{ "query": "Please summarize the whole context. It is important that you include a summary for each file. All files should be included, so please make sure to go through the entire context", "namespace": "b22245c2-d02c-473f-8a91-f41b4dfef558", "messages": [], "stream": false, "language_level": "", "chat_channel": "", "language": "German", "tone": "neutral", "writing_style": "standard", "model": "gemini-1.5-flash", "knowledgebase": "ki-dev-large", "seed": 0, "client_id": 0, "all_context": true, "follow_up_for": null, "knowledgebase_files_count": 0, "override_command": "", "disable_clarity_check": true, "custom_primer": "", "logging": true, "query_route": "" } INITIALIZATION Knowledgebase: ki-dev-large Base Query: Please summarize the whole context. It is important that you include a summary for each file. All files should be included, so please make sure to go through the entire context Model: gemini-1.5-flash **Elapsed Time: 0.00 seconds** ROUTING Query type: summary **Elapsed Time: 1.71 seconds** RAG PARAMETERS Max Context To Include: 120 Lowest Score to Consider: 0 ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== VECTOR SEARCH ALGORITHM TO USE Use MMR search?: True Use Similarity search?: False ================================================== **Elapsed Time: 0.10 seconds** ================================================== VECTOR SEARCH DONE ================================================== **Elapsed Time: 14.11 seconds** ================================================== PRIMER Primer: You are Simon, a highly intelligent personal assistant in a system called KIOS. You are a chatbot that can read knowledgebases through the "CONTEXT" that is included in the user's chat message. In the "CONTEXT", prioritize information from data tagged "FEEDBACK:". Your role is to act as an expert at summarization and analysis. In your responses to enterprise users, prioritize clarity, trustworthiness, and appropriate formality. Be honest by admitting when a topic falls outside your scope of knowledge, and suggest alternative avenues for obtaining information when necessary. Make effective use of chat history to avoid redundancy and enhance response relevance, continuously adapting to integrate all necessary details in your interactions. Use as much tokens as possible to provide a detailed response. **Elapsed Time: 0.45 seconds** GEMINI ERROR -- FALLBACK TO GPT ================================================== FINAL QUERY Final Query: CONTEXT: ########## File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **"Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027"** Ziel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen. ## 1 Inhalt der Grundrechtecharta In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta ist in sieben Kapiteln untergliedert: - Würde des Menschen - Freiheiten - Gleichheit - Solidarität - Bürgerrechte - Justizielle Rechte - Allgemeine Bestimmungen ### Kapitel I ("Würde des Menschen") enthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu behandelnden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". ### In Kapitel II ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. ### Kapitel III ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten. ### Im Kapitel IV ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Recht der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichen Interessen aufgeführt. Image Analysis: I'm unable to analyze details from the image, such as conducting a comprehensive examination or extracting text due to limitations. However, I can help summarize, discuss, or explain general processes related to document analysis or answer questions based on the information provided. Please let me know if there's anything specific you'd like to know! #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 2 Context: Zielsetzungen sowie des sich in diesem Zusammenhang ergebenen Schulungsbedarfes Beschreibung der mit dem umgesetzten Digitalisierungsvorhaben in Zusammenhang stehenden Schulung (Umfang, Inhalte, Zielsetzungen, beteiligte Mitarbeiter) detailliertes Schulungsangebot des Dienstleisters mit Benennung der Schulungsinhalte und -ziele sowie Schulungsumfang (Kopie) Referenzangaben zu einschlägigen Erfahrungen des Dienstleisters (Für Softwareschulungen durch deren Entwickler oder Anbieter ist kein Referenznachweis erforderlich.) #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: ### Formulare #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 2 Context: # Sammelüberweisungen Hier genügt der Kontoauszug mit dem Gesamtbetrag der Überweisung nicht allein als Zahlungsnachweis, da daraus nicht ersichtlich ist, welche Einzelposten darunter fallen. Zusätzlich muss ein Einzelpostennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungsliste, Zahlungsprüflisten, Ausgabenpostenlisten oder Abrechnungslisten vorgelegt werden. Diese Auflistung muss dem Kontoauszug zugeordnet werden können (z. B. durch eine Dateinummer oder eine sonstige zweifelsfreie Ordnungsnummer oder anhand von Betrag/Beträgen, Anzahl der Einzelposten, Datum ggfl. auch Uhrzeit, Namen des/der Zahlungsempfängern). ## Rechnungsbelege sollten folgende Angaben haben: ### Rechnungen (Papier) **Kassenbeleg** **Kassenzettel** Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem eine Lieferung und/oder Leistung abgerechnet wird. Alle Rechnungen über 250,00 EUR (brutto) sollten gemäß § 14 UStG folgende Bestandteile enthalten: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, welches die Lieferung und Leistung erbracht hat, - Name und Anschrift des/des Zuwendungsempfängers/Darlehensnehmers (aus Vereinbarungsgründen ist es bei Kassenbelegen/Kassenzetteln unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages nicht erforderlich, dass Name und Anschrift des/des Zuwendungsempfängers/Darlehensnehmers aus der Rechnung ersichtlich sind), - Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Leistung, - die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge, - die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge, - das Rechnungsdatum, - eine Rechnungsnummer, - die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des/der Ausstellenden. #### Optional: Liefer- und Leistungsort: wird ebenfalls ausgewiesen, sollte er grundsätzliche mit der geforderten Betriebsstätte/Durchführungsort übereinstimmen. Für Rechnungen bis 250,00 EUR (brutto) gelten die Festlegungen für Kleinbetragsrechnungen: - Name und Anschrift des/der Ausstellenden, - das Ausstellungsdatum, - Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang der sonstigen Leistungen, - der Bruttopreis, - der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: [Arbeitsförderung im Überblick](/de/arbeit/ueberblick-arbeit.html) * [Karriere](#) ## Alles zur Karriere bei der ILB * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeberin](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere bei der ILB](/de/ueber-die-ilb/karriere/) * [Über die ILB](#) ## Profil * [ILB-Mission](/de/ueber-die-ilb/ilb-mission/) * [Organisationsstruktur](/de/ueber-die-ilb/organisationsstruktur/) * [Geschäftsberichte](http://www.ilb-geschaeftsbericht.de) * [Kapitalmarkt-Informationen](/de/ueber-die-ilb/kapitalmarkt-info/) * [ILB-Neubau HAVEL QUARTIER Potsdam](/de/ueber-die-ilb/neubau-havel-quartier-potsdam/) ## Verantwortung * [Nachhaltigkeit](/de/ueber-die-ilb/nachhaltigkeit/wir-foerdern-nachhaltigkeit/) * [Sponsoring](/de/ueber-die-ilb/sponsoring/) * [Kunstengagement](/de/ueber-die-ilb/kunst/kunstengagement/) * [Corporate Governance](/de/ueber-die-ilb/verantwortung/) * [Compliance in der ILB](/de/ueber-die-ilb/compliance-in-der-ilb/) * [Beteiligungen](/de/ueber-die-ilb/beteiligungen/) ## ILB als Unternehmen #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 4 Context: # 4 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderrichtlinien bestätigt werden, dass die bereichsübergreifenden Grundlagen der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Projekt Durchführung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der vorgesehenen Betrag zu den bereichsübergreifenden Grundlagen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnahmen geplant sein, die einen konkreten Betrag zu den bereichsübergreifenden Grundlagen leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, die Ergebnisse der Aktivitäten zu berücksichtigen. Förderanträge, die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragstellung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, die deren negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung/Nichtdiskriminierung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. #################### File: kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf Page: 1 Context: # BEISPIEL BETEILIGUNGSORGANIGRAMM Beispiel für Anlage zum Antrag ## Beispiel Beteiligungsorganigramm ### Großmutter GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 4.000.254,15 | 4.000.321,10 | | Umsatz (EUR): | 8.000.712,23 | 8.000.857,20 | | Mitarbeitende: | 50 | 49 | | **Total:** | **100 %** | | ### Mutter GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 2.000.134,25 | 2.000.025,20 | | Umsatz (EUR): | 4.000.254,23 | 4.000.100,31 | | Mitarbeitende: | 25 | 25 | | **Total:** | **50 %** | | ### Mustermann GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.001.123,30 | 1.000.456,40 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,35 | 2.000.000,50 | | Mitarbeitende: | 30 | 30 | | **Total:** | **55 %** | | ### Herr Mustermann | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | --- | --- | | Umsatz (EUR): | --- | --- | | Mitarbeitende: | 0 | 0 | | **Total:** | **50 %** | | ### Antragstellende GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.000.000,50 | 1.000.000,10 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,01 | 1.800.000,50 | | Mitarbeitende: | 12 | 12 | ### Tochter 1 GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 500.000,23 | 500.000,64 | | Umsatz (EUR): | 1.000.000,56 | 900.000,78 | | Mitarbeitende: | 10 | 10 | ### Enkel 1 GmbH | Jahr | 2021 | 2022 | |---------------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 600.012,50 | 600.001,50 | | Umsatz (EUR): | 1.200.000,40 | 1.200.000,12 | | Mitarbeitende: | 6 | 6 | --- *Das Beispiel dient als Hilfestellung zur Erstellung des gelt. als Anlage zum Antrag bezüglich individuellen Beteiligungsorganigramms. Angaben erfolgen zulässig für die Jahre der letzten beiden Jahresabschlüsse. Bei Bedarf, z. B. bei teilweiser Unterschiede der Schwellenwerte im Rahmen der KMU-Bewertung der letzten beiden Jahre, sind zusätzlich die Angaben für das Jahr des diesen vorangegangenen Jahresabschlusses zu ergänzen.* #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## zu subventionserheblichen Erklärungen ### Auszug aus dem Strafgesetzbuch und dem Subventionsgesetz ### Strafgesetzbuch #### § 264 Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungseinschränkung verwendet. 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 4. in einem Subventionsverfahren durch unrichtigte oder unvollständige Angaben erhebliche Beschreibungen über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus probem Eigenutz oder unter Verwendung nachgemachter oder täuschender Beweismittel für sich oder einen anderen eine rechtfertigbare Zuschaffung des Ausmaßes erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung braucht. (3) § 263 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig binnen eines Monats nach der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straffrei, wenn er sich freiwillig darum bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern. (6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, anordnen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, die auf sich die Tat bezieht, können einbezo-gen werden; § 74 a ist anzuwenden. (7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistungen gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN ## Einführung Die Förderung von Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit der antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation verfilcht sind, unterliegt besonderen Regelungen. Je nach Förderprogramm wird daher ihre Zuwendungsfähigkeit unter konkreten Vorgaben zugelassen oder auch ausgeschlossen. ## Verflechtungen Die Verflechtung einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation mit einem Dritten lässt sich anhand folgender Konstellationen grundlegend untergliedern. ### Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation und einem Dritten liegen typischerweise bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen vor. Ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt, bestimmt sich in entsprechender Anwendung von Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 6. Mai 2003 (Abl. Nr. L124 vom 20. Mai 2003, Seite 36 ff.). Die Definition der Unternehmenstypen kann dem Merkblatt der ILB zur KMU-Definition der EU entnommen werden. ### Organisatorische oder personelle Verflechtungen Verflechtungen können organisatorisch oder personell mit Dritten in der Gestalt einer natürlichen Person bzw. juristischen Person sowie Personengesellschaften vorliegen. Hierbei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Art und Weise zusammenwirken können, die eine Wettbewerbsverfälschung und damit ein Handeln zu Lasten des Landeshaushaltes befürchten lassen könnten. Dies soll in folgenden Beispielen veranschaulicht werden: #### Personelle Verflechtung von Angehörigen (§ 15 AO) - **Beispiel 1:** Mutter als natürliche Person beauftragt Tochter als natürliche Person. - **Beispiel 2:** Bürgermeister der Stadt A beauftragt Firma B, bei der seine Frau die Geschäftsführerin ist. ### Organisatorische Verflechtung Eine Verflechtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die gesellschaftsrechtlich besteht, aufgrund von einem Rechtsverhältnis, das das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat. - **Beispiel:** Angestellte des Auftraggebers gründet ein Unternehmen, welches den Auftrag erhält. Image Analysis: **Text Analysis:** - The document is from "Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)." - Title: "MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN." - It introduces guidelines for deliveries and services in the context of interconnections. **Key Sections:** 1. **Einführung (Introduction):** Describes general regulations regarding funding and obligations between third parties. 2. **Verflechtungen (Interconnections):** Discusses legal and economic obligations between entities involved in a funding arrangement. 3. **Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen (Legal and Economic Connections):** Outlines typical scenarios, such as relationships between associated or partner companies. 4. **Organisatorische oder personelle Verflechtungen (Organizational or Personnel Connections):** Details the nature of obligations that can exist on an organizational or individual level. **Examples Provided:** - Personnel Obligations of Relatives. - Organizational Obligations between employer and employee. **Significance:** - The text is significant for understanding regulatory expectations for entities receiving funding from ILB. - It outlines specific conditions under which obligations become relevant. **Contextual Significance:** - This document likely serves as a guideline or policy reference for individuals and organizations involved with ILB, ensuring compliance with specified obligations. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 6 Context: # 5 Pflichten der Zuwendungsempfänger 5.1 Die Zuwendungsempfänger führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronische Daten­austauschsystem gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren. 5.2 Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn - 5.2.1 sich vorherbe­zogene Ausgaben der Zuwendungsempfänger für den Zuwendungszweck mit mehr als 7,5 Prozent oder mehr als 10.000 Euro beschädigen oder sich die Finanzierung ändert, insbesondere wenn die Zuwendungsempfänger nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten. - 5.2.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen. - 5.2.3 sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zu­wendung nicht zu erreichen ist. 5.2.4 bei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die vorgesehenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht worden. Die nicht verbrauchten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. 5.2.5 Dies gilt nicht im Falle von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über veran­schlagte Kostenpositionen oder in Form von nicht mit Kosten wirkenden Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4 letzter Absatz wird insofern hingewiesen. 5.2.6 Zu Insolvenz­verfah­ren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird im Sinne der Aufbewahrungsfrist über das Vermögen der Zuwendungsempfänger in Insol­venzverfahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsempfänger beschlossen, ist dies unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vorzulegen, wie die Aufbewahrungsfrist über Belege von der Bewilligungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter. 5.2.7 sich Angaben der Zuwendungsempfänger (zum Beispiel Anschrift, Unternehmensstruktur, Gesellschaftsstruktur, Rechtsform) ändern. 5.2.8.a für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen bein­haltet, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlungs­beziehungweise innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist Folgendes zutrifft: - Aufgabe oder Verlagerung der Produktionsfähigkeit an einen Standort außerhalb des Landes Brandenburg. - Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einer Infrastruktur oder - erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele oder der Durchführungs­bedingungen des Vorhabens, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre. 5.3 Die Zuwendungsempfänger sind darüber hinaus verpflichtet, - 5.3.1 den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen. - 5.3.2 die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid erwähnten Daten zu den geprüften Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde zu den vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die abgeforderten Daten. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 1 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO ### Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU 21) - ausgenommene Finanzinstrumente in Form von Fonds ### Lesefassung für den ESF+, EFRE und JTF Die ANBest-EU enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteile des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuwendungsvertrages (im Folgenden einheitlich "Zuwendungsbescheid"), soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. #### Zuwendungen aus folgenden Fonds werden von ANBest-EU erfasst: 1. **ESF+** - Europäischer Sozialfonds Plus 2. **EFRE** - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (inklusive Interreg A) 3. **JTF** - Fonds für den gerechten Übergang 4. **EMFF** - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 5. **ELER** - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Eingeschlossen in den Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen (mit Ausnahme der Nummer 6) sind die aus dem EFRE unterstützten Vorhaben im Rahmen des Aktionsbereichs Interreg A des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1059. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen sind die Finanzierungsarten des Landes Brandenburg nach Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Fonds. Für den ELER hat die EU-Kommission die Förderperiode 2014 - 2020 um zwei Jahre gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2020 verlängert, so dass der ELER für die verlängerte Förderperiode 2014 - 2022 die ANBest-EU 14 weiterverwendet. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben "a" gekennzeichnet sind, betreffen nur die Fonds ESF+, EFRE (inklusive Interreg A) und JTF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben "b" gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds EMFF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben "c" gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds ELER. #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: ----Image alt text---->ILB_Logo_RGB<----media/image1.wmf---- Vorhabenbeschreibung - GLiederungspunkte Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben (BIG - Digital) Modul Beratung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Beratungsbedarfes und der Zielsetzungen der Beratungsleistung detailliertes Beratungsangebot des Beraters/der Beraterin mit Benennung der Beratungsziele (Kopie) Referenzangaben zu einschlägigen Beratungserfahrungen des Beraters/der Beraterin bzw. Angaben zur Qualifikation bei wissenschaftlichen Einrichtungen als Auftragnehmer Aussagen, ob das Unternehmen grundsätzlich externe Beratung zu Digitalisierungsthemen im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Implementierung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Status quo der betrieblichen Prozesse und Abläufe am brandenburgischen Sitz/in der brandenburgischen Betriebsstätte, die Gegenstand der Antragstellung sind (Ausgangssituation, Problemstellung) Beschreibung der Zielsetzungen und Aussagen zu Kosten-Nutzen-Erwartungen (erwartete Ergebnisse und Effekte des Digitalisierungsvorhabens; z. B. erwartete Kosteneinsparungen durch veränderten Ressourceneinsatz, Umsatzsteigerungen, IT-Sicherheit) Beschreibung des geplanten Digitalisierungsvorhabens (Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie) und Unterteilung in Einzelschritte #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 1 Context: # ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN **Name, Firma des/der Antragstellenden** __________________________________________________________ **Antragsnummer** __________________________________________________________ Die ILB ist verpflichtet, Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten bei ihren Vertragsparteien und Zuwendungsempfängern zu erheben. Sie sind rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte geben Sie uns deswegen an, wer der oder die wirtschaftlich Berechtigten sind. In der Anlage zu diesem Formular finden Sie Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Rechtsgestaltungen kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen in der Anlage gegeben werden. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung oder des Zuwendungsverhältnisses Änderungen, so sind Sie verpflichtet, uns diese unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. ## Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten *(Angaben - ausgenommen die Geschäftsanschrift - bitte gem. Ausweisdokument eintragen)* 1. **Wirtschaftlich Berechtigter** - vollständiger Nachname __________________________________________________________ - sämtliche Vornamen __________________________________________________________ - Geburtsdatum __________________________________________________________ - Geburtsort __________________________________________________________ - Anschrift (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) __________________________________________________________ __________________________________________________________ - Steueridentifikationsnummer __________________________________________________________ 2. **Wirtschaftlich Berechtigter** - vollständiger Nachname __________________________________________________________ - sämtliche Vornamen __________________________________________________________ - Geburtsdatum __________________________________________________________ - Geburtsort __________________________________________________________ - Anschrift (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) __________________________________________________________ __________________________________________________________ - Steueridentifikationsnummer __________________________________________________________ 3. **Wirtschaftlich Berechtigter** - vollständiger Nachname __________________________________________________________ - sämtliche Vornamen __________________________________________________________ - Geburtsdatum __________________________________________________________ - Geburtsort __________________________________________________________ - Anschrift (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) __________________________________________________________ __________________________________________________________ - Steueridentifikationsnummer __________________________________________________________ Für weitere wirtschaftlich Berechtigte bitte weitere Formulare ausfüllen und unterzeichnen. Ich versichere/Wir versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. **Ort, Datum** __________________________________________________________ **Name(n) des Unterzeichner(s) in Druckbuchstaben** __________________________________________________________ _Unterschrift(en) des Antragstellenden/dies (der) Zeichnungsberechtigten_ Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The image is located on the entire page. 2. **Object Detection and Classification:** - The image contains structured form fields, boxes, and text, characteristic of a form document. 3. **Text Analysis:** - The image includes text related to an information form from the "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). - **Key Text Sections**: - Title: "ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN" which means "Information on the Beneficial Owner." - Sections for entering details such as the full name, birth date, place of birth, address, and tax identification number. - Instructions stress the legal obligation to provide these details and to inform of any changes. - A declaration is required confirming the accuracy and completeness of the information provided. - **Significance**: This form is intended to gather comprehensive details about the beneficial owners in legal and business contexts. It suggests legal compliance and transparency in financial transactions. 5. **Diagram and Chart Analysis:** - **Form Structure**: The form is divided into several sections each devoted to a different beneficial owner, structured to collect standardized information efficiently. 10. **Contextual Significance:** - The document likely serves a critical role within financial institutions or legal transactions, highlighting accountability and due diligence. - It contributes to the overall theme of legal compliance and data transparency. 13. **Tables:** - The form is designed in a tabular layout to organize information systematically. Each table corresponds to details for different beneficial owners, ensuring clarity and efficient data entry. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 4 Context: Förderanträge ohne die in der jeweiligen Richtlinie geforderten bzw. im Zuge der Antragserarbeitung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Verfahren, bei denen erhebliche negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programm institutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. Darüber hinaus müssen gemäß Art. 73 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/1060 sichergestellt sein, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen, klimaverträglich sind. Die Sicherung der Klimaverträglichkeit ist ein Verfahren, das Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten einbezieht. Es schafft die Grundlage, Projekte für die Förderung auszuwählen, die mit den Überenkünften von Paris und den Klimazielen der Union bzw. den ambitionierten Zielen von Deutschland bzw. der Länder vereinbar sind. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit erfolgt in zwei Säulen: 1. Säule 1 überprüft, ob das zur Förderung vorgeschlagene Projekt mit den Klimazielen der EU in Einklang steht (Klimaneutralität). 2. Säule 2 überprüft die Anpassung des geplanten Projekts an den Klimawandel (Klimasensibilität). Die Prüfung der Klimaverträglichkeit erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens anhand entsprechender Angaben im Antrag (u. a. zur Berücksichtigung des Grundsatzes „Energieeffizienz“ an erster Stelle), ggf. Angaben zu den CO₂e-Missionen, Ausführungen zur Widerstandsfähigkeit des geplanten Vorhabens gegen extreme Wetter- und Klimaschwankungen sowie ressourcenschonenden Bauen. ## 4 Nützliche Links Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Standards für nachhaltiges Bauen: [www.nachhaltigesbauen.de](https://www.nachhaltigesbauen.de) Übersicht des Umweltbundesamtes zu Nachhaltigkeitstagsleisten: [www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde](https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde) Informationen des Umweltbundesamtes zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen für Unternehmen: [www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energienmanagement](https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energienmanagement) Tipps zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Bereich des Beschaffungswesens: [https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess](https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess) Ratgeber des Umweltbundesamtes zur freiwilligen CO₂-Kompensation: [www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch](https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch) Link zu einem von führenden Stiftungen und Verbänden empfohlenen unabhängigen CO₂-Kompensationsanbietern für klimafreundliches Reisen: [www.atmosfair.de](https://www.atmosfair.de) #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt KMU-Definition der EU ## Allgemeine Erklärungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission von 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. der EU I 124/36 vom 20.05.2003). ### 1. Definition der KMU **Kleinstunternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 10 Mitarbeitende und - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. **Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 50 Mitarbeitende und - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. **Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 250 Mitarbeitende und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahres bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter bzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch kein Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Trug und Glaubensgesicht. Bericht über die Unter-Überschreitung der Schwellenwerte; dies erfolgt durch eine Änderung der gesellschaftlichen Eigenschaftswesen infolge einer Veräußung von Kapitälanteilen an antragstellenden Unternehmen bzw. in Unternehmensverbänden (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), so tritt der Erwerb bzw. Verlust des KMU-Status unmittelbar ein. In diesen Fällen sind die aktuell betroffenen rechtlichen Hinweise heranzuziehen. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitsplätze (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres bestehenden Vollzeitäquivalente. Teilzeitbeschäftigte und Saisonbeschäftigte werden nur entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig in die Mitarbeiteranzahl einbezogen; die mit Mitarbeiterendanten gelebenden: ein Lohn- und Gehaltsempfänger, die für das Unternehmen tätigen Personen, die in einem Unternemensverbund arbeiten und nach den realen Arbeitnehmenden gleichgestellt sind sowie malträtierten Bereitstellungen in dem Unternehmen, die die regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus den Unternehmen ziehen. ### 2. Definition der Unternehmensgrenzen **Verbundenen Unternehmen** sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. - Ein Unternehmen hat die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen, oder Gesellschaftsanteile eines anderen Unternehmens. - Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsausschusses, der Aufsichtsgremien eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen. Ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag aufgrund einer Klausel in diesem Satzung verpflichtet, einen bestimmten Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben. Ein Unternehmen, das Angehörige/Aktionäre einer anderen Gesellschaft/Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, gilt generell einem mit anderen Aktionären/Aktionärinnen oder Gesellschaftern/Gesellschafterinnen desselben Unternehmens gelebten Vereinbarung die alleinige Kontrolle über das Unternehmen hat die Stimmrechte eines bestimmten Aktionärs/Aktionärinnen oder Gesellschaftern/Gesellschafterinnen. Die genannten Voraussetzungen geben für den Status der Unternehmen darunter im gleichen Verhältnis bei der Unterbrechung der genannten Bedingungen bezüglich seinen betrachten Unternehmen an zu erfüllen. Unternehmen, die zwischen einem oder mehreren andere Unternehmen untereinander in der o. Beziehung stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Merkblatt KMU-Definition der EU Image Analysis: Sure, I'll conduct a thorough analysis based on the aspects you've mentioned. ### Text Analysis: - **Detected Text:** - The text is a document from the "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). - Title: "Merkblatt KMU-Definition der EU" which translates to "EU SME Definition Information Sheet." - It provides explanations about the definitions of micro, small, and medium-sized enterprises (SMEs) in accordance with EU guidelines. - **Content Analysis:** - **1. Definition der KMU:** - Describes the criteria for micro, small, and medium enterprises, including employee numbers and financial thresholds. - **2. Definition der Unternehmensvertyp:** - Outlines criteria for affiliated and partner companies. ### Contextual Significance: - This document aims to clarify the EU's SME Classification, which is crucial for enterprises seeking financial support or compliance with regulations. - The document is intended for businesses in Brandenburg, explaining how SME status is determined. ### Perspective and Composition: - The document is formatted in a standard informative layout, common for official documents. - The logo for ILB reinforces the document's official nature and source. ### Diagram and Chart Analysis: - **No diagrams or charts are present.** ### Metadata Analysis: - **Unavailable** ### Scene and Activity Analysis: - The page contains only text, suggesting it's intended for human reading rather than interactive activities. ### Color Analysis: - The page uses black text on a white background, with red highlights for logos, giving it a formal appearance. ### Anomaly Detection: - **No visible anomalies** in the document layout or content. ### Additional Aspects: - **Ablaufprozesse:** Absent - **Prozessbeschreibungen:** The document does not contain process flows. - **Typen Bezeichnung:** Discusses types of enterprises (micro, small, medium). Overall, this document serves as an informative tool for businesses to understand and navigate the classification of SMEs under EU regulations. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 3 Context: # Überstundenabrechnung Von den im Vorhaben beschäftigten Mitarbeiter*innen sind Stundennachweise zu führen. Grundlage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der z. B. Bemessungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stundennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt: 1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird für 12 Monate (z. B. bei Lohn: Stundenlohn i. Gehaltsschlüssel in 52 Wochen x Wochenstunden i. AV) hochgerechnet. 2. Zum Jahresstundenhemeritbetrag wird der 15 % AG-Anteil addiert. 3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit i. 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Monate / 1.720 Stunden). Daraus ergibt sich der Stundensatz, ie im Vorhaben beschäftigte Person für die Abrechnung. Der Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtbetriebszeit und der Zeitanteil am Förderrahmen pro Monat aufzuführen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/im Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dürfen 10/h Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschreitungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben abgerechnet. Sind Mitarbeiter*innen in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförderung auszuschließen. Die Obergrenze für die **abzurechnungsfähigen Stunden** liegt bei maximal 1.720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer). Für die Tätigkeit der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VAK), abhängig von der Anzahl der Geschäftsführungen, bezogen auf einen Vorhaben hier zur Verfügung stehen. ## 2.2 Besserstellungsverbot Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn - aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und/oder - die Einnahmen der Zuwendungsempfängerin regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren. In diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten besserstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. ## 2.3 Indirekte Ausgaben Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) bzw. 15 AG-Anteile beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich. ## 2.4 Sonstige Ausgaben Zuwendungsfähig sind diese Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, sowie alle sonstige diese für das Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Ausgaben - für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgentelte (z. B. Software-as-a-Service), - für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, - für projektbegleitende Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden. Die Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung sind ausschließlich in Form von Abrechnungslinien im Rahmen des Durchführungzeitraums förderfähig. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 2 Context: # Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? ## 3.1 Zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der ILB liegenden Aufgaben Die von der ILB verarbeiteten personenbezogenen Daten sind für die Vergabe und Abwicklung von Förderkrediten, Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften erforderlich. Die Einzelheiten sind den Förder- und Antragsunterlagen, dem Zuwendungsbescheid, dem Förderkredit-, und/oder dem Beteiligungs- bzw. dem Bürgschaftsvertrag zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die personenbezogenen Daten verarbeitet und an die jeweiligen Förderungsparteien (z. B. Europäische Strukturfonds, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Brandenburg) weitergeleitet werden. **Verarbeitungsgrundlage:** Art. 6 Abs. 1 lit. e, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 5 (1) BbgDSG in Verbindung mit dem Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB-Gesetz) ## 3.2 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt ferner zur Erbringung von Finanzdienstleistungen / zur Durchführung der Fördermaßnahmen, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts erforderlichen Tätigkeiten. Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich in erster Linie nach dem jeweils konkreten Produkt (z. B. Kredit) und können unter anderem Beratungsanliegen, Beratung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen. **Verarbeitungsgrundlage:** Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ## 3.3 Zum Zweck der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen Die Rechnungsprüfung oder die Durchführung von Organisationsuntersuchungen sowie der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen Die ILB ist aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Darüber hinaus sind die Offenlegungspflichten gegenüber dem Land Brandenburg sowie den nationalen und Europäischen Rechnungsprüfung zu erfüllen. Zu den gesetzlichen Anforderungen zählen z. B. das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, Steuergesetze sowie bankaufsichtsrechtliche Vorgaben z. B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitserprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, die Bewertung und Steuerung von Risiken sowie im Bereich der EU-Strukturfondsförderungen die Lieferung von Indikatoren. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 5 Context: # 5 Nützliche Links Auf folgenden Internetseiten finden Sie u. a. eine Handreichung und Checklist für barrierefreie Veranstaltungen: - [Bundesstelle für Barrierefreiheit](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) - [Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen ESI-Fonds](https://brandenburg.de) Informationen zu barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen: [Nullbarriere](http://www.nullbarriere.de) Informationen zu Barrierefreiheit in digitalen Medien: [Arbeitshilfe des Amts für Veröffentlichungen der EU zu barrierefreien digitalen Publikationen (in englischer Sprache)](https://example.com) *(Link placeholder, please replace with the actual URL)* Informationen für gendersensible Kommunikation in der Praxis: [EFRE-Broschüre Gendersensible Kommunikation in der Praxis Grundlagen und Hilfestellungen](https://brandenburg.de) Informationen und Beratung zur Ausstattung/Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen durch Integrationsfachdienste Brandenburg: [Integrationsfachdienst Brandenburg](http://www.ifd-brandenburg.de) Weiterführende Informationen unter: [Integrationsämter](http://www.integrationsaemter.de) Beispielsweise das Themenheft „ZB Spezial. Was heißt hier behindert?“ informiert über verschiedene Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben mit Fallbeispielen und Tipps für die Praxis. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" ## 1 EU-Förderhinweis Beauftragte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: ![EU-Logo](https://example.com/eu-logo.png) Die Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://es.brandenburg.de/es/de/kontakt- und informationen/logos/](https://es.brandenburg.de/es/de/kontakt-und-informationen/logos/) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@miwa.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@miwa.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logokombinationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Richtmaß, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden,die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen. ## Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, müssen die Einhaltungen der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten aufzuführen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** Top left, contains a logo of the European Union. - **Image 2:** Top center, features the logo of Land Brandenburg. - **Image 3:** Top right, displays the ILB logo. 2. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** Contains the European Union logo with the EU flag. - **Image 2:** Shows the Land Brandenburg logo featuring a stylized eagle. - **Image 3:** Features the ILB logo with stylized text. 4. **Text Analysis:** - The main text discusses the transparency and communication guidelines for recipients of EU funds during 2021-2027. - Key points include the obligation of recipients to inform the public and implement communication measures, use of EU and Brandenburg logos, and detailed requirements for project descriptions. 6. **Product Analysis:** - **Image 1 (EU Logo):** Features a blue rectangle with yellow stars forming a circle. - **Image 2 (Land Brandenburg Logo):** Illustrates a stylized red eagle. - **Image 3 (ILB Logo):** Simple text initials with a modern, minimalist design. 8. **Color Analysis:** - Dominant colors include blue and yellow for the EU logo, and red for the Land Brandenburg logo. These colors accentuate the brand and institution they represent. 10. **Contextual Significance:** - These images and text emphasize compliance with branding guidelines when communicating about EU-funded projects. They serve to ensure consistent representation and transparency for funded projects. 13. **Graph Numbers:** - Not applicable; no graphs are presented in this document. **Additional Aspects:** - **Ablaufprozesse (Process Flows):** The document outlines the process of using logos and communication requirements. - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** The text provides a detailed guideline for incorporating EU and national logos in communications and describes necessary communication measures. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: Stand: 05/2023 * [Merkblatt KMU Definition der EU](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu-definition-eu-merkblatt.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4085&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2023 * [Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fmerkblatt%5Ftransparenz%5Fund%5Fkommunikation%5Fin%5Fder%5Ffoerderperiode%5F2021-2027%5Fst2201281308.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1972992&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2023 * [Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten%5Fw2991917.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4076&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 * [Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/lieferungen-und-leistungen-bei-verflochtenen-dritten/st2209201417.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993408&quantity=1&areaId=2019969)[](#) #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 3 Context: # Bei Ausschluss von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid ausgeschlossen sind, gilt Folgendes: ## Bei der Antragstellung ist zu beachten - Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Richtlinie ausgeschlossen, so dürfen diese für die Antragstellung nicht als zuwendungsfähige Ausgaben angesetzt werden. ## Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verfochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort „LLV“ zu kennzeichnen und als nicht zuwendungsfähig auszuweisen. ## Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch Zuwendungsempfänger zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verfochtenen Dritten in der Belegliste zum Mittelabruf enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verfochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde“ mit dem Stichwort „LLV“ gekennzeichnet sind und als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen wurden. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 9 Context: # Richtlinie Wirtschaft ## BIG-Digital Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU zu erstellen. Die Einreichung erfolgt online über das Internetportal der ILB. Die ILB gibt die Unterlagen, die die Zuwendungsempfänger zur Erfolgskontrolle mit dem Verwendungsnachweis einzureichen haben, bekannt. ### 7.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU 2, soweit nicht in dieser Richtlinie beziehungsweise im Zuwendungsbescheid Abweichungen ausgegoren wurden. Über die Landeshaushaltsordnung hinaus gelten die Regelungen der Europäischen Union für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Verordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus ergeben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewahrungspflichten und der Prüfer*innen, die im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfängern in Einzelnen mitgeteilt werden. Die ILB ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsurkunden anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch andere Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der oder die Zuwendungsempfänger sind die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, die für den EFRE in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Beschickungs- und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. ### 7.6 Subventionserhebliche Tatsachen Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBl. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (GVBl. I S. 2037). Die ILB hat gegenüber den Antragsstellenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionserheblicher Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden den Zuwendungsempfängern im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionserheblich bezeichnet. ## 8 Geltungsdauer und Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Image Analysis: ### Text Analysis **Text Extraction and Significance:** - **Title & Subtitles:** - The document is titled "Richtlinie Wirtschaft," indicating economic guidelines or policies. - The text includes the name "BIG-Digital," likely referring to a digital initiative or program by the entity ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). - **Content Overview:** - The document outlines instructions related to funding (Zuwendungen) and legal obligations for documentation and evaluation. - Section 7.5 highlights necessary regulations for granting, payment, and accounting of funding, emphasizing compliance with EU regulations and German federal laws (e.g., the Haushaltsordnung). - Section 7.6 refers to regulations on subsidy-relevant facts as per Brandenburg's Subventionsgesetz (Subsidy Act). - Section 8, titled "Geltungsdauer und Inkrafttreten," notes the duration of the directive, effective from the publication date until July 30, 2027. **Language and Contextual Analysis:** - The document uses formal and legal language, aimed at recipients of public funding, who are required to ensure proper use and documentation of funds received. - Legal references indicate the document's purpose to inform about compliance and reporting obligations related to funding. ### Contextual Significance - **Organizational Role:** - The presence of the ILB logo indicates the content is published or endorsed by the Investitionsbank des Landes Brandenburg. It suggests the document's role in governing economic digital initiatives within Brandenburg. - **Document Purpose:** - The guidelines contribute to structured and legal compliance in economic support, ensuring recipients understand their obligations under EU and German law. ### Metadata Analysis - **Publication Information:** - The footer mentions "BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024," implying this is a planned or future issue (as of the document's creation) expected to be relevant or applicable from March 2024. This analysis encapsulates the procedural, legal, and administrative essence of the document while emphasizing its role in economic guidelines within Brandenburg. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 4 Context: # A9 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen folgende Angaben haben: - Polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Abrechnungsbetrag (= Anzahl der zurückgelegten Kilometer • 0,20 Euro) - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung, entweder für jede Einzelreise oder eine Sammelabrechnung für einen Abrechnungszeitraum von jeweils einem Kalendermonat # A10 Fahrtenbuch Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit betriebsgegen Fahrzeugen müssen folgende Angaben haben: - Allgemeine Daten des Herstellers wie Marke, Fahrzeugtyp und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch - Polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Fahrziel und Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Kilometerstand (Beginn und Ende) - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Kraftstoffmenge, Rechnungsbetrag Alle gefahrenen Kilometer sind lückenlos zu belegen. Für jedes Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. # A11 Bewirtungsausgaben bei ESF+-Förderung Quittungen der Einkaufquelle (bspw. Kassenzettel) bzw. Rechnungen auf den Belegen ist anzugeben: - Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der Veranstaltung) - Anzahl der Teilnehmenden #################### File: ge2209011357.pdf Page: 4 Context: 1.4.1 Die Zuwendung darf bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit eigenen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der oder des Zuwendungsempfängenden verwendet werden. 1.4.2 Die Zuwendung darf bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfängerin verbraucht sind, verwendet werden. Falls der Fehlbedarf anteilig mehrere Zuwendungsgeber finanziert wird, darf die Zuwendung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeberde angefordert werden. ### 1.5 Zahlungen Zahlungen vor Empfang der Gegenleistungen dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. ### 1.6 Zuwendungsbescheid Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist. ### 1.7 Ansprüche Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. ### 1.8 Preishäufe Preishäufe (zum Beispiel Skonti, Rabatte, Gutschriften) sind von den eingereichten Rechnungsbeträgen/zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen, unabhängig davon, ob sie den Zuwendungsempfangenden tatsächlich in Anspruch genommen hat. Bei Feststellung der Nichtanspruchnahme sind die dadurch bedingten Mehrabgaben nicht zuwendungsfähig. ### 1.9 Sollskosten Sollkosten, Gebühren für Finanzgeschäfte, Wechselgebühren und Dienstleistungs-, sonstige reine Finanzierungs kosten, Bank- und Kontoführungsgebühren (außer im Rahmen ESF-geförderter Vorhaben), Bußgelder, Geldstrafen, Mahngebühren und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig. Kosten der von einer Bank oder einem sonstigen Finanzinstitut gestellten Sicherheiten sind nicht zuwendungsfähig. ### 1.10 Zuwendungsempfangenden Sollten durch die Zuwendungsempfangenden bei der Bezahlung von Rechnungen auf ein vermindertes Sicherheitshypothekenerfordernis vereinbart worden sein, so können für diese (Teil-)Beträge nur Mittel erstattet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Hinterlegung: Die auftragnehmenden Hinterlegern erbringen einen entsprechenden Teil des Zuwendungsbetrages auf einem verzinsten Bankkonto, über dessen Gelder nur die Zuwendungsempfangenden und die Auftragnehmenden verfügen können. - Einbehalt: Die Zuwendungsempfangenden begleichen einen reduzierten Rechnungsbetrag und zahlen den Restbetrag auf ein Sperrkonto mit den Bedingungen unter dem ersten Spiegelstrich beschrieben. Die Einbehalte beziehungsweise hinterlegten Beträge sind – entsprechend den benannten Voraussetzungen – bis zum 31. Dezember 2029 an die Auftragnehmenden auszuzahlen. ### 2 Nachträgliche Ermäßigung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen Ausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmitteleinzeichnung und neue Deckungsmitteleinzüge, so ermäßigt sich die Zuwendung. 2.1 Bei Anteilfinanzierung anteilig mit jeweils Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfangenden. 2.2 Bei Fehlbedarfs- und Vollfinanzierung um den von den in Betracht kommenden Betrag; wird derselbe Zuwendungszweck sowohl vom Land Brandenburg als auch von der EU, vom Bund und/oder einem anderen Land gefördert, ist Nummer 2.1 sinngemäß anzuwenden. 2.3 Bei Festbetragsfinanzierung, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben auf einen Betrag unterhalb der Zuwendung einräumen, da die Höhe der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Soweit die Zuwendung auf das Verhältnis eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, ermäßigt sich die Zuwendung auf den Betrag des tatsächlich zuwendungsfähigen Vierfach. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## „BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen....................................................................................2 2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung........................................2 3. Anforderungen an die Antragsstellung ........................................................3 4. Nützliche Links..............................................................................................4 *id:20230209 - 17.05.2023 Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027* 1 von 4 Image Analysis: ### Image 1 Analysis #### Localization and Attribution: - **Position:** The image is located at the top of the document, first page. - **Image Number:** Image 1 #### Text Analysis: - **Extracted Text:** - Title: "MERKBLATT: BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027" - Subtitles: - "Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027" - "Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027" - Content: "Inhaltsverzeichnis" - Sections: 1. "Rechtliche Grundlagen" 2. "Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung" 3. "Anforderungen an die Antragstellung" 4. "Nützliche Links" - **Analysis of Text Significance:** - **Context:** The document relates to sustainable development principles under the EFRE and JTF programs in Brandenburg during the funding period from 2021 to 2027. - **Purpose:** It serves as a guideline or information sheet regarding sustainability considerations in EU-funded programs in Brandenburg. - **Sections Explained:** The table of contents indicates that the document covers legal foundations, principles of sustainable development promotion, application requirements, and useful links. #### Contextual Significance: - **Document Purpose:** The image contributes to the document as an informative cover, setting the expectation that detailed guidelines on sustainable development within EU programs are provided. - **Relevance:** Highlights the importance of environmental considerations in regional development funded by the EU, signaling a focus on sustainability in finance applications and program participation. #### Metadata Analysis: - **Metadata Information:** - Document ID: 292902829 - Date: 17.05.2023 - Page Number: 1 of 4 - **Contribution to Analysis:** - **Date:** Indicates when the guidelines were created or published, providing a timeline context for the document's relevance. - **Document ID and Pagination:** Ensure that this is an official and traceable document, allowing users to cross-reference or seek additional parts or future updates. Overall, Image 1 is foundational for understanding the scope and significance of procedural and financial guidelines in the EU program context for Brandenburg's sustainable development. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 1 Context: # DATENSCHUTZERKLÄRUNG "KUNDEN" für Kundinnen und Kunden der Investitionsbank des Landes Brandenburg ## Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte - Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (nachfolgend ILB genannt) sowie ihrer Tochterunternehmen und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. ### 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist die: **Investitionsbank des Landes Brandenburg** vertreten durch den Vorstand Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail-Adresse: [Postbox@ilb.de](mailto:Postbox@ilb.de) Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter: **Investitionsbank des Landes Brandenburg** Datenschutzbeauftragte Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail: [datenschutz@ilb.de](mailto:datenschutz@ilb.de) ### 2. Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir - soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich - personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Unternehmen innerhalb des ILB-Konzerns oder von sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditauskunft) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personenangaben wie Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsaufträge), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Produkt- und Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** The document appears to be a single-page text, formatted as an information sheet. 2. **Text Analysis:** - The text is a privacy statement ("DATENSCHUTZERKLÄRUNG 'KUNDEN'") for customers of the Investitionsbank des Landes Brandenburg. It includes sections about the processing of personal data, the responsible authority, data sources, and user rights under the DSGVO (General Data Protection Regulation). - Key excerpts: - The responsible entity for data processing is the Investitionsbank des Landes Brandenburg. - Contact details are provided for the data protection officer. - Information on data sources includes examples like credit data and personal identifiers necessary for services. 4. **Contextual Significance:** - This document is significant for informing clients about their data rights and the processing activities of the bank. It provides transparency about data handling according to regulatory standards. 6. **Metadata Analysis:** - The document is versioned as "1 von 7" (1 of 7), indicating it may be part of a larger set of documents or pages. It is dated "03.12.2022," which is the last modification date. 10. **Color Analysis:** - The document primarily uses shades of black and red fonts, creating a professional and formal appearance suitable for official documents. The red is used for the logo and some email addresses, which draws attention to important information. 12. **Perspective and Composition:** - The document is composed in a standard top-down reading format with clear headings and sub-sections. It uses bold and colored text to differentiate between categories of information, ensuring clarity and ease of navigation for readers. #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: Detaillierte Ausgabenkalkulation und -begründung geplanter Ausgaben (einschließlich geplanter Personalausgaben) und Zuordnung zu den zu digitalisierenden Prozessen sowie zu den Einzelschritten der Implementierungsmaßnahme Aussagen, ob das Unternehmen externe Beratung zu diesem Digitalisierungsprojekt oder einer allgemeinen Digitalisierungsstrategie im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Schulung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des umgesetzten Digitalisierungsvorhabens Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie), der damit verfolgten #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 2 Context: # ANLAGE ## INFOSBLATT ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN Die Verpflichtung zur Erhebung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ergibt sich in Abhängigkeit von dem Förderprogramm bzw. der Kreditantrag aus dem Geldwäschegesetz und/oder Art. 72 Verordnung (EU) 2021/1060. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine **natürliche Person** (nachstehend "Person"). Für die Bestimmung des/die wirtschaftlich Berechtigten ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner oder die bzw. der Zuwendungsempfangende - **auf eigene Rechnung** handelt, dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden zu bestimmen oder - **auf Veranlassung eines Dritten** handelt (d.h. für Rechnung des Dritten, insbesondere Treuhand- und Stromverhältnisse), dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Dritten zu bestimmen. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Dritten entsprechend. Ferner ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner oder die bzw. der Zuwendungsempfangende eine **Vereinigung** (juristische Person des privaten Rechts, Personengesellschaft oder Wohnungsgeigentumsgemeinschaft) ist, siehe nachstehenden Z. 1, oder eine **rechtfähige Stiftung**, siehe nachstehenden Z. 2, ist. Im Falle einer **Erbengemeinschaft** ist für jeden Erben, unabhängig von der Erbquote, der wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln. **Juristische Personen des öffentlichen Rechts** haben in der Regel keine wirtschaftlich Berechtigten. ## 1 Für Vereinigungen gilt: ### 1.1 Eine Person ist wirtschaftlich Berechtigter, wenn sie - mehr als 25 % der Kapitalanteile - ausgenommen vermeidliche und Genossenschaften - oder - mehr als 25 % der Stimmrechte des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden inne hat oder kontrolliert (siehe 1.4). Bei Berechnung der 25%-Schwelle werden die Anteile des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden an sich selbst gerechnet. ### 1.2 Als Kapitalanteile/Stimmrechte an Vertragspartner oder der bzw. dem Zuwendungsempfangenden werden der Person folgende zugerechnet, - die der Person unmittelbar zustehen oder die von der Person kontrolliert (siehe 1.4), - die eine Vereinigung/Stiftung innehält, die von der Person beherrscht (siehe 1.3) wird, - die eine Vereinigung/Stiftung als Endglied einer Beteiligungskette beinhaltet, wenn die Person die oberste Vereinigung/Stiftung der Kette beherrscht (siehe 1.3) und von der obersten Vereinigung unabhängig bist zum Endglied eine Beherrschung (siehe 1.3) möglich ist. Ferner gilt die Person in Höhe ihres Anteils am Gewinn, Verlust und Vermögen des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden als berechtigt, wenn wesentliche Entscheidungen nur mit Zustimmung der Person gefasst werden dürfen (typisch ist Gesellschaft). ### 1.3 Eine Person beherrscht eine Vereinigung/Stiftung, insbesondere wenn sie - mehr als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Vereinigung innehält oder diese kontrolliert (siehe Nr. 1.4) oder - an der Vereinigung beteiligt ist und die Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates der Vereinigung bestellen oder abberufen kann oder - aufgrund eines Beherrschungsvertrages mit der Vereinigung oder Satzungsbestimmung der Vereinigung/Stiftung deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann oder #################### File: ge2209011357.