{ "query": "can you summarize the contents of \"informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf\"?", "namespace": "b92cd679-3936-407d-a93f-436b744c7cd3", "messages": [ { "role": "assistant", "content": "Hallo Jonas Perez Jr,\n\nich bin Simon, Ihr KI-Chatbot, der mit dem Large Language Model gemini-1.5-flash ausgestattet ist, um all Ihre Fragen zu beantworten. \n\nIch habe Zugriff auf eine Wissensdatenbank mit Informationen zum \"Brandenburgischer Innovationsgutschein zur F\u00f6rderung von Digitalisierungsvorhaben\" (BIG-Digital) Programm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). \n\nM\u00f6chten Sie mehr \u00fcber folgende Themen erfahren? \n\n* **F\u00f6rderbedingungen:** Welche Voraussetzungen m\u00fcssen Unternehmen erf\u00fcllen, um eine F\u00f6rderung zu erhalten? \n* **F\u00f6rderf\u00e4hige Ausgaben:** Welche Ausgaben k\u00f6nnen im Rahmen des BIG-Digital Programms gef\u00f6rdert werden? \n* **Antragstellung:** Wie kann ein Antrag auf F\u00f6rderung gestellt werden? \n* **Verwendungsnachweis:** Welche Unterlagen m\u00fcssen nach der Projektabschluss eingereicht werden? \n* **KMU-Bewertung:** Wie wird die Gr\u00f6\u00dfe eines Unternehmens im Rahmen des Programms bewertet? \n* **Nachhaltigkeit:** Welche Anforderungen an die Nachhaltigkeit m\u00fcssen bei der Projektdurchf\u00fchrung beachtet werden? \n* **Datenschutz:** Wie werden die Daten der Antragsteller im Rahmen des Programms verarbeitet? \n* **Grundrechte:** Welche Grundrechte m\u00fcssen bei der Projektdurchf\u00fchrung beachtet werden? \n\nWas m\u00f6chten Sie sich heute genauer ansehen? \ud83e\udd14 \n\n\ncan you summarize the contents of \"informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf\"?\n\n FOR ADDITIONAL CONTEXT:\n\nKnowledgebase name: new crawlers with files 4\nKnowledgebase files:\n\nKnowledgebases crawlers:\nname: ilb new - url: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital\r\nname: doc - url: https://sspcdn.blob.core.windows.net/files/Documents/SEP/ISEF/2025/Forms/1-Checklist-for-Adult-Sponsor.pdf\r\nname: doc 2 - url: https://sspcdn.blob.core.windows.net/files/Documents/SEP/ISEF/2025/Forms/1-Checklist-for-Adult-Sponsor.pdf\r\nname: doc 3 - url: https://sspcdn.blob.core.windows.net/files/Documents/SEP/ISEF/2025/Forms/1-Checklist-for-Adult-Sponsor.pdf" }, { "role": "user", "content": "can you list all the files in context?" }, { "role": "assistant", "content": "The files in the context are:\n\n* ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf\n* ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx\n* www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt\n* ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf\n* ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf\n* ilb_anlag_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx\n* 1-Checklist-for-Adult-Sponsor.pdf\n* ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf\n* richtlinie_2024000.pdf\n* merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf\n* informationsblatt-datenschutz.pdf\n* ge2209011357.pdf\n* kmu-definition-eu-merkblatt.pdf\n* merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf\n* informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf\n* merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf\n* kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf\n* ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf\n* ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf" }, { "role": "user", "content": "how many files are there?" }, { "role": "assistant", "content": "There are 35 files in the context." }, { "role": "user", "content": "how many are unique?" }, { "role": "assistant", "content": "Based on the provided context, there are **23 unique files**. \n\nPlease note that some files appear multiple times with different page numbers. 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You can access knowledge bases provided in the user's "CONTEXT" and should expertly interpret this information to deliver the most relevant responses. In the "CONTEXT", prioritize information from the text tagged "FEEDBACK:". Your role is to act as an expert at reading the information provided by the user and giving the most relevant information. Prioritize clarity, trustworthiness, and appropriate formality when communicating with enterprise users. If a topic is outside your knowledge scope, admit it honestly and suggest alternative ways to obtain the information. Utilize chat history effectively to avoid redundancy and enhance relevance, continuously integrating necessary details. 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Aufsichtsrat allein führt zu keiner Beherr-schung. 1.4 Eine Person kontrolliert die Anteile/Stimmrechte einer Vereinigung, insbesondere wenn  die Anteile/Stimmrechte von einem bzw. einer Dritten für die Person gehalten werden,  Stimmrechte nicht gegen den Willen der Person ausgeübt werden können (z. B. bei Einstim-migkeitserfordernis der Anteilseigner bzw. Anteilseignerinnen aufgrund Stimmbindungsvertra-ges). Ein gleiches gilt für die Frage, ob eine Vereinigung/Stiftung die Anteile/Stimmrechte an einer an-deren Vereinigung kontrolliert. 1.5 Lassen sich nach den Nrn. 1.1 bis 1.4 keine wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, so gelten sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwen-dungsempfangenden als (fiktive) wirtschaftlich Berechtigte. Es ist mindestens ein Mitglied als wirtschaftlich Berechtigter anzugeben. 2 Für rechtsfähige Stiftungen gilt: Zu den wirtschaftlich Berechtigten gehören  sämtliche Mitglieder des Vorstands der Stiftung und  die im Stiftungsgeschäft genannten Begünstigten bzw. die Gruppe(n) von Begünstigten und  die Personen, die auf die Vermögensverwaltung der Stiftung einen unmittelbaren oder mittel-baren beherrschenden Einfluss ausüben können. Dazu gehören nicht die Mitglieder des Auf-sichtsorgans der Stiftung. Detaillierte Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten bietet auch die Internetseite des Transpa-renzregisters unter: www.transparenzregister.de #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 2 Context: st1709251412.docx – 31.08.2023 Angaben und Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten 2 von 3 ANLAGE INFORMATIONSBLATT ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN Die Verpflichtung zur Erhebung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten ergibt sich in Abhängig-keit von dem Förderprogramm bzw. der Kreditart aus dem Geldwäschegesetz und/oder Art. 72 Verord-nung (EU) 2021/1060. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person (nachstehend "Person"). Für die Bestimmung des/der wirtschaftlich Berechtigten ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner oder die bzw. der Zuwendungsempfangende  auf eigene Rechnung handelt, dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden zu bestimmen oder  auf Veranlassung eines Dritten handelt (d. h. für Rechnung des Dritten, insbesondere Treuhand- und Strohmannverhältnisse), dann ist der wirtschaftlich Berechtigte des Dritten zu bestimmen. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Dritten entsprechend. Ferner ist zu unterscheiden, ob der Vertragspartner oder die bzw. der Zuwendungsempfangende eine Vereinigung (juristische Person des privaten Rechts, Personengesellschaft oder Wohnungseigentü-mergemeinschaft), siehe nachstehend zu 1, oder eine rechtsfähige Stiftung, siehe nachstehend zu 2, ist. Im Falle einer Erbengemeinschaft ist für jeden Erben, unabhängig von der Erbquote, der wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln. Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben in der Regel keine wirtschaftlich Berechtigten. 1 Für Vereinigungen gilt: 1.1 Eine Person ist wirtschaftlich Berechtigter, wenn sie  mehr als 25 % der Kapitalanteile - ausgenommen Vereine und Genossenschaften - oder  mehr als 25 % der Stimmrechte des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden innehat oder kontrolliert (siehe 1.4). Bei Berechnung der 25%-Schwelle werden die Anteile des Vertragspartners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden an sich selbst heraus gerechnet. 1.2 Als Kapitalanteile/Stimmrechte am Vertragspartner oder an der bzw. dem Zuwendungsem-pfangenden werden der Person solche zugerechnet,  die der Person unmittelbar zustehen oder die die Person kontrolliert (siehe 1.4),  die eine Vereinigung/Stiftung innehat, die von der Person beherrscht (siehe 1.3) wird,  die eine Vereinigung/Stiftung als Endglied einer Beteiligungskette innehat, wenn die Person die oberste Vereinigung/Stiftung der Kette beherrscht (siehe 1.3) und von der obersten Verei-nigung durchgehend bis zum Endglied eine Beherrschung (siehe 1.3) möglich ist. Ferner gilt die Person in Höhe ihres Anteils am Gewinn, Verlust und Vermögen des Vertragspart-ners oder der bzw. des Zuwendungsempfangenden als beteiligt, wenn wesentliche Entscheidun-gen nur mit Zustimmung der Person gefasst werden dürfen (atypisch stille Gesellschaft). 1.3 Eine Person beherrscht eine Vereinigung/Stiftung, insbesondere wenn sie  mehr als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Vereinigung innehat oder diese kontrolliert (siehe Nr. 1.4) oder  an der Vereinigung beteiligt ist und die Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsorgans der Vereinigung bestellen oder abberufen kann oder  aufgrund eines Beherrschungsvertrages mit der Vereinigung oder Satzungsbestimmung der Vereinigung/Stiftung deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann oder #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 1 Context: # ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN **Name, Firma des/die Antragstellenden** __________________________________ **Antragsnummer** __________________________________ Die ILB ist verpflichtet, Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten bei ihren Vertragspartern und Zuwendungsempfängern zu erheben. Sie sind rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte geben Sie uns deshalb an, wer der oder die wirtschaftlich Berechtigten sind. In der Anlage zu diesem Formular finden Sie Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Rechtsgestaltungen kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen in der Anlage gegeben werden. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung oder des Zuwendungsverhältnisses Änderungen, so sind Sie verpflichtet, diese unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. ## Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Angaben - ausgenommen die Geschäftsanschrift - bitte gem. Ausweisdokument eintragen) ### 1. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname**: __________________________________ - **sämtliche Vornamen**: __________________________________ - **Geburtsdatum**: __________________________________ - **Geburtsort**: __________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist): __________________________________ **Steueridentifikationsnummer**: __________________________________ ### 2. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname**: __________________________________ - **sämtliche Vornamen**: __________________________________ - **Geburtsdatum**: __________________________________ - **Geburtsort**: __________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist): __________________________________ **Steueridentifikationsnummer**: __________________________________ ### 3. Wirtschaftlich Berechtigter - **vollständiger Nachname**: __________________________________ - **sämtliche Vornamen**: __________________________________ - **Geburtsdatum**: __________________________________ - **Geburtsort**: __________________________________ - **Anschrift** (Wohnanschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist): __________________________________ **Steueridentifikationsnummer**: __________________________________ Für weitere wirtschaftlich Berechtigte bitte weitere Formulare ausfüllen und unterzeichnen. Ich versichere/Wir versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. **Ort, Datum**: __________________________________ **Name(n) des Unterzeichner(s) in Druckbuchstaben**: __________________________________ __________________________________ *(1 von 3)* #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: * [Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2015747&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2023 * [Beiblätter Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlag%5Fbeiblaetter-ausgaben-big-digital%5Fw2404160845%5F3.0.xlsx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027776&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2024 * [Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/ilb%5Fanlage%5Fberechnungsbogen%5Fa%5Fund%5Fb%5Ffuer%5Fpartnerunternehmen%5Fdes%5Fantragstellenden%5Funternehmens%5Fst2211240921.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992964&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2022 #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 1 Context: # Berechnungsbogen A für Partnerunternehmen des antragstellenden Unternehmens Lfd. Nr. _____ *(für neu einrichtende Förderprogramme bzw. EU-Förderperiode 2021-2027)* ## Anlage zum Antrag **Name/Bezeichnung des antragstellenden Unternehmens** _____________________________________________________ **Alle Bilanzangaben in EUR** | Partnerunternehmen (Name) | Gesamtzahl 100 % | Quote der Beteiligung .......... % | Mitarbeiter Jahresumsatz | Bilanzsumme | Mitarbeiter Jahresumsatz | Bilanzsumme | |-----------------------------------|------------------|------------------------------------|-------------------------|-------------|-------------------------|-------------| | **Verbundenes Unternehmen (Name)** | | | | | | | | **Verbundenes Unternehmen (Name)** | | | | | | | | **Verbundenes Unternehmen (Name)** | | | | | | | | **Verbundenes Unternehmen (Name)** | | | | | | | | **Verbundenes Unternehmen (Name)** | | | | | | | **Summe** | 0 | 0,00 | 0,00 | #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 2 Context: # Berechnungsbogen B für verbundene Unternehmen des antragstellenden Unternehmens Lfd. Nr. _____ *(für neu einrichtende Förderprogramme bzw. EU-Förderperiode 2021-2027)* ## Anlage zum Antrag **Name/Bezeichnung des antragstellenden Unternehmens:** _________________________________________________ Alle Bilanzangaben in EUR | Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |----------------------------------|---------------|--------------|-------------|---------------------------|---------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | | **Quote der Beteiligung .......... %** | | | | **Quote der Beteiligung .......... %** | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |----------------------------------|---------------|--------------|-------------|---------------------------|---------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | **Gesamtzahl (100 %)** | | | | | **Quote der Beteiligung .......... %** | | | | **Quote der Beteiligung .......... %** | | | | **Datum:** _______________ **Unterschrift des Vertretungsberechtigten:** _______________ #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 3 Context: # PRÜFSCHEMA ## für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) *** --- ### Anzahl der Mitarbeitenden des antragstellenden Unternehmens - **< 250** (50) - Ja - ### Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens - **< 50 Mio. (10 Mio.) EUR** - Ja - ### Prüfung Verbundenes Unternehmen (VU) - *(eingeschränkt Betrachtungen zur Art. 4)* - Ja - **Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses** - **< 43 Mio. (10 Mio.) EUR** - Nein - **Mehrheit der Stimmrechte** - Ja - **Recht zur Bestellung/Abberufung der Mitglieder der Verwaltung, Leitungs- oder Aufsichtsorgans** - Nein - **beeinflussender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung** - Ja - **alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte** - Ja - **Verbund über eine natürliche Person** - Ja - **Verbundenes Unternehmen** - Nein - --- - Nein - --- - Nein - --- - **Partnerunternehmen (PU)** - ### Prüfung Partnerunternehmen (PU) - **Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 %** - Ja - **am Unternehmen wird weitere Beteiligung in zwischen 25 % und 50 % gehalten** - Ja - **Partnerunternehmen** - Nein - --- - Nein - **Eingenständiges Unternehmen** --- - siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Verbundene Unternehmen - siehe KMU-Informationsblatt Ziff. 2 Eingenständige Unternehmen - Angaben in Klammern gelten für KU --- *23 von 3* *Version 11.12.2023* #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: ### Informationen zur Ausgabenbelegprüfung * [Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/information-zur-ausgabenbelegpruefung/ilb%5Fmerkblatt%5Fauflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen%5Fst2211160827.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993410&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 ### Informationen zu Beschaffungsvorgängen * [Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/informationen-zu-beschaffungsvorgaengen/ilb%5Fmerkblatt%5Fwirtschaftlichkeit%5Fsparsamkeit%5Fefre%5Fjtf%5Ffp-2021-2027%5Fst2210181004.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1992258&quantity=1&areaId=2019969)[](#) gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027 Stand: 10/2022 ### Rechtshinweise * [Informationsblatt Datenschutz Kunde](/media/dokumente/sonstige-dokumente/rechtshinweise/informationsblatt-datenschutz.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=265281&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:-------------------------------------------------------------------------------| | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 2 Context: ge1405151112 - 01.07.14 Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen 2 von 2 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaf-ten, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unter-nehmen. (8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen, 1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als sub-ventionserheblich bezeichnet sind oder 2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Be-lassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist. Subventionsgesetz § 3 Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen (1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rück-forderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt. (2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Ver-wendungsbeschränkung verwenden will, hat dies rechtzeitig vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen. § 4 Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Bewilligung, Gewährung, Rückforde-rung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvor-teils unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventions-vorteils maßgebend. (2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder eines Subventionsvorteils ist ausge-schlossen, wenn im Zusammenhang mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unan-gemessene Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention oder einen Subventions-vorteil für sich oder einen anderen in Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils in einer dem Subventi-onszweck widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden. § 5 Herausgabe von Subventionsvorteilen (1) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Ver-wendungsbeschränkung verwendet und dadurch einen Vorteil erlangt, hat diesen dem Sub-ventionsgeber herauszugeben. (2) Für den Umfang der Herausgabe gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Herausgabepflichtige nicht berufen, soweit er die Verwen-dungsbeschränkung kannte oder infolge Fahrlässigkeit nicht kannte. (3) Besonders bestehende Verpflichtungen zur Herausgabe bleiben unberührt. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: Stand: 05/2023 * [Merkblatt KMU Definition der EU](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu-definition-eu-merkblatt.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4085&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2023 * [Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fmerkblatt%5Ftransparenz%5Fund%5Fkommunikation%5Fin%5Fder%5Ffoerderperiode%5F2021-2027%5Fst2201281308.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1972992&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2023 * [Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten%5Fw2991917.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=4076&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 12/2022 * [Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/lieferungen-und-leistungen-bei-verflochtenen-dritten/st2209201417.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993408&quantity=1&areaId=2019969)[](#) #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 1 Context: # DATENSCHUTZERKLÄRUNG "KUNDEN" für Kundinnen und Kunden der Investitionsbank des Landes Brandenburg ## Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte - Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (nachfolgend ILB genannt) sowie ihrer Tochterunternehmen und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. ### 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist die: **Investitionsbank des Landes Brandenburg** vertreten durch den Vorstand Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail-Adresse: [Postbox@ilb.de](mailto:Postbox@ilb.de) Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter: **Investitionsbank des Landes Brandenburg** Datenschutzbeauftragte Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail: [datenschutz@ilb.de](mailto:datenschutz@ilb.de) ### 2. Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir - soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich - personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Unternehmen innerhalb des ILB-Konzerns oder von sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditauskunft) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personen die Namen, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Produkt- und #################### File: ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf Page: 3 Context: # Unternehmensübersicht ## Verbundene Unternehmen | Verbundenes Unternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | Partnerunternehmen (Name) | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |---------------------------------|---------------|--------------|-------------|---------------------------|---------------|--------------|-------------| | | | | | | | | | | | | | | | | | | ### Gesamtzahl (100 %) * **Quote der Beteiligung**: ________________ % --- ### Summen | Kategorie | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme | |-------------------------------|---------------|--------------|-------------| | Summe verbundene Unternehmen | 0.00 | 0.00 | 0.00 | | Summe Partnerunternehmen | 0.00 | 0.00 | 0.00 | | **Summe** | 0.00 | 0.00 | 0.00 | --- * Hinweis: Diese Tabelle dient zur Darstellung der finanziellen Kennzahlen und Unternehmensstrukturen gemäß den Richtlinien für die aktuelle Förderprogramme (2021-2027). #################### File: kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf Page: 1 Context: # BEISPIEL BETEILIGUNGSORGANIGRAMM **Beispiel für Anlage zum Antrag** ## Beispiel Beteiligungsorganigramm ### Großmutter GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 4.000.254,15 EUR | 4.000.321,10 EUR | | Umsatz (EUR) | 8.000.712,23 EUR | 8.000.857,20 EUR | | Mitarbeitende| 50 | 49 | | | 100 % | | ### Mutter GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 2.000.134,25 EUR | 2.000.025,20 EUR | | Umsatz (EUR) | 4.000.254,23 EUR | 4.000.100,31 EUR | | Mitarbeitende| 25 | 25 | | | 50 % | | ### Mustermann GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 1.001.123,30 EUR | 1.000.456,40 EUR | | Umsatz (EUR) | 2.000.000,35 EUR | 2.000.000,50 EUR | | Mitarbeitende| 30 | 30 | | | 55 % | | ### Herr Mustermann | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | --- | --- | | Umsatz (EUR) | --- | --- | | Mitarbeitende| 0 | 0 | | | 50 % | | ### Antragstellende GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 1.000.000,50 EUR | 1.000.000,10 EUR | | Umsatz (EUR) | 2.000.000,01 EUR | 1.800.000,50 EUR | | Mitarbeitende| 12 | 12 | ### Tochter 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 500.000,23 EUR | 500.000,64 EUR | | Umsatz (EUR) | 1.000.000,56 EUR | 900.000,78 EUR | | Mitarbeitende| 10 | 10 | ### Enkel 1 GmbH | Jahr | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |--------------|--------------------|--------------------| | Bilanzsumme | 600.012,50 EUR | 600.001,50 EUR | | Umsatz (EUR) | 1.200.000,40 EUR | 1.200.000,12 EUR | | Mitarbeitende| 6 | 6 | --- 1 Das Beispiel dient als Hilfestellung zur Erstellung des gelt. als Anlage zum Antrag bezüglich individuellen Beteiligungsorganigramms. Angaben erfolgen zunächst für die Jahre der letzten beiden Jahresabschlüsse. Bei Bedarf, z. B. bei teilweiser Über- oder Unterschreitung der Schwellenwerte im Rahmen der KMU-Bewertung der letzten beiden Jahre, sind zusätzlich die Angaben für das Jahr der diesen vorangegangenen Jahresabschlusses zu ergänzen. KMI – Anlage BETEILIGUNGSORGANIGRAMM 29.12.2020 #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 5 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:--------------------------------------------------------------------------------| | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 2 Context: w2404110857.docx - 07.10.2024 Bestätigung der fachlichen Beratung (BIG-Digital 2024) 2 von 2 Checkliste für die zum Antrag digital einzureichenden Unterlagen Für alle Fördertatbestände: Beiblätter Ausgaben Vorhabensbeschreibung (ILB-Gliederungsschema) Bestätigung der fachlichen Beratung der WFBB GmbH Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (ILB-Formular) ggf. inkl. Firmenorganigramm ggf. Vollmacht(en) (ILB-Formular) Personalausweis der antragstellenden Person bzw. der vertretungs-/verfügungsberechtigten Person chronologischer Handelsregisterauszug Gesellschaftsvertrag/Satzung Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Bescheinigung zur Befreiung vom Vorsteuerabzug (sofern zutreffend) Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (für juristische Personen des privaten Rechts) (ILB-Formular) Zusätzlich für eine Beratung/Schulung: detailliertes Beratungs- bzw. Schulungsangebot Nachweis über die Eignung der beratenden Person/Organisation (Referenzangaben zu einschlä-gigen Erfahrungen der beratenden Person/Organisation im Bereich Beratung oder Schulung von Unternehmen zum Thema Digitalisierung) Zusätzlich für eine Implementierung: Arbeitsverträge der Projektmitarbeitenden inklusive Arbeitsvertragsänderungen und Gehaltsnach-weis des letzten Monats vor Antragstellung (gilt nur bei Beantragung von Personalausgaben) Die ILB behält sich die Anforderung weiterer Unterlagen vor. #################### File: merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf Page: 1 Context: ge1405151112 - 01.07.14 Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen 1 von 2 MERKBLATT zu subventionserheblichen Erklärungen Auszug aus dem Strafgesetzbuch und dem Subventionsgesetz Strafgesetzbuch § 264 Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvoll-ständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, ent-gegen der Verwendungsbeschränkung verwendet. 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben er-langte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserheb-liche Tatsachen gebraucht. (2) In besonderen schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes er-langt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung miss-braucht (3) § 263 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, dass auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subven-tion zu verhindern. (6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Ab-sätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Fähig-keit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74 a ist anzuwenden. (7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll, #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: Stand: 11/2022 * [Bestätigung der fachlichen Beratung BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fbestaetigung-der-fachlichen-beratung%5F-big-digital%5Fw2404110857%5F2.0.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027777&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Einzelvollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/einzelvollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50496&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2019 * [Vollmacht](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/formulare/vollmacht.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=50497&quantity=1&areaId=2019969)[](#) für mehrere Bevollmächtigte Stand: 06/2019 * [Vorhabenbeschreibung - Gliederungspunkte](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fanlage%5Fvorhabenbeschreibung-gliederungspunkte%5Fbig-digital%5Fw2403281330.docx) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2027778&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Das im EU-Beihilferecht grundsätzlich geltende Verbot der Beihilfengewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsrichtlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeit gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift. Ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) benannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: - Hier ist die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste vorgelegen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln* des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschaften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: - Hier ist die Hälfte der in der Gesellschaftsbank ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste vorgelegen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in insolventrechtlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingung bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Das Unternehmen hat eine Zahlungspflicht erhalten oder trägt weder noch ist die Gewährung der Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat nie Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt einer Umstrukturierungspläne. e) bei einem Unternehmen, das kein KMU ist, lag in der vergangenen beiden Jahre: - Der buchwertbasierte Verschuldungsgrad beträgt 7,5. - Das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die vorstehende Bedingung unter Buchstabe c) erfüllt ist. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital).1 | |:--------------------------------------------------------------| | Anlage zum Verwendungsnachweis aus dem Programm "BIG-Digital" | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital) | |:-----------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital) | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | |:-----------------------------------------------|:----------------------|:---------------------------------|:----------------|:----------------------------|:-------------|:-----------------------------|:--------------------------------|:--------------------------|:------------------------------------------------------------------------|:------------------|:----------------------------------------| | lfd. | Leistungsbezeichnung1 | mögliches lieferndes Unternehmen | Angebots-nummer | lfd. Pos.-Nr. des Angebotes | Ausgabenart | Nettopreis | nicht zuwendungsfähige Ausgaben | zuwendungsfähige Ausgaben | Bestätigung zur Förderfähigkeit durch die WFBB ja/nein/teilweise | Bemerkungen WFBB | zwf. Ausgaben netto lt. Bewilligung ILB | | Nr. | | | | | | abzüglich Skonti und Rabatte | in EUR | in EUR | | (bei Korrekturen) | in EUR | | | | | | | | in EUR | | | | | | | Summe | | | | | | 0 | 0 | 0 | | | 0 | | 1 | | | | | | | | | | | 0 | | 2 | | | | | | | | | | | 0 | | 3 | | | | | | | | | | | 0 | | 4 | | | | | | | | | | | 0 | | 5 | | | | | | | | | | | 0 | | 6 | | | | | | | | | | | 0 | | 7 | | | | | | | | | | | 0 | | 8 | | | | | | | | | | | 0 | | 9 | | | | | | | | | | | 0 | | 10 | | | | | | | | | | | 0 | | 11 | | | | | | | | | | | 0 | | 12 | | | | | | | | | | | 0 | | 13 | | | | | | | | | | | 0 | | 14 | | | | | | | | | | | 0 | | 15 | | | | | | | | | | | 0 | | 16 | | | | | | | | | | | 0 | | 17 | | | | | | | | | | | 0 | | 18 | | | | | | | | | | | 0 | | 19 | | | | | | | | | | | 0 | | 20 | | | | | | | | | | | 0 | | 21 | | | | | | | | | | | 0 | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital).1 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | |:-------------------------------------------------|:--------------|:------------------------------------------|:-------------------------------|:------------------------------------------------------------------|:------------------------------------------------------------------------|:------------------| | betrifft lfd. Position(en) der Belegliste2 | Nettoausgaben | aktivierungs-pflichtiges Wirtschafts-gut3 | wenn ja, Abschreibungszeitraum | Bemerkungen Antragsteller/in | Bestätigung zur Förderfähigkeit durch die WFBB ja/nein/teilweise | Bemerkungen WFBB | | | in EUR | ja/nein | von/ bis | z.B. zu Abweichungen von der bewilligten Leistung sowie Sonstiges | | (bei Korrekturen) | | | 0 | | | | | | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 2 Context: # Sammelüberweisungen Hier genügt der Kontoauszug mit dem Gesamtbetrag der Überweisung nicht allein als Zahlungsnachweis, da daraus nicht ersichtlich ist, welche Einzelposten darunter fallen. Zusätzlich muss ein Einzelpostenrahmen oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsverpflichtungen, Ausgabenpostenlisten oder Abrechnungslisten vorgelegt werden. Diese Auflistung muss dem Kontoauszug zugeordnet werden können (z. B. durch eine Dateinummer oder eine sonstige zweifelsfreie Ordnungsnummer oder anhand von Betrag/Beträgen, Anzahl der Einzelposten, Datum ggf. auch Uhrzeit, Name des/der Zahlungsempfänger(n). ## Rechnungsbelege sollten folgende Angaben haben: ### Rechnungen (Papier) - Kassenbeleg - Kassenzettel Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem eine Lieferung und/oder Leistung abgerechnet wird. Alle Rechnungen über 250,00 EUR (brutto) sollten gemäß § 14 UStG folgende Bestandteile enthalten: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, welches die Lieferung und Leistung erbracht hat, - Name und Anschrift des/ders Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmenden (aus Gründen ist es bei Kassenzetteln/Kassenbelegen unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages nicht erforderlich, dass Name und Anschrift des/ders Zuwendungsempfangenden/Darlehensnehmenden aus der Rechnung ersichtlich sind), - Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Leistung, - die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge, - die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge, - das Rechnungsdatum, - eine Rechnungsnummer, - die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des/der Ausstellenden. **Optional:** - Liefer- und Leistungsort: wird dieser ausgewiesen, sollte er grundsätzlich mit der geforderten Betriebsstätte/Durchführungsort übereinstimmen. Für Rechnungen bis 250,00 EUR (brutto) gelten die Festlegungen für Kleinbetragsrechnungen: - Name und Anschrift des/ders Ausstellenden, - das Ausstellungsdatum, - Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang der sonstigen Leistungen, - der Bruttopreis, - der Steuerbetrag der darin enthaltenden Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 5 Context: # Zahlungsbelege sollten folgende Angaben haben: ## B1 Kontoausszug, Online-Kontoauszug, Kontoausszug von Kontoinformationsdiensten, Umsatzlisten-abfragen aus dem Online-Banking, Kreditkartenabrechnung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum/Wertstellungdatum (bei Kreditkartenabrechnungen das Buchungsdatum) - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänger/in Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutatatum). Bei aus dem Online-Banking abgerufenen Belegen (Online-Kontoauszug, Umsatzlisten-abfragen) werden diese nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. Kontoausszüge von Kontoinformationsdiensten werden nur in Form von PDF-Dateien akzeptiert, nicht als EXCEL-Datei. ## B2 PayPal-Kontoauszug (Online-Zahlungsdienst) - Händlerkonto-ID - PayPal-ID - der/die Händlerkontoinhabende (Adresse des/der Zahlungsempfangenden [Wenn Firma, dann Firmenname]) - Monat des Kontoauszugs - Datum der Buchung (Valutadatum) - Nettobetrag der Buchung (= Bruttobetrag abzüglich ggf. einer Transaktionsgebühr von PayPal) - Transaktionscode als Referenz zur Detailansicht der entsprechenden Buchung - ggf. Buchungstext, Rechnungsnummer und Empfänger Es ist der Monatskontosauszug einzureichen, in dem die Buchung der abgerechneten Ausgabe enthalten ist. Die Detailansicht der betreffenden Buchung ist zusätzlich vorzulegen. ## B3 Weitere Online-Zahlungsdienste Hier genügt der Kontoausszug, die Umsatzlisten-abfrage, die Kreditkartenabrechnung auf dem/der die Abbuchung der Zahlung ersichtlich ist, wenn für die ILB eine eindeutige Verbindung zur bezahlten Rechnung hergestellt werden kann. Sollte die Abbuchung jedoch nur auf den Online-Zahlungsdiensten mit einer Dateinummer, Zahlungs-ID oder einer sonstigen zweifelsfreien Ordnungsnummer verweisen, ist zum Kontoausszug, zur Umsatzlisten-abfrage oder Kreditkartenabrechnung die dazugehörige Zahlungsbestätigung des Online-Zahlungsdienstes beizufügen, auf der erkennbar ist, was bezahlt wurde. ## B4 Barzahlungen per Kassenbuch Kassenbuch des/der Zahlungsempfangenden/Darlehensnehmenden, Bestätigung mit Firmenstempel - der/die Empfänger/in - Verwendungszweck - Datum #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: ## Was ist noch zu beachten **Beginn des Vorhabens** Sie können mit dem Fördervorhaben nach Erhalt der digitalen Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen. **Abschluss des Vorhabens** Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. **Zweckbindung** Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ## Formulare / Downloads Alle Dokumente in den Infokorb ### Programminformationen * [Kurzinformation](/de/pdf/kurzinformation%5F2019969.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024331&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 * [Richtlinie](/de/pdf/richtlinie%5F2024000.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2024065&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 03/2024 ### Ergänzende Informationen #################### File: st2209201417.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BEI VERFLECHTUNGEN ## Einführung Die Förderung von Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit der antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation verbunden sind, unterliegt besonderen Regelungen. Je nach Förderprogramm wird daher ihre Zuwendungsfähigkeit unter konkreten Vorgaben zugelassen oder auch ausgeschlossen. ## Verflechtungen Die Verflechtung einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation mit einem Dritten lässt sich anhand vorliegender Konstellationen grundsätzlich untergliedern. ### Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen Rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen einer antragstellenden/zuwendungsempfangenden Person/Organisation und einem Dritten liegen typischerweise bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen vor. Ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt, bestimmt sich in entsprechender Anwendung von Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 6. Mai 2003 (Abl. Nr. L124 vom 20. Mai 2003, Seite 36 ff.). Die Definition der Unternehmertypen kann dem Merkblatt der ILB zu KMU-Definition der EU entnommen werden. ### Organisatorische oder personelle Verflechtungen Verflechtungen können organisatorisch oder personell mit Dritten in der Gestalt einer natürlichen Person bzw. juristischen Person sowie Personengesellschaften vorliegen. Hierbei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Art und Weise zusammenwirken können, die eine Wettbewerbserzwingung und damit ein Handeln zu Lasten des Landeshaushaltes befürchten lassen könnten. Dies soll in folgenden Beispielen veranschaulicht werden: - **Personelle Verflechtung von Angehörigen (§ 15 AO)** - Beispiel 1: Mutter als natürliche Person beauftragt Tochter als natürliche Person - Beispiel 2: Bürgermeister der Stadt A beauftragt Firma B, bei der seine Frau die Geschäftsführerin ist. ### Organisatorische Verflechtung Eine Verflechtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die gesellschaftsrechtlich besteht, aufgrund von einem Rechtsverhältnis, dass das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegenstand hat. - **Beispiel:** Angestellte des Auftraggebers gründet ein Unternehmen, welches den Auftrag erhält. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 5 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:-------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:----------------------------------------------------------------| | Angabe zur Anzahl üblicher Wochenarbeitsstunden im Unternehmen: | #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt KMU-Definition der EU ## Allgemeine Erklärungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. der EU L 124/36 vom 20.05.2003). ### 1. Definition der KMU **Kleinunternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 10 Mitarbeiterunde - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. **Kleine Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 50 Mitarbeiterunde - einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. **Mittlere Unternehmen** sind Unternehmen, die - weniger als 250 Mitarbeiterunde - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte über- oder unterschreitet. Bei einem neuen gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für eine vollständige Rechnungsperiode vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Trägerschaft berücksichtigt. **Bericht über Unter-Überwachung der Schwellenwerte:** Durch die alleinige Änderung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse durch Verkauf oder Erwerb von Kapitalanteilen an antragstellenden Unternehmen bzw. im Unternehmensverbund (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen) ist der Erwerb bzw. Verlust des KMU-Status unzulässig. In diesen Fällen sind die aktuell bestehenden Betreiberverhältnisse heranzuziehen. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitsbeiträge (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres Beschäftigten Vollzeitäquivalenten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonbeschäftigte werden nur anteilig in das Arbeits- und JAE-Berechnungsschema ausgebildet und nicht berücksichtigt, wenn die Mitarbeiteranzahlen gleich einer Lohn- und Gehaltsempfangenden, die das Unternehmen beschäftigen, die in einem Unterordnungsverhältnis zur Gesellschaft stehen und nach normalen Recht Arbeitnehmende gleichgestellt sind sowie mehrere Beschäftigungseigenschaften in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. ### 2. Definition der Unternehmensart **Unternehmen** sind Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen. - Ein Unternehmen hat die Mehrheit der Gesellschafterstimmen eines anderen Unternehmens. - Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit aller Stimmrechte des verwaltenden, Lenkungs- oder Ausschussgremiums eines anderen Unternehmens zu besitzen oder abzulehnen. Ein Unternehmen ist gemäß einem mit den anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag aufgrund einer Klausel in dieser Satzung berechtigt, einen beschränkten Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben. Im Unternehmen, das im Aktions-/Aktivitäten- oder Gesellschafts-/Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, gibt es keine anderen Aktionäre/Aktionärinnen oder Gesellschafter/Gesellschafterinnen, die alleine Kontrolle über Ihre Stimme und die Mehrheit der Stimmen des gesamten Aktien-/Aktivitäts-/Gesellschafterunternehmens erhalten. Die genannten Voraussetzungen für den Status des Unternehmens müssen gelten in gleicher Weise bei den Unterzeiten der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen erfüllt sein. Unternehmen, die unter einem oder mehreren andere Unternehmen untergeordnet sind oder in Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. #################### File: kmu-definition-eu-merkblatt.pdf Page: 2 Context: w1990810.docx – 30.11.2023 Merkblatt KMU-Definition der EU 2 von 3 sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in dem-selben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Partnerunternehmen (PU) sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteil/e von 25 % bis einschließlich 50 % gehalten wird/werden. Eigenständige Unternehmen sind Unternehmen, die keine Anteile von 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an einem an-deren Unternehmen halten bzw. an denen keine Anteile von 25 % oder mehr gehalten werden. Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Katego-rien von Anteilshabenden handelt und unter der Bedin-gung, dass diese Anteilshabenden nicht einzeln oder ge-meinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind: − Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapital-gesellschaften, 1 Zu finden im Dokumentencenter auf der Internetseite der ILB, www.ilb.de − natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Per-sonen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinves-tition tätig sind („Business Angels“) und die Eigenmit-tel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Investition der genann-ten „Business Angels“ in das betroffene Unterneh-men 1,25 Mio. EUR nicht überschreitet, − Universitäten oder Forschungszentren ohne Ge-winnzweck, − institutionelle Kapitalanlegende einschließlich regio-nale Entwicklungsfonds, − autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahres-haushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnenden. 3. Prüfschema für KMU Die Grundlage für die Einstufung als KMU bilden die An-gaben in den einschlägigen Anlagen zum Antrag ("An-gaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)" und Betei-ligungsorganigramm gem. Beispiel1) sowie das in der Anlage beigefügte Prüfschema. Das antragstellende Unternehmen muss selbständig prüfen, ob es die Kriterien eines KMU erfüllt. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 7 Context: B12 # Elektronischer Zahlungsbeleg aus einem nach dem GoBD zertifizierten System Vorgegebener externer Standard, auf dem die genannten Angaben vorhanden sein müssen: - Kontonummer/IBAN - Kontoauszugsnummer, Blattnummer des Kontoauszuges - der/die Kontoinhabende, wenn nicht mit angegebenem Firmkonto übereinstimmend - Valutadatum/Wertstellungsdatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfangende Bei Überweisungen in ausländischer Währung erfolgt die Umrechnung in Euro mit dem Umrechnungskurs zum Tag der Bezahlung (Valutadatum/Wertstellung). ## Mehrere Ausgabenpositionen Beinhaltet ein Rechnungsbeleg mehrere Ausgabenpositionen und wird nur ein Teil dieser Ausgabenpositionen im Rahmen des geforderten Vorhabens abgerechnet, so ist der Vorabverrechnungsanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf der Rechnung zu vermerken. Eine gesonderte Aufstellung zu den in der Rechnung abgerechneten Ausgabenpositionen ist bei Bedarf beizufügen. ## Sprache Sollten Ausgabebelege nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, kann die ILB eine deutsche Übersetzung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers, eines Konsulates oder einer sonstigen Dienststelle anfordern. ## Zuordnung Um die Zuordnung der einzureichenden Ausgabebelege zu den abgerechneten Positionen zu erleichtern, kennzeichnen Sie bitte alle Ausgabebelege mit der zugehörigen laufenden Nummer der Belegliste. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 3 Context: | BEIBLATT "Planung weiterer Ausgaben" (BIG-Digital)1 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | |:------------------------------------------------------|:---------------------|:---------------------------------|:----------------|:----------------------------|:-------------|:------------------------------------------|:-----------------------------|:--------------------------------|:--------------------------|:------------------------------------------------------------------------|:------------------|:----------------------------------------| | lfd. | Leistungsbezeichnung | mögliches lieferndes Unternehmen | Angebots-nummer | lfd. Pos.-Nr. des Angebotes | Ausgabenart | aktivierungs-pflichtiges Wirtschafts-gut2 | Nettopreis3 | nicht zuwendungsfähige Ausgaben | zuwendungsfähige Ausgaben | Bestätigung zur Förderfähigkeit durch die WFBB ja/nein/teilweise | Bemerkungen WFBB | zwf. Ausgaben netto lt. Bewilligung ILB | | Nr. | | | | | | ja/nein | abzüglich Skonti und Rabatte | in EUR | in EUR | | (bei Korrekturen) | in EUR | | | | | | | | | in EUR | | | | | | | Summe | | | | | | | 0 | 0 | 0 | | | 0 | | 1 | | | | | | | | | | | | 0 | | 2 | | | | | | | | | | | | 0 | | 3 | | | | | | | | | | | | 0 | | 4 | | | | | | | | | | | | 0 | | 5 | | | | | | | | | | | | 0 | | 6 | | | | | | | | | | | | 0 | | 7 | | | | | | | | | | | | 0 | | 8 | | | | | | | | | | | | 0 | | 9 | | | | | | | | | | | | 0 | | 10 | | | | | | | | | | | | 0 | | 11 | | | | | | | | | | | | 0 | | 12 | | | | | | | | | | | | 0 | | 13 | | | | | | | | | | | | 0 | | 14 | | | | | | | | | | | | 0 | | 15 | | | | | | | | | | | | 0 | | 16 | | | | | | | | | | | | 0 | | 17 | | | | | | | | | | | | 0 | | 18 | | | | | | | | | | | | 0 | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | 1 Bitte die weißen Felder befüllen! Nur die im Merkblatt "Ausgaben BIG-Digital" (Anlage zum Antrag) definierten Ausgaben sind förderfähig. | | 2 Hier bitte das zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährte monatliche AN-Bruttogehalt laut aktuellem Gehaltsnachweis bei Antragstellung angeben. Bei NN-Stellen ist das geplante monatliche AN-Bruttogehalt einzutragen. | | Bei Lohnempfangenden ist folgende Berechnung zugrunde zu legen: vereinbarter Stundensatz gemäß Arbeitsvertrag und letztem Lohnschein x vereinbarte Wochenstundenzahl x 52 Wochen. | | Maximal förderfähig sind bei einer Vollzeitstelle ein monatliches Bruttogehalt inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung von 8.333,33 EUR. | | 3 Zur Abgeltung des AG-Anteils zur Sozialversicherung wird eine Pauschale von 15% auf das AN-Bruttogehalt gewährt. | | 4 Hier werden die im Arbeitsblatt "Planung der Personenmonate" ermittelten Personenmonate zugrunde gelegt. | | 5 Die geplanten Personalausgaben ermitteln sich aus dem monatlichen AG-Bruttogehalt multipliziert mit den geplanten Personenmonaten. Das Jahres-AG-Bruttogehalt darf einen Betrag von 100.000,00 EUR für eine Vollzeitstelle nicht übersteigen. | | Darüber hinaus gehende Ausgaben sind nicht förderfähig. | #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 6 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft Zuwendungsempfangende vorsteuerabzugsberechtigt, wird die auf die Ausgaben erhobene Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind durch schrifliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen. ## 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen ### 6.1 Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen 1. Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen³, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt erbracht werden, sind nicht zuwendungsfähig. ### 6.2 Geförderte Wirtschaftsgüter 2. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlungsan die Zuwendungsempfangenden in der Betriebsstätte im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. ### 6.3 Kumulierungen Die Zuwendung in Form von staatlichen Beihilfen darf nicht den behilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union maximal zulässige Beihilfensumme oder den maximal zulässigen Beihilfebetrag bei Kumulierungen verschiedener Förderungen nicht überschreiten. Auf die Kumulierungsverzicht des Artikels 8 AGVO wird verwiesen. ### 6.4 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation Gemäß den Artikel 49 und 50 der Verordnung (EU) 2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus dem EFRE verpflichtet, bei allen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen zum Vorhaben auf die Unterstützung der Europäischen Union hinzuweisen. Dazu zählen Maßnahmen wie Ankündigungen auf Websites und in Social Media, Informationen gegenüber Medien und Teilnehmenden sowie Plakate. Das Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 mit detaillierten Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Unterstützungsangebote sind auf der Website efre.brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die Zuwendungsempfangenden verbindlich. Die Einhaltung der Vorschriften wird mittels Vorlage der im Zuwendungsbescheid festgelegten Nachweise geprüft. Verstöße gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungsstreichungen sanktioniert. Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Ersuchen das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial zur Verfügung und erteilen und jedeoder einem zusammenhängender breites bestehender Rechte gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erhebliche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht. ### 6.5 Liste der Vorhaben Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben zu führen. Die Begünstigten einer Förderung aus dem EFRE erklären sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstanden, dass sie in die zur veröffentlichten Liste der Vorhaben aufgenommen werden. Es werden folgende Daten aller Vorhaben veröffentlicht: - Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, - wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverbreiten der Daten unter anderem für die Projektträgerin kohesio.eu durch Organe der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausführliche Informationen über jede Einzelbilanz, die mehr als 100.000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de). #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 2 Context: ge1409261117 - 18.06.2019 Vollmacht (einzel) 2 von 3 Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: 1. Umfang der Vollmacht Der Bevollmächtigte ist gegenüber der ILB zur Vornahme aller Geschäfte und/oder Ver-fahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem vorgenannten Antrag berechtigt. Der Bevollmächtigte kann insbesondere − im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, − über einen eingeräumten Kreditrahmen/Zuwendungsbetrag verfügen, − Schriftverkehr mit der ILB entgegennehmen und selbständig führen, − verbindliche Bescheide der ILB, mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber ent-gegennehmen. Diese Vollmacht berechtigt nicht − zur Belastung oder zur Veräußerung von Grundstücken, − zum Abschluss, zur Änderung oder zur Kündigung von Kreditverträgen/Förder-verträgen, − zur Entgegennahme von vertragsbeendigenden oder verzugsbegründenden Erklärun-gen, − zur Erteilung von Untervollmachten. 2. Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit gegenüber der ILB widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat der Vollmachtgeber die ILB unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Widerruf gegenüber der ILB und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Vollmachtgebers. Wird die Vollmacht von einem oder mehreren Erben widerrufen, so bringt der Widerruf die Vollmacht nur für den Widerrufenden mit der Folge zum Erlöschen, dass der Bevollmächtigte Verfügungen auf-grund dieser Vollmacht nur gemeinschaftlich mit dem Widerrufenden treffen kann. Hinweis für den Bevollmächtigten: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Bevollmächtigten von der ILB gespeichert. Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: * [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/ge2209011357.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1993678&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 10/2023 * [KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/kmu-dokumente/kmu%5Fbeispiel%5Ffirmenorganigramm%5Fanlage%5Fantrag%5Fallgemein.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=690755&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2024 * [Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/ilb%5F-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027%5Fst2208091630.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1988803&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 08/2022 #################### File: st2209201417.pdf Page: 3 Context: st2209201417 - 16.11.2022 Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen 3 von 3 Bei Ausschluss von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid ausgeschlossen sind, gilt folgendes: Bei der Antragstellung ist zu beachten Sind Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Richtlinie ausgeschlossen, so dürfen diese für die Antragstellung nicht als zuwendungsfähige Ausgaben angesetzt werden. Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” zu kennzeichnen und als nicht zuwendungsfähig auszuweisen. Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch Zuwendungsempfan-gende zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste zum Mittelabruf enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste berücksichtigt wer-den, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” gekennzeichnet sind und als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen wurden. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 3 Context: | BEIBLATT "Planung weiterer Ausgaben" (BIG-Digital)1 | |:-------------------------------------------------------------------------------| | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | #################### File: ge2209011357.pdf Page: 2 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 2 von 10 Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden Nr. 6 Nachweis der Verwendung Nr. 7 Prüfung der Verwendung Nr. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung Nr. 9 Änderung von Auflagen Nr. 10 Weitergabe von Daten #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital) | |:---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Anlage zum Verwendungsnachweis aus dem Programm "BIG-Digital" - bewilligte Leistungen gemäß Zuwendungsbescheid (ohne Personalausgaben) | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 5 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:---------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Die hier ermittelten Gesamtausgaben sind Grundlage für die Beantragung (siehe Ziffer 2.14 im Antragsformular)! | #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## "Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027" Ziel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen. 1. **Inhalt der Grundrechtecharta** In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta ist in sieben Kapiteln untergliedert: - Würde des Menschen - Freiheiten - Gleichheit - Solidarität - Bürgerrechte - Justizielle Rechte - Allgemeine Bestimmungen ### Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". ### In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, das Versammlungs- und Vereinigungsrecht, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmensfreiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Aus-lehrung. ### Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten. ### Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Recht der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. #################### File: vollmacht.pdf Page: 3 Context: ge1409261218 - 03.06.2019 Vollmacht (mehrere Bevollmächtigte) 3 von 4 Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: 1. Umfang der Vollmacht Die Bevollmächtigten sind gegenüber der ILB zur Vornahme aller Geschäfte und/oder Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem vorgenann-ten Antrag berechtigt. Die Bevollmächtigten können insbesondere  im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Erklärungen abgeben,  über einen eingeräumten Kreditrahmen/Zuwendungsbetrag verfügen,  Schriftverkehr mit der ILB entgegennehmen und selbständig führen,  verbindliche Bescheide der ILB, mit Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber ent-gegennehmen. Diese Vollmacht berechtigt nicht  zur Belastung oder zur Veräußerung von Grundstücken,  zum Abschluss, zur Änderung oder zur Kündigung von Kreditverträgen/Förder-verträgen,  zur Entgegennahme von vertragsbeendigenden oder verzugsbegründenden Erklärun-gen,  zur Erteilung von Untervollmachten. 2. Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit gegenüber der ILB widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht gegenüber dem/den Bevollmächtigten, so hat der Vollmachtgeber die ILB unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Widerruf gegen-über der ILB und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich er-folgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Vollmachtgebers. Wird die Voll-macht von einem oder mehreren Erben widerrufen, so bringt der Widerruf die Vollmacht nur für den Widerrufenden mit der Folge zum Erlöschen, dass Bevollmächtigte Verfügun-gen aufgrund dieser Vollmacht nur gemeinschaftlich mit dem Widerrufenden treffen kön-nen. Hinweis für die Bevollmächtigten: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten der Bevