelegenheiten, für die ein öffentliches Interesse besteht, werden nach dem Brandenburgischen Archivgesetz (BbgArchG) dem Brandenburgischen Landesarchiv angeboten. ## 5 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Abhandlung und die Abwicklung eines Vertrages oder eines Zuwendungsverhältnisses umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditswesengesetz (KWG) und dem Geldwäschegesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung betragen zwei bis zehn Jahre. In Förderangelegenheiten gelten noch zusätzlich die Aufbewahrungsfristen nach den EU-Strukturfondverordnungen. Ferner beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bis zu dreißig Jahren betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Die Speicherdauer beurteilt sich auch nach den mit Ihnen vereinbarten Verlängerungen der gesetzlichen Verjährungsfristen. ## 6 Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)? Die ILB nutzt keine automatisierten Verarbeitungsprozesse einschließlich Profiling zur Begründung Ihrer Entscheidung über die Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung (Art. 22 DSGVO). Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. ## 7 Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt? Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für unsere Kunden Analyse- und Bewertungsverfahren. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnungen können beispielsweise Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Beschäftigungsdauer, Erfahrungen aus bisherigen Geschäftsbeziehungen, vertragsgemäße Rückzahlungen früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weitere Daten mit ein, wie Branche, Jahresüberschuss sowie Vermögensverhältnisse. Die Ratingverfahren beruhen auf mathematisch-statistischen anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 2 Context: # Sammelüberweisungen Hier genügt der Kontoauszug mit dem Gesamtbetrag der Überweisung nicht allein als Zahlungsnachweis, da daraus nicht ersichtlich ist, welche Einzelposten darunter fallen. Zusätzlich muss ein Einzelpostennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüflisten, Ausgabepostlisten oder Abrechnungslisten vorgelegt werden. Diese Auflistung muss dem Kontoauszug zugeordnet werden können (z. B. durch eine Dateinummer oder eine sonstige zweifelsfreie Ordnungsnummer oder anhand von Betrag/Beträgen, Anzahl der Einzelpositionen, Datum gg. auch Uhrzeit, Namen des/der Zahlungsempfängern). ## Rechnungsbelege sollten folgende Angaben haben: ### Rechnungen (Papier) **Kassenbeleg** **Kassenzettel** Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem eine Lieferung und/oder Leistung abgerechnet wird. Alle Rechnungen über 250,00 EUR (brutto) sind gemäß § 14 UStG folgende Bestandteile enthalten: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, welches die Lieferung und Leistung erbracht hat, - Name und Anschrift des/der Zuwendungs empfangenden/Darlehens nehmenden (aus Verwendungsgründen ist es bei Kassenbelegen/Kassenzetteln unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages nicht erforderlich, dass Name und Anschrift des/der Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmenden aus der Rechnung ersichtlich sind), - Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Leistung, - die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge, - die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge, - das Rechnungsdatum, - eine Rechnungsnummer, - die Steuerummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des/der Ausstellenden. **Optional:** Liefer- und Leistungsort: wird ebenso ausgewiesen, sollte er grundsätz lich mit der geforderten Betriebsstätte/Durchführungsort übereinstimmen. Für Rechnungen bis 250,00 EUR (brutto) gelten die Festlegungen für Kleinbetragsrechnungen: - Name und Anschrift des/der Ausstellenden, - das Ausstellungsdatum, - Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang der sonstigen Leistungen, - der Bruttopreis, - der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das folgende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragsstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung der rechtsbegründenden Grundsätze der Förderung Gleichstellung der Geschlechter und der Nichterdifferenzierung im EFRE/JTF geben. Die Grundsätze der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Nichterdifferenzierung werden in Artikel 6 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060^1 beschrieben. Danach soll sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, der durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitungen, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Dabei wird insbesondere der Berücksichtigung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Gewicht eingeräumt. # 2 Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Die Förderung der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen^2 ist eine Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF. Dieser integrierte Ansatz kann, wo dies möglich und sinnvoll ist, durch konkrete Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen gleichstellungsfördernden Beitrag leisten, ergänzt werden. ## Hinweise für Projektverantwortliche bei Planung und Umsetzung Aufgrund der Vielzahl möglicher Projektansätze und -umsetzungen mit unterschiedlicher Relevanz für die Geschlechtergleichstellung kann es keinen universalen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Querschnittsaufgabe geben. Das Ziel ist, Projektverantwortliche für das Thema zu sensibilisieren und ggf. auf freiwilliger Basis Verbesserungen an dem Projekt im Hinblick auf die geschlechtergerechtigkeit anzuregen. Folgende Überlegungen und Schritte können dabei hilfreich sein, Ungleichheiten zu identifizieren, Abhilfemaßnahmen zu planen und Geschlechtergerechtigkeit in einem aus dem EFRE oder dem JTF geförderten Projekt umzusetzen. ### 1. Analyse der IST-Situation Identifizierung geschlechterrelevanter Aspekte in Handlungsfeld und Analyse möglicher Probleme, wie beispielsweise: - Gibt es Hinweise, dass Frauen und Männer in dem vorgesehenen Projekt unterschiedlich repräsentiert sein werden? Wenn ja, warum? - Haben Frauen, Männer oder nicht-binäre Menschen, die im Projekt tätig sind, die gleichen Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und Förderung wahrnehmen zu können? - Sind weitere Merkmale wie Alter, Migrationshintergrund oder Behinderung im Projektthemen relevant? Inwiefern? - Was sind die Ursachen möglicher Ungleichheit? - Welche Einflussgrößen spielen eine Rolle? - Welche möglichen Auswirkungen können die Ungleichheiten haben? --- ^1 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (kurz: Datu-VO) ^2 Nicht-binäre Menschen ordnen sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zu. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2015747&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2023 * [Beiblätter Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlag%5Fbeiblaetter-ausgaben-big-digital%5Fw2404160845%5F3.0.xlsx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027776&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2024 * [Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/ilb%5Fanlage%5Fberechnungsbogen%5Fa%5Fund%5Fb%5Ffuer%5Fpartnerunternehmen%5Fdes%5Fantragstellenden%5Funternehmens%5Fst2211240921.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992964&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2022 #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 3 Context: 2.5 Langlebige Schilder oder Tafeln Bei Vorhaben mit zuschussfähigen Gesamtkosten über 500.000 Euro (EFRE) bzw. 100.000 Euro (JTF, ESF+), die Sachinvestitionen oder Infrastruktur-, bzw. Baumaßnahmen enthalten, ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, z. B. im Eingangsbereich des Gebäudes oder des Geländes, ein langlebiges Schild oder eine Tafel anzubringen. Das Schild bzw. die Tafel ist unverzüglich nach Durchführungsbeginn anzubringen. In diesen Fällen entfällt die Pflicht der Anbringung eines A3-Plakats bzw. einer elektronischen Anzeige. Bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen kann während der Bauphase vorübergehend ein Bauschild angebracht werden, welches nach Abschluss des Vorhabens durch eine anzeigbare Tafel ersetzt wird. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen auf allen Schildern und Tafeln enthalten sein. 2.6 Öffentlichkeitswirksame Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme Vorhaben, deren zuschussfähige Gesamtkosten 10.000 Euro überschreiten, sowie solche, die gesondert als Vorhaben von strategischer Bedeutung benannt worden sind, sind zusätzlich verpflichtet, eine größere Öffentlichkeits- und medienwirksame Kommunikationsveranstaltung durchzuführen, bei der die EU-Förderung des Vorhabens im Vordergrund steht. Dies können beispielsweise Veranstaltungen zur wesentlichen Meilenstein des Vorhabens wie beispielsweise Tage der offenen Tür oder Eröffnungen sein. Hierzu wird die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt und eigens informiert. Über die geplante Kommunikationsmaßnahme muss die zuständige Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. 3 Dokumentation, Kontrolle und Zuwendungs Kürzung Die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften muss für den Mittelabruf bzw. Verwendungsnachweis dokumentiert werden (z. B. mittels Screenshots, Fotos, Belegexemplare) und wird kontrolliert. Verstößt gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungs Kürzungen sanktioniert, sofern keine ausreichenden heilenden Maßnahmen durch die Begünstigten eingeleitet werden. 4 Rechtsgrundlagen Die Angaben dieses Merkblattes basieren auf Art. 50 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021. Die Verordnung kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht EUR-Lex^2 heruntergeladen werden. Gültig ist der jeweils aktuelle Verordnungstext. [^2]: [EU-Recht EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: [ Meine Förderprogramme ](/de/service/foerderfinder/foerderfinder-gespeicherte-programme.html) [ Infokorb ](/de/infokorb/index.jsp) [ nach oben ](#top) © 2024 ILB * [Impressum](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/impressum/) * [Bildquellen](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/bild-und-quellennachweise/) * [Newsletter](https://www.ilb.de/de/service/newsletter/) * [Rechtshinweise](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/nutzungsbedingungen/) * [Datenschutzhinweise](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/datenschutz/) * [Barrierefreiheit](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/barrierefreiheit/) * Privatsphäre [ ](https://www.youtube.com/channel/UCJGATFDqc5M%5F5dlg0MNzgjg) [ ](https://twitter.com/ilb%5Fwirfoerdern) [ ](https://de.linkedin.com/company/investitionsbank-des-landes-brandenburg-ilb) # Einstellungen zur Privatsphäre Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions-, Statistik- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer [Datenschutzerklärung](https://www.ilb.de/de/rechtshinweise/datenschutz). #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 7 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital - **Name des Begünstigten:** bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des oder der Auftragnehmenden - **Bezeichnung des Vorhabens:** Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungenschaften des Vorhabens - **Datum des Beginns des Vorhabens** - **Datum des Endes des Vorhabens:** (voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens) - **zuwendungsfähige Gesamtkosten des Vorhabens** - **betroffener Fonds** - **betroffenes spezifisches Ziel** - **Kofinanzierungssatz der Union im Vorhaben** - **Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vorhaben und das betroffene Land** - **bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten der Standort der oder des Begünstigten, wenn die oder der Begünstigte eine juristische Person ist** Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/1060. Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverarbeiten der Daten unter anderem für die Projektdatenbank kohesio.eu durch Organe der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausführliche Informationen über jede Einzelbehilfe, die mehr als 100 000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/?lang=de). ### 6.6 Datenerfassung Zur Antragsbearbeitung, zur fortlaufenden Beurteilung der Entwicklung der Förderung, zur begleitenden und abschließendenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/ Prüfung der Förderung gemäß bestehenden und voraussichtlich noch zu erlassenden EU-Bestimmungen für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 erfasst und speichert die ILB statistische Daten, einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmenden, in elektronischer Form. Das betrifft insbesondere Informationen zu den Antragstellenden und Zuwendungsempfangenden, den Antragnehmenden und Unterauftragnehmenden, den beantragten und geförderten Projekten sowie den geförderten Begünstigten. Mit dem Antragsenden sich die Antragsteller:innen damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektevaluierung oder Evaluierung, Projektfinanzverwaltung und Überprüfung der Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten und Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche Fördervoraussetzung und notwendig für den Abruf von Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Antragstellenden. Image Analysis: ### Text Analysis: **Image 1** #### Detected Text: - Title: "Richtlinie Wirtschaft" - Subheading: "BIG-Digital" - Organization: "Investitionsbank des Landes Brandenburg" with the acronym "ILB" - Bullet Points: - "Name des Begünstigten; bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des oder der Auftragnehmenden" - "Bezeichnung des Vorhabens - Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungenschaften des Vorhabens" - "Datum des Beginns des Vorhabens" - "Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens)" - "zuwendungsfähige Gesamtkosten des Vorhabens" - "betroffener Fonds" - "betroffenes spezifisches Ziel" - "Kofinanzierungssatz der Union je Vorhaben" - "Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vorhaben und das betreffende Land" - "bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten der Standort der oder des Begünstigten, wenn die oder der Begünstigte eine juristische Person ist" - Additional Text: - Description of data collection and transparency as per Article 73, paragraph 2, and point 2 of regulation (EU) 2021/1060. - Mentions of application processing for assessing funding development, supporting measures, and data collection under EU regulation. - Reference to specific data handling via https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de #### Analysis: - The text mainly concerns guidelines for economic projects under the "BIG-Digital" initiative by the Investitionsbank des Landes Brandenburg. - It provides bullet-point criteria for project proposals, emphasizing the need for clear descriptions of project goals, costs, funding, and geographical indicators. - Discusses data collection processes and transparency requirements under EU regulations. ### Localization and Attribution: - **Image 1** is the sole image in the document. ### Contextual Significance: - The document serves as a guideline for entities seeking EU funding for economic projects, specifying the type of information and data transparency required for application. - It highlights the importance of detailed project descriptions and compliance with specified regulations for successful funding allocation. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 9 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## BIG-Digital Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU 21 einzureichen. Die Einreichung erfolgt online über das Internetportal der ILB. Die ILB gibt die Unterlagen, die die Zuwendungsempfänger zur Erfolgskontrolle mit dem Verwendungsnachweis einzureichen haben, bekannt. ### 7.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU 21, soweit nicht in dieser Richtlinie bezüglichswiese im Zuwendungsbescheid Abweichungen ausgesprochen worden sind. Über die Landeshaushaltsordnung hinaus gelten die Regelungen der Europäischen Union für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Verordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus ergeben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewahrungsfristen und der Prüfrechte, die im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfängern in Einzelfällen mitgeteilt werden. Die ILB ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der oder die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, die für den EFRE in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Beschaffungs- und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. ### 7.6 Subventionsberechtigte Tatsachen Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBl. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (GVBl. I S. 2034, 2037). Die ILB hat gegenüber den Antragstellenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden den Zuwendungsempfängern im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionserheblich bezeichnet. ### 8 Geltungsdauer und Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 Image Analysis: Certainly, here's a detailed analysis of the provided visual content based on the outlined aspects: 1. **Localization and Attribution:** - *Image 1*: This is the only image present, occupying the entire page. 4. **Text Analysis:** - The text is in German and appears to be an official document or guideline related to financial regulations or funding ("Richtlinie Wirtschaft" and "BIG-Digital" are mentioned). - Specific sections include: - **7.5 Zu beachtende Vorschriften**: Outlines important regulations to follow, referencing various legal statutes and procedures for funding approval and usage. - **7.6 Subventionsrechtliche Tatsachen**: Discusses legal facts related to subsidies as per certain legal codes. - **8 Geltungsdauer und Inkrafttreten**: Describes the duration and entry into force of the directive, effective until June 30, 2027. 10. **Contextual Significance:** - The document seems to be a directive or guideline from the Investment Bank of the State of Brandenburg (ILB), important for understanding legal and financial processes related to subsidies and funding within the region or organization involved. - The mention of digital aspects ("BIG-Digital") suggests it might be related to digital economic incentives or funding programs. 12. **Graph and Trend Analysis:** - No graphs or charts are present to analyze trends. **Additional Insights:** - The logo of "Investitionsbank des Landes Brandenburg" and "ILB" indicates the document's institutional origin, lending it official status. - The section numbers and legal references imply a structured approach to presenting and enforcing guidelines related to financial assistance. This document appears significant for stakeholders involved in funding applications, providing detailed procedural and legal information necessary for compliance and administration of financial aid. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ## Förderschwerpunkte * [Wohneigentum-Neubau und Erwerb](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-in-innenstaedten-bildung-durch-erwerb-neubau-und-ausbau/) * [Wohneigentum-Modernisierung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-modernisierung-instandsetzung/) * [Behindertengerechte Anpassung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/) [Alle Förderprogramme](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/) ## Top-Thema Die beste Förderung für Neubau, Kauf und Sanierung [Schon fast Zuhause](/de/wohnungsbau/landingpage/schon-fast-zuhause/) * [Arbeit](#) ## Top-Förderprogramme * [Brandenburger Innovationsfachkräfte](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2022/) * [Weiterbildungsrichtlinie 2022](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/) [Alle Förderprogramme](/de/arbeit/) ## Arbeitsförderung im Überblick Die Förderung unterstützt insbesondere Projekte und Vorhaben in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * Presse * [Presse](/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html) * [Pressemitteilungen](/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [Archiv 2024](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2024/pressearchiv-2024.html) * [Archiv 2023](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2023/pressearchiv-2023.html) * [Archiv 2022](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2022/pressearchiv-2022.html) * [2021](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2021/pressearchiv-2021.html) * [2020](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressearchiv-2020.html) * [2019](/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2019/pressearchiv-2019.html) * [Mediaarchiv](/de/presse/mediaarchiv/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [Mediaarchiv](/de/presse/mediaarchiv/) * [Fotos Vorstand](/de/presse/mediaarchiv/fotos-vorstand/) * [Fotos ILB-Gebäude](/de/presse/mediaarchiv/mediaarchiv-fotos-ilb-gebaeude/) * [Logos ILB](/de/presse/mediaarchiv/mediaarchiv-logodateien-ilb/) * [Logos Tochtergesellschaften](/de/presse/mediaarchiv/mediaarchiv-logodateien-tochtergesellschaften/) * Service * [Service](/de/service/) * [ILB-Termine ](/de/service/termine/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [ILB-Termine ](/de/service/termine/) #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 3 Context: # Förderprogramme der nachhaltigen Entwicklung 1. **Allgemeine Maßnahmen:** - Bei der Gestaltung des Bauprojekts, z. B. begrünte Dächer und Fassaden, Nisthilfen für Tiere, Entsiegelung von Flächen etc., Reduzierung der Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen auf das notwendige Maß. - Bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen: Erwerb von Produkten mit Umwelt- oder Energiesiegel, wie z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, EnergieLabel u. a. - Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen, in Forschungsinstitutionen und bei Verbundforschungsprojekten: Identifizierung von ökologisch nachhaltigen FuI-Projekten, Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbasierten Ausscheinigkeiten für die Projektauswahl bei anwendungsorientierten Forschungsprojekten. - In Unternehmen/Firmen geförderten Einrichtungen: Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. mit Grünstrom-Label), Einführung von Recyclingsystemen, Einführung von Umweltmanagementsystemen bzw. Zertifizierungen wie z. B. ISO 14001, EMAS oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. - Bei der Beschaffung/öffentlichen Ausschreibung: Nutzung von Umweltkriterien bei der Vergabe bzw. Beschaffung, Einführung elektronischer Verfahren zur Reduzierung von Papierverbrauch und Verkehrsrum. - Bei geförderten Auslandsmarkterschließungsaktivitäten: Freiwillige CO₂-Reduzierungen bei Flügen, Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Werbewendung von Materialien für Messstände oder Einsatz von Materialien, die leicht recycelbar sind. - Bei Projekten zur Schaffung nachhaltiger Mobilität: z. B. Integration von nachhaltigkeitsrelevante Begleitungen und Monitoring von Projekten, Einbeziehung Umwelt- und Sozialpartner in die Planung. - Bei der nachhaltigen Stadtentwicklung: Berücksichtigung grüner Infrastruktur, wie z. B. Versiegelungsmodulen, Freiflächen, Grünwände etc. bei der Förderung. - Bei der Planung und Durchführung aller EFRE/JTF geförderter Projekte (Beispiele): - Stärkung des Umweltbewusstseins und umweltgerechten Verhaltens bei Projekten. - Integration von Fragen der Generationen und globalen Gerechtigkeit. - Integration von Fragen der Nachhaltigen Entwicklung (Effizienz, Suffizienz, Konsistenz). - Integration von Fragen der Ressourcenerschonung (Energieeinsparungen, Recycling). - Verminderung von Umweltbelastungen, Verbesserung der ökologischen Verteidigung: Bezug von Produkten, Bewahrung von Umweltschutzgütern (Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klimaschutz und Landschaft). - Integration des Themas „Alternative Energien“ (zum Beispiel Biogas, Geothermie, Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Windenergie, Wasserkraft). - Integration des Themas „Nachwachsende Rohstoffe“ (zum Beispiel stoffliche und energetische Nutzung) und Biokraftstoffe (Übergang von erdölbasierter Wirtschaft zu einer biobasierten Wirtschaft). - Die Beteiligung von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz an EFRE/JTF-Vorhaben. ## 3. Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen zur Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogrammen bestätigt werden, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Nach Möglichkeit soll der vorgeschriebene Betrag zu den benennbaren grundlegenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollte spezifische Maßnahmen geplant sein, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 3 Context: - **Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC)** Niemand darf wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Dies gilt auch für die Auswahl der Teilnehmenden. - **Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC)** Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen. Angebote, die sich speziell an das unterrepräsentierte Geschlecht wenden, sind mit diesem Grundsatz vereinbar. Darüber hinaus ist für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung des Vorhabens Sorge zu tragen. - **Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)** Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Vorhaben zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird geachtet. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist beim Zugang zum Vorhaben und der Durchführung zu entsprechen, soferne keine besonderen selbstverständlichen Gründe dem entgegenstehen. Insbesondere sind bauliche Hindernisse zu vermeiden. - **Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC)** Gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit ist zu gewährleisten. Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende, Mitarbeitende wie auch für Honorarkräfte. - **Umweltschutz (Art. 37 GRC)** Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist sicherzustellen. ### 3 Beschwerdeverfahren und Rechtsweg Jede Person, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+/EFRE/JTF geförderten Vorhaben in seinen Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansieht, besitzt die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde. Weiterführende Informationen zum Verfahren werden auf der jeweiligen Webseite veröffentlicht (siehe esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de). ### 4 Weiterführende Informationen Auf den genannten Webseiten des ESF+ und des EFRE/JTF des Landes Brandenburg (esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de) werden zudem weiterführende, fachspezifische Informationen zur Charta zur Verfügung gestellt, z. B. eine Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen, deren Arbeit im Zusammenhang mit den Rechten und Prinzipien der Charta steht und die bei Bedarf kontaktiert werden können. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens. * Digitalisierungsprojekte: * zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und * zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation). * Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. **Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:** * Beratungsprojekte * projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen * Implementierungsprojekte * projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) * projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden * projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte * indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben * Schulungsprojekt * projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt ### Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden: * Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind, * Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und * Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen. Nicht gefördert werden zudem: #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 2 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital - **Beratungsprojekte** - projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen - **Implementierungsprojekte** - projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) - projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden - projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte - indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben - **Schulungsprojekt** - projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt ### Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50 %, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt: - **Beratung:** 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss - **Implementierung:** zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss - **Schulung:** 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss ### Was ist noch zu beachten? #### Beginn des Vorhabens Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. Image Analysis: **Image Analysis** 1. **Localization and Attribution:** - Image 1 is located as the entire content of the page. 2. **Text Analysis:** - The page contains text related to the "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital" provided by the Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). - Key sections include: - **Consulting Projects (Beratungsprojekte):** Focus on external consulting services for companies or research institutions. - **Implementation Projects (Implementierungsprojekte):** Include personnel expenses, equipment costs, and third-party support services. - **Training Projects (Schulungsprojekt):** Highlight external services for staff training in the context of implementation projects. - **Funding Details (Wie wird gefördert?):** Information on grant conditions such as duration and maximum subsidy amount for consulting (50,000 EUR for 6 months), implementation (250,000 EUR for two years), and training (50,000 EUR for 6 months to 2 years). - **Important Notices (Was ist noch zu beachten?):** Emphasizes the start of projects only after receiving digital application confirmation from ILB. 3. **Contextual Significance:** - The document appears to be an informational overview for potential applicants interested in digital innovation vouchers provided by the ILB. It outlines what types of projects are eligible for funding, the nature of expenses covered, and the financial support conditions. 4. **Color Analysis:** - The dominant colors are red, black, and white. The red is used for headers and bullet points, drawing attention to key areas and structuring the information clearly. 5. **Perspective and Composition:** - The document is designed in a straightforward, vertical layout, typical for formal informational brochures or guidelines. Text is organized in sections with bullet points for clarity and easy reading. This is an informational document designed to provide clear guidelines and conditions for potential applicants interested in the Brandenburg innovation voucher program. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 6 Context: 8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der ILB müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir eine Förderung oder den Abschluss eines Vertrages ablehnen müssen bzw. eine bestehende Förderung oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. 9. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 11 BDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Grundsätzlich besteht nach Art. 21 DSGVO das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die ILB. Allerdings weisen wir darauf hin, dass eine Förderung oder sonstige Unterstützung der Geschäftsbeziehung mit uns dann nicht mehr möglich sind. 10. Wo können Sie sich beschweren? Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die oben genannte Datenschutzbeauftragte oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Sollten Sie diese Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an die: **Datenschutzbeauftragte der Investitionsbank des Landes Brandenburg,** Babelsberger Str. 21, 14473 Potsdam, oder per E-Mail an [datenschutz@ilb.de](mailto:datenschutz@ilb.de). Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: **Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht** Stahnsdorfer Damm 77 14523 Kleinmachnow #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: ## Überblick Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben. | Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben | | -------------- | --------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Förderthemen | Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden | | Förderart | Zuschuss | | Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) | | Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) | ## Ziel des Programms Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. ## Wer, was und wie wird gefördert ### Wer wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören: * KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. ### Was wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 3 Context: # PRÜFSCHEMA für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) *** ## Schritte zur Prüfung 1. **Anzahl der Mitarbeitenden des antragstellenden Unternehmens** - < 250 (> 50) - Ja - 2. **Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens** - < 50 Mio. (10 Mio.) EUR - Ja - 3. **Prüfung Verbundenes Unternehmen (VU)** *(inklusive Beteiligungen, die auch auf andere Jurisprudenzen zutreffen)* - Ja - 4. Verpflichtung zur Erfüllung eines konsolidierten Abschlusses - < 43 Mio. (10 Mio.) EUR - Nein - Mehrheits der Stimmrechte - Ja - Recht zur Bestellung/Ablehnung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums - Nein - Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung - Nein - Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte - Ja - Verbund über eine natürliche Person - Nein - 1. **Prüfung Partnerunternehmen (PU)** - Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 % - Ja - 1. am Unternehmen wird das Beteiligung in zwischen 25 % und 50 % gehalten - Nein - 5. **Eigenständiges Unternehmen** - - KMU (KU) ## Zusätzliche Informationen - siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Verbundene Unternehmen - siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Eigenständige Unternehmen - ** Angaben in Klammern gelten für KU --- w17081011.docx – 30.11.2023 Merkblatt KMU-Definition der EU #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 3 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital Wird ein Beratungsprojekt nach Nummer 2.1.1 gefördert, ist der Antrag auf Förderung des Implementierungsprojekts nach Nummer 2.1.2 erst nach Abschluss der Beratungsleistung zulässig. Der Durchführungszeitraum eines Implementierungsprojekts soll zwei Jahre nicht überschreiten. ## 2.1.3 Schulungsprojekte (Artikel 31 AGVO) Gefördert wird die Schulung für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt nach Nummer 2.1.2. Die Schulung kann prozessbegleitend zu der Implementierung oder danach durchgeführt werden. Der Durchführungszeitraum eines Schulungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten. Bei prozessbegleitender Schulung kann der Durchführungszeitraum bis zu zwei Jahre betragen. ## 2.2 Projekte nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben jeweils mindestens 5.000 Euro betragen. ## 2.3 Ausgenommen von der Förderung sind staatliche Beihilfen außerhalb des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nach Artikel 1 Absatz 2 bis 5 AGVO. ## 3. Zuwendungsempfangende ### 3.1 Zuwendungsempfangende sind Kleinunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen1 der gewerblichen2 Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. ### Ausgenommen von der Förderung sind - Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewähreten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, und - Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Nummer 18 AGVO. ## 4. Zuwendungsvoraussetzungen ### 4.1 Die Projekte gemäß Nummer 2.1 müssen bestehende Abläufe oder Prozesse des antragstellenden Unternehmens in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg betreffen. Diese Betriebsstätte müssen auch die Projektergebnisse zugutekommen. ### 4.2 Die Förderung ist auf zwei parallel laufende, gemäß dieser Richtlinie geförderte Vorhaben beschränkt. ### 4.3 Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die vor Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Inhalten, insbesondere gemäß Artikel 2 Absatz 2 AGVO, muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt worden sein. ## 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 1. Kleinunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang 1 der AGVO in der jeweils geltenden Fassung. 2. „Gewerbe“ gemäß den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). ### BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: The entire page from what appears to be a document related to business guidelines. 2. **Text Analysis:** - The document contains sections with headings such as "Richtlinie Wirtschaft," "Schulungsprojekte," "Zuwendungsempfangende," and "Zuwendungsvoraussetzungen." The text discusses funding guidelines, training projects, and conditions for subsidies. It refers to specific articles and numbers (e.g., Artikel 31 AGVO, Artikel 12 Nummer 18 AGVO). 4. **Diagram and Chart Analysis:** - No diagrams or charts are present in the image. 5. **Product Analysis:** - No products are depicted in the image. 6. **Anomaly Detection:** - No anomalies are observed in the image. 7. **Color Analysis:** - The color scheme is simple, with a white background and black text. Some headings and sections are highlighted in red and gray, likely to emphasize them. The use of red and gray helps in differentiating sections and indicating importance. 8. **Perspective and Composition:** - The document is laid out in a standard format with headings and structured paragraphs, providing a clear and organized flow. 9. **Contextual Significance:** - This image appears to be part of a larger document or guideline likely related to economic or business funding provided by the Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). It contributes by outlining specific regulations and requirements for receiving financial support. 10. **Metadata Analysis:** - No metadata is available from the image content. 11. **Graph and Trend Analysis:** - No graphs are present in the image. 12. **Ablaufprozesse (Process Flows):** - No explicit process flows are described, but the text mentions the implementation and training project timelines and processes. 13. **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - The document outlines processes related to training for the qualification of personnel within specific project frameworks. 14. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - Various articles and numbers designate specific types of projects and exemptions (e.g., Artikel 31 AGVO, Artikel 12 Nummer 18 AGVO). 15. **Tables:** - No tables are present in the image. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 4 Context: # A9 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen folgende Angaben haben: - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Abrechnungsbetrag (= Anzahl der zurückgelegten Kilometer × 0,20 Euro) - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung entweder für jede Einzelreise oder eine Sammelabrechnung für einen Abrechnungszeitraum von jeweils einem Kalendermonat ## A10 Fahrtenbuch Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit betriebseigenen Fahrzeugen müssen folgende Angaben haben: - allgemeine Daten des Herstellers wie Marke, Fahrzeugtyp und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Fahrziel und Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Kilometerstand (Beginn und Ende) - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Kraftstoffmenge, Rechnungsbetrag Alle gefahrenen Kilometer sind lückenlos zu belegen. Für jedes Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. ## A11 Bewirtungsausgaben bei ESF+-Förderung Quittungen der Einkaufquelle (bspw. Kassenzettel) bzw. Rechnungen auf den Belegen sind anzugeben: - Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der Veranstaltung) - Anzahl der Teilnehmenden #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 2 Context: # ANLAGE ## INFORMATIONSBLATT ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN Die Verpflichtung zur Erhebung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ergibt sich in Abhängigkeit von dem Förderprogramm bzw. der Kreditart aus dem Geldwäschegesetz und/oder Art. 72 Verordnung (EU) 2021/1060. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine **natürliche Person** (nachstehend "Person"). Für die Bestimmung des/der wirtschaftlich Berechtigten ist zu unterscheiden, ob der Vertragsparteìer oder die bzw. der Zuwendungsempfänger - **auf eigene Rechnung** handelt, dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Vertragspartners oder der bzw. der Zuwendungsempfangenden zu bestimmen oder - **auf Veranlassung eines Dritten** handelt (d.h. für Rechnung des Dritten, insbesondere Treuhand- und Stromanverhältnisse), dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Dritten zu bestimmen. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Dritten entsprechend. Ferner ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner oder die bzw. der Zuwendungsempfänger eine **Vereinigung** (juristische Person des privaten Rechts, Personengesellschaft oder Wohnungsgenössenschaft), siehe nachstehend Z 1, oder eine **rechtsfähige Stiftung** ist. Im Falle einer **Erbengemeinschaft** ist für jeden Erben, unabhängig von der Erbquote, der wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln. **Juristische Personen des öffentlichen Rechts** haben in der Regel keine wirtschaftlich Berechtigten. ## 1 Für Vereinigung gilt: ### 1.1 Eine Person ist wirtschaftlich Berechtigter, wenn sie - **mehr als 25 %** der Kapitalanteile - ausgenommen Vereine und Genossenschaften - oder - **mehr als 25 %** der Stimmrechte des Vertragspartners oder der bzw. der Zuwendungsempfangenden innehat oder kontrolliert (siehe 1.4). Bei Berechnung der 25%-Schwelle werden die Anteile des Vertragspartners oder der bzw. der Zuwendungsempfangenden an sich selbst berechnet. - Als Kapitalanteile/Stimmrechte zählen der Vertragspartner oder der bzw. der Zuwendungsempfangenden werden der Person soecially zugehören, - die der Person unmittelbar zustehen oder die von der Person kontrolliert (siehe 1.4), - die eine Vereinigung/Stiftung inne hat, die von der Person beherrscht (siehe 1.3) wird, - die eine Vereinigung/Stiftung als Endglied einer Beteiligungskette enthält, wenn die Person die oberste Vereinigung/Stiftung der Kette beherrscht (siehe 1.3) und von der obersten Vereinigung unabhängig bis zum Endglied eine Beherrschung (siehe 1.3) möglich ist. Ferner gilt die Person in Höhe ihres Anteils am Gewinn, Verlust und Vermögen des Vertragspartners oder der bzw. der Zuwendungsempfangenden als berechtigt, wenn wesentliche Entschei-dungen nur mit Zustimmung der Person gefasst werden dürfen (typisch siehe Gesellschaft). ### 1.2 Eine Person beherrscht eine Vereinigung/Stiftung, insbesondere wenn sie - **mehr als 50 %** der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Vereinigung innehat oder diese kontrolliert (siehe Nr. 1.4) oder - an der Vereinigung beteiligt ist und die Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats der Vereinigung bestellen oder abberufen kann oder - aufgrund eines Beherrschungsvertrags mit der Vereinigung oder Satzungsbestimmung der Vereinigung/Stiftung deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann oder #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 3 Context: # Abrechnung für die Vorhaben Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt: 1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stundenlohn lt. Gehaltscheck in 52 Wochen x Wochenstunden in AV) hochgerechnet. 2. Zum Jahresreihenmittelbetrag wird der 15 % AG-Anteil addiert. 3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden). Daraus ergibt sich der Stundensatz je im Vorhaben beschäftigte Person für die Abrechnung. Der Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtberetszeit und der Zeitanteil am Fördervorhaben pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/dem Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/Ht/Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgekauft. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen. Die Obergrenze für die **abrechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeiträumen für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer). Für die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf ein Vorhaben hier zur Verfügung stehen. ## 2.2 Besserstellungsverbot Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn - aus der Zuwendung auf Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden dürfen oder - die Einnahmen der Zuwendungsempfänger regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren. In diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. ## 2.3 Indirekte Ausgaben Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto ekl. 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich. ## 2.4 Sonstige Ausgaben Zuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben - für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgestelle (z. B. Software-as-a-Service), - für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, - für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden. Die Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abschreibungen im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024 ## 1 Allgemein Es werden nur Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert. Das Digitalisierungsprojekt muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen. Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1): - Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. ### Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden - Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, - Änderungen in der Managementstrategie, - Fusionen und Übernahmen, - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs. Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens. ### Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, - die Einstellung eines Arbeitsablaufs. Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden - einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, - allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen, - neue Kundenansprache, - Lokalisierung, - regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie - der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. Image Analysis: ## Image Analysis ### 1. Localization and Attribution - **Image 1**: The entire document is considered as a single image. ### 4. Text Analysis - **Extracted Text**: - The text describes guidelines from the Ministry of Economic Affairs, Labor, and Energy of the State of Brandenburg for the "Brandenburg Innovation Voucher Program". - It outlines funding criteria for digitalization projects for small and medium-sized enterprises, including handicrafts. - The document specifies minimum funding amounts and eligibility criteria for organizational and process innovations. ### 9. Perspective and Composition - The image presents a standard document layout with textual content organized in a clear, logical structure. It includes logos at the top, suggesting association with the European Union and local government entities. ### 10. Contextual Significance - The document serves as informational material for businesses in Brandenburg, promoting digital innovations. It sets forth rules for acquiring financial support, enhancing digital operations in enterprises. ### Additional Aspects - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - The text details types of innovations eligible for funding, such as new methods for production and delivery of services. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - Organizational and process innovations are categorized for funding purposes, with definitions provided for each. This analysis highlights the importance of the document for businesses seeking funding for digital innovation and process improvement within the specified region. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 3 Context: # 2. Ableitung von Zielen - Können im Hinblick auf möglicherweise festgestellte Probleme konkrete Gleichstellungsziele (qualitativ/quantitativ) formuliert werden? - Welche Wirkungen, Ergebnisse oder Teilziele sollen dabei erreicht werden? - Wie bzw. woran kann die Erreichung der Ziele gemessen werden? # 3. Umsetzung geschlechtsgerechter Projektgestaltung - Wie kann durch das Projekt vermieden werden, dass möglicherweise vorhandene ungleiche Geschlechterstrukturen verstärkt werden? - Beispiele: - Ermöglichen von Teilzeit-/Gleitzeitmodellen, Homeoffice-Lösungen, Hilfen beim Wiedereinstieg nach Elternzeit/häuslicher Pflege, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen oder Männer, geschlechtersensible Kommunikation - Können geschlechterrelevante Aspekte bei investiven Projekten berücksichtigt werden, etwa bei Produktdesign, Sicherheitsbedürfnissen, Zugänglichkeit? # 4. Bewertung der Erreichung der Ziele Falls konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung festgelegt worden sind, sollte zum Abschluss des Projektes durch die Projektverantwortlichen beurteilt werden, inwiefern die Gleichstellungslinie erreicht worden sind. Die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse könnten dann z. B. zum Verwendungsnachweis der Bewilligungsstelle stichpunktartig mitgeteilt werden. # 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Ganz konkret wird damit u. a. im ERFE/JTF insbesondere folgende Personengruppen adressiert: - Menschen mit Behinderung - Menschen mit Migrationshintergrund - ältere Menschen - Angehörige von Minderheiten wie z. B. den Sorben, Sinti und Roma etc. - Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik (AGG) können Betroffene gegen Benachteiligungen mit rechtlichen Mitteln vorgehen, diskriminierte Menschen können eine Gleichbehandlung auf dem Rechtsweg durchsetzen. In den für den ERFE/JTF in der Förderperiode 2021-2027 geltenden Verordnungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission die erforderlichen Vorhaben gegen jede Form der Diskriminierung treffen und insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigen. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 4 Context: 1.4.1 Die Zuwendung darf bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit eigenen Zuwendungen anderer Zuwendungsempfänger und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der oder des Zuwendungsempfängers verwendet werden. 1.4.2 Die Zuwendung darf bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfangenden verwendet, verwendet werden. Falls der Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgebende finanziert wird, dürfen die Zuwendungen jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgebenden angefordert werden. 1.5 Zahlungen vor Empfäng der Gegenleistungen dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 1.6 Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist. 1.7 Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. 1.8 Preisnachlässe (zum Beispiel Skonti, Rabatte, Gutschriften) sind von den eingereichten Rechnungsbeträgen/zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen, unabhängig davon, ob sie den Zuwendungsempfangenden tatsächlich in Anspruch genommen hat. Bei Feststellung der Nichtanspruchnahme sind die dadurch bedingten Mehrreise nicht zuwendungsfähig. 2.1 Sollten durch die Zuwendungsempfangenden bei der Bezahlung von Rechnungen an außereuropäische Sicherheitlatungen vereinbart worden sein, so können für diese (Teil-)Beträge nur Mittel erstattet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: - Hinterlegung: Die Auftragnehmenden hinterlegen einen entsprechenden Teil des Rechnungsbetrages auf einem verzinsten Bankkonto, über dessen Gelder nur die Zuwendungsempfangenden und die Auftragnehmenden gemeinsam verfügen können. - Einhaltung: Die Zuwendungsempfangenden begleichen einen reduziert Rechnungsbetrag und zahlen den Restbetrag auf ein Sperrkonto mit den Bedingungen unter dem ersten Spieglein beschrieben. Die Einbehalte beziehungsweise hinterlegten Beträge sind - entsprechenden benannten Voraussetzungen - bis zum 31. Dezember 2029 an die Auftragnehmenden auszuzahlen. 2.2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen Ausgaben für den Zuwendungszweck, erheben sich die Deckungsmitteilung der neuen Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung. 2.1 bei Anteilfinanzierungen anteilig mit weiteren Zuwendungen anderer Zuwendung gebender und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfangenden. 2.2 bei Fehlbedarfs- und Vollfinanzierungen um denovel Betrag; wird derselbe Zuwendungszweck sowohl vom Land Brandenburg als auch von der EU, vom Bund und/oder einem anderen Land gefördert, ist Nummer 2.1 dringend anzuwenden. #################### File: vollmacht.pdf Page: 1 Context: Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam # VOLL-MACHT **Programm/Förderprogramm:** ____________________________________________________________ **Antragsnummer:** ____________________________________________________________ **Vorhaben/Maßnahme:** ____________________________________________________________ Hiermit bevollmächtige/n ich/wir 1. **(Name/Firma)** (Anschrift) 2. **(Name/Firma)** (Anschrift) 3. **(Name/Firma)** (Anschrift) - nachstehend "Vollmachtgeber" genannt - *** gez.: 0142521781 - 03.08.2019 Vollmacht (im Auftrag Berechtigter) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Stand: 11/2022 * [Bestätigung der fachlichen Beratung BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fbestaetigung-der-fachlichen-beratung%5F-big-digital%5Fw2404110857%5F2.0.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027777&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Einzelvollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/einzelvollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50496&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2019 * [Vollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/vollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50497&quantity=1&areaId=2019969)[](#) für mehrere Bevollmächtigte Stand: 06/2019 * [Vorhabenbeschreibung - Gliederungspunkte](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fvorhabenbeschreibung-gliederungspunkte%5Fbig-digital%5Fw2403281330.docx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027778&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 #################### File: ge2209011357.pdf Page: 7 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO bei den an dem Vorhaben Teilnehmenden und den Vorhaben beteiligten Partnern gegebenenfalls weiterhin, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenverarbeitung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsprogramme verifiziert, mit den für das Monitoring und die Evaluierung des jeweiligen Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. ### 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. ### 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und erhebliche Beeinträchtigungen bestens der Umweltvorgaben vermieden werden. ### 5.3.5 eine vollständige Vorhabensdokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabensrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsanträge, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen Einsatz der Spenden Mittel anstelle und die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Berichte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen. ### 5.3.6 durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungsrichts) oder geeignete Buchungsgrunds (zum Beispiel Buchungsrückstellungen) über die entsprechenden Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind die Förderungen, die ausschließlich über vereinnahmte Kostenpläne, in Form von nicht mehr ventilierten Finanzierungen oder Festbetrag erfolgen, bei denen die Zuwendungen laut des Vielfaches eines für eine bestimmte Einheit berechneten Betrages festgelegt werden sind. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. ## 6. Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programmspezifische Regelungen. ### 6.1 a Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des sechssten auf den Durchführungszeitraum folgend Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Bei aus den ESF+-geförderten Vorhaben hat der Nachweis innerhalb der von Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des dritten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen. ### 6.2 a Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belegliste. ### 6.2.1 Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. ### 6.2.2 Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der jeweils nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgeführt sind (Belegliste). #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 5 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## BIG-Digital - die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten, - Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können, - Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben, - gebrauchte Wirtschaftsgüter, - Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen, - aktivierungsfähige Finanzierungskosten, - Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware, - Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme, - Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, - Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server, - Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenen Content sowie Contentpflege betreffen, - Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten, - Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen. Einzelheiten werden in einem Merkblatt beschrieben, das die ILB nach Zustimmung durch das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes Brandenburg veröffentlicht. ## 5.6 Höhe der Zuwendung Die Förderung beträgt maximal: - 50 000 Euro bei Beratungsprojekten gemäß Nummer 2.1.1, - 250 000 Euro bei Implementierungsprojekten gemäß Nummer 2.1.2, - 50 000 Euro bei Schulungsprojekten gemäß Nummer 2.1.3. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Berechnung werden die zuwendungsfähigen Ausgaben vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigt. Ist der oder die Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1 is a single page containing text and a table. 2. **Text Analysis:** - The text is in German and discusses guidelines related to the economy ("Richtlinie Wirtschaft"). It mentions specific articles and expenses that are covered, such as expenses for IT solutions not directly linked to a business site, second-hand goods, repair investments, and online marketing measures. - It outlines the maximum funding amounts for different project types: consulting projects (50,000 Euros), implementation projects (250,000 Euros), and training projects (50,000 Euros). - The funding rate is 50% of eligible expenses, after the deduction of taxes and other charges. 3. **Scene and Activity Analysis:** - The primary focus is on informing about economic guidelines and funding opportunities offered by the Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 4. **Contextual Significance:** - The image likely serves as an informational document for businesses or individuals seeking funding from the ILB under specific economic guidelines. 5. **Color Analysis:** - The colors used are primarily corporate, with a white background, black and red text, which is typical for formal documents and aims to convey professionalism and clarity. 6. **Perspective and Composition:** - The document is presented from a direct, eye-level perspective typical for reading materials, ensuring ease of reading and comprehension. 7. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - It mentions different types of projects eligible for funding: consulting, implementation, and training projects, providing financial categorization for potential applicants. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [ILB-Termine ](/de/service/termine/) * [Messen](/de/service/termine/messen/messen.html) * [ILB-Veranstaltungen](/de/service/termine/veranstaltungen-seminare-aus-fs/veranstaltungen.html) * [Weitere Veranstaltungen](/de/service/termine/events/) * [ILB-Newsletter für Kunden und Partner](/de/service/newsletter/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [ILB-Newsletter für Kunden und Partner](/de/service/newsletter/) * [Dokumentencenter](/de/service/dokumentencenter/) * [Gewerberaumvermietung](/de/service/gewerberaumvermietung/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [Gewerberaumvermietung](/de/service/gewerberaumvermietung/) * [Objekt "Neuer Markt"](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/) * [Standort](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/standort/) * [Bildergalerie](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/standort/bildergalerie/) * [Immobilien](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kabinetthaus/) * [Kabinetthaus](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kabinetthaus/) * [Kutschstall mit Magazinverwalterhaus](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kutschstall-magazinverwalterhaus/) #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 6 Context: B5 Bankbestätigung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfangende - Stempel und Unterschrift des Kreditinstituts B6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen/ Rentenversicherungsträgern Formlose Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherungsträger, dass keine Rückstände bestehen soweit nicht maschinell erstellt mit Unterschrift und ggf. Stempel. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Krankenversicherung bzw. jeden Rentenversicherungsträgers der geforderten Projektmitarbeitenden ein. B7 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes Formular „Bescheinigung in Steuersachen“ des jeweiligen Finanzamtes Bestätigung, dass keine Steuerückstände bestehen. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ein. B8 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben Formular Bestätigung der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Kontouzüge zur Zahlung des Gehalts, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B9 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben bei ESF-Förderung Formular „Bestätigung der ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)“ für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Gehaltsabrechnung sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B10 HÜL vorgegebener externer Standard Hinweis: - Als Bezahldatum für die Sachausgaben gilt das Fälligkeitsdatum auf der HÜL-Liste bzw. das Soll-Datum der SAP-Liste. - Als Bezahldatum für die Personalausgaben gilt jeweils der 10. des Folgemonats. B11 Lieferantenrechnung (Kopie des Vertrags) - der/die Liefernde - der/die Darlehensnehmende (= der/die Zuwendungsempfängende) - Vertragsgegenstand (Vorhaben) - Zahlungsmodalitäten - Nachweise über bereits geleistete Zahlungen (Kontoausszüge) Hinweis: Die vollständige Bezahlung muss im Durchführungsteil erfolgen. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 6 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft Zuwendungsempfangende vorsteuerabzugsberechtigt, wird die auf die Ausgaben erhobene Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen. ## 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen ### 6.1 Eigene Leistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen Die Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen¹, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig. ### 6.2 Die geförderten Wirtschaftsgüter Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung an die Zuwendungsempfangenden in der Betriebsstätte im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ### 6.3 Kumulierung Die Zuwendung in Form von staatlichen Beihilfen darf nicht den behilfenschränkenden Vorschriften der Europäischen Union maximal zulässige Beihilfensumme oder den maximal zulässigen Beihilfebetrag bei Kumulierung verschiedener Förderungen nicht überschreiten. Auf die Kumulierungsvorschrift des Artikels 8 AGVO wird verwiesen. ### 6.4 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation Gemäß den Artikeln 49 und 50 der Verordnung (EU) 2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus dem EFR verpflichtet, bei allen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen zum Vorhaben auf die Unterstützung der Europäischen Union hinzuweisen. Dazu zählen Maßnahmen wie Ankündigungen auf Websites und in Social Media, Informationen gegenüber Medien und Teilnehmenden sowie Plakate. Das „Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027“ mit detaillierten Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshinweisen und Unterstützungsangebeote sind auf der Website efre.brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die Zuwendungsempfangenden verbindlich. Die Einhaltung der Vorschriften wird mittels Vorlage der im Zuwendungsbescheid festgelegten Nachweise geprüft. Verstöße gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungs Kürzungen sanktioniert. Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Ersuchen das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial zur Verfügung und erteilen jedwede daraus zusammenhängender breites bestehender Rechte gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erhebliche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht. ### 6.5 Liste der Vorhaben Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben zu führen. Die Begünstigten einer Förderung aus dem EFR erkärten sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstanden, dass sie in die zu veröffentlichenden Liste der Vorhaben aufgenommen werden. Es werden folgende Daten aller Vorhaben veröffentlicht: - Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverarbeiten der Daten unter anderem für die Projektträgerband cohesiu.eu durch Organen der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausführliche Informationen über jede Einzelbidelle, die mehr als 100.000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de). Image Analysis: ## Analysis of the Attached Visual Content ### 1. Localization and Attribution - **Image 1**: The document is a single page containing text elements across a standardized format. ### 4. Text Analysis - **Detected Text**: The text is a formal document labeled "Richtlinie Wirtschaft" and "BIG-Digital." It discusses funding guidelines and conditions for companies, focusing on financial assistance, transparency, and communication obligations according to EU regulations. Specific sections include: - **6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen**: Outlines criteria for eligible services, goods retention, cumulation of state aids, transparency, and communication obligations. - **5. Liste der Vorhaben**: Requirements for maintaining a project list per EU regulation. - **Significance**: The document is significant for businesses seeking EU funding, detailing obligations for transparency, rights, and responsibilities under the guidelines. ### 10. Contextual Significance - This document likely serves as guidance for companies in Brandenburg involved in "BIG-Digital" initiatives, emphasizing adherence to EU regulations to secure and maintain funding. ### 11. Metadata Analysis - **Not Available**: Without direct metadata access, the image's creation dates or camera settings cannot be analyzed. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 3 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital #### Abschluss des Vorhabens Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. #### Zweckbindung Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragsstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. ### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft. ### Wer erteilt Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragsstellung. Terminfragen für eine Ersteratung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** Single-page document. 2. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** Detected objects include text blocks, logo, and horizontal lines. Text blocks are predominant, featuring structured information. 3. **Text Analysis:** - The document contains German text related to a funding program by the "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). - Keywords include "Abschluss des Vorhabens" (Completion of the Project), "Zweckbindung" (Purpose Binding), "Antragsverfahren" (Application Procedure), "Geltungsdauer" (Duration), and "Wer erteilt Auskünfte?" (Who Provides Information?). - Provides information about fund distribution, eligibility, application process, and contact information for further assistance. - Specific dates mentioned: the directive takes effect on February 15, 2024, and ends on June 30, 2027. 5. **Diagram and Chart Analysis:** - **Image 1:** No diagrams or charts present. 7. **Anomaly Detection:** - **Image 1:** No anomalies detected; the layout and content appear standard for an informational document. 8. **Color Analysis:** - **Image 1:** The document uses a minimal color scheme with black text on a white background, featuring red accents that highlight section headings and important points. 9. **Perspective and Composition:** - **Image 1:** The perspective is a straightforward, flat view typical of documents, ensuring readability. The composition is structured, with clear section divisions. 10. **Contextual Significance:** - **Image 1:** This document serves as a brief informational piece about a digital innovation voucher program in Brandenburg. It contributes to informing potential applicants about the criteria, processes, and support available. 13. **Graph and Trend Analysis:** - **Image 1:** No graphs present. **Additional Aspects to Include:** - **Ablaufprozesse (Process Flows):** - **Image 1:** Describes processes related to application submission and funding allocation through the ILB and WFBB GmbH. - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - **Image 1:** Details include the steps related to funding completion, application procedures, and support availability, emphasizing the need for initial discussions with WFBB GmbH staff. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - **Image 1:** Refers to digital innovation vouchers (BIG – Digital). #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 5 Context: # 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Von der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgeschlossen: - Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können - Ausgaben für reine Automatisierungsprojekte - Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen - Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server - Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen - Ausschüsse einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außerhalb des Unternehmens - Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) - Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse - Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing) - Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbild, VR/AR-Umgebungen) - Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Produktion (Produktion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserbringung - Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), sowie keinen inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar ist - Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mailing-Software, Betriebssysteme) - Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesgespen - Ausgaben für Rechtsberatung - Ersatzbeschaffung/tunumsmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware - Ausgaben für die Wartung, auch die ein EDV-System (werden oft im Paket mit der Software mitverkauft) und für Garantieverlängerungen - Bankgebühren - gewähte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme - Barauslagen und Verrechnungen - erstattungsfähige Mehrwertsteuer - Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware - Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind - Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind - Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden - nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben - Beratungsleistungen und eigene Personalaufwendungen für die Projektbeantragung/-abrechnung - unbezahlte Überstunden - Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfängers - gebrauchte Wirtschaftsgüter - Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen - Unternehmerhöhere (Entnahmen) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Stand: 05/2023 * [Merkblatt KMU Definition der EU](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu-definition-eu-merkblatt.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4085&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2023 * [Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fmerkblatt%5Ftransparenz%5Fund%5Fkommunikation%5Fin%5Fder%5Ffoerderperiode%5F2021-2027%5Fst2201281308.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1972992&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2023 * [Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten%5Fw2991917.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4076&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 * [Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/lieferungen-und-leistungen-bei-verflochtenen-dritten/st2209201417.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993408&quantity=1&areaId=2019969)[](#) #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 8 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## BIG-Digital Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, die genannten sowie gegebenenfalls weitere programmspezifische Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluation der Förderungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsempfangenden hinsichtlich Monitoring und Evaluation der Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung. Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfangenden Zahlungsaussetzungen bis hin zur Aufhebung der Bewilligung zur Folge haben. ## 7 Verfahren ### 7.1 Antragsverfahren Anträge auf Förderung einschließlich der verbindlichen Anlagen sind schriftlich über das Internetportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Die einzureichenden Unterlagen (unter anderem detaillierte und aktuelle Darstellung des Projekts und der damit verbundenen Ausgaben) werden von der ILB bekannt gegeben. Antragstellende werden vor der Antragstellung über die Besonderheiten des Förderverfahrens, die Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen bei der Wirtschafts-förderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam, kostenlos beraten. Die Bestätigung der fachlichen Beratung ist dem Förderantrag beizufügen. ### 7.2 Bewilligungsverfahren Über die Zuwendung entscheidet die ILB unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme der WFBB. Die Grundlage für die Bewilligung bilden der Antrag und die einzureichenden Anlagen. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit des Projekts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Förderung. Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigten Eingang des schriftlichen Antrags mit den erforderlichen Inhalten nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO mit der Durchführung des Projekts beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn leitet sich kein Anspruch auf eine Zuwendung ab. ### 7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung gemäß Nummer 1.4 ff. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESFF-, EFRE (inkl. Interreg A), JTF und EMAFF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU) sowie nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Nummer 6 ANBest-EU1 abweichend von VI Nummer 7.4 und 7.5 sowie § 44 LHO über die gesetzame Zweiprinzip im Erstattungsprinzip. Die Anforderungen der Mittel erforden online über das Internetportal der ILB. Für die Anforderung bewilligter Zuwendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mittelanforderung“ zu verwenden. ### 7.4 Verwendungsnachweisverfahren 4. *Schriftlich gemäß Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe a AGVO.* 5. *Siehe Fußnote 4.* ## BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 Image Analysis: The analysis of the visual content based on the provided aspects results in the following: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: The page contains text, a logo, and structured sections. 4. **Text Analysis:** - The text is in German and refers to guidelines related to financial grants and processes (Richtlinie Wirtschaft, ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg). - Key sections include "7 Verfahren," detailing application and approval processes for grants, such as Antragverfahren (application procedures), Bewilligungsverfahren (approval procedures), and Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren (funds requisition and disbursement procedures). - References to legal articles and online portals for more information are also included. 5. **Diagram and Chart Analysis:** - No diagrams or charts are present. 12. **Graph and Trend Analysis:** - No graphs are evident. 14. **Ablaufprozesse (Process Flows):** - The document outlines procedural flows related to the application and approval processes, key for understanding how grants are processed. 15. **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Detailed descriptions are provided for application, approval, and disbursement of funds, emphasizing legal standards and online procedures. 17. **Trend and Interpretation:** - The document emphasizes compliance with specific legal frameworks and efficient digital processing through online portals, reflecting a trend towards digitalization in administrative procedures. The overall image appears to be a formal document from the ILB regarding guidelines and procedures for handling economic grants, emphasizing the importance of legal compliance and digital efficiency. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 1 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben. ### Ziel des Programms Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. ### Zielgruppe Wer wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören: - KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. ### Förderung Was wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: - **Beratungsprojekte** zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens. - **Digitalisierungsprojekte**: - zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und - zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation). - **Schulungsprojekte** zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. ### Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig: Image Analysis: **Image 1 Analysis** 1. **Localization and Attribution:** - The document is a single-page visual content with a layout that includes multiple text sections. 2. **Text Analysis:** - The text is written in German and provides information about the "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital" program. - Key sections include: - **Title:** "Kurzinformation Wirtschaft" and "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital". - **Objectives:** Discuss the aim of supporting SMEs, including craft businesses, in digitalization efforts to enhance innovation and competitiveness. - **Target Group:** Specifies SMEs in various industries based in Brandenburg. - **Funding Details:** Outlines support for consultancy projects, digitalization projects, and training projects related to the implementation of digital strategies. - **Eligible Costs:** Indicates that certain expenses qualify for funding. 3. **Contextual Significance:** - The image is likely part of a brochure or informational document from the Brandenburg Ministry for Economic Affairs, Labor, and Energy, explaining the digital innovation voucher program designed to support local businesses in digital transformation. 4. **Color Analysis:** - The document uses a professional color scheme with white, red, and black hues. The red highlights draw attention to headings and important sections, enhancing readability and emphasis. 5. **Perspective and Composition:** - The document is composed in a clear, structured format, with headings and bullet points facilitating easy reading and understanding. The layout is typical for informational brochures, focusing on clarity and accessibility. 6. **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Describes processes aimed at improving organizational methods, business relationships, production methods, and personnel qualification in the context of digital implementation. 7. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - The program is targeted at specific business types, particularly SMEs and craft businesses in Brandenburg. This analysis encompasses all aspects observed in the attached visual content. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * Verantwortung * [Nachhaltigkeit](/de/ueber-die-ilb/nachhaltigkeit/wir-foerdern-nachhaltigkeit/) * [Sponsoring](/de/ueber-die-ilb/sponsoring/) * [Kunstengagement](/de/ueber-die-ilb/kunst/kunstengagement/) * [Corporate Governance](/de/ueber-die-ilb/verantwortung/) * [Compliance in der ILB](/de/ueber-die-ilb/compliance-in-der-ilb/) * [Beteiligungen](/de/ueber-die-ilb/beteiligungen/) * ILB als Unternehmen * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeber](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere](/de/ueber-die-ilb/karriere/) #################### File: st2209201417.pdf Page: 2 Context: # Bei Zulässigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid zulässig sind, gilt Folgendes: ## Bei Antragstellung ist zu beachten Lieferungen und Leistungen, die von verfluchten Dritten erbracht werden sollen, sind im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise (ohne Gewinnaufschläge) zulässig. Soweit es sich ausschließlich um eine Lieferleistung handelt, sind anstelle der Selbstpreise nur die Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) anzurechnen. Die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise muss auf nachvollziehbaren Kalkulationen und/oder Rechungen bzw. gleichwertigen Belegen beruhen und ist auf Anforderung vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. ## Bei der Abrechnung zum Mittelabfluss ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verfluchten Dritten in der Belegliste im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) abgerechnet werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort: „ILV“ zu kennzeichnen. ## Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch die Zuwendungsempfangende oder den Zuwendungsempfangenden zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verfluchten Dritten in der Belegliste enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verfluchten Dritten in der Belegliste enthalten sind, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort: „ILV“ gekennzeichnet sind. Ferner ist in der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular durch einen Wirtschaftsprüfenden zu bestätigen, dass: - diese Lieferungen und Leistungen im Rahmen der marktüblichen Preise nur mit Selbstkostenpreisen (ohne Gewinnaufschläge) bzw. bei reinen Lieferleistungen nur mit Einstandspreisen (ohne Gewinnaufschläge) abgerechnet wurden und - die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) auf nachvollziehbaren Kalkulationen und/oder Rechnungen bzw. gleichwertigen Belegen der verfluchten Dritten beruht. Wenn Zuwendungsempfangende eine Hochschule, Kommun oder ein Landkreis ist, erfolgt diese Bestätigung durch sie selbst. Auf Anforderung sind der ILB die zugrunde liegenden Kalkulationen und/oder Belege vorzulegen. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 2 Context: # 3 Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? ## 3.1 Zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der ILB liegenden Aufgaben Die von der ILB verarbeiteten personenbezogenen Daten sind für die Vergabe und Abwicklung von Förderkrediten, Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften erforderlich. Die Einzelheiten sind den Förder- und Antragsunterlagen, dem Zuwendungsbescheid, dem Förderkredit-, und/oder dem Beteiligungs- bzw. dem Bürgschaftsvertrag zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die personenbezogenen Daten verarbeitet und an die jeweiligen Förderungsparameter (z. B. Europäische Strukturfonds, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Brandenburg) weitergeleitet werden. **Verarbeitungsgrundlage:** Art. 6 Abs. 1 lit. e, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 5 (1) BbgDSG in Verbindung mit dem Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB-Gesetz) ## 3.2 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt ferner zur Erbringung von Finanzdienstleistungen/ zur Durchführung der Förderangelegenheiten, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie all dem Betrieb und der Verwaltung eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts erforderlichen Tätigkeiten. Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich in erster Linie nach dem jeweiligen Produkt (z. B. Kredit) und können unter anderem Beratungsansätzen, Beratung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen. **Verarbeitungsgrundlage:** Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ## 3.3 Zum Zweck der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen sowie der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen Die ILB ist aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Darüber hinaus sind die Offenlegungspflichten gegenüber dem Land Brandenburg sowie dem nationalen und Europäischen Rechnungswesen zu erfüllen. Zu den gesetzlichen Anforderungen zählen z. B. das Kreditewesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, Steuergesetze sowie bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben z. B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, die Bewertung und Steuerung von Risiken sowie im Bereich der EU-Strukturfondsförderungen die Lieferung von Indikatoren. #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 3 Context: - Von der Bank ausfüllen - - [ ] Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n in Gegenwart des unterzeichnenden Vertreters der ILB geleistet und geprüft. - [ ] Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n geprüft. Für die Richtigkeit Datum, Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der ILB _________________________________________ Hinweis (keine Relevanz bei der Vergabe von Zuschüssen): Wird die Vollmacht ausnahmsweise nicht in Gegenwart eines Vertreters der ILB unterzeichnet, hat die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Unterschrift/en des/d der Vollmachtgeber/s und des Bevollmächtigten unter Verwendung des Vordrucks "Identifikation durch zuverlässigen Dritten" zu erfolgen, wenn sie gegenüber der ILB nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 5 Context: # Zahlungsbelege sollten folgende Angaben haben: ## B1 Kontoausszug, Online-Kontoauszug, Kontoausszug von Kontoinformationsdiensten, Umsatzlisten-Abfragen aus dem Online-Banking, Kreditkartenabrechnung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum/Wertstellungsdatum (bei Kreditkartenabrechnungen das Buchungsdatum) - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänger Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutadatum). Bei aus dem Online-Banking abgerufenen Belegen (Online-Kontoauszug, Umsatzlisten-Abfragen) werden diese nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. Kontoausszüge von Kontoinformationsdiensten werden nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. ## B2 PayPal-Kontoauszug (Online-Zahlungsdienst) - Händlerkonto-ID - PayPal-ID - der/die Händlerkontoinhabende (Adresse des/der Zuwendungsempfangenden [Wenn Firma, dann Firmenname]) - Monat des Kontoausszugs - Datum der Buchung (Valutadatum) - Nettobetrag der Buchung (= Bruttobetrag abzüglich ggf. einer Transaktionsgebühr von PayPal) - Transaktionscode als Referenz zur Detailansicht der entsprechenden Buchung - ggf. Buchungstext, Rechnungsnummer und Empfänger Es ist der Monatskontoausszug einzureichen, in dem die Buchung der abgerechneten Ausgabe enthalten ist. Die Detailsichten der betreffenden Buchung sind zusätzlich vorzulegen. ## B3 Weitere Online-Zahlungsdienste Hier genügt der Kontoausszug, die Umsatzlisten-Abfrage, die Kreditkartenabrechnung auf dem/der die Abbuchung der Zahlung ersichtlich ist, wenn für die ILB eine eindeutige Verbindung zur bezahlten Rechnung hergestellt werden kann. Sollte die Abrechnung jedoch nur auf den Online-Zahlungsdiensten mit einer Dateinummer, Zahlungs-ID oder einer sonstigen zweifelhaften Ordnungsnummer verweisen, ist zum Kontoausszug, zur Umsatzlisten-Abfrage oder Kreditkartenabrechnung die dazugehörige Zahlungsbestätigung des Online-Zahlungsdienstes beizufügen, der erkennbar ist, was bezahlt wurde. ## B4 Barzahlungen per Kassenbuch - Kassenbuch des/der Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmers, Bestätigung mit Firmenstempel - der/die Empfangende - Verwendungszweck - Datum #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: [Arbeitsförderung im Überblick](/de/arbeit/ueberblick-arbeit.html) * [Karriere](#) ## Alles zur Karriere bei der ILB * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeberin](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere bei der ILB](/de/ueber-die-ilb/karriere/) * [Über die ILB](#) ## Profil * [ILB-Mission](/de/ueber-die-ilb/ilb-mission/) * [Organisationsstruktur](/de/ueber-die-ilb/organisationsstruktur/) * [Geschäftsberichte](http://www.ilb-geschaeftsbericht.de) * [Kapitalmarkt-Informationen](/de/ueber-die-ilb/kapitalmarkt-info/) * [ILB-Neubau HAVEL QUARTIER Potsdam](/de/ueber-die-ilb/neubau-havel-quartier-potsdam/) ## Verantwortung * [Nachhaltigkeit](/de/ueber-die-ilb/nachhaltigkeit/wir-foerdern-nachhaltigkeit/) * [Sponsoring](/de/ueber-die-ilb/sponsoring/) * [Kunstengagement](/de/ueber-die-ilb/kunst/kunstengagement/) * [Corporate Governance](/de/ueber-die-ilb/verantwortung/) * [Compliance in der ILB](/de/ueber-die-ilb/compliance-in-der-ilb/) * [Beteiligungen](/de/ueber-die-ilb/beteiligungen/) ## ILB als Unternehmen #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: Stand: 12/2022 * [Merkblatt zu den Pauschalen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-pauschalen-big-digital%5Fw2404090930.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2028736&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-%5Fge1405151112.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=49479&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2014 #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/zusammenhalt-in-kleinen-gemeinden-und-ortsteilen-fuer-eine-zukunftsorientierte-regionalentwicklung/) * [Digitalisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/digitalisierung-der-ueberbetrieblichen-bildungsstaetten-des-handwerks/) [Alle Förderprogramme](/de/infrastruktur/) ## ILB-Förderfinder Nutzen Sie den ILB-Förderfinder und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau für Ihr Vorhaben. [Programm finden](/de/service/foerderfinder/foerderfinder.html) * [Wohnungsbau](#) ## Förderschwerpunkte * [Mietwohnungsbau - Neubau](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-neubau/) * [Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-modernisierung/) * [Mietwohnungsbau - Aufzüge](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-aufzuege/) ## Förderschwerpunkte #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Presse](#) **Presse** * [Pressemitteilungen](/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html) * [Mediaarchiv](/de/presse/mediaarchiv/) * [Service](#) **Service** * [ILB-Termine ](/de/service/termine/) * [Messen](/de/service/termine/messen/messen.html) * [ILB-Veranstaltungen](/de/service/termine/veranstaltungen-seminare-aus-fs/veranstaltungen.html) * [Weitere Veranstaltungen](/de/service/termine/events/) * [ILB-Newsletter für Kunden und Partner](/de/service/newsletter/) * [Dokumentencenter](/de/service/dokumentencenter/) * [Gewerberaumvermietung](/de/service/gewerberaumvermietung/) * [ILB-Kundenportal](/de/service/ilb-kundenportal/) * [Identifizierung für ILB-Kunden](/de/service/identifizierung/) * [ILB-Förderberatung](/de/service/ilb-foerderberatung/) * [After-Work-Beratung](/de/service/ilb-foerderberatung/after-work-beratung/) * [Beratungstage in den Regionen](/de/service/ilb-foerderberatung/beratungstage-in-den-regionen/beratungstage.jsp) * [Information zum Vergaberecht](/de/service/ilb-informationsveranstaltungen-zum-vergaberecht/) * [Kontakt](#) **Kontakt** * [Alle Ansprechpartner](/de/kontakt/) * [Kontakt Formular](/de/kontakt/kontakt-formular/) #################### File: vollmacht.pdf Page: 2 Context: # Vollmacht ## 1. Frau/Herr **Name, Vorname:** _____________________________________ **Geburtsdatum, Geburtsort:** ____________________________ **Meldanschrift:** ____________________________________ **Telefon:** __________________________________________ Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten: - [ ] einzeln - [ ] gemeinschaftlich mit __________________________________ --- ## 2. Frau/Herr **Name, Vorname:** _____________________________________ **Geburtsdatum, Geburtsort:** ____________________________ **Meldanschrift:** ____________________________________ **Telefon:** __________________________________________ Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten: - [ ] einzeln - [ ] gemeinschaftlich mit __________________________________ --- *Nachstehend "die Bevollmächtigten" genannt - mich/uns im Geschäftsverkehr und/oder Verwaltungsverfahren mit der ILB zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und zukünftigen Zuwendungen/Darlehen bei der ILB unter oben genannter Antragsnummer.* __Hinweis:__ Soll ein Bevollmächtigter nur mit einer bestimmten anderen Person gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sein, so ist zusätzlich die Nummer anzugeben, unter der jene Person in diesem Formular aufgeführt ist. --- **gültig bis:** ________________ **Vertraulich (mündliche Bevollmächtigung)** #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt Page: 1 Context: * [Wirtschaft](#) ## Top-Förderprogramme * [Brandenburg-Kredit Mikro](/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-mikro/) * [Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023](/de/wirtschaft/zuschuesse/niederlassungsbeihilfe-junglandwirte-2023/) * [Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023](/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/) * [Brandenburg GO](/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-go/) [Alle Förderprogramme](/de/wirtschaft/) ## Themen Wirtschaftsförderung * [Existenzgründung](/de/existenzgruendung/) * [Lausitz - Strukturwandel](/de/wir-foerdern-die-lausitz/) * [Film - Finanzierung](/de/filmfinanzierung/) * [Eigenkapitalfinanzierungen](/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/) * [Infrastruktur](#) ## Top-Förderprogramme * [Liquiditätsunterstützung Krankenhäuser](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/liquiditaetsunterstuetzung-fuer-krankenhaeuser-im-land-brandenburg/) * [Innovation in Brandenburg (IiB) 2023](/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/innovation-in-brandenburg-iib-2023/) #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 2 Context: # Berechnungsbogen B für verbundene Unternehmen des antragstellenden Unternehmens Lfd. Nr. _____ _(für neu einrichtende Förderprogramme bzw. EU-Förderperiode 2021-2027)_ ## Anlage zum Antrag **Name/Bezeichnung des antragstellenden Unternehmens:** ________________________________________ _Alle Bilanzangaben in EUR_ ### Tabelle 1: Verbundene Unternehmen | Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |--------------------------------|---------------|--------------|-------------|--------------------------|---------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | **Quote der Beteiligung ............ %** | | | | ### Tabelle 2: Verbundene Unternehmen | Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |--------------------------------|---------------|--------------|-------------|--------------------------|---------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | **Quote der Beteiligung ............ %** | | | | #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 1 Context: # Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam ## VOLL MACHT **Programm/Förderprogramm:** ____________________________________ **Antragsnummer:** ___________________________________________ **Vorhaben/Maßnahme:** ________________________________________ Hiermit bevollmächtige ich/wir: 1. - **Name/Firma:** __________________________________________ - **Anschrift:** __________________________________________ 2. - **Name/Firma:** __________________________________________ - **Anschrift:** __________________________________________ 3. - **Name/Firma:** __________________________________________ - **Anschrift:** __________________________________________ - nachstehend "Vollmachtgeber" genannt - **Frau/Herrn** - **Name, Vorname:** ______________________________________ - **(Geburtsdatum, Geburtsort):** ____________________________ - **(Meldanschrift):** ________________________________________ - **(Telefon):** ____________________________________________ Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten - nachstehend "Bevollmächtigter" genannt - mich/unsern im Geschäftsverkehr und/oder Verwaltungsver- fahren mit der ILB zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Zuwendungen/Darlehen bei der ILB unter oben genannter Antragsnummer. *ge1-40232117 - 18.08.2019* *Vertraulich behandelt* --- 1 von 3 #################### File: vollmacht.pdf Page: 3 Context: # Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: ## 1. Umfang der Vollmacht Die Bevollmächtigten sind gegenüber der ILB zur Vornahme aller Geschäfte und/oder Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren in Zusammenhang mit dem vorgenannten Antrag berechtigt. Die Bevollmächtigten können insbesondere - im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, - über einen eingeräumten Kredithrahmen/Zuwendungsbetrag verfügen, - Schriftverkehr mit der ILB entgegennehmen und selbständig führen, - verbindliche Bescheide der ILB, mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber entgegennehmen. Diese Vollmacht berechtigt **nicht** - zur Belastung oder zur Veräußerung von Grundstücken, - zum Abschluss, zur Änderung oder zur Kündigung von Kreditverträgen/Förderverträgen, - zur Entgegennahme von vertragsbeendenden oder verzugsbegründenden Erklärungen, - zur Erteilung von Untervollmachten. ## 2. Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit gegenüber der ILB widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht gegenüber dem/der Bevollmächtigten, so hat der Vollmachtgeber die ILB unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der ILB und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Vollmachtgebers. Wird die Vollmacht von einem oder mehreren Erben widerrufen, so bringt der Widerruf die Vollmacht nur für den Widerrufenden mit der Folge zum Ersichen, dass Bevollmächtigte Verpflichtungen aufgrund dieser Vollmacht nur gemeinschaftlich mit dem Widerrufenden treffen können. Hinweis für die Bevollmächtigen: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten der Bevollmächtigten von der ILB gespeichert. ``` Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) ``` #################### File: vollmacht.pdf Page: 4 Context: - Von der Bank auszufüllen - - [ ] Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n in Gegenwart des unterzeichnenden Vertreters der ILB geleistet und geprüft. - [ ] Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n geprüft. Für die Richtigkeit Datum, Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der ILB --- **Hinweis (keine Relevanz bei der Vergabe von Zuschüssen):** Wird die Vollmacht ausnahmsweise nicht in Gegenwart eines Vertreters der ILB unterzeichnet, hat die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Unterschrift/en des/der Vollmachtgeber/s und des Bevollmächtigten unter Verwendung des Vordrucks "Identifikation durch zuverlässige Dritte" zu erfolgen, wenn sie gegenüber der ILB nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. ########## """QUERY: what is this topic about?""" Consider the chat history for relevant information. Use all information included. If query is already asked in the history double check the correctness of your answer and maybe correct your previous mistake. Use as much tokens as needed but at the same time be as efficient as possible. If you find information separated by a | in the context, it is a table formatted in Markdown - the whole context is formatted as md structure. Important: Take a look at the QUERY and only the QUERY. Please try always to answer the query question. If the client ask for a formatting structure follow his advise.But if the question is vague or unclear ask a follow-up question based on the context. If too many questions were asked already based on the history, just answer the question Final Files Sources: richtlinie_2024000.pdf - Page 2, www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441.txt - Page 1, merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf - Page 1, ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx - Page 2, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 3, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 7, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 5, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 3, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 3, ge2209011357.pdf - Page 1, st2209201417.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 2, einzelvollmacht.pdf - Page 2, ge2209011357.pdf - Page 6, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 2, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 1, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 1, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 1, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 4, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 2, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 4, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 1, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 1, st2209201417.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 1, ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf - Page 1, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 1, ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf - Page 2, ge2209011357.pdf - Page 2, ge2209011357.pdf - Page 5, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 2, kurzinformation_2019969.pdf - Page 4, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 4, ge2209011357.pdf - Page 9, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 3, ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx - Page 1, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 7, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 2, kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf - Page 1, richtlinie_2024000.pdf - Page 4, merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 4, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 1, ge2209011357.pdf - Page 8, ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf - Page 1, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 1, richtlinie_2024000.pdf - Page 1, ge2209011357.pdf - Page 10, ge2209011357.pdf - Page 3, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 5, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 2, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 7, richtlinie_2024000.pdf - Page 9, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 3, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 3, kurzinformation_2019969.pdf - Page 2, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 6, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 3, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 4, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 3, ge2209011357.pdf - Page 4, vollmacht.pdf - Page 1, ge2209011357.pdf - Page 7, richtlinie_2024000.pdf - Page 5, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 6, richtlinie_2024000.pdf - Page 6, kurzinformation_2019969.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 5, richtlinie_2024000.pdf - Page 8, kurzinformation_2019969.pdf - Page 1, st2209201417.pdf - Page 2, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 2, einzelvollmacht.pdf - Page 3, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 5, vollmacht.pdf - Page 2, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 2, einzelvollmacht.pdf - Page 1, vollmacht.pdf - Page 3, vollmacht.pdf - Page 4 ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FINAL ANSWER Answer: [Answer was streamed to client] ================================================== **Elapsed Time: 5.01 seconds** ==================================================