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN für die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027 Bei den Förderungen nach der BIG-Digital-Richtlinie kommen eine Pauschale für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) und eine Pauschale für indirekte Kosten (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) zur Anwendung. Die Pauschalen beruhen jeweils auf Unionsrecht und dienen der Verfahrensvereinfachung sowie der verwaltungstechnischen Entlastung. Dieses Merkblatt erläutert die Pauschalen sowie die dazugehörigen Verfahren bei Antragsstellung, Bewilligung und Mittelanforderung. Maßgeblich sind die Festlegungen im Zuwendungsbescheid. ## 1. Pauschalen für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben ### 1.1 Anwendungsbereich Nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie ist für Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie hinsichtlich der projektbezogenen direkten Personalausgaben zusätzlich eine Pauschale für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung förderfähig. ### 1.2 Antragsstellung Es können im Antragsverfahren Pauschalen für AG-Anteile zur Sozialversicherung für die gegen Entgelt tätigen Personen oder der NN-Stellen, deren Personalausgaben jeweils gefördert werden sollen, mittels der beiläufigen „Ausgaben“ beantragt werden. Hierfür sind die tatsächlichen bzw. die für die NN-Stellen geplanten AN-Bruttogehälter-Löhne anzugeben. ### 1.3 Bewilligung Die ILB stellt das betreffende AN-Brutto für die gegen Entgelt tätigen Personen oder NN-Stellen fest. Vom AN-Brutto als Bemessungsgrundlage ausgehend bewilligt die ILB 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für AG-Anteile zur SV. ### 1.4 Mittelanforderung Spätestens mit der Mittelanforderung, mit welcher erstmals Personalausgaben für eine gegen Entgelt tätige Person abgerechnet werden, überprüft die ILB die AN-Bruttogehälter-/löhne für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird. Ein Nachweis über die tatsächlichen Zahlungen der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. ## 2. Pauschale für indirekte Kosten ### 2.1 Anwendungsbereich Bei Anwendung der Pauschale sind nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben (Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie) förderfähig. Die Pauschale umfasst die folgenden indirekten Personalausgaben: - Bankgebühren - Büromaterial - Gas, Strom, Wasser Image Analysis: The document consists of a single page, and here's the analysis based on the provided aspects: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: This is the only image on the page, positioned at the top. 2. **Object Detection and Classification:** - Objects: The image includes logos, text, and layout elements. - Logos: European Union, Brandenburg Government, and ILB logos are identifiable. 3. **Scene and Activity Analysis:** - The scene is a formal document related to funding guidelines, with a structured layout including headings, subheadings, and bullet points. 4. **Text Analysis:** - Significant Text: - Title: "MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN" - Context: The document explains the guidelines and procedures for applying for cost allowances under the BIG-Digital initiative. - Sections cover allowances for social insurance contributions and indirect costs. 5. **Color Analysis:** - The color scheme is primarily black and white for text, with blue and red for logos, contributing to a formal and authoritative appearance. 6. **Perspective and Composition:** - The perspective is a straight-on view typical for documents, ensuring readability and logical flow from top to bottom. 7. **Contextual Significance:** - This image acts as a guideline document from the Ministry of Economy and Energy of Brandenburg. It contributes to understanding the financial support mechanisms for small and medium-sized enterprises in digitalization projects. 8. **Tables:** - The document is formatted similarly to a table of contents or a structured outline, detailing various aspects of allowances and the process for application. **Additional Aspects:** - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Outlines processes for application and approval of financial support entailing direct and indirect cost allowances. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - Specifies types of allowances for "Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung" and "indirekte Kosten." This comprehensive analysis reflects the document's formal setting, aiming to guide stakeholders through the BIG-Digital program's financial aspects. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: ## Was ist noch zu beachten **Beginn des Vorhabens** Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. **Abschluss des Vorhabens** Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. **Zweckbindung** Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ## Formulare / Downloads Alle Dokumente in den Infokorb ### Programminformationen * [Kurzinformation](/de/pdf/kurzinformation%5F2019969.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024331&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 * [Richtlinie](/de/pdf/richtlinie%5F2024000.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024065&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 ### Ergänzende Informationen #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 7 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO bei an dem Vorhaben Teilnehmenden und den Vorhaben beteiligten Partnern gegebenenfalls weiterhin, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung im Landes Brandenburg zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsprogrammen beauftragten Stellen zusammenzuwirken. ### 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach dem Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. ### 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach dem Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und gehebliche Benachteiligungen dieser Aspekte der Umweltwege vermieden werden. ### 5.3.5 eine vollständige Vorhabensdokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabenrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen Erfolg der verwendeten Mittel sowie die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die direkten Indikatoren sowie Berichte zum Vorhaben und über erfolgreiche interne und externe Kontrollen. ### 5.3.6 durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungsweise) oder geeignete Buchungsgrundsätze (zum Beispiel Kostentstellen) über entsprechende Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Außerdem davon sind keine vertretbaren Finanzierungen oder Festbeträge erfolgen, bei denen die Zuwendung laut das Vielfache eines sich für eine bestimmte Einheit ergebenen Betrages festgelegt worden ist. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. ## 6. Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programmatische Regelungen. ### 6.1 a Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geforderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Bei aus ESF+ geforderten Vorhaben hat der Nachweis innerhalb der von Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen. ### 6.2 a Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belege. #### 6.2.1 Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. #### 6.2.2 Der zahlenmäßige Nachweis muss alle im Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Der Nachweis ist in tabellarischer Belegübersicht zu führen, die in der Reihenfolge der Auszahlung ist (Belegliste). Aus der Belegliste #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 3 Context: # PRÜFSCHEMA für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) *** ## Prüfung Verbundenes Unternehmen (VU) - Anzahl der Mitarbeitenden des antragstellenden Unternehmens - < 250 (≥ 50) - Ja - Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens - < 50 Mio. (10 Mio.) EUR - Ja - Bilanzsumme des antragstellenden Unternehmens - < 43 Mio. (10 Mio.) EUR - Ja - Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses - Nein - Mehrheit der Stimmrechte - Ja - Recht zur Bestellung/ Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums - Nein - Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung - Nein - Alleine Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte - Ja - Verbund über eine natürliche Person - Nein - Verbund über eine natürliche Person - Ja - **Verbundenes Unternehmen** - **Partnerunternehmen** ## Prüfung Partnerunternehmen (PU) - Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 % - Ja - am Unternehmen wird ggf. Beteiligung in zwischen 25 % und 50 % gehalten - Nein - **Eigenständiges Unternehmen** ### siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Verbundene Unternehmen ### siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Eigenständige Unternehmen ### Angaben in Klammern gelten für KU **KMU (KU)** --- w17040114.docx – 30.11.2023 Merkblatt KMU-Dimension der EU #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Das im EU-Beihilferecht grundsätzliche geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) benannt sind, gegeben ist: 1. a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Häuft die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlegen gegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zuge-rechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. 2. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschaften unbeschränkt für die Schuldner der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Gesellschaftshaften ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlegen gegangen. 3. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in insicherheiten Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingung bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. 4. d) Das Unternehmen hat eine Rückzahlungsforderung erhalten und der Rückvortrag wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch der Umstrukturierungsplan. 5. e) bei einem Unternehmen, dass kein KMU ist, lag in der vergangenen beiden Jahren: - Der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 - Das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die vorstehende Bedingung unter Buchstabe c) erfüllt. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: The document is a single-page text, located taking the entire visible area. 2. **Text Analysis:** - The text discusses the definition of "Unternehmen in Schwierigkeiten" (Companies in Difficulty) according to EU guidelines. It outlines the conditions under which a company is considered in difficulty, particularly in the context of ILB aid and EU state aid prohibitions. - It details specific criteria such as deteriorating financial ratios, insolvency, or less than three years of establishment, among others, that classify a company as in difficulty. - Footnotes provide references to EU Commission regulations and articles explaining these conditions further. 3. **Scene and Activity Analysis:** - The scene is a formal document from Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), providing guidelines for understanding specific legal and financial conditions for companies seeking aid. - The main activity is informative, aimed at clarifying the legal definitions and requirements. 4. **Perspective and Composition:** - The image is a straight-on view of the document, designed for easy reading of the text. 5. **Contextual Significance:** - This document is crucial for legal and financial professionals dealing with corporate aid and finances in the EU, specifically in the context of ILB. - It helps companies understand their eligibility status under EU regulations. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 2 Context: Kapitel 5 ("Bürgerrechte") enthält die Wahrheit über den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die EU-Organe und -Einrichtungen und den Zugang zu EU-Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freiheitigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand, das Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Strafen und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Link zur Charta: [Charta der Grundrechte der Europäischen Union](https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf) ## Achtung der Grundrechte in den Vorhaben Bei der Planung und Umsetzung von ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem ESF+, dem EFRE oder dem JTF zur Verfügung gestellt werden. Alle aus diesen ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Berücksichtigung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Link zu den Leitlinien: [Leitlinien ESI-Fonds](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2016:269:FULL&from=RO) ### Achung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRC) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu garantieren. Dies gilt insbesondere auch bei ausstehenden Abfragen im Rahmen des Vorhabens. ### Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Die Personen haben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten. ### Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC) Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 3 Context: # 2.5 Langlebige Schilder oder Tafeln Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 500.000 Euro (EFRE) bzw. 100.000 Euro (JTF, ESF+), die Sachinvestitionen der Infrastruktur, bzw. Baumaßnahmen beinhalten, ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, z. B. im Eingangsbereich des Gebäudes oder des Geländes, ein langlebiges Schild oder eine Tafel anzubringen. Das Schild bzw. die Tafel ist unverzüglich nach Durchführungsbeginn anzubringen. In diesen Fällen entfällt die Pflicht der Anbringung eines A3-Plakats bzw. einer zeitlichen Abgrenzung. Bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen kann während der Bauphase vorübergehend ein Bauschild angebracht werden, welches nach Abschluss des Vorhabens durch eine langlebige Tafel ersetzt wird. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen auf allen Schildern und Tafeln enthalten sein. # 2.6 Öffentlichkeitswirksame Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten 10.000 Euro übersteigen, sowie solche, die gesondert als Vorhaben von strategischer Bedeutung benannt worden sind, sind zusätzlich verpflichtend, eine größere öffentlichkeits- und medienwirksame Kommunikationsveranstaltung bzgl. -maßnahme zum Vorhaben durchzuführen, bei der die EU-Förderung des Vorhabens im Vordergrund steht. Dies können beispielsweise Veranstaltungen zur wesentlichen Meilensteinen des Vorhabens wie beispielsweise Tage der offenen Tür oder Eröffnungen sein. Hierzu wird die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt und eingeladen. Über die geplante Kommunikationsmaßnahme muss die zuständige Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. # 3 Dokumentation, Kontrolle und Zuwendungskürzung Die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften muss für den Mittelabruf bzw. Verwendungsnachweis dokumentiert werden (z. B. mittels Screenshots, Fotos, Belegexemplare) und wird kontrolliert. Verstößt gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungskürzungen sanktioniert, sofern keine ausreichenden heilenden Maßnahmen durch die Begünstigten eingeleitet werden. # 4 Rechtsgrundlagen Die Angaben dieses Merkblattes basieren auf Art. 50 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021. Die Verordnung kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht EUR-Lex² heruntergeladen werden. Gültig ist der jeweils aktuelle Verordnungstext. [EUR-Lex: Zugang zu EU-Recht](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1060) #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 5 Context: # 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Es gilt der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 3.1.a Soweit die Zuwendungsempfangenden öffentlicher Aufträgegeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Sekretariatsgeber im Sinne des § 100 GWB oder Konzessionsgeber im Sinne des § 101 GWB sind, sind sie verpflichtet, die VwV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Verpflichtungen zur Anwendung von Vergaberecht aus anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt, unterliegen in der vorliegenden Förderung aber keiner zuwendungsrechtlichen Überprüfung. Soweit die Zuwendungsempfangenden öffentlicher Aufträgegeber im Sinne des § 99 Nummer 4 GWB sind und der zu vergebende Bauauftrag - und soweit einschlägig - ein damit in Verbindung stehender Dienstleistungsauftrag oder Wettbewerben der jeweils geltenden Schwellenwert nach § 106 GWB überschreiten, sind sie verpflichtet, die entsprechenden VwV zu § 55 LHO in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Bewilligungsbehörde die Dokumentation auf Anforderung nachzuweisen. Planungs-, Vermessungs- und Prüfleistungen sind der Grundlage bestehenden Gebühren- und Honorarordnungen unterlegen. Es ist zu dokumentieren, dass bei der Durchführung von Vergabeverfahren kein Interessenkonflikt vorliegt, vergleiche § 6 der Vergabeverordnung. ## 3.2 Zuwendungsempfangende, die nicht Nummer 3.1 a und 3.1 b sowie 3.2 b unterliegen, können zuwendungsrechtlichen Überprüfungen, soweit die Aufträge ausschließlich gefördert werden. - Festbeträge, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt werden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, - vereinfachte Kostenoptionen oder - nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen. ## 3.4 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, soweit sich diesbezüglich spezielle Verpflichtungen aus der Nummer 3 oder dem Zuwendungsbescheid ergeben, Vergabeprüfungen beziehungsweise Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung durchzuführen. # 4 Zur Erfüllung des Zuw Zwecks beschaffte Gegenstände ## 4.1 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Zuwendungsempfangenden dürfen über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist nicht anderweitig verfügen. ## 4.2 Die Zuwendungsempfangenden haben die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) überssteigen, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen das Land Eigentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar des Landes entsprechend zu kennzeichnen. ## 4.3 Dem Land Brandenburg steht ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Studien und Konzepten zu, die mithilfe der Zuwendungen erarbeitet werden. Das Land Brandenburg ist zur Veröffentlichung oder sonstigen unentgeltlichen Verwertung der Ergebnisse im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 6 Context: B5 Bankbestätigung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänger - Stempel und Unterschrift des Kreditinstituts B6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen/ Rentenversicherungsträgern Formlose Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherungsträger, dass keine Rückstände bestehen soweit nicht maschinell erstellt mit Unterschrift und ggf. Stempel Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Krankenversicherung bzw. jeden Rentenversicherungsträgers der geforderten Projektmitarbeiter/en ein. B7 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes Formular „Bescheinigung in Steuersachen“ des jeweiligen Finanzamtes Bestätigung, dass keine Steuerurlaubsstände bestehen Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ein. B8 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden für Personalausgaben Formular Bestätigung der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben für den entsprechenden Abrechnungszeitraum Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Kontoausschnitte zur Zahlung des Gehalts, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B9 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden für Personalausgaben bei ESF-Förderung Formular „Bestätigung zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)“ für den entsprechenden Abrechnungszeitraum Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Gehaltsabrechnung sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B10 HÜL vorgegebener externer Standard Hinweis: - Als Bezahldatum für die Sachausgaben gibt das Fälligkeitsdatum auf der HÜL-Liste bzw. das Soll-Datum der SAP-Liste. - Als Bezahldatum für die Personalausgaben gilt jeweils der 10. des Folgemonats. B11 Lieferantenrechnung (Kopie des Vertrags) - der/die Liefernde - der/die Darlehensnehmende (d. h. der/die Zuwendungsempfangende) - Vertragsgegenstand (Vorhaben) - Zahlungsmodalitäten - Nachweise über bereits geleistete Zahlungen (Kontoausszüge) Hinweis: Die vollständige Bezahlung muss im Durchführungsvertrag erfolgen. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das folgende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragsstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkansätze und Hinweise zur Berücksichtigung der rechtsbegründenden Grundlage der Förderung Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung im EFRE/JTF geben. Die Grundsätze der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in Artikel 6 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060 beschrieben. Danach soll sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, der durchgehend Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Dabei wird insbesondere der Berücksichtigung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Gewicht eingeräumt. ## 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Die Förderung der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen¹ ist eine Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF. Dieser integrierte Ansatz kann, wo dies möglich und sinnvoll ist, durch konkrete Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen gleichstellungsfördernden Beitrag leisten, ergänzt werden. # Hinweise für Projektverantwortliche bei Planung und Umsetzung Aufgrund der Vielzahl möglicher Projektansätze und unterschiedlicher Relevanz für die Geschlechtergleichstellung kann es keinen universalen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Querschnittsaufgabe geben. Das Ziel ist, Projektverantwortliche für das Thema zu sensibilisieren und ggf. auf freiwilliger Basis Verbesserungen an dem Projekt im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit anzuregen. Folgende Überlegungen und Schritte können dabei hilfreich sein, Ungleichheiten zu identifizieren, Abhilfemaßnahmen zu planen und Geschlechtergerechtigkeit in einem aus dem EFRE oder dem JTF geförderten Projekt umzusetzen. ### 1. Analyse der IST-Situation Identifizierung geschlechterrelevanter Aspekte in Handlungsfeld und Analyse möglicher Probleme, wie beispielsweise: - Gibt es Hinweise, dass Frauen und Männer in dem vorgesehenen Projekt unterschiedlich repräsentiert sein werden? Wenn ja, warum? - Haben Frauen, Männer oder nicht-binäre Menschen, die im Projekt tätig sind, die gleichen Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und Förderangebote wahrnehmen zu können? - Sind weitere Merkmale wie Alter, Migrationshintergrund oder Behinderung im Projekttext relevant? Inwiefern? - Was sind die Ursachen möglicher Ungleichheit? - Welche Einflussgrößen spielen eine Rolle? - Welche möglichen Auswirkungen können die Ungleichheiten haben? #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: # AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBLEGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+- kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß § 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten: ## Rechnungsbelege sind - Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournal - Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. ## Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. Als Zahlungsbelege gelten: - Online-Kontoauszüge, Umsatztitel-/abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank - Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO (Kontoinformationsdiensten) werden nicht akzeptiert. - Kreditkartenabrechnung - PayPal-Kontoauszüge - Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelposten Nachweis oder anderweitige gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüfungen oder Ausgabeprotokollen oder Abrechnungslisten, Kassenbüchern, Kreditkartenabrechnungen) bestehen mindestens aus der*n Seite/n mit der*n prüfenden Position/en und ggf. zusätzlich der Zeile, aus der der/die Inhaber*in des Kontos/Kassenbuchs erkennbar ist. ## Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Belegformular sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt werden können. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1**: This appears to be a single-page document in German related to financial guidelines and regulations. **Object Detection and Classification:** - **Logo and Symbols**: - There is a logo of the European Union (EU) and another logo that seems to be for the brand or institution, likely governmental, given the context. - **Text Blocks**: - The image contains header text and multiple sections with bullet points and paragraphs. **Text Analysis:** - **Header**: Mentions "AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN," indicating guidelines for financial documents related to funding and expenditures. - **Body Text**: - Provides instructions and requirements for submitting financial evidence, including invoices and payment evidence. - Emphasizes the necessity of bank statements and electronic invoices, specifying acceptable and non-acceptable formats (e.g., direct online statements from banks, PDF invoices). - **Sections**: - "Rechnungsbelege sind": Lists required documents like payslips and electronic invoices. - "Zahlungsbelege": Describes requirements for attaching bank statements and details specific acceptable formats. - Mentions specific systems like StarMoney, Lexware, and WISO for accounting. **Product Analysis:** - **Document Features**: - Standard layout for an official guideline document, with headings, bullet points, and bold text for emphasis on critical information. **Color Analysis:** - **Dominant Colors**: - Blue and red used in logos. Black text on a white background for readability. **Perspective and Composition:** - **Perspective**: - The image is a straightforward scan of a single-page document, focusing on the text. - **Composition**: - Well-organized with clear sections and hierarchical text formatting for emphasis and readability. **Contextual Significance:** - **Usefulness**: - This document likely serves a critical role in informing stakeholders about the proper processes for financial reporting and accountability related to EU funding. - **Impact**: - Ensures compliance and clarity in financial operations related to grants and funding. **Process Descriptions:** - **Financial Processes**: - Describes how to handle the submission of financial documents for accountability, ensuring document authenticity through original bank statements and electronic invoices. **Trends and Interpretation:** - **Significance**: - Reflects a structured approach to financial governance, emphasizing transparency and documentation accuracy in financial engagements. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 7 Context: # B12 Elektronischer Zahlungsbeleg Vorgegebener externer Standard, auf dem die genannten Angaben vorhanden sein müssen: - Kontonummer/IBAN - Kontozugangsnummer, Blattnummer des Kontosauszugs - der/die Kontoinhabende, wenn nicht mit angegebenem Firmkonto übereinstimmend - Valutadatum/Wertstellungsdatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänger:in Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Zahlung (Valutadatum/Wertstellung). ## Mehrere Ausgabepositionen Beinhaltet ein Rechnungsbeleg mehrere Ausgabepositionen und wird nur ein Teil dieser Ausgabepositionen im Rahmen des geforderten Vorhabens abgerechnet, so ist der Vorausanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf der Rechnung zu vermerken. Eine gesonderte Aufstellung zu den in der Rechnung abgerechneten Ausgabepositionen ist bei Bedarf beizufügen. ## Sprache Sollten Ausgabebelege nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, kann die ILB eine deutsche Übersetzung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers, eines Konsulates oder einer sonstigen Dienststelle anfordern. ## Zuordnung Um die Zuordnung der einzureichenden Ausgabebelege zu den abgerechneten Positionen zu erleichtern, kennzeichnen Sie bitte alle Ausgabebelege mit der zugehörigen laufenden Nummer der Belegliste. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 1 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben. ## Ziel des Programms Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. ## Zielgruppe Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören: - KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. ## Förderung Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: - **Beratungsprojekte** zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens. - **Digitalisierungsprojekte**: - zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und - zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation). - **Schulungsprojekte** zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig: Image Analysis: ### Image Analysis #### 1. Localization and Attribution - **Image 1:** - The entire page consists of text and headings with a structured format. #### 4. Text Analysis - **Text Content:** - The document is titled "Kurzinformation Wirtschaft" and discusses the "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital". - The text explains a support program by the Ministry for Economic Affairs, Labor, and Energy of the state of Brandenburg to aid digitalization projects. - Sections include: - "Ziel des Programms" (Objective of the Program): Focuses on supporting SMEs (small and medium-sized enterprises) and craft businesses in digitalizing organizational and process innovations. - "Wer wird gefördert?" (Who is supported?): Specifies that SMEs located in Brandenburg are eligible for support. - "Was wird gefördert?" (What is supported?): Details types of projects eligible, including consulting and digitalization projects aimed at improving organizational and production methods, and training projects for staff. #### 6. Product Analysis - **Products:** - The document describes the Brandenburg BIG-Digital support program but does not depict physical products. It focuses on services and support mechanisms. #### 12. Trend and Interpretation - The document outlines a trend towards supporting digital innovation within small businesses to enhance competitiveness and innovation capabilities. #### Ablaufprozesse (Process Flows) - The document describes process flows related to consulting, digitalization, and training projects that are part of the support program. It emphasizes the enhancement of business processes and organizational methods. ### Contextual Significance - This document is a promotional informational piece from the Investitionsbank des Landes Brandenburg. It serves to inform SMEs about the available digitalization support and encourage participation in the program. It contributes to the bank's objective of fostering economic development in the region through digital transformation. This comprehensive analysis highlights the document's focus on promoting digital innovation and support for small businesses in Brandenburg, Germany. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 3 Context: ## 3 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen zur Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogramm bestätigt werden, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Nach Möglichkeit soll der überprüfbare Betrag zu den beschreibungsgeführten Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargestellt werden. Sollen spezifische Maßnahmen geplant sein, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. - **Bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen:** Erwerb von Produkten mit Umwelt- oder Energiesiegel, wie z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, etc. - **Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen:** In Forschungsrichtlinien, tun und bei Verbundforschungsprojekten: Identifizierung von ökologisch nachhaltigen FuE-Projekten, Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsbasierenden Auswirkungen für die Projektauswahl bei anwendungsorientierten Forschungsprojekten. - **In Unternehmen/in geförderten Einrichtungen:** Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. mit Grünerstrom-Label), Einführung von Recyclingsystemen, Einführung von Umweltmanagementsystemen bzw. Zertifizierungen, wie z. B. ISO 14001, EMAS oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. - **Bei der Beschaffung/öffentlichen Ausschreibung:** Nutzung von Umweltsignalen bei der Vergabe bzw. Beschaffung, Einführung elektronischer Verfahren zur Reduzierung von Papierverbrauch und Verkehrsaufkommen. - **Bei geförderten nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten:** Freiwillige CO₂-Reduktionen bei Flügen, Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Weiterbildung von Materialien für Messstände oder Einsatz von Materialien, die leicht recycelbar sind. - **Bei Projekten zur Schaffung nachhaltiger Mobilität:** z. B. Integration von nachhaltigkeitsrelevanten Begleit- und Monitoring-Projekten, Einbeziehung Umwelt- und Sozialpartner in die Planung. - **Bei der nachhaltigen Stadtentwicklung:** Berücksichtigung grüner Infrastrukturen, wie z. B. Versiegelungsgründen, Freiflächen, Grünwände etc. bei der Projektplanung. - **Bei der Planung und Durchführung aller EFRE/JTF geförderten Projekte:** Beispiele: - Stärkung des Umweltbewusstseins und umweltgerechten Verhaltens bei Projektbeteiligten. - Integration von Fragen der Generationen- und globalen Gerechtigkeit. - Integration von Fragen der Nachhaltigen Entwicklung (Effizienz, Suffizienz, Konsistenz). - Integration von Fragen der Ressourcenschonung (Energieeinsparungen, Recycling). - Verminderung von Umweltbelastungen, Verbesserung der ökologischen Verfügbarkeit von Produkten, Bewahrung von Umweltstümpfen (Wasser, Luft, biologischer Vielfalt, Klimaschutz und Landschaft). - Integration des Themas „Alternative Energien“ (zum Beispiel Biome, Geothermie, Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Windenergie, Wasserkräfte). - Integration des Themas „Nachwachsende Rohstoffe“ (zum Beispiel stoffliche und energetische Nutzung) und Bioökonomie (Übergang von erdölbasierter Wirtschaft zu einer bioarbietenden Wirtschaft). - Die Beteiligung von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz an EFRE/JTF-Vorhaben. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 8 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, die genannten sowie gegebenenfalls weitere programrelevante Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsempfangenden hinsichtlich Monitoring und Evaluation der Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung. Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfangenden Zahlungsverzögerungen bis hin zur Aufhebung der Bewilligung zur Folge haben. ## 7 Verfahren ### 7.1 Antragsverfahren Anträge auf Förderung einschließlich der verbindlichen Anlagen sind schriftlich über das Internetportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Die einzureichenden Unterlagen (unter anderem detaillierte und aktuelle Darstellung des Projekts und der damit verbundenen Ausgaben) werden von der ILB bekannt gegeben. Antragsstellende werden vor der Antragstellung über die Besonderheiten des Förderverfahrens, die Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen bei der Wirtschafts­förderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam, kostenlos beraten. Die Bestätigung der fachlichen Beratung ist dem Förderantrag beizufügen. ### 7.2 Bewilligungs­verfahren Über die Zuwendung entscheidet die ILB unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme der WFBB. Die Grundsätze für die Bewilligung bilden der Antrag und die einzureichenden Anlagen. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit des Projekts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Förderung. Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des schriftlichen Antrags mit allen erforderlichen Inhalten nach Artikel 5 Absatz 2 AGVO mit der Durchführung des Projekts beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn leitet sich kein Anspruch auf eine Zuwendung ab. ### 7.3 Mittelanordnungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung gemäß Nummer 1.4 ff. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EURE und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU 21) sowie nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Nummer 6 ANBest-EU 21 abweichend von Vu Nummer 7.4 und 7.5 zu §44 LHO über die gesamte Zuwendung im Erstattungsprinzip. Die Anforderungen der Mittel anfordern online über das Internetportal der ILB. Für die Anforderung bewilliger Zuwendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mittelanforderung“ zu verwenden. ### 7.4 Verwendungsnachweisverfahren 4. *Schriftlich* gemäß Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b AGVO. 5. Siehe Fußnote 4. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: There is only one page containing text. 2. **Text Analysis:** - The text is primarily in German and appears to be part of a guideline or policy document related to funding processes by the ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). - Key sections include: - **7 Verfahren** (Procedures) - **7.1 Antragsverfahren** (Application Procedures): Details the necessary documents and application processes for funding. - **7.2 Bewilligungsverfahren** (Approval Procedures): Describes considerations and decision-making processes involved in funding approval. - **7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren** (Funds Request and Payment Procedures): Discusses how funding disbursements are carried out. - **7.4 Verwendungsnachweisverfahren** (Proof of Use Procedures): Likely discusses requirements for documenting the use of funds. - The text includes references to specific articles and legal sections like Artikel 6 Absatz 2 AGVO, and mentions various funds such as ESF+, EFRE, and others. - Footnotes are provided, which refer to specific articles (e.g., Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe a AGVO). 10. **Contextual Significance:** - This document is likely meant for entities or individuals applying for financial grants through the ILB. - The sections on procedures indicate a structured approach to handling applications, approvals, and fund disbursements. - The inclusion of specific legal references and footnotes suggests a thorough compliance with regulatory frameworks, emphasizing the importance of adhering to guidelines for successful funding application and utilization. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: Stand: 11/2022 * [Bestätigung der fachlichen Beratung BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fbestaetigung-der-fachlichen-beratung%5F-big-digital%5Fw2404110857%5F2.0.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027777&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Einzelvollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/einzelvollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50496&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2019 * [Vollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/vollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50497&quantity=1&areaId=2019969)[](#) für mehrere Bevollmächtigte Stand: 06/2019 * [Vorhabenbeschreibung - Gliederungspunkte](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fvorhabenbeschreibung-gliederungspunkte%5Fbig-digital%5Fw2403281330.docx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027778&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT „BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 2 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ........................................... 2 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung ............................................................. 3 4. Anforderungen an die Antragstellung .............................................................................. 4 5. Nützliche Links .................................................................................................................. 5 # #1202931519 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** This appears to be a single page document. **Object Detection and Classification:** - **Logos and Text:** There are logos at the top of the page and a large body of text. **Text Analysis:** - **Header Text:** - "Kofinanziert von der Europäischen Union" - "Investitionsbank des Landes Brandenburg" - "MERKBLATT" - **Main Title:** - "BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027" - The document focuses on gender equality and non-discrimination principles within specific programs in Brandenburg. - **Body Text:** - Mentions the European Funds for Regional Development and the Just Transition Fund programs between 2021-2027. - **Inhaltsverzeichnis (Table of Contents):** - Lists contents: Legal foundations, principles of gender equality and non-discrimination, application requirements, and useful links. **Diagram and Chart Analysis:** - **Logos:** European Union, Land Brandenburg, and ILB logos are present, indicating association with these entities. **Color Analysis:** - **Dominant Colors:** - Blue, red, and black used in logos. - Colors give an official and formal appearance. **Contextual Significance:** - **Document Purpose:** - The document seems to be an informational guide related to specific funding programs focusing on equality and non-discrimination in Brandenburg. - It is likely intended for applicants or stakeholders involved in these programs. **Perspective and Composition:** - **Layout:** - Formal and structured layout typical of official documents. - Text is clearly organized with headings and a table of contents for easy navigation. #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1 Rechtliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2 Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung(en) des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3 Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mitteleinsatz als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten bzw. Internetrecherchen sollten ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsame und wirtschaftliche Mitteleinsatz bei auffälligen Ausgabenposten nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. Image Analysis: ### Localization and Attribution: - **Image 1:** This is a single-page document with text and logos at the top. ### Object Detection and Classification: - **Objects Detected:** - Logos: European Union, Land Brandenburg, and ILB. - Text blocks covering different sections of the document. ### Text Analysis: - **Detected Text:** - Title: "Merkblatt 'Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen'" - Sections: - **1. Rechtliche Grundlage:** Discusses legal foundations related to funding regulations and cost-effective use of resources. - **2. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung:** Describes the principles of cost-effective spending focusing on quality, availability, and cost-performance ratio. - **3. Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung:** Emphasizes the confirmation of economical spending by the funding recipient and mentions verification by ILB. - Footer: Includes metadata such as document code and page number. ### Scene and Activity Analysis: - **Scene Description:** The document provides guidelines on efficient and economical use of funds for projects co-financed by the European Union under specific regulations. - **Activities:** Outlines processes for assessing the eligibility and proper use of funds, along with verification requirements. ### Contextual Significance: - **Overall Significance:** The image is a regulatory document meant to instruct recipients of EU funds in Germany on proper and efficient fund utilization. It underscores compliance with rules to ensure transparency and accountability. ### Process Flows: - Describes the process of verifying expenses and ensuring that financial resources are used responsibly, requiring documentation and possibly external price comparisons. ### Metadata Analysis: - **Metadata Present:** Document code, version date (10.10.2022), and page indication (1 of 1). - **Contribution to Analysis:** Indicates the document’s official nature and the most recent update, ensuring the information is current and applicable. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: ### Informationen zur Ausgabenbelegprüfung * [Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/information-zur-ausgabenbelegpruefung/ilb%5Fmerkblatt%5Fauflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen%5Fst2211160827.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993410&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 ### Informationen zu Beschaffungsvorgängen * [Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/informationen-zu-beschaffungsvorgaengen/ilb%5Fmerkblatt%5Fwirtschaftlichkeit%5Fsparsamkeit%5Fefre%5Fjtf%5Ffp-2021-2027%5Fst2210181004.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992258&quantity=1&areaId=2019969)[](#) gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027 Stand: 10/2022 ### Rechtshinweise * [Informationsblatt Datenschutz Kunde](/media/dokumente/sonstige-dokumente/rechtshinweise/informationsblatt-datenschutz.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=265281&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 #################### File: ge2209011357.pdf Page: 3 Context: # 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung ## 1.1 Allgemeines Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. ## 1.2 Zuwendungszweck Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Erträge aus der zinstragenden Geldanlage) und der Eigentümer der oder des Zuwendungsanpflichtigen sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsrahmen ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabenätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabenätzen ausgeglichen werden kann. Bei Hochbau sind einzelne Ausgabenätze im Sinne dieser Vorschrift die jeweiligen Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276. Beruht die Überschreitung eines Ausgabenats aus behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitgehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 5 finden bei Festbetragsfinanzierungen keine Anwendung. ## 1.3 Personal- und Sachausgaben Dürfen aus der Zuwendung auch Personal- oder sachliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben der Zuwendungsbedingung überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, dürfen die Zuwendungen längerfristige Beschäftigte nicht besser stellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. Vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nur bis zur Höhe der jeweils gültigen Personalrichtskosten des Landes anerkannt werden. ## 1.4 Antragstellung Grundsätzlich darf eine Auszahlung der Zuwendung nur rechtskräftig nach Kapitel 2 der jeweiligen Zuwendungsrichtlinie beantragt werden, als sie der Erstattung zuwendungsfähig, tatsächlich entstanden und gezahlter Ausgaben der Zuwendungsempfängerin in Höhe des Zuwendungszwecks dient (Erstattungsprinzip). ### 1.4.A Mittelanforderung In der Mittelanforderung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben detailliert darzustellen. Die Mittelanforderung muss mindestens fünf Prozent der Zuwendungssumme betragen und ist als Bestandteil des Verwendungsnachweises einzureichen (Erstattungsprinzip). Die Auszahlung des mit der letzten Mittelanforderung angeforderten Zuwendungsbetrages erfolgt nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung in Abhängigkeit vom Prüfgebietsrisiko (Erstattungsprinzip). Soweit im Zuwendungsbescheid Vorschusszahlungen zugelassen sind, darf die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die letzte Teilzahlung einer Zuwendung in Höhe von fünf Prozent der Zuwendungssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro, wird bis nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung einbehalten und in Abhängigkeit vom Prüfgebietsrisiko ausgezahlt. Die Anforderung jedes Teilbetrags muss die zur Beurteilung des Mittelabrufs erforderlichen Angaben (vorausichtlich fällige Zahlungen abzüglich erwarteter Einnahmen einschließlich Zuwendungen Dritter, Eigenanteil und den Vorhaben zuzurechnenden gegebenenfalls vorhandener Geldbeträge) enthalten. Soweit die Förderung ausschließlich oder teilweise über vereinfachte Kostenansätze im Sinne der Artikel 53 Abs. 1 Buchstabe b, c oder d der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung erfolgt oder nicht mit Kostenverknüpfte Finanzierung im Sinne des Artikels 53 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/1060 erfolgt, wird auf die Einhaltung des Verbrauchs der geeigneten Mittel innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verzichtet. Dies gilt auch für besonders förderte Ausgaben im Rahmen des Erstattungsprinzips, die nachträglich nicht zuwendungsfähig ausgewiesen werden. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das folgende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung (ökologische Dimension) im EFRE/JTF geben. Der Grundsatz der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung wird in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060¹ beschrieben. Danach sollen die Ziele des EFRE/JTF im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 2 AEUV² unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, der Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung und des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaveränderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris verfolgt werden. Die Nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe zur Sicherstellung einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch nachhaltigen Entwicklung und zieht daher nahezu alle Politik- und Lebensbereiche nach sich. Sie soll auswegweisend integre Weise verwirklicht, in allen Politiken der Europäischen Union berücksichtigt und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die globalen Herausforderungen bewältigen zu können. Für die Förderung von Vorhaben mit dem EFRE/JTF im Land Brandenburg fokussiert dieses Merkblatt auf die ökologische Dimension des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung. # Grundsatz der Förderung einer ökologischen Nachhaltigen Entwicklung Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bei der Vorbereitung und Umsetzung der Strukturfondsprogramme das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu verfolgen. Diese sogenannte ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beschreibt den wesentlichen und rücksichtslosen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehören die Umweltgerechtigkeit der Tiere, Pflanzen und biologischen Vielfalt, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima, kulturelles Erbe und Landschaft sowie die menschliche Gesundheit.³ Die Umsetzung dieses Ziels bedingt auch die Verfolgung einer Recycling- und Abfallmanagement basierenden Kreislaufwirtschaft und die Anpassung an den Klimawandel.⁴ **Ökologisch nachhaltig** ist eine Lebens- und Arbeitsweise, die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen führt. Je nach Ausrichtung eines Fördervorhabens können verschiedene Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit relevant sein und durch entsprechende Anpassungen oder Vorkehrungen bei der Vorhabenplanung berücksichtigt werden. Beispiele für die Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in EFRE/JTF-Vorhaben: - Bei der Errichtung von Gebäuden: Nutzung von zertifizierten Standards für nachhaltiges Bauen, wie z. B. DGNB, LEED/ BNB, Integration von Bestandteilen „grüner Infrastruktur“ in --- ¹ Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Fonds für Investments und Strukturfonds (kurz: DACH-VO) ² Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ³ Richtlinie 2010/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltwirkungen bestimmter Pläne und Programme, Abschnitt 4, Buchstabe b) ⁴ **COMMISSION EXPLANATORY NOTE:** Application of the "do no significant harm" principle under cohesion policy during programming” #2021/2001-117-5295. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 5 Context: # Zahlungsbelege sollten folgende Angaben haben: ## B1 Kontoauszug, Online-Kontoauszug, Kontoausschnitt von Kontoinformationsdiensten, Umsatzlisten-Abfragen aus dem Online-Banking, Kreditkartenabrechnung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutatumswertstellungsdatum (bei Kreditkartenabrechnungen das Buchungsdatum) - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänger Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutadatum). Bei aus dem Online-Banking abgerufenen Belegen (Online-Kontoauszug, Umsatzlisten-Abfragen) werden diese nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. Kontoauszüge von Kontoinformationsdiensten werden nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. ## B2 PayPal-Kontoauszug (Online-Zahlungsdienst) - Händlerkonto-ID - PayPal-ID - der/die Händlerkontoinhabende (Adresse des/der Zuwendungsempfangenden [Wenn Firma, dann Firmennamen]) - Monat des Kontoauszugs - Datum der Buchung (Valutadatum) - Nettobetrag der Buchung (= Bruttobetrag abzüglich ggf. einer Transaktionsgebühr von PayPal) - Transaktionscode als Referenz zur Detailansicht der entsprechenden Buchung - ggf. Buchungstext, Rechnungsnummer und Empfänger Es ist der Monatskontoauszug einzureichen, in dem die Buchung der abgerechneten Ausgabe enthalten ist. Die Detailansicht der betreffenden Buchung ist zusätzlich vorzulegen. ## B3 Weitere Online-Zahlungsdienste Hier genügt der Kontoauszug, die Umsatzlisten-Abfrage, die Kreditkartenabrechnung auf dem/der die Abbruch der Zahlung ersichtlich ist, wenn für die ILB eine eindeutige Verbindung zur bezahlten Rechnung hergestellt werden kann. Sollte die Abbuchung jedoch nur auf den Online-Zahlungsdiensten mit einer Datenummer, Zahlungs-ID oder einer sonstigen zweifelsfreien Ordnungsnummer verweisen, ist zum Kontoauszug, zur Umsatzlisten-Abfrage oder Kreditkartenabrechnung die dazugehörige Zahlungsbestätigung des Online-Zahlungsdienstes beizufügen, auf der erkennbar ist, was bezahlt wurde. ## B4 Barzahlungen per Kassenbuch - Kassenbuch des/die Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmers, Bestätigung mit Firmenstempel - der/die Empfangende - Verwendungszweck - Datum #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 8 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO 6.2.1 Die Zuwendungsempfänger müssen Tag, Empfangsende sowie Grund und Einzelbetrag der Zahlung schriftlich sein. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfachte Kostenpositionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen nicht in die Belege eingetragen werden. 6.2.2 Bei aus dem ESF geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitsgeberbrutto erfasst ist. 6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zuwendungsfähige Ausgabe berücksichtigt werden. 6.2.4 Für Festbetragsfinanzierungen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen sind nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde ein angepasster zahlungsbeleg und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen. 6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. 6.3.1 Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfängern anhand von Belegen nachgewiesen werden können. Als Ausgabebelege sind Rechnungen und Zahlungseingänge vorzuhalten. Würden keine Rechnungen ausgewiesen, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsbeweise zu belegen. Die Belege müssen die Geschäftsverteilung, den Zweck, Grund und Tag der Zahlung und die Gegenstände den Verwendungszweck enthalten. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuschreibungsmerkmal zum Vorhaben (zum Beispiel Vorhabenname) enthalten. Werden Ausgaben nur anteilig abgerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf den Belegen zu vermerken und in einer geordneten Aufstellung schriftlich zu begründen. 6.4 Absatz 1 gilt nicht für Ausgabebelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen dienen. 6.5 Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder die Zweckbindungfrist im Bewilligungsbescheid länger festgelegt wurde. Die Dokumente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie der Originale aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung, auch schon vor Erstellung des Verwendungsnachweises, können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Anhandnehmen und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen. 6.5.1 Dürfen die Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen hin gegenüber zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nummer 6.1.a beizufügen. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 10 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO Insolvenzanordnung beantragt oder eröffnet wird der Bewilligungsbehörde sich den Widerruf im Zuwendungsbescheid ausdrücklich vorbehalten hat. ### 8.3 Der Erstattungsanspruch ist nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBg in Verbindung mit § 49a Absatz 3 VwVfG mit den Prozentsätzen über den Basissatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen. ### 8.4 Werden Zuwendungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, sind regelmäßig für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 247 BGB jährlich zu verlangen. ## 9 Änderung von Auflagen Die Bewilligungsbehörde behält sich den Erlass nachträglicher Auflagen beziehungsweise die nachträgliche Ergänzung und Änderung von Auflagen vor (gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 VwVfGBg in Verbindung mit § 36 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG). ## 10 Weitergabe von Daten ### 10.1 Für Monitoring- beziehungsweise Evaluierungszwecke werden Informationen und Daten zu den Vorhaben an die mit dem Monitoring beziehungsweise der Evaluation beauftragten Institutionen weitergegeben und von diesen Stellen gespeichert, geprüft und verarbeitet. ### 10.2.a Wird bei einem Vorhaben festgestellt, dass die Zuwendungsempfangenden mit Mitteln der EU-Fonds ungerechtfertigte Ausgaben getätigt haben, werden – abhängig von Art und Höhe der rechtsgrundlos an sie oder ihr gezahlten Beträge – nach Artikel 69 Absatz 2 und 12 der Verordnung (EU) 2021/1060 Informationen darüber an die Europäische Kommission (zum Beispiel das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung [OLAF]) gemeldet. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 3 Context: # Belege für Reiseausgaben ## A1 Belege für Reiseausgaben für im Vorhaben beschäftigte Mitarbeitende - Dienstreisekostenabrechnung - Fahrtenbuch - Einzelbelege Die Erstattung der Reiseausgaben an die bzw. den Dienstreisenden müssen mittels Zahlungsbeleg nachgewiesen werden. Ab einem Abrechnungsbetrag von 10,01 EUR je Tag sind zur Unterstützung die entsprechenden Reiseebelege beizufügen. ## A2 Belege für Miete und Nebenkosten - Mietvertrag bzw. der Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung für Nebenkosten: - separate Rechnungen (z. B. Rechnung des Dienstleisters für die Gebäudereinigung) ## A3 Belege für Direktversicherung/VwL - Gehalts- bzw. Lohnscheine - Kontoauszug des/der Zuwendungsempfängerden als Nachweis der Höhe und tatsächlichen Zahlung ## A4 Flugtickets, Parkscheine, Fahrtkosten (Bus und Bahn) - auch in elektronischer Form (z. B. Handyticket) - vorgegebener externer Standard ## A5 Gehalts-, Lohnzettel, Lohnjournale - vorgegebener externer Standard ## A6 Zentrale Bezugsstelle Cottbus - ZBB-Liste, Tabellen der Zentralen Bezugsstelle des Landes Brandenburg (Ausdruck) - Liste "PersonalKostenübersicht je ZF und HH-Stelle" oder - Liste "BruttoPersonalkosten nach Kostenstellen" oder - Liste "Bezüglich der ZBB" als elektronischer Datensatz ## A7 Abschreibungen - Rechnung über Anschaffung des Wirtschaftsgutes ## A8 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss folgende Angaben haben: - Datum/Zeit der Dienstreise - Abfahrt- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Fahrziel und Grund - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung Nachweise sind Rechnungen über die Einzel-, Tages-, Wochen-, bzw. Monatskarten. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 6 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft Zuwendungsm Empfange vorsteuerabzugsberechtigt, wird die auf die Ausgaben erhobene Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen. ## 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen ### 6.1 Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen³, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig. ### 6.2 Zuwendungsempfänger Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlussanzeige an die Zuwendungsempfänger in der Betriebsstätte im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ### 6.3 Kumulierungen Die Zuwendung in Form von staatlichen Beihilfen darf nicht den behilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union maximal zulässige Beihilfensumme oder den maximal zulässigen Beihilfenbetrag bei Kumulierungen verschiedener Förderungen nicht überschreiten. Auf die Kumulierungsverordnung des Artikels 8 AGVO wird verwiesen. ### 6.4 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation Gemäß den Artikeln 49 und 50 der Verordnung (EU) 2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus dem EFRE verpflichtet, bei allen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen zum Vorhaben auf die Unterstützung der Europäischen Union hinzuweisen. Dazu zählen Maßnahmen wie Ankündigungen auf Websites und in Social Media, Informationen gegenüber Medien und Teilnehmenden sowie 3A-Plakate. Das Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027™ mit detaillierten Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Unterstützungshandreichungen sind auf der Website efre.brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die Zuwendungsempfänger verbindlich. Die Einhaltung der Vorschriften wird mittels Vorlage der im Zuwendungsbescheid festgelegten Nachweise geprüft. Verstöße gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungs Kürzungen sanktioniert. Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Ersuchen das Kommunikations- und Sichtbarmaterial zur Verfügung und erteilen der Union eine unentgeltliche, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung solcher Materialien und jedweder damit zusammenhängender Bereiche bestehender Rechte gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erhebliche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht. ### 6.5 Liste der Vorhaben Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben zu führen. Die Begünstigten einer Förderung aus dem EFRE erklären sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstanden, dass sie in die zur veröffentlichten Liste der Vorhaben aufgenommen werden. Es werden folgende Daten aller Vorhaben veröffentlicht: - Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, - wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverarbeiten der Daten unter anderem für die Projektträgerbank kohesio.eu durch Organe der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausreichende Informationen über jede Einzelbeihilfe, die mehr als 100.000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de). Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The content appears to be a single-page document. 4. **Text Analysis:** - The text is in German and appears to be a formal document related to funding guidelines, specifically under the framework of "BIG-Digital". - **Key Sections:** - "6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen" covers additional funding provisions. - "6.1 Eigenleistungen" discusses self-performance and associated conditions. - "6.2 Die geförderten Wirtschaftsgüter" specifies conditions for funded economic goods. - "6.3 Kumulierungen" outlines rules on the accumulation of state aids. - "6.4 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation" relates to transparency and communication obligations under EU regulations. - "6.5 Liste der Vorhaben" mentions the list of projects and requirements under EU regulations. - **Significance**: The document outlines specific regulatory requirements and budgeting rules that funded entities need to adhere to. 10. **Contextual Significance:** - The document appears to be an official guideline related to economic aid and digitization projects. It is likely intended for entities receiving funding under the specified program. - The presence of the ILB logo and mention of the European Union indicate that this is an authorized set of guidelines, possibly used to ensure compliance with funding regulations. This enhances transparency and accountability. Overall, the image/document provides detailed guidelines about funding conditions and obligations for transparency under a specific project or program. It is formal and targeted toward organizations seeking or receiving funding. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 4 Context: # 4 Anforderungen an die Antragstellung Dabei ist in angemessener Weise den Anforderungen von benachteiligten Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen, um ihnen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dadurch ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern. Die Förderung der Nichtdiskriminierung ist Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF in Brandenburg. Sie wird durch Anwendung einer Doppeltstrategie sichergestellt: - Die durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes in allen Phasen des EFRE/JTF-Programms sowie - Durchführung von Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen, die Nichtdiskriminierung fördernden Beitrag leisten. Nachfolgend werden beispielhafte Aktivitäten beschrieben, wie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben* hinaus im Rahmen von EFRE/JTF-geförderten Vorhaben umgesetzt werden kann: - Maßnahmen für verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bei geförderten Workshops und Veranstaltungen - Anpassung von Informations- und Kommunikationsmaterialien, digitalen Medien, u. a. im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen - Integration von älteren Arbeitnehmern, Migranten oder Menschen mit Behinderungen in Projekten - Beteiligung von Vertretern für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen zur Projektplanung und Durchführung ## 4 Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogrammen bestätigt werden, dass die rechtsverbindenden Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Projektdurchführung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Betrag zu den rechtsverbindenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnahmen, die geplant sein, die einen konkreten Betrag zu den rechtsverbindenden Grundsätzen leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, die Ergebnisse der Aktivitäten zu berücksichtigen. Förderanträge, die in der jeweiligen Richtlinie gefordert bzw. im Zuge der Antragsbearbeitung nachgeforderten Angaben zu den rechtsverbindenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, die denen negative Auswirkungen auf einen der rechtsverbindenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung/Nichtdiskriminierung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahren durchzuführen. #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 3 Context: - **Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC)** Niemand darf wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Dies gilt auch für die Auswahl der Teilnehmenden. - **Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC)** Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen. Angebote, die sich speziell an das unterrepräsentierte Geschlecht wenden, sind mit diesem Grundsatz vereinbar. Darüber hinaus ist für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung des Vorhabens Sorge zu tragen. - **Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)** Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Vorhaben zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird geachtet. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist beim Zugang zum Vorhaben und der Durchführung zu entsprechen, soferne keine baulichen Hindernisse zu vermeiden sind. - **Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC)** Gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit ist zu gewährleisten. Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende, Mitarbeitende wie auch für Honorarkräfte. - **Umweltschutz (Art. 37 GRC)** Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist sicherzustellen. ## 3 Beschwerdeverfahren und Rechtsweg Jede Person, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+/EFRE/JTF geförderten Vorhaben in seinen Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansieht, besitzt die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde. Weiterführende Informationen zum Verfahren werden auf der jeweiligen Webseite veröffentlicht (siehe esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de). ## 4 Weiterführende Informationen Auf den genannten Webseiten des ESF+ und des EFRE/JTF des Landes Brandenburg (esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de) werden zudem weiterführende, fachspezifische Informationen zur Charta zur Verfügung gestellt, z. B. eine Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen, deren Arbeit im Zusammenhang mit den Rechten und Prinzipien der Charta steht und die bei Bedarf kontaktiert werden können. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 2 Context: # 2 Zuwendungsfähige Ausgaben ## 2.1 Modul - Beratung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebots externe Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschränkung): - zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse und Innovationspotenziale - durch Digitalisierung sowie - zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zur Digitalisierungsmaßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen, durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen. Die beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sein. Zudem muss die Person über einschlägige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikationen der beratenden Person sind im Antrag anzugeben. ## 2.2 Modul - Implementierung ### 2.2.1 Personalausgaben Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für das Vorhaben eingesetzte Personal des antragstellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort der fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht. Die Personalausgaben sind mittels beiläufiger "Ausgaben" zu beantragen. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitsentgelt brutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben kumuliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind die Antragstellenden die geplanten AN-Bruttogehalts-/Löhne anzugeben. Diese werden bei Erstattungsantrag an der vortliegenden Gehalts-/Lohnhöhe für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird, überprüft. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfähig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. Nicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie: - Prämien - Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge - unregelmäßige Leistungszulagen u. Ä. - Einmalzahlungen - Sachzuwänge - Gehaltserhöhungen inklusive Tarifhöhen während des Durchführungszeitraums (Ausnahmen: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit) - Urlaubs- und Weihnachtsgeld - sowie sonstige Jahresendzahlungen. Als zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: Stand: 08/2022 * [Merkblatt Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-ausgaben-big-digital%5Fw2404221707.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2028737&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984897&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2022 * [Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984896&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 05/2023 #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BiG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024 ## 1 Allgemein Es werden Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert. Das Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen. Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1): - Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. **Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden:** - Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen, - Änderungen in der Managementstrategie, - Fusionen und Übernahmen, - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs. - Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens. **Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden:** - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, - die Einstellung eines Arbeitsablaufs. Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden: - einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, - allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen, - neue Kundenaquisierung, - Lokalisierung, - regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie - der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. 1. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Mindest-Ausgaben BiG-Digital 2024. --- 1 von 5 Image Analysis: ### 1. Localization and Attribution - **Image 1:** The entire page consists of a text-based document with logos and a header. ### 2. Object Detection and Classification - **Image 1 Objects:** - **Logos:** Recognizable symbols located at the top left. - **Text Blocks:** Various sections of textual information occupying the central and lower part of the image. ### 4. Text Analysis - **Image 1 Text:** - **Header:** "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL" indicates this is a notice about expenditures related to the BIG-Digital project. - **Context:** The document details guidelines from the Ministry of Economic Affairs for the Brandenburg region, focusing on innovation vouchers supporting digitalization projects. - **Sections:** - **"Allgemein":** Describes eligibility for funding for projects with a minimum expenditure volume of 5,000 EUR. - **"Organisationsinnovation" vs. "Prozessinnovation":** Differentiates between innovation involving organizational methods and process innovation through advanced production methods. - **Footnote:** References a legal regulation, specifically the EU's general block exemption regulation, indicating compliance with official guidelines. ### 10. Contextual Significance - **Image 1:** The document serves as an official guideline from the European Union and regional authorities aimed at supporting small and medium-sized enterprises (SMEs) in Brandenburg through digital innovation projects. This highlights a commitment to economic development and technological advancement in the region. ### 12. Ablaufprozesse (Process Flows) - **Image 1:** - **Process Flow Description:** Outlines what is considered a valid organizational or process innovation—with specifics on changes and improvements within the companies that qualify for funding. ### 14. Prozessbeschreibungen (Process Descriptions) - **Image 1:** - Describes how organizations may qualify for funding based on organizational or process innovations, detailing what is included and excluded from these categories to ensure clarity. This document is central to guiding companies in obtaining support for digital transformation efforts under the specified program criteria. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2015747&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2023 * [Beiblätter Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlag%5Fbeiblaetter-ausgaben-big-digital%5Fw2404160845%5F3.0.xlsx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027776&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2024 * [Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/ilb%5Fanlage%5Fberechnungsbogen%5Fa%5Fund%5Fb%5Ffuer%5Fpartnerunternehmen%5Fdes%5Fantragstellenden%5Funternehmens%5Fst2211240921.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992964&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2022 #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt KMU-Definition der EU ## Allgemeine Erklärungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. der EU I 124/36 vom 20.05.2003). ### 1. Definition der KMU **Kleinstunternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 10 Mitarbeiterde - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. **Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 50 Mitarbeiterde und - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. **Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 250 Mitarbeiterde und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen richtet einen Antrag auf KMU-Status dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unterbewertet. Bei einem neuen gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Trug und Glaubensgerechtigkeit. Bericht über Unter-Überschreitung der Schwellenwerte: doch auf eine Änderung der gesellschaftlichen Eigenverantwortlichkeit von der Verkauf oder Erwerb von Kapitalanteilen an antragstellenden Unternehmen bzw. im Unternehmenseigentum (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), so tritt der Erwerb bzw. Verlust des KMU-Status unmittelbar ein. In diesen Fällen sind die aktuell bestehenden hieran befindlichen heranziehen. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitsplätze (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitmitarbeitenden. Teilzeitbeschäftigte und saisonale Beschäftigte werden nur anteilig in diese Zahl ein und, die Mehrheit der Mitarbeitenden (gleich, auch die Miteigentümeranliegen): ein Lohn- und Gehaltsempfänger, die das Unternehmen tätig Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen und nach Namen Recht Arbeitsmittel gleichgestellt sind sowie im Mittelpunkt der Regelmäßige Tätigkeiten in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. ### 2. Definition der Unternehmenstypen **Verbundenen Unternehmen** sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. - Ein Unternehmen hat die Möglichkeit der Mehrheit der Gesellschafter/innen eines anderen Unternehmens: - ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Stimmen des Verwaltungs-, Lenkungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu besitzen oder abzuleiten. Ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag aufgrund einer Klausel in dessen Satzung begründet, einen beschränkten Einfluss auf dieses Unternehmen. Ein Unternehmen, das Aktionär/Aktionärin oder Teilgesellschafter/Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, gehört dann mit anderen Aktionären/Aktionärinnen oder Gesellschaftern/Gesellschafterinnen diesem anderen Unternehmen gegenüber Verbindende die alleine Kontrolle über diese hat mit der Stimme dieser Aktionäre/Aktionärinnen oder der Gesellschafter/Gesellschafterinnen. Die genannten Voraussetzungen gelten für den Status der Unternehmen, indem den genannten Beziehungen zwischen betrachtet und unterschiedliche ebenfalls erfüllt. Unternehmen, die einen weiteren oder mehrere andere Unternehmen unterhalten in der einen oder in der Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Image Analysis: The image contains a text-heavy document page in German, titled "Merkblatt KMU-Definition der EU." Here is a detailed analysis based on the provided aspects: 1. **Localization and Attribution:** - The image consists of one main page. - Image 1 is the entire document page. 2. **Object Detection and Classification:** - The primary object in the image is a text document. - Key features include structured text with headings, paragraphs, and logos. 4. **Text Analysis:** - The text is in German and pertains to the EU's definition of micro, small, and medium-sized enterprises (KMU). - Key sections include "Definition der KMU" and "Definition der Unternehmensverbund." - It outlines criteria based on employee numbers and financial thresholds to classify businesses. 10. **Contextual Significance:** - The document appears to be an informative guideline from an institution called "Investitionsbank des Landes Brandenburg." - The image contributes to understanding regulatory criteria within the EU for business classifications. 11. **Metadata Analysis:** - Metadata is not directly visible; however, the document seems to be a formal publication dated to comply with regulations as of May 6, 2003. These elements suggest that the image serves as an official informative handout, detailing the classifications and criteria of businesses within the EU framework. The structured format and language reinforce the formal purpose of the document. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **"Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027"** Ziel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen. ## 1 Inhalt der Grundrechtecharta In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta ist in sieben Kapitel untergliedert: 1. Würde des Menschen, 2. Freiheiten, 3. Gleichheit, 4. Solidarität, 5. Bürgerrechte, 6. Justizielle Rechte, 7. Allgemeine Bestimmungen. ### Kapitel I ("Würde des Menschen") enthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". ### Kapitel II ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. ### Kapitel III ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten. ### Kapitel IV ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Recht der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** The image is a single-page document with a header, body text, and footer. 2. **Text Analysis:** - The document is titled "MERKBLATT" and discusses the "Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027." - It emphasizes the importance of understanding and implementing the European Social Fund Plus (ESF+) and related funds. - The text details the contents of the Charter of Fundamental Rights, listing categories like "Würde des Menschen" (Human Dignity) and "Freiheiten" (Freedoms). - It outlines sections devoted to specific rights, such as personal freedom, equality, and solidarity. 10. **Contextual Significance:** - The document serves as an informational guideline on the fundamental rights within the EU context. It appears to address organizations and individuals involved in EU fund utilization, highlighting legal obligations and ethical standards. Analysis shows the document's focus on social, political, and economic rights, aligning with EU directives for 2021-2027, affecting policy implementation and compliance. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 3 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) – Digital #### Abschluss des Vorhabens Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. #### Zweckbindung Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Ausschüttung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. #### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitern der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragsstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. #### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft. #### Wer erteilt Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur unter 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitern der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragsstellung. Terminanfra gen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. Image Analysis: # Image Analysis ## 1. Localization and Attribution - **Image 1** ## 4. Text Analysis - The document is titled "Kurzinformation Wirtschaft" and concerns the "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital." - **Abschluss des Vorhabens**: Discusses the process of financial disbursement post submission and evaluation of proof of use. - **Zweckbindung**: Indicates that funded economic goods must remain in Brandenburg for at least three years post-disbursement, with exceptions for equivalent replacements. - **Antragsverfahren**: Describes how funding applications can be submitted online via the ILB customer portal. An initial consultation with WFBB GmbH staff is required. - **Geltungsdauer**: The funding regulations take effect from February 15, 2024, until June 30, 2027. - **Wer erteilt Auskünfte?**: Provides contact information for consultation related to the ILB and WFBB GmbH. ## 10. Contextual Significance - The document appears to be informational, detailing procedures and conditions for obtaining a digital innovation grant in Brandenburg. - The presence of organizational logos and structured information suggests an official document aimed at businesses in the region. The overall layout, clear headings, and structured format enhance understanding and allow easy navigation of essential information regarding funding processes and conditions. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 7 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital - Name des Begünstigten; bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des oder der Auftragnehmenden - Bezeichnung des Vorhabens - Zweck und erwartete oder tatsächliche Erziehungsleistungen des Vorhabens - Datum des Beginns des Vorhabens - Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens) - zuwendungsfähige Gesamtkosten des Vorhabens - betroffener Fonds - betroffenes spezifisches Ziel - Kofinanzierungsanteil der Union im Vorhaben - Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vorhaben und das betroffene Land - bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten der Standort der oder des Begünstigten, wenn die oder der Begünstigte eine juristische Person ist Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/1060. Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverarbeiten der Daten unter anderem für die Projektbanken kohesio.eu durch organische Organe der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausführliche Informationen über jede Einzelbehilfe, die mehr als 100.000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de). ## 6.6 Datenerfassung Zur Antragsbearbeitung, zur totalen Beurteilung der Entwicklung der Förderung, zur begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/ Prüfung der Förderungen gemäß bestehenden und vorab noch zu erlassenden EU-Bestimmungen für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 erfasst und speichert die ILB statistische Daten, einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmenden, in elektronischer Form. Das betrifft insbesondere Informationen zu den Antragsstellenden und Zuwendungsempfängern, den Antragnehmenden und Unterauftragnehmenden, den beantragten und geförderten Projekten sowie den geförderten Begünstigten. Mit den Antragsstellenden sind die Antragseldenden damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektevaluation der Evaluierung, Projektfinanzverwaltung und Überprüfung oder Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten und Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche Fördervoraussetzung und notwendig für den Abruf von Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die betreffenden Empfängenden. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** The only image on the page, occupying the full space. **Text Analysis:** - **Text Detection and Extraction:** - The text is written in German. - Key sections include: - Title: "Richtlinie Wirtschaft" - Subheader: "BIG-Digital" - Main content lists project-related criteria such as the name of the beneficiary, project title and purpose, project dates, eligible costs, and related funds. - Notes on data recording and the significance of data processing according to EU regulations. - Footer indicates document title "BIG-Digital Richtlinie" and version date "Stand 03.2024". - **Significance:** - The document appears to outline funding guidelines for a project titled “BIG-Digital” under the economic sector. - It provides specifics on project criteria, data handling, and compliance with EU regulations, indicating its importance for transparency and governance. **Color Analysis:** - The color scheme uses a professional palette suitable for formal documentation. - Dominant colors: White background with black text, accented by occasionally red text and logos. This combination emphasizes important sections, creating a clear hierarchy. **Perspective and Composition:** - The document is composed in a standard vertical orientation, typical for official documents. - Text is structured into bullet points and sections, providing clarity and ease of reading. **Contextual Significance:** - This page is likely part of a larger guideline or series of regulations provided by the “Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),” focusing on economic and digital projects. - The clear demarcation of sections and emphasis on data handling aligns with compliance and transparency goals within European funding programs. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 3 Context: 2. Ableitung von Zielen - Können im Hinblick auf möglicherweise festgestellte Probleme konkrete Gleichstellungsziele (qualitativ/quantitativ) formuliert werden? - Welche Wirkungen, Ergebnisse oder Teilziele sollen dabei erreicht werden? - Wie bzw. woran kann die Erreichung der Ziele gemessen werden? 3. Umsetzung geschlechtsgerechter Projektgestaltung - Wie kann durch das Projekt vermieden werden, dass möglicherweise vorhandene ungleiche Geschlechterstrukturen verstärkt werden? Beispiele: - Ermöglichen von Teilzeilt-/Gleitzeitmodellen, Homeoffice-Lösungen, Hilfen beim Wiedereinstieg nach Elternzeit/häuslicher Pflege, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen oder Männer, geschlechtssensible Kommunikation - Können geschlechterrelevante Aspekte bei investiven Projekten berücksichtigt werden, etwa bei Produktdesign, Sicherheitsbedürfnissen, Zugänglichkeit? 4. Bewertung der Erreichung der Ziele Falls konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung festgelegt worden sind, sollte zum Abschluss des Projektes durch die Projektverantwortlichen beurteilt werden, inwiefern die Gleichstellungsziele erreicht worden sind. Die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse könnten dann z. B. zum Verwendungsnachweis der Bewilligungstelle vollständig mitgeteilt werden. 5. Grundsatz der Förderung der NichTdiskriminierung Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Ganz konkret werden damit u. a. im ERFE/JTF insbesondere folgende Personengruppen adressiert: - Menschen mit Behinderung - Menschen mit Migrationshintergrund - ältere Menschen - Angehörige von Minderheiten wie z. B. den Sorben, Sinti und Roma etc. - Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik (AGG) können Betroffene gegen Benachteiligungen mit rechtlichen Mitteln vorgehen, diskriminierte Menschen können eine Gleichbehandlung auf dem Rechtsweg durchsetzen. In der für den ERFE/JTF in der Förderperiode 2021-2027 geltenden Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission die erforderlichen Vorhaben gegen jede Form der Diskriminierung treffen und insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigen. #################### File: st2209201417.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN ## Einführung Die Förderung von Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit der antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation verknüpft sind, unterliegt besonderen Regelungen. Je nach Förderprogramm wird daher ihre Zuwendungsfähigkeit unter konkreten Vorgaben zugelassen oder auch ausgeschlossen. ## Verflechtungen Die Verflechtung einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation mit einem Dritten lässt sich anhand folgender Konstellationen grundsätlich untergliedern. ### Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation und einem Dritten liegen typischerweise bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen vor. Ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt, bestimmt sich in entsprechender Anwendung von Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 6. Mai 2003 (Abl. Nr. L124 vom 20. Mai 2003, Seite 36 ff.). Die Definition der Unternehmensarten kann dem Merkblatt der ILB zur KMU-Definition der EU entnommen werden. ### Organisatorische oder personelle Verflechtungen Verflechtungen können organisatorisch oder personell mit Dritten in der Gestalt einer natürlichen Person bzw. juristischen Person sowie Personengesellschaften vorliegen. Hierbei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Art und Weise zusammenwirken können, die eine Wettbewerbsverfälschung und damit ein Handeln zu Lasten des Landeshaushaltes befürchten lassen könnten. Dies soll in folgenden Beispielen veranschaulicht werden: - **Personelle Verflechtung von Angehörigen (§ 15 AOG):** - Beispiel 1: Mutter als natürliche Person beauftragt Tochter als natürliche Person. - Beispiel 2: Bürgermeister der Stadt A beauftragt Firma B, bei der seine Frau die Geschäftsführerin ist. - **Organisatorische Verflechtung:** Eine Verflechtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die gesellschaftsrechtlich besteht, aufgrund von einem Rechtsverhältnis, dass das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat. - Beispiel: Angestellte des Auftraggebers gründet ein Unternehmen, welches den Auftrag erhält. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: The document is positioned centrally on the page. 2. **Text Analysis:** - The title of the document is "MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN" which translates to "Instructions for Deliveries and Services in Interdependencies." - Sections include "Einführung" (Introduction), "Verflechtungen" (Interdependencies), "Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen" (Legal and Economic Interdependencies), and "Organisatorische oder personelle Verflechtungen" (Organizational or Personal Interdependencies). - It describes the regulations and definitions regarding obligations between applying entities and third parties, explaining different types of relations and providing examples. 4. **Contextual Significance:** - This document is likely issued by a financial or governmental institution, given the logo (Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB) and formal language. - It serves to clarify rules and definitions regarding financial or service-related responsibilities and dependencies. 6. **Metadata Analysis:** - The bottom of the page includes metadata: "st202110417 – 16.11.2022", indicating a reference code and the date of the document (November 16, 2022), suggesting when the document was last updated or published. 8. **Color Analysis:** - The document uses a simple color scheme mostly black text on a white background with the ILB logo in red and gray. This color choice highlights the formal and institutional nature of the document. This analysis covers the major elements of the document as per the specified aspects. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Das im EU-Beihilferecht grundsätzlich geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsrichtlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift. Ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenkapital des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschaften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Gesellschaft ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im insolvenzrechtlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingung bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Das Unternehmen hat eine Unterstützungshilfe erhalten oder wurde noch nicht zu-rückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe beantragt oder unterliegt einer Umstrukturierungspläne. e) bei einem Unternehmen, das kein KMU ist, lag in den vergangenen beiden Jahren: - Der buchwertsbarschter Verschuldungsgrad über 7,5. - Das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die vorgenannte Bedingung unter Buchstabe c) erfüllt ist. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** Single-page document, entirely textual. 2. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** The primary object is text, formatted as a formal notice or informational document. No other objects are present. 4. **Text Analysis:** - **Image 1:** - The text is a document titled "MERKBLATT", about the definition of "Unternehmen in Schwierigkeiten" (enterprises in difficulty) according to EU regulations, specifically in the context of ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) practices. - It outlines conditions under which a company is considered to be in difficulty, such as financial losses and inability to cover debts. Various criteria are listed, labeled a-e. - There are footnotes providing legal references and disclaimers related to EU regulations. 9. **Perspective and Composition:** - **Image 1:** Standard document layout with text structured in blocks, using headings and bullet points for organization. 10. **Contextual Significance:** - **Image 1:** This document is likely part of a regulatory or informational packet aimed at businesses seeking financial assistance or guidance. Understanding these criteria is crucial for businesses to determine eligibility for aid or restructuring under EU guidelines. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 4 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 z § 44 LHO ### 1. Zuwendungen 1.1 Die Zuwendung darf bei Anteil- oder Festbeteiligungsfinanzierung jeweils anteilig mit eigenen Zuwendungen anderer Zuwendungsempfänger und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der oder des Zuwendungsempfängenden verwendet werden. 1.2 Die Zuwendung darf bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfangenden verbraucht sind, verwendet werden. Falls der Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungssgebende finanziert wird, darf die Zuwendung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungssgebenden angefordert werden. ### 1.5 Zahlungen Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur verweigert oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. ### 1.6 Zuwendungsbescheid Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist. ### 1.7 Ansprüche Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. ### 1.8 Preisnachlässe Preisnachlässe (zum Beispiel Skonti, Rabatte, Gutschriften) sind von den eingereichten Rechnungsbeträgen/zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen, unabhängig davon, ob sie den Zuwendungsempfangenden tatsächlich in Anspruch genommen hat. Bei Feststellung der Nichterfüllung haben sie die dadurch bedingten Mehrausgaben nicht zuwendungsfähig. ### 1.9 Sollzinsen Sollzinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte, Wechselgebühren und Diversionsverluste, sonstige reine Finanzierungs-kosten, Bank- und Kontoführungsgebühren (außer im Rahmen ESF-geförderter Vorhaben), Bußgelder, Geldstrafen, Mahngebühren und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig. Kosten der von einer Bank oder einem sonstigen Finanzinstitut gestellten Sicherheiten sind nicht zuwendungsfähig. ### 1.10 Zuwendungsempfänger Sollten durch die Zuwendungsempfangenden bei der Bezahlung von Rechnungen auf antragsgemäße Sicherheitsleistungen vereinbart worden sein, so können für diese (Teil-)Beträge nur Mittel erstattet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungs erfüllt ist: - Hinterlegung: Die Auftragnehmenden hinterlegen einen entsprechenden Teil des Zuwendungsbetrages auf einem verzinsten Bankkonto, über dessen Gelder nur die Zuwendungsempfangenden und die Auftragnehmenden gemeinsam verfügen können. - Einhalt: Die Zuwendungsempfangenden begleichen einen reduzierten Rechnungsbeitrag und zahlen den Restbetrag auf ein Sperrkonto mit den Bedingungen unter dem ersten Spiegelschnitt beschrieben. Die Einhaltung beziehungsweise hinterlegten Beträge sind - entsprechend den benannten Voraussetzungen - bis zum 31. Dezember 2029 an die Auftragnehmenden auszuzahlen. ### 2. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung 2.1 Ermäßigen sich nach der Bewilligung die nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen Ausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder die neue Deckungsmittel hinaus, so erhöht sich die Zuwendung. 2.2 Bei Anteilfinanzierungen anteilig mit weiteren Zuwendungen anderer Zuwendunggebender und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfangenden, 2.3 bei Fehlbedarfs- und Vollfinanzierungen um den von Land Brandenburg als auch von der Bund und/oder einem anderen Land gefördert ist, Nummer 2.1 sinngemäß anzuwenden. #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Behindertengerechte Anpassung](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/) [Alle Förderprogramme](/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/) * [Arbeit](#) * Top-Förderprogramme * [Brandenburger Innovationsfachkräfte](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2022/) * [Weiterbildungsrichtlinie 2022](/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/) [Alle Förderprogramme](/de/arbeit/) * [Karriere](#) * Alles zur Karriere bei der ILB * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeberin](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere bei der ILB](/de/ueber-die-ilb/karriere/) * [Über die ILB](#) * Profil * [ILB-Mission](/de/ueber-die-ilb/ilb-mission/) * [Organisationsstruktur](/de/ueber-die-ilb/organisationsstruktur/) * [Geschäftsberichte](http://www.ilb-geschaeftsbericht.de) * [Kapitalmarkt-Informationen](/de/ueber-die-ilb/kapitalmarkt-info/) * [ILB-Neubau HAVEL QUARTIER Potsdam](/de/ueber-die-ilb/neubau-havel-quartier-potsdam/) * Verantwortung #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" ## 1. EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: Kofinanziert von der Europäischen Union Die Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt-und-informationen/logos/](https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt-und-informationen/logos/) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe für Veröffentlichungen und Produktionen eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logokombinationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Maßstab, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten zuzuführen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). Image Analysis: ### Localization and Attribution - **Image 1:** - Located at the top left of the page, showing the logo with text "Kofinanziert von der Europäischen Union." - **Image 2:** - Located at the top right of the page, displaying the "Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB" logo. ### Object Detection and Classification - **Image 1:** - Objects: Logo of the European Union, including the EU flag and text. - Key Features: Blue background, gold stars forming a circle, accompanied by text. - **Image 2:** - Objects: Logo of the ILB. - Key Features: Branding colors and text unique to the institution. ### Text Analysis - **Extracted Text:** - The document title is "MERKBLATT 'TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027'." - Main body text provides guidelines for EU funding recipients to inform the public and conduct communication measures. - **Significance:** - Emphasizes the necessary transparency and communication obligations for projects funded by the European Union and the optional use of the Landes Brandenburg logo. ### Color Analysis - **Image 1:** - Dominant Colors: Blue and gold. - Impact: The blue and gold evoke the official EU branding, emphasizing authority and trust. - **Image 2:** - Dominant Colors: Features specific to the ILB brand, likely incorporating regional governmental colors and professional branding. ### Contextual Significance - The image contributes to the document's overall theme by visually reinforcing the guidelines for branding and communication with the use of official logos. It underscores the importance of compliance with EU and regional branding standards when communicating about projects funded through these bodies. ### Perspective and Composition - Both logos are depicted in a straightforward, easily recognizable manner, suitable for official documentation, conveying a sense of professionalism and authority. #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 1 Context: # ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN **Name, Firma des/die Antragstellenden** ______________________________________________________ **Antragsnummer** ______________________________________________________ Die ILB ist verpflichtet, Angaben zu dem/dem wirtschaftlich Berechtigten bei ihren Vertragspartern und Zuwendungsempfängern zu erheben. Sie sind rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte geben Sie uns deswegen an, wer der oder die wirtschaftlich Berechtigte(n) sind. In der Anlage zu diesem Formular finden Sie Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Rechtsgestaltungen kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen in der Anlage gegeben werden. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung oder des Zuwendungsverhältnisses Änderungen, so sind Sie verpflichtet, diese unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. ## Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Angaben - ausgenommen die Geschäftsanschrift - bitte gem. Ausweisdokument eintragen) ### 1. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname** ______________________________________________________ - **sämtliche Vornamen** ______________________________________________________ - **Geburtsdatum** ______________________________________________________ - **Geburtsort** ______________________________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ______________________________________________________ - **Steueridentifikationsnummer** ______________________________________________________ ### 2. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname** ______________________________________________________ - **sämtliche Vornamen** ______________________________________________________ - **Geburtsdatum** ______________________________________________________ - **Geburtsort** ______________________________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ______________________________________________________ - **Steueridentifikationsnummer** ______________________________________________________ ### 3. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname** ______________________________________________________ - **sämtliche Vornamen** ______________________________________________________ - **Geburtsdatum** ______________________________________________________ - **Geburtsort** ______________________________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist) ______________________________________________________ - **Steueridentifikationsnummer** ______________________________________________________ Für weitere wirtschaftlich Berechtigte bitte weitere Formulare ausfüllen und unterzeichnen. Ich versichere/wir versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. **Ort, Datum** ______________________________________________________ **Name(n) des Unterzeichner(s) in Druckbuchstaben** ______________________________________________________ **Unterschrift(en) des Antragstellenden/dies (der) Zeichnungsberechtigten** Image Analysis: Here is the analysis of the attached image: 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1:** The document is presented as a single-page form. 2. **Object Detection and Classification:** - The main object in the image is a form titled "ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN." - Other objects include text boxes, checkboxes, and labels for filling out information. 3. **Text Analysis:** - The form contains fields for completing information about economically entitled individuals. - Key text includes instructions and fields for name, birth date and place, address, and tax identification number. - The text also outlines obligations for providing complete and truthful information. 6. **Product Analysis:** - The form itself can be considered a "product" designed for collecting specific data about individuals involved in financial transactions with the ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). 8. **Color Analysis:** - The dominant colors are red and black on a white background. - The use of red header and footer bars creates a formal and structured look. 9. **Perspective and Composition:** - The image is a straightforward, flat scan of a document from a top-down perspective. - The composition is organized with clearly separated sections and labeled fields, enhancing readability and functionality. 10. **Contextual Significance:** - The document is likely used for compliance purposes within financial or legal frameworks, ensuring all economic beneficiaries are properly documented. 13. **Graph Numbers:** - There are no graphs or number data points within the image to analyze. Overall, the image depicts a structured form intended for the collection of personal and financial information for institutional purposes. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 9 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU zi einreichen. Die Einreichung erfolgt online über das Internetportal der ILB. Die ILB gibt die Unterlagen, die die Zuwendungsempfänger zur Erfolgskontrolle mit dem Verwendungsnachweis einzureichen haben, bekannt. ### 7.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU 21, soweit nicht in dieser Richtlinie beziehungsweise im Zuwendungsbescheid Abweichungen ausgeführt worden sind. Darüber die landeshaushaltsordnung hinaus gelten die Regelungen der Europäischen Union für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Verordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus ergeben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewahrungsfristen und der Prüfrechte, die im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfängern in Einzelnen mitgeteilt werden. Die ILB ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsurkunden anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der oder die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, die für den EFRE in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Beschluss- und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsurkunden und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. ### 7.6 Subventionsrelevante Tatsachen Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBl. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (GVBl. I S. 2034, 2037). Die ILB hat gegenüber den Antragstellenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionsrelevanten Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden den Zuwendungsempfängern im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionsrelevante Tatsachen bezeichnet. ### 8 Geltungsdauer und Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: Single page document. 2. **Text Analysis:** - The document contains text in German related to funding guidelines and regulations by "ILB" and "BIG-Digital". - Key sections include "Richtlinie Wirtschaft," detailing guidelines under section "7.5 Zu beachtende Vorschriften," "7.6 Subventionserhebliche Tatsachen," and "8 Geltungsdauer und Inkrafttreten." - The text discusses conditions for granting, utilizing, and reviewing subsidies, as well as regulations surrounding documentation and financial auditing. It also references specific legislative sections, such as the Landesrechnungshof law. 10. **Contextual Significance:** - The document appears to be an official guideline or regulatory document related to economic funding by the "ILB", specifically targeting digital initiatives as indicated by "BIG-Digital." - It outlines important legal and procedural requirements for funding recipients, crucial for compliance and financial auditing processes. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 7 Context: bei an dem Vorhaben Teilnehmenden und den Vorhaben beteiligten Partnern gegebenenfallsWeiteren, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenverarbeitung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsprogramme verifiziert, mit den für das Monitoring und die Evaluierung des jeweiligen Programms beauftragten Stellen zusammen zuarbeiten. 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach dem Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an den Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und erhebliche Beeinträchtigungen dieser Ressourcen vermieden werden. 5.3.5 eine vollständige Vorhabensdokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabensrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen Einsatz der zugesagten Mittel sowie die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Berichte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen. 5.3.6 durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungsregister) oder geeignete Buchungsgrundsätze (zum Beispiel Kostenstellen) bei entsprechenden Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind die Förderungen, die ausschließlich über vereinnahmte Kosten erfolgen, in Form von nicht direkt vom jeweiligen Finanzierungsgeber festgelegten Erstattungen, bei denen die Zuwendungen laut des Vielfaches eines für eine bestimmte Einheit vorhergehenden Betrages festgelegt werden. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. 6. Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programmspezifische Regelungen. 6.1 a) Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des sechsten auf den Durchführungszeitraum following Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). b) Bei aus ESF+-geförderten Vorhaben hat der Nachweis innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des dritten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen. 6.2 a) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem tabellarischen Nachweis einschließlich der Belegliste. b) Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des tabellarischen Verwendungsnachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. c) Der tabellarische Nachweis muss alle im Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Der Nachweis ist in tabellarischer Reihenfolge gegliedert und aufzulisten (vgl. Belegliste). Aus der Belegliste werden die einzelnen Belege herausgeführt. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 2 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital - **Beratungsprojekte** - projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen - **Implementierungsprojekte** - projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zzgl. 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) - projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden - projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte - indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben - **Schulungsprojekt** - projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt ### Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50 %, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt: - **Beratung:** 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss - **Implementierung:** zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss - **Schulung:** 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss ### Was ist noch zu beachten? #### Beginn des Vorhabens Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. Image Analysis: ### Localization and Attribution - **Image 1**: This is the only image present on the page. ### Text Analysis - **Extracted Text and Analysis**: - The main title is "Kurzinformation Wirtschaft," which translates to "Brief Information Economy." - The subtitle is "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital," suggesting this document pertains to a digital innovation voucher in Brandenburg. - **Sections and Content**: - **Projektbezogene Ausgaben (Project-related Expenses)**: Describes different types of projects eligible for expenses: - **Beratungsprojekte** (Consulting Projects): Involves external consulting services for companies or research institutions. - **Implementierungsprojekte** (Implementation Projects): Covers personnel expenses, equipment, consulting support, and indirect costs. - **Schulungsprojekt** (Training Project): Expenses for training staff in relation to the implementation project. - **Wie wird gefördert? (How is it funded?)**: Explains that funding is via partial financing and details the maximum support duration and amount: - Consulting: 6 months, €50,000. - Implementation: 2 years, €250,000. - Training: 6 months to 2 years, €50,000. - **Was ist noch zu beachten? (What else should be considered?)**: Deals with the commencement of the proposal, indicating that activities can start upon receipt of a digital confirmation from ILB. ### Contextual Significance - The image appears to be part of a brochure or informational document from "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB), providing essential guidance on applying for a digital innovation voucher. The content is likely intended for businesses or research institutions seeking funding for consulting, implementation, or training projects. ### Color Analysis - The document primarily uses red and black text on a white background, which is clear and professional. Red headings highlight key sections and draw attention. ### Perspective and Composition - The document is designed in a straightforward manner, with a focus on clarity and ease of understanding. The composition is structured with headers and bullet points for quick reading and comprehension. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten"¹ Das im EU-Beihilferecht grundsätzlich geltende Verbot der Beihilfengewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsrichtlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift. Ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) benannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste vorgegebenen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschaften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Geschäftsbeteiligung ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste vorgegeben. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in den insolvenzrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingung bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Bei einem Unternehmen, das kein KMU ist, liegt ein vergangenes Ereignis vor: - Der buchwertbasierte Verschuldungsgrad beträgt 7,5. - Das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die vorstehende Bedingung unter Buchstabe c) erfüllt ist. ¹ Nach Rn. 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 249 vom 31.07.2014, S. 1) und Artikel 1 Nr. 14 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1). Weitere Artikel 1 Nr. 16 der Verordnung (EU) Nr. 720/2014 der Kommission vom 28. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen zur A mar und Förderstick und indigenen helfen bei dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. AGVO. 2 Bei Bewilligungen ab dem 01.01.2021 sind Nachverlagerungen als Freizügigkeit ausgeschlossen. Die Überprüfung am 01.01.2021 zur Grunde der bisherigen Praxis bewirken Zuwendungen werden nicht einer erneuten Prüfung im Maßstab der allgemeinen Verwaltungspraktiken unterliegen. Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - There is one image on the page. - Image 1. 2. **Text Analysis:** - The text is a document titled "MERKBLATT" from the "Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)". - It discusses the definition of a company in difficulties, outlining criteria and conditions under EU regulations regarding state aid. - The document lists specific points (a-e) about financial conditions that classify a company as being in difficulty. It mentions legal references and footnotes providing additional explanations. 3. **Contextual Significance:** - The image is likely from a legal or financial context, intended for businesses seeking clarity on regulations and definitions about financial distress. - It serves as an informative guide, contributing to the transparency of regulatory practices and aiding businesses in compliance with state aid rules. 4. **Perspective and Composition:** - The document is presented in a straightforward format, typical of official guideline sheets, with structured paragraphs, bullet points, and footnotes for clarity. These aspects highlight the document's role as a regulatory information sheet, providing important legal definitions and criteria for business operations within the outlined jurisdiction. #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt KMU-Definition der EU ## Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003). ## 1. Definition der KMU **Kleinstunternehmen** sind Unternehmen, die – weniger als 10 Mitarbeitende und – einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. **Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die – weniger als 50 Mitarbeitende und – einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. **Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die – weniger als 250 Mitarbeitende und – einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte über- oder unterschreitet. Bei einem neuen gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt. **Bericht über die Unter-Überdeckung der Schwellenwerte:** Durch die andere Änderung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse durch Verkauf oder Erhöhung kapitalsbeschränkten antragstellenden Unternehmen bzw. im Unternehmensverbund (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), so tritt der Erwerb bzw. Verlust des KMU-Status unverzüglich ein. In diesen Fällen sind die aktuell betroffenen Beteiligungsverhältnisse heranzuziehen. Die Mitarbeiteranzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitskräfte (JAK), d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitäquivalente. Teilzeitbeschäftigte und Saisonbeschäftigte werden nur entsprechend ihrer Arbeitszeit an JAK berücksichtigt. Zusatzkräfte mit der Einstellung von 1/2 Mitarbeitenden zählen genauso wie: - Lohn- und Gehaltsempfänger, - die als Unternehmen tätig sind und in einem Unternehmen Arbeitnehmern gegenüber im gleichen Verhältnis stehen, genauso wie: - Leiharbeitsnehmer und solche beim Leiharbeitsunternehmen als Mitarbeitende zu berücksichtigen, das auch bei anderen Lohn- und Gehaltsempfangenden sind, als auch bei. ## 2. Definition der Unternehmenstypen **Verbundenen Unternehmen** sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. 2. Ein Unternehmen hat die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile an einem anderen Unternehmen; 3. Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen. *Ein Unternehmen ist somit einem mit einem antragsstellenden Unternehmen gleichzustellen, wenn aufgrund einer Klausel in dessen Satzung bezüglich einer bestimmten Beschränkung hinsichtlich des Einflusses untersagt ist,.* Ein Unternehmen, das Einkommen/Anteile/Anskernernen dieser Unternehmen vorsieht, erfordert Verbindungen die alleine Kontrolle über diese Anteile und soll die Stimmdelikate des Abgeordneten/Aktionärs als damit verbundene Gesellschaft/Gesellschaften anrufen. Die genannten Voraussetzungen gelten für den Status der verbundenen Unternehmen gelten in gleicher Weise bei der Unterzeichnung der genannten Beziehungen zwischen den betroffenen Unternehmen zu erfüllen. **Unternehmen**, die in der Natur der persönlichen Beziehungen untereinander in der o. g. Beziehung stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** This is the only image on the page. **Text Analysis:** - The document is in German and appears to be an informational sheet from the "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). - The title reads: "Merkblatt KMU-Definition der EU," which translates to "Information Sheet EU SME Definition." - The text discusses definitions for small and medium-sized enterprises (Klein- und Mittelunternehmen – KMU) according to EU standards. - Key points include the criteria for categorizing enterprises based on the number of employees and financial metrics, such as annual turnover and balance sheet totals. **Contextual Significance:** - The document aims to clarify the EU criteria for classifying small and medium enterprises. It's likely intended for business owners or managers to understand their company's classification status according to EU norms. **Additional Aspects:** - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - The document outlines the process of determining whether an enterprise qualifies as a SME based on specific conditions. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - It provides definitions for different sizes of businesses: micro, small, and medium. These points collectively provide guidance for companies to classify themselves according to EU standards, which can influence eligibility for financial assistance and regulatory requirements. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" ## 1. EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: ![Kofinanziert von der Europäischen Union](https://example.com/eu_logo.png) Die Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt-informtionen/logos/](https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt-informtionen/logos/) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe für Veröffentlichungen und Produktionen eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logoimplementationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Richtmaß, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten aufzuführen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). Image Analysis: **Localization and Attribution:** - Image 1: The entire page contains one main image. **Object Detection and Classification:** - The image contains logos for the European Union, Land Brandenburg, and ILB. - Key features include the EU flag, recognizable text, and typography associated with official documents. **Text Analysis:** - The text discusses transparency and communication guidelines for the funding period 2021-2027. - It includes instructions on using logos and emphasizes the importance of communicating about EU-funded projects. **Diagram and Chart Analysis:** - No diagrams or charts are present. **Color Analysis:** - Dominant colors include blue (EU flag), red (ILB logo), and black text, contributing to an official and professional look. **Perspective and Composition:** - The image is presented in a standard document layout. **Contextual Significance:** - This page serves as a guideline document, important for recipients of EU funding to understand transparency and communication obligations. **Tables:** - No tables are included in the image. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN für die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027. Bei den Förderungen nach der BIG-Digital-Richtlinie kommen eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) und eine Pauschale für indirekte Kosten (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) zur Anwendung. Die Pauschalen beruhen jeweils auf Unionsrecht und dienen der Verfahrensvereinfachung sowie der verwaltungs technischen Entlastung. Dieses Merkblatt erläutert die Pauschalen sowie die dazugehörigen Verfahren bei Antragsstellung, Bewilligung und Mittelanforderung. Maßgeblich sind die Festlegungen im Zuwendungsbescheid. ## 1 Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben ### 1.1 Anwendungsbereich Nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie ist für Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie hinsichtlich der projektbezogenen direkten Personalausgaben zusätzlich eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung förderfähig. ### 1.2 Antragsstellung Es können im Antragsverfahren Pauschalen für AG-Anteile zur Sozialversicherung für die gegen Entgelt tätigen Personen oder für NN-Stellen, deren Personalausgaben jeweils gefördert werden sollen, mittels der beiläufigen "Ausgaben" beantragt werden. Hierfür sind die tatsächlichen bzw. die für NN-Stellen geplanten AN-Bruttogehälter-löhne anzugeben. ### 1.3 Bewilligung Die ILB stellt das betreffende AN-Brutto für die gegen Entgelt tätigen Personen oder NN-Stellen fest. Vom AN-Brutto als Bemessungsgrundlage ausgehend bewilligt die ILB 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für AG-Anteile zur SV. ### 1.4 Mittelanforderung Spätestens mit der Mittelanforderung, mit welcher erstmals Personalausgaben für eine geeinte Tätigkeit Person abgerechnet werden, überprüft die ILB die AN-Bruttogehälter-löhne für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig wird. Ein Nachweis über die tatsächlichen Zahlungen der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. ## 2 Pauschale für indirekte Kosten ### 2.1 Anwendungsbereich Bei Anwendung der Pauschale sind nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben (Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie) förderfähig. Die Pauschale umfasst die folgenden indirekten Personalausgaben: - Bankgebühren - Bürokredite - Gas, Strom, Wasser Image Analysis: **Image 1 Analysis** 1. **Localization and Attribution:** - This is the only image present, so it will be referred to as Image 1. 2. **Text Analysis:** - The text is a guideline document related to the EU funding for the "Brandenburgischer Innovationsgutschein" program. - Key areas addressed include directives on allowances for direct personnel expenses and indirect costs related to digitalization projects for small and medium enterprises. - The document is structured with sections and subsections explaining eligibility and application processes for funding. - Keywords include "Merkblatt," "Pauschalen," "Sozialversicherung," and "indirekte Kosten." 3. **Contextual Significance:** - This document likely serves as an important guideline for organizations seeking funding, providing clarity on financial allowances and administrative procedures. - It is aimed at entities involved in digital projects, emphasizing regulatory compliance and cost management. 4. **Layout and Design:** - The document includes logos that represent the European Union and the state of Brandenburg, indicating official endorsement. - The structure is formal, using headings and numbered lists to enhance readability and organization. 5. **Color Analysis:** - The color scheme includes blue and red, typically representing the EU and government organizations, conveying professionalism and authority. 6. **Perspective and Composition:** - The document is captured from a straight-on perspective as it would appear on paper or a screen, allowing for easy reading. 7. **Textual Structure:** - The text is divided into sections with headings like "Anwendungsbereich" and "Antragstellung," providing a clear flow of information, which aids in understanding the requirements and procedures for obtaining funding. This image serves as an informative resource for stakeholders involved in EU-backed digitalization efforts, detailing financial guidelines and procedural norms. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024 ## 1 Allgemein Es werden Projekte mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert. Das Digitalisierungsprojekt muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen. Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovation oder Prozessinnovation gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO): - Die **Organisationsinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden: - Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beziehen, - Änderungen in der Managementstrategie, - Fusionen und Übernahmen, - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs. - Die **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens. Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden: - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, - die Einstellung eines Arbeitsablaufs. Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden: - einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, - allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen, - neue Kundenansprüche, - Lokalisierung, - regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie - der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. Image Analysis: Here's a detailed analysis of the provided visual content: ### 1. Localization and Attribution - **Image 1**: The page contains a single image. ### 2. Object Detection and Classification - **Image 1**: The image contains logos at the top, text blocks, and footnote information. ### 4. Text Analysis - **Image 1**: The text is in German and appears to be an informational leaflet titled "MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL" related to guidelines and funding for digitalization projects in Brandenburg, Germany. It details the eligibility criteria and conditions for funding, focusing on organizational and process innovations. ### 5. Diagram and Chart Analysis - No diagrams or charts are present in this image. ### 8. Color Analysis - **Image 1**: The image predominantly uses a white background with blue and red logos. Text is mostly black, providing high contrast for readability. ### 9. Perspective and Composition - **Image 1**: The image adopts a straightforward layout typical for a document, with headers, subheaders, and structured paragraphs. ### 10. Contextual Significance - **Image 1**: The document is likely part of an official communication from the European Union and Brandenburg's investment bank. It serves as a guideline for businesses seeking funding for digital innovation initiatives. ### 12. Graph and Trend Analysis - No graphs are included in this image. ### Additional Aspects - **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - The text describes process innovations as the application of new or significantly improved methods for production or service delivery, with emphasis on technical, equipment, or software advancements at the company level. - **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - Distinctions are made between organizational innovations and process innovations, elaborating on what qualifies and disqualifies each type from funding. - **Trend and Interpretation:** - There is a focus on encouraging substantial improvements in business operations through innovation. The guidelines outline what constitutes meaningful change to qualify for digitalization support, reflecting a push towards modernization and competitiveness. This analysis is based purely on the visual and textual elements present in the image. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **„BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“** Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen..........................................................................................2 2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung..............................................2 3. Anforderungen an die Antragsstellung ..................................................................3 4. Nützliche Links......................................................................................................4 Image Analysis: **Image Analysis** 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: Single-page document with logos, title, and a table of contents. 2. **Text Analysis:** - The document is a guideline or information sheet concerning the principle of sustainable development in the context of EFRE/JTF programs for the state of Brandenburg in the 2021-2027 funding period. - Content includes: - Title mentioning EU co-funding and the regional development fund. - Table of contents listing sections such as Legal Foundations, Principles of Promoting Sustainable Development, Requirements for Application, and Useful Links. - Text at the bottom specifies a document identifier and contains phrases for referencing and dating. 3. **Contextual Significance:** - The document appears to provide structured guidance or information relevant to sustainable development funding programs, likely for stakeholders or applicants in Brandenburg. - It contributes to an organized dissemination of information about legal, procedural, and supportive aspects of the funding period from 2021 to 2027. 4. **Perspective and Composition:** - The image is a straightforward document scan or digital presentation, with top-down text layout and structured sections. 5. **Additional Aspects - Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - Although not explicitly described in the image, the table of contents suggests that the document includes descriptions related to legal frameworks and application requirements, implying structured processes for funding applications. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 2 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital - **Beratungsprojekte** - projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen - **Implementierungsprojekte** - projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) - projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden - projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte - indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben - **Schulungsprojekt** - projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt ### Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstförderansatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt: - **Beratung:** 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss - **Implementierung:** zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss - **Schulung:** 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss ### Was ist noch zu beachten? **Beginn des Vorhabens** Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Kurzinformation Stand 03.2024 Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1**: This is the only image on the page. **Text Analysis:** - **Header**: - "Kurzinformation Wirtschaft" indicates that this is a brief information document related to the economy. - "Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) – Digital" refers to the Brandenburg Innovation Voucher for Digital projects. - **Main Points**: - **Consulting Projects**: Describes project-related expenditures for external consulting services. - **Implementation Projects**: Includes personnel expenses, expenses for instruments, consultancy services, and indirect costs. - **Training Projects**: Specifies project-related expenses for external services for staff training. - **Funding Section**: - Mentions how funding is provided, with details on duration and funding limits. - **Consulting**: 6-month duration with a 50,000 EUR grant. - **Implementation**: 2-year duration with a 250,000 EUR grant. - **Training**: 6-months or up to 2 years with a 50,000 EUR grant. - **Additional Notes**: - "Was ist noch zu beachten?" ("What else should be considered?") highlights the start of the project upon receipt of a digital confirmation from the ILB. **Contextual Significance:** - This document provides an overview of funding opportunities available through the Brandenburg Innovation Voucher program. It is intended for businesses or institutes seeking financial support for digital projects. **Perspective and Composition:** - The document features a straightforward, top-down layout with distinct sections, using headings and bullet points for easy reading. **Color Analysis:** - The color scheme is minimal, using red and black text on a white background. The red highlights important sections and headings, aiding in navigation. **Ablaufprozesse (Process Flows):** - The document outlines processes or steps involved in obtaining and utilizing funding, providing guidance for planning and implementation of projects. **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - It describes the types of projects eligible for funding and the related processes for applying and using the funds effectively. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 3 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital #### Abschluss des Vorhabens Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. #### Zweckbindung Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragsstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. ### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft. ### Wer erteilt Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infolefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragsstellung. Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. Image Analysis: ## Localization and Attribution - **Image 1**: There is only one image provided, so it is referred to as Image 1. ## Object Detection and Classification - **Image 1**: The image contains elements like text blocks, logo, and headings. The primary object is the textual content. ## Text Analysis - **Image 1**: The text discusses the "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital" from the Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Key sections include: - **"Abschluss des Vorhabens"**: Describes the conditions for disbursement of funds. - **"Zweckbindung"**: Explains the requirement for funded goods to remain in Brandenburg for at least three years post-project. - **"Wie ist das Antragsverfahren?"**: Outlines the application process for funding, requiring an initial consultation. - **"Geltungsdauer"**: Specifies the duration of the funding guideline from February 15, 2024, to June 30, 2027. - **"Wer erteilt Auskünfte?"**: Provides contact information for inquiries. ## Contextual Significance - **Image 1**: This document offers concise information about the Brandenburg Innovation Voucher scheme, guiding potential applicants on procedures and requirements, contributing to the administrative process of securing funding for digital innovation projects. ## Color Analysis - **Image 1**: The color scheme is predominantly white with red accents. Red is used for emphasis, particularly on headings and important information, drawing attention to significant sections. ## Perspective and Composition - **Image 1**: The image is composed in a straightforward, document-style format, with text aligned and sectioned for easy readability and navigation. The ILB logo is positioned at the top right for brand identification. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 4 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital | **Fördernehmer** | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben | |----------------------|------------------------------------------------------------------------------------------| | **Förderthemen** | Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden | | **Förderart** | Zuschuss | | **Fördergeber** | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) | | **Mittelherkunft** | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Kurzinformation Stand 03.2024 Image Analysis: **Text Analysis:** 1. **Image 1:** The image contains a structured table with headings and content. The title at the top reads "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital," which translates to "Brandenburg Innovation Voucher (BIG) – Digital." This suggests a context related to funding or support for digital innovation in the Brandenburg region. - **Fördernehmer:** Refers to the beneficiaries as small and medium-sized enterprises (SMEs) in the Brandenburg area, including craft businesses. - **Förderthemen:** Describes the focus on digitalization projects and consultations about digital potential, along with staff training. - **Förderart:** Indicates the type of funding as a "grant." - **Fördergeber and Mittelherkunft:** These sections identify the sponsors and funding sources. The Ministry of Economy, Labor, and Energy of the State of Brandenburg is named as the sponsor, and the European Regional Development Fund (ERDF) as the funding source. This document is likely informational, providing details about eligibility and the nature of support offered through the innovation voucher. **Contextual Significance:** - The image contributes to informing potential applicants about the objectives and conditions of the BIG Digital program. It lays out important details succinctly and is likely intended for businesses in the region considering digital transformation. - The use of structured text with clear headings makes the information accessible and straightforward, emphasizing transparency and clarity in the funding process. **Tables:** - The table presents key details such as the beneficiaries, themes, type, source, and provider of the grant. Each entry is aligned with its corresponding title, offering a clear breakdown of the program's components. This structure aids in comprehension and quick reference for users. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 2 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ............................ 2 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung ............................................... 3 4. Anforderungen an die Antragstellung ................................................................. 4 5. Nützliche Links ...................................................................................................... 5 # #1234561893 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ 1 von 5 Image Analysis: **Image 1 Analysis:** 1. **Localization and Attribution:** - This is the only image provided, so it is designated as Image 1. 2. **Object Detection and Classification:** - Objects detected include logos, text blocks, and a table of contents format. The logos pertain to the European Union, Land Brandenburg, and ILB. 3. **Scene and Activity Analysis:** - The scene depicts a document cover page, indicating a formal and structured format typical for informational brochures or guidelines. 4. **Text Analysis:** - The main title is: "MERKBLATT 'BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027'". This points to a guideline on equality principles and non-discrimination under a specific program in Brandenburg for the 2021-2027 funding period. - Subtext includes details on the European Regional Development Fund and Just Transition Fund in Brandenburg during this period. 5. **Diagram and Chart Analysis:** - There are no diagrams or charts in the image. 6. **Text Analysis Continued:** - The table of contents lists sections on legal foundations, principles of gender equality promotion, non-discrimination, application requirements, and useful links. 7. **Metadata Analysis:** - A footer includes a code and the date 10.11.2022, suggesting the creation or revision date of this document. 8. **Perspective and Composition:** - The composition is straightforward and document-like, with text centrally aligned and logos positioned at the top, suggesting an official and formal tone. 9. **Contextual Significance:** - This document is likely part of a series of informational or guideline papers aimed at ensuring compliance with equality and non-discrimination principles in funded programs. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## „BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen..........................................................................................................2 2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung..............................................................2 3. Anforderungen an die Antragsstellung................................................................................3 4. Nützliche Links....................................................................................................................4 *ID: 21092023 - 17.05.2023* *„Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“* *1 von 4* Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** Present on the page as a single content piece containing text and logos. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** - Objects: Logos of the European Union, the state of Brandenburg, and the ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). - Classification: Institutional logos. **Text Analysis:** - **Image 1:** - Text Detected: The document is titled "MERKBLATT" (Information Sheet) about considering sustainable development principles in Brandenburg for the funding period 2021-2027. Subheaders include information about European regional development and transition funds. - Significance: The text outlines the importance of sustainable development in regional funding and includes a table of contents referring to legal foundations, principles for promoting sustainable development, application requirements, and helpful links. **Diagram and Chart Analysis:** - No diagrams or charts present. **Ablaufprozesse (Process Flows) and Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - No process flows or detailed process descriptions present. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - No specific type designations are mentioned beyond the classification in funding programs. **Trend and Interpretation:** - The document focuses on sustainable development and its integration within funding programs, highlighting legal foundations and application requirements. **Tables:** - No tables are included in the image. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024 ## 1. Allgemein Es werden von Vorhaben mit einem zuwendungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert. Das Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen. Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO1): - Die **Organisationinnovation** führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. **Nicht als Organisaktionsinnovation angesehen werden:** - Änderungen, die bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden betreffen, - Änderungen in der Managementstrategie, - Fusionen und Übernahmen, - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs. - Die **Prozessinnovation** führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens. **Nicht als Prozessinnovationen angesehen werden:** - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten ähnlich sind, - die Einstellung eines Arbeitsablaufs. Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden: - einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, - allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen, - neue Kundenansprache, - Lokalisierung, - regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie - der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1:** There is only one image on the page. **Object Detection and Classification:** - **Image 1:** - **Objects Detected:** - Logos of the European Union, Land Brandenburg, and ILB. - Text content organized into headings and paragraphs. **Text Analysis:** - **Image 1:** - **Extracted Text:** - **Title:** Merkblatt Ausgaben BIG-Digital - **Description:** Details guidance and regulations by the Ministry for Economy, Labor, and Energy of the Brandenburg state regarding the "Brandenburg Innovation Voucher Program." - **Content Highlights:** - Information on funding for digitalization projects with a minimum volume of 5,000 EUR. - Explanation of organizational and process innovations. - Conditions that do not qualify as innovations for the program. **Color Analysis:** - **Image 1:** - **Dominant Colors:** White background with blue and red logos, black text. - **Impact on Perception:** The use of a clean, professional color scheme enhances readability and emphasizes the formal nature of the document. **Perspective and Composition:** - **Image 1:** - **Composition:** The image is composed of text and logos centered on the page, with a structured layout to enhance readability. **Contextual Significance:** - **Image 1:** - **Overall Contribution:** The document serves as an informational guide, outlining funding guidelines and innovation requirements for Brandenburg-based businesses, aligning with regional development goals. **Prozessbeschreibungen (Process Descriptions):** - **Identified Processes:** - Differentiates between acceptable and non-acceptable organizational and process innovations within the funding program context. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - **Types Identified:** - Organizational Innovation - Process Innovation **Trend and Interpretation:** - **Identified Trends:** - Emphasis on supporting substantial changes within organizations rather than minor adjustments, reflecting a trend towards impactful innovation in the business sector. This analysis provides a comprehensive overview of the visual and textual content in the image. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 1 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben. ### Ziel des Programs Ziel der Förderung ist, KMU einschließlich Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. ### Zielgruppe Wer wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören: - KMU der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. ### Förderung Was wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: - Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens. - Digitalisierungsprojekte: - zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und - zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation). - Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. ### Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig: - (Hier könnten spezifische Ausgaben aufgelistet werden, falls das im Bild zu sehen ist.) Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The page appears to be a document, with text and headings throughout. **Text Analysis:** - **Title and Subheading**: "Kurzinformation Wirtschaft" and "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital". This indicates the document is a brief informational guide related to economic initiatives in Brandenburg, specifically the digital innovation voucher program. - **Content Analysis**: - The text explains the funding program by the Ministry for Economy, Labor, and Energy of Brandenburg, via the ILB, supporting digitalization projects. - **Sections**: - "Ziel des Programms" (Program Objective): Aims to support SMEs and craft businesses in digital transformation to strengthen competitiveness and innovation. - "Wer wird gefördert?" (Who is funded?): Targets SMEs in Brandenburg. - "Was wird gefördert?" (What is funded?): Includes consulting projects, digitalization projects, and training projects, such as improving organizational methods and training personnel. - **Additional Insight**: The text outlines eligible expenses for funding, which is significant for potential applicants to understand the support scope. **Contextual Significance:** - This document serves as an informational briefing for potential applicants seeking digital innovation funding in Brandenburg. Its significance lies in facilitating understanding of eligibility and objectives for small to medium-sized enterprises. **Perspective and Composition:** - The document is presented in a straightforward layout typical for official informational pamphlets, focusing on clear and concise communication. **Typen Bezeichnung (Type Designations):** - The document designates specific project types like consulting, digitalization, and training under the program, highlighting areas for innovation support. **Color Analysis:** - The use of red and black color emphasizes important sections like headers and bullet points, drawing attention to key information quickly. This analysis provides a comprehensive overview of the document's content and significance in the context of supporting digital transformation in Brandenburg’s economy. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT „BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 2 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ............................................ 2 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung ................................................................ 3 4. Anforderungen an die Antragstellung ..................................................................................... 4 5. Nützliche Links .......................................................................................................................... 5 # #1220531589 - 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ Image Analysis: ### Image 1 Analysis 1. **Localization and Attribution:** - **Position:** There is only one image visible in this document. - **Image Number:** Image 1 2. **Object Detection and Classification:** - **Detected Objects:** - Logos: European Union, Land Brandenburg, and ILB - Text elements and a structured list. - **Classification:** Official document front page, featuring logos, titles, and a table of contents. 3. **Text Analysis:** - **Extracted Text:** - Title: "MERKBLATT 'BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027'" - Subtext: - "Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027" - "Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027" - Table of Contents: 1. "Rechtliche Grundlagen" 2. "Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" 3. "Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung" 4. "Anforderungen an die Antragstellung" 5. "Nützliche Links" - **Significance:** This document appears to be a guideline or directive related to gender equality and non-discrimination within a specific funding program in Brandenburg, Germany. 4. **Diagram and Chart Analysis:** - No diagrams or charts are present in the image. 5. **Scene and Activity Analysis:** - **Scene Description:** A formal document, likely governmental, presenting guidelines or principles for specific programs. - **Main Actors:** The text refers to organizations involved in development funding and regional projects. 6. **Color Analysis:** - **Dominant Colors:** Blue and red, corresponding with the logos and some text elements. These colors suggest an official or governmental tone. 7. **Perspective and Composition:** - **Perspective:** Front-facing view typical of document cover pages. - **Composition:** Structured layout with a clear hierarchy: logos at the top, main title underlined, and a list format for the table of contents. 8. **Contextual Significance:** - **Overall Message:** This document is integral for stakeholders involved in regional development projects related to gender equality and non-discrimination in Brandenburg. 9. **Metadata Analysis:** - Presented data indicates the document belongs to the 2021-2027 funding period. 10. **Tables:** - A table of contents is present, outlining the document's sections. The image is a structured cover page for a policy document concerning equality and non-discrimination in regional development programs. The presence of official logos and structured content suggests an authoritative and formal purpose. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT **„Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“** Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 2 2. Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ........................................ 2 3. Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung .......................................................... 3 4. Anforderungen an die Antragstellung ................................................................................ 4 5. Nützliche Links ..................................................................................................................... 5 --- ### # 12025315159 - 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ Image Analysis: **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The entire page. **Object Detection and Classification:** - **Image 1**: Contains logos, text, and a table of contents. **Text Analysis:** - **Image 1**: The prominent text includes the title and subheading: - Title: "MERKBLATT: BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDISKRIMINIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027" - Subheading: Discusses the European funds (EFRE and JTF) in Brandenburg for the period 2021-2027. The text includes a table of contents with sections on legal foundations, principles for promoting gender equality, principles for non-discrimination, application requirements, and useful links. **Color Analysis:** - **Image 1**: Dominant colors are related to the logos: blue for the EU, red for Land Brandenburg, and ILB. The rest of the text is black on a white background, which enhances readability. **Perspective and Composition:** - **Image 1**: The image is a straight-on view typical for documents, emphasizing clarity and professional presentation. The elements are arranged with logos at the top, followed by the title and text, structured in a way that's easy to navigate. **Contextual Significance:** - **Image 1**: This document is an informational leaflet related to the principles of gender equality and non-discrimination within a specific European funding program. It provides guidance for potential applicants in Brandenburg, underscoring the commitment to inclusivity in regional development efforts. #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 3 Context: # PRÜFSCHEMA für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) *** ## Anzahl der Mitarbeitenden des antragstellenden Unternehmens - < 250 (< 50) - Ja - ## Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens - < 50 Mio. (10 Mio.) EUR - Ja - ## Prüfung Verbundenes Unternehmen (VU) - (genaue Schärfung nach „Kapital“ als auch nach „Stimmrecht“) - Verpflichtung zur Erfüllung eines konsolidierten Abschlusses - Nein - Mehrheit der Stimmrechte - Ja - ## Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums - Nein - beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung - Ja - alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte - Ja - Verbund über eine natürliche Person - Ja - ## Verbundenes Unternehmen - Nein - Nein - Nein - Nein - Ja - Nein - Nein - ## Bilanzsumme des antragstellenden Unternehmens - < 43 Mio. (10 Mio.) EUR - Ja - ## Prüfung Partnerunternehmen (PU) - Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 % - Ja - am Unternehmen wird/wurde - Ja - ## Eigenständiges Unternehmen - Nein - ## Eigenständiges Unternehmen - KMU (KU) - Nein - ## Eigenständiges Unternehmen - KMU (KU) --- - *siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Verbundene Unternehmen* - **siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Eigenständige Unternehmen** - ***Angaben in Klammern gelten für KU*** #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 1 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft # Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben. ## Ziel des Programms Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. ## Zielgruppe Wer wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören: - KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. ## Förderung Was wird gefördert? Das MWAE-Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: - **Beratungsprojekte** zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens. - **Digitalisierungsprojekte**: - zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und - zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation). - **Schulungsprojekte** zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig: Image Analysis: 1. **Localization and Attribution:** - Image 1: The entire page. 2. **Object Detection and Classification:** - Objects: Text blocks, logo, lines, and bullet points. - Key features: The logo is positioned at the top right, featuring "ILB". Text is structured into sections with headings and bullet points. 4. **Text Analysis:** - Extracted Text: - Headings: "Kurzinformation Wirtschaft", "Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital", "Ziel des Programms", "Zielgruppe", "Förderung". - Body Content: Describes a funding program by the Ministry for Economic Affairs, supporting digitization efforts for SMEs in Brandenburg, specifically through consulting, digitization, and training projects. - Bullet Points: Lists supported activities and target groups, focusing on small and medium-sized enterprises (SMEs), particularly those in crafts and trades, located in Brandenburg. 10. **Contextual Significance:** - The page provides an overview of the Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital program, aimed at enhancing digital competency and competitiveness among SMEs in Brandenburg. It outlines the objectives and criteria for potential beneficiaries, emphasizing the role of digital transformation in business improvement. By breaking down the document, the target audience is informed about available support for digital initiatives, highlighting the program’s benefits and eligibility criteria. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 3 Context: # Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen zur Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogrammen bestätigt werden, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigt wird. Nach Möglichkeit soll der vorgeschlagene Betrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargestellt werden. Sollte spezifische Maßnahmen geplant sein, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. ## 3.1 Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit - Bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen: Erwerb von Produkten mit Umwelt- oder Energiezeichen, wie z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, etc. - Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen: Identifizierung von ökologisch nachhaltigen Forschungsvorhaben und Verbundforschungprojekten. - In Unternehmen geförderten Einrichtungen: Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. mit Grünstrom-Label), Einführung von Recyclingsystemen, Einführung von Umweltmanagementsystemen, bz. Zertifizierungen wie z. B. ISO 14001, EMAS oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. - Bei der Beschaffung/öffentlichen Ausschreibung: Nutzung von Umweltrichtlinien bei der Vergabe bzw. Beschaffung, Einführung elektronischer Verfahren zur Reduzierung von Papierverbrauch und Verkehrsaufkommen. - Bei geförderten Maßnahmen zur Emissionsminderung: Freiwillige CO₂-Reduktionen bei Flugreisen, Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Weiterverwendung von Materialien für Messstände oder Einsätze von Materialien, die leicht recycelbar sind. - Bei Projekten zur Schaffung nachhaltiger Mobilität: z. B. Integration von nachhaltigkeitsrelevante Begleitung und Monitoring von Projekten zur Einbeziehung Umwelt- und Sozialpartner in die Planung. - Bei der nachhaltigen Stadtentwicklung: Berücksichtigung grüner Infrastruktur, wie z. B. Versicherungsmodulen, Freiflächen, Grünwände etc. bei der Projektabwicklung. - Bei der Planung und Durchführung aller EFRE/JTF geförderter Projekte (Beispiele): - Stärkung des Umweltbewusstseins und umweltgerechten Verhaltens bei Projektbeteiligten. - Integration von Fragen der Generationen- und globalen Gerechtigkeit. - Integration von Fragen der Nachhaltigen Entwicklung (Effizienz, Suffizienz, Konsistenz). - Integration von Fragen der Ressourcenschonung (Energieeinsparungen, Recycling). - Verminderung von Umweltbelastungen, Verbesserung der ökologischen Vertäglichkeit von Produkten, Bewahrung von Umweltstätigkeiten (Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klimaschutz und Landschaft). - Integration des Themas „Alternative Energien“ (zum Beispiel Biomechanik, Geothermie, Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Windenergie, Wasserwirtschaft). - Integration des Themas „Nachwachsende Rohstoffe“ (zum Beispiel stoffliche und energetische Nutzung) und Bioökonomie (Übergang von erdölbasierter Wirtschaft zu einer biobasierten Wirtschaft). - Die Beteiligung von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz an EFRE/JTF-Vorhaben. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 3 Context: # Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogrammen bestätigt werden, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Solten spezifische Maßnahmen geplant sein, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, über die Ergebnisse der Aktivitäten zu berichten. ## 1. Projektauswahl - Bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen: Erwerb von Produkten mit Umwelt- oder Energienesiegel, wie z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, EU-Energielabel u. ä. - Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen: In Forschungseinrichtungen und bei Verbundforschungsprojekten: Identifizierung von ökologisch nachhaltigen FuI-Projekten, Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbasierten Ausschreibkriterien für die Projektauswahl bei anwendungsorientierten Forschungsprojekten. - In Unternehmen/en geförderten Einrichtungen: Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen (z. B. mit Grünstrom-Label), Einführung von Recyclingsystemen, Einführung von Umweltmanagementsystemen bzw. Zertifizierungen wie z. B. ISO 14001, EMAS oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. - Bei der Beschaffung/öffentlichen Ausschreibung: Nutzung von Umweltkriterien bei der Vergabe bzw. Beschaffung, Einführung elektronischer Verfahren zur Reduzierung von Papierverbrauch und Verkehrskosten. - Bei geförderten Austauschmaßnahmen: Freiwillige CO₂-Reduktionen bei Flugreisen, Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Wiederverwendung von Materialien für Messstände oder Einsatz von Materialien, die leicht recycelbar sind. - Bei Projekten zur Schaffung Nachhaltiger Mobilität: z. B. Integration von nachhaltigen Mobilitätskonzepten, nachhaltigkeitsrelevante Begleitung und Monitoring von Projekten. - Bei der nachhaltigen Stadtentwicklung: Berücksichtigung grüner Infrastruktur, wie z. B. Versicherungsmudeln, Freiflächen, Gründe usw. bei der Planung und Durchführung aller EFRE/JTF geförderten Projekte (Beispiele): - Stärkung des Umweltbewusstseins und umweltgerechten Verhaltens bei Projektbeteiligten. - Integration von Fragen der Generationen und globalen Gerechtigkeit. - Integration von Fragen der Nachhaltigen Entwicklung (Effizienz, Suffizienz, Konsistenz). - Integration von Fragen der Ressourcenschonung (Energieeinsparungen, Recycling). - Verminderung von Umweltbelastungen, Verbesserung der ökologischen Verwertbarkeit von Produkten, Bewahrung von Umweltschutzzielen (Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klimaschutz und Landschaft). - Integration des Themas „Alternative Energien“ (zum Beispiel Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Windenergie, Wasserkraft, Wärmepumpen). - Integration des Themas „Nachwachsender Rohstoffe“ (zum Beispiel stoffliche und energetische Nutzung) und Bioökonomie (Übergang von erdölbasierter Wirtschaft zu einer biobasierten Wirtschaft). - Die Beteiligung von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz an EFRE/JTF-Vorhaben. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 4 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital | **Fördernehmer** | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben | |----------------------|------------------------------------------------------------------------------------------| | **Förderthemen** | Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungs-potenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden | | **Förderart** | Zuschuss | | **Fördergeber** | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) | | **Mittelherkunft** | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital Stand 03.2024 Image Analysis: ### Image Analysis 1. **Localization and Attribution:** - **Image 1**: The visual content is a single page with textual information. 2. **Text Analysis:** - The main text headings and content are in German. Key sections include: - **"Fördernehmer"**: Target audience is small and medium enterprises (SMEs) in Brandenburg, including craft businesses. - **"Förderthemen"**: Focuses on digitalization projects and consultations for digital potential, as well as employee training. - **"Förderart"**: Grants ("Zuschuss"). - **"Fördergeber"**: Ministry of Economy, Labor, and Energy of Brandenburg. - **"Mittelherkunft"**: European Fund for Regional Development (EFRE). 3. **Tables:** - The table provides structured information regarding the funding and its parameters: - Columns list different aspects such as the recipient, topics, type, provider, and source of funds, arranged in a straightforward, labeled manner. 4. **Contextual Significance:** - The image functions as an informational resource, summarizing the key details of the "Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) – Digital" program, aimed at promoting digital transformation in SMEs with EU financial support through EFRE. 5. **Color Analysis:** - Dominantly white background with red accents, which guides focus to headings and specific organization names, creating a formal and clean appearance. This analysis highlights the image as a concise briefing document for a grant initiative supporting digital innovation in Brandenburg's small and medium-sized businesses. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 4 Context: # Vorschriften zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der EFRE/JTF Förderprogramme Dabei ist in angemessener Weise den Anforderungen von benachteiligten Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen, um ihnen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dadurch ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu erzielen. ## Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung Die Förderung der Nichtdiskriminierung ist Querschnittsaufgabe beim Mittelansatz des EFRE/JTF in Brandenburg. Sie wird durch Anwendung einer Doppelstrategie sichergestellt: - Die durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes in allen Phasen des EFRE/JTF-Programms sowie - Durchführung von Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen, die Nichtdiskriminierung fördernden Beitrag leisten. Nachfolgend werden beispielhafte Aktivitäten beschrieben, wie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben hinaus im Rahmen von EFRE/JTF-geförderten Vorhaben umgesetzt werden kann: - Maßnahmen für verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bei geförderten Workshops und Veranstaltungen - Anpassung von Informations- und Kommunikationsmaterialien, digitalen Medien, u. a. im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen - Integration von älteren Arbeiternehmern, Migranten oder Menschen mit Behinderungen in Projekte - Beteiligung von Vertretern für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen zur Projektplanung und Durchführung ## Anforderungen an die Antragstellung In allen Anträgen auf Förderung muss entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien bzw. Förderprogrammen bestätig werden, dass die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Projektdurchführung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der vorgesehene Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen kurz im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden. Sollten spezifische Maßnahmen geplant sein, die einen konkreten Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen leisten können, so sollten diese kurz skizziert werden. Bei Abschluss des Projekts besteht im Rahmen des Verwendungsnachweises die Möglichkeit, die Ergebnisse der Aktivitäten zu berücksichtigen. Förderanträge, die in der jeweiligen Richtlinie gefordert bzw. im Zuge der Antragstellung nachgeforderten Angaben zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso kommen Vorhaben, die denen negative Auswirkungen auf einen der bereichsübergreifenden Grundsätze zu erwarten sind, für eine Förderung nicht in Betracht. Die Programminstitutionen sind bei Bestehen begründeter Zweifel über die Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung/Nichtdiskriminierung berechtigt, eine Überprüfung durch Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen oder durch andere geeignete Verfahrens durchzuführen. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf Page: 8 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 51 zu § 44 LHO 6.2.1 Die Zuwendungsempfänger müssen Tag, Empfänger sowie Grund und Einzelbetrag der Zahlung schriftlich angeben. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfachte Kostenoptionen bezüglich sowie nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen nicht in die Belege eingetragen werden. 6.2.2 Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitsgeberbrutto erfasst ist. 6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Nettelichte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zuschussfähige Ausgabe berücksichtigt werden. 6.2.4 Für Festbetragsfinanzierungen, bei denen die Zuwendung aus das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen sind nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde ein angepasster zeilenangerechter Nachweis und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen. 6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. 6.3.1 Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfängern umfangreich belegt nachgewiesen werden können. Als Ausgabebelege sind Rechnungen und Zahlungsbeweise vorzuhalten. würden keine Rechnungen ausgestellt, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsweise zu belegen. Die Belege müssen die geschäftsübliche Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabenbelege insbesondere die Zahlungsempfängenden, Grund und Tag der Zahlung und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zahlungskennzeichen zum Vorhaben (zum Beispiel Vorhabenname) enthalten. Werden Ausgaben nur teilweise abgerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgrechneter Teilbetrag) auf den Belegen zu vermerken und in einer gesonderten Aufstellung schriftlich zu begründen. 6.4 Absatz 1 gilt nicht für Ausgabebelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung aus das Vielfache eines Betrags festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen bezüglich nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen. 6.5 Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, selbsten nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder die Zweckbindungfrist im Bewilligungsbescheid länger festgelegt wurde. Die Dokumente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie der Originale aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung, auch schon vor Abschluss des Verwendungsnachweises, können nach Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Anhandnehmen und Wiederverwerten erfahren muss aus Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassen Regelung entsprechen. 6.5.1 Dürfen die Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen gegenüber zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nummer 6.1.a beizufügen. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 1 Context: # ANBest-EU 21 ## Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ### Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusiv Interreg A), JTF und EMFF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (ANBest-EU 21) - Ausgenommen Finanzinstrumente in Form von Fonds ### Lesefassung für den ESF+, EFRE und JTF Die ANBest-EU enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuwendungsvertrages (im Folgenden einheitlich "Zuwendungsbescheid"), soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zuwendungen aus folgenden Fonds werden von ANBest-EU erfasst: 1. **ESF+** Europäischer Sozialfonds Plus 2. **EFRE** Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (inklusiv Interreg A) 3. **JTF** Fonds für den gerechten Übergang 4. **EMFF** Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 5. **ELER** Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Eingeschlossen in den Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen (mit Ausnahme der Nummer 6) sind die aus dem EFRE unterstützten Vorhaben im Rahmen des Aktionsbereichs Interreg A des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1059. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Nebenbestimmungen sind die Finanzinstrumente des Landes Brandenburg nach Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Form von Fonds. Für den ELER hat die EU-Kommission die Förderperiode 2014 - 2020 um zwei Jahre gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2020 verlängert, sodass der ELER für die verlängerte Förderperiode 2014 - 2022 die ANBest-EU 14weiterverwendet. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeichnet sind, betreffen nur die Fonds ESF+, EFRE (inklusiv Interreg A) und JTF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben b gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds EMFF. Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben c gekennzeichnet sind, betreffen nur den Fonds ELER¹. ¹ In der vorliegenden Lesefassung sind die Nummern in diesen Nebenbestimmungen, die am Ende mit dem Buchstaben a gekennzeichnet sind, nicht enthalten, die nur für den ESF+, EFRE und JTF gelten. Die für den EMFF geltenden Nebenbestimmungen unter den Buchstaben b sowie für den ELER unter Buchstabe c sind dagegen nicht berücksichtigt. #################### File: kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf Page: 1 Context: # BEISPIEL BETEILIGUNGSORGANIGRAMM ## Beispiel für Anlage zum Antrag ### Beispiel Beteiligungsorganigramm | Unternehmen | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------------------|------------------------|------------------------| | **Großmutter GmbH** | | | | Bilanzsumme (EUR): | 4.000.254,15 | 4.000.321,10 | | Umsatz (EUR): | 8.000.712,23 | 8.000.857,20 | | Mitarbeitende: | 50 | 49 | | | **100 %** | | | **Mutter GmbH** | | | | Bilanzsumme (EUR): | 2.000.134,25 | 2.000.025,20 | | Umsatz (EUR): | 4.000.254,23 | 4.000.100,31 | | Mitarbeitende: | 25 | 25 | | | **50 %** | | | **Mustermann GmbH** | | | | Bilanzsumme (EUR): | 1.001.123,30 | 1.000.456,40 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,35 | 2.000.000,50 | | Mitarbeitende: | 30 | 30 | | | **55 %** | | | **Herr Mustermann** | | | | Bilanzsumme (EUR): | --- | --- | | Umsatz (EUR): | --- | --- | | Mitarbeitende: | 0 | 0 | ### Antragstellende GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|------------------------|------------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.000.000,50 | 1.000.000,10 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,01 | 1.800.000,50 | | Mitarbeitende: | 12 | 12 | ### Tochter 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|------------------------|------------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 500.000,23 | 500.000,64 | | Umsatz (EUR): | 1.000.000,56 | 900.000,78 | | Mitarbeitende: | 10 | 10 | ### Enkel 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|------------------------|------------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 600.012,50 | 600.001,50 | | Umsatz (EUR): | 1.200.000,40 | 1.200.000,12 | | Mitarbeitende: | 6 | 6 | *Das Beispiel dient als Hilfestellung zur Erstellung des gelt. als Anlage zum Antrag bezüglichen individuellen Beteiligungsorganigramms. Angaben erfolgen zulässig für die Jahre der letzten beiden Jahresabschlüsse. Bei Bedarf, z. B. bei teilweiser Unterschiede der Schwellenwerte im Rahmen der KMU-Bewertung der letzten beiden Jahre, sind zusätzlich die Angaben für das Jahr der diesen vorangegangenen Jahresabschlusses zu ergänzen.* KMU - Anlage BETEILIGUNGSORGANIGRAMM Stand: 25.07.2020 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - 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Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 6 Context: # 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden 5.1 Die Zuwendungsempfangenden führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronische Datenaustauschsystem gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren. 5.2 Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn - 5.2.1 sich vorhabenbezogene Ausgaben der Zuwendungsempfangenden von mehr als 7,5 Prozent oder mehr als 10.000 Euro ermäßigen oder sich die Finanzierung ändert, insbeson­dere wenn die Zuwendungsempfangenden nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten. - 5.2.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen. - 5.2.3 sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Verwendung nicht zu erreichen ist. 5.2.4 bei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die abgebuchten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verwendet worden. Die nicht verwendeten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. 5.2.5 Dies gilt nicht im Fall von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über verenftlichte Kostenpositionen oder in Form von nicht mit Kosten wirkenden Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4 letzter Absatz wird insoweit hingewiesen. 5.2.6 Zu insolvenzerfahrenen Gegenständen innerhalb der Bewilligungsfrist nicht mehr entspre­chenden den Zuwendungszweck verwendet oder nicht benötigt werden. 5.2.7 Ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird vom Ende der Be­willigungsfrist über das Vermögen der Zuwendungsempfangenden im Insolvenzver­fahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsempfangenden beschlossen, ist es unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vor­zulegen, wie die Aufbewahrung der Belege und die gegebenenfalls den Prü­fung durch die hierzu berechtigten Stellen bis zum Ende der Bewilligungsfrist gewährleistet wird; zumindest sind die Belege vollständig an die Bewilligungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter. - 5.2.8 für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen beinhaltet, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlung bezüglichweise innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist Folgendes zutrifft: - Aufgabe oder Verlagerung der Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb des Landes Brandenburg. - Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einer Infrastruktur oder - erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele oder der Durchführungsbestimmungen des Vorhabens, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre. 5.3 Die Zuwendungsempfangenden sind über ihre hinaus verpflichtet, - 5.3.1 den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen. - 5.3.2 die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid übermittelte Daten zu den geforderten Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde bis zu den vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die abgerufenen Daten. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkansätze und Hinweise zur Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (ökologische Dimension) im EFRE/JTF geben. Der Grundsatz der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung wird in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060¹ beschrieben. Danach zielt das EFRE/JTF im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 2 AEUV² unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, der Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung und des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaveränderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris verfolgt werden. Die Nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe zur Sicherstellung einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung, die sich durch nahezu alle Politik- und Lebensbereiche zieht. Sie soll ausgewogen und integrierend Weise wirkungsvoll, in allen Politikbereichen der Europäischen Union berücksichtigt werden, so dass Maßnahmen ergriffen werden, um die globalen Herausforderungen bewältigen zu können. Für die Förderung von Vorhaben mit dem EFRE/JTF im Land Brandenburg fokussiert dieses Merkblatt auf die ökologische Dimension des Grundsatzes der Nachhaltigen Entwicklung. # Grundsatz der Förderung einer ökologischen Nachhaltigen Entwicklung Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bei der Vorbereitung und Umsetzung der Strukturfondsprogramme das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu verfolgen. Diese sogenannte ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beschreibt den wesentlichen und rücksichtsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehören die Umweltschutzteiler, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kulturelles Erbe und Landschaft sowie die menschliche Gesundheit.³ Die Umsetzung dieses Ziels bedingt auch die Verfolgung einer Recycling- und Abfallvermeidungs basierenden Kreislaufwirtschaft und die Anpassung an den Klimawandel.⁴ Ökologisch nachhaltig ist eine Lebens- und Arbeitsweise, die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen führt. Je nach Ausrichtung eines Fördervorhabens können verschiedene Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit relevant sein und durch entsprechende Anpassungen oder Vorkehrungen bei der Vorhabenplanung berücksichtigt werden. Beispiele für die Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in EFRE/JTF-Vorhaben: - Bei der Errichtung von Gebäuden: Nutzung von zertifizierten Standards für nachhaltiges Bauen, wie z. B. DGNB, LEED/ BNB, Integration von Bestandteilen „grüner Infrastruktur“ in --- ¹ Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Fonds für Investitionen und Strukturfonds (kurz: DLGV) ² Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ³ Richtlinie 2010/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltwirkungen bestimmter Pläne und Programme, Anhang I, Buchstabe b) ⁴ *COMMISSION EXPLANATORY NOTE: Application of the “do no significant harm” principle under cohesion policy during programming* #2020/2370/13.5533 #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 2 Context: # Rechtliche Grundlagen Das folgende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umsetzung und Berichterstattung Denkansätze und Hinweise zur Berücksichtigung der hier beschriebenen grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderung Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung im EFRE/JTF geben. Die Grundsätze der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/1060^1 beschrieben. Danach soll sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, der durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Dabei wird insbesondere der Berücksichtigung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Gewicht eingeräumt. # Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Die Förderung der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen^2 ist eine Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF. Dieser integrierte Ansatz kann, wo dies möglich und sinnvoll ist, durch konkrete Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen gleichstellungsfördernden Beitrag leisten, ergänzt werden. # Hinweise für Projektverantwortliche bei Planung und Umsetzung Aufgrund der Vielfalt möglicher Projektanordnungen und unterschiedlicher Relevanz für die Geschlechtergleichstellung kann es keinen universalen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Querschnittsaufgabe geben. Das Ziel ist, Projektverantwortliche für das Thema zu sensibilisieren und ggf. auf freiwilliger Basis Verbesserungen an dem Projekt im Hinblick auf die geschlechtergerechtigkeit anzuregen. Folgende Überlegungen und Schritte können dabei hilfreich sein, Ungleichheiten zu identifizieren, Abhilfemaßnahmen zu planen und Geschlechtergerechtigkeit in einem aus dem EFRE oder dem JTF geförderten Projekt umzusetzen. ## 1. Analyse der IST-Situation Identifizierung geschlechterrelevanter Aspekte in Handlungsfeld und Analyse möglicher Probleme, wie beispielsweise: - Gibt es Hinweise, dass Frauen und Männer in dem vorgesehenen Projekt unterschiedlich repräsentiert sein werden? Wenn ja, warum? - Haben Frauen, Männer oder nicht-binäre Menschen, die im Projekt tätig sind, die gleichen Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und Förderangebote wahrnehmen zu können? - Sind weitere Merkmale wie Alter, Migrationshintergrund oder Behinderung im Projekttext relevant? Inwiefern? - Was sind die Ursachen möglicher Ungleichheit? - Welche Einflussgrößen spielen eine Rolle? - Welche möglichen Auswirkungen können die Ungleichheiten haben? ########## """QUERY: Please summarize the whole context. It is important that you include a summary for each file. All files should be included, so please make sure to go through the entire context""" Consider the chat history for relevant information. Use all information included. If query is already asked in the history double check the correctness of your answer and maybe correct your previous mistake. Use as much tokens as needed but at the same time be as efficient as possible. If you find information separated by a | in the context, it is a table formatted in Markdown - the whole context is formatted as md structure. Final Files Sources: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 1, ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx - Page 2, ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-338.txt - Page 1, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 2, richtlinie_2024000.pdf - Page 4, kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf - Page 1, merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf - Page 1, richtlinie_2024000.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 6, ge2209011357.pdf - Page 1, ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx - Page 1, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 4, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 3, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 2, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 5, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 9, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 4, ge2209011357.pdf - Page 4, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 1, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 1, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 7, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 1, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 5, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 1, kurzinformation_2019969.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 8, ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf - Page 1, ge2209011357.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 5, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 8, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 10, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 6, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 4, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 1, kurzinformation_2019969.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 7, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 3, st2209201417.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 4, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 9, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 7, kurzinformation_2019969.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 2, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 3, kurzinformation_2019969.pdf - Page 4, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 4, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707.pdf - Page 8, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 6, ge2209011357.pdf - Page 2, richtlinie_2024000.pdf - Page 2 ================================================== **Elapsed Time: 40.62 seconds** ================================================== FINAL ANSWER Answer: Understood! 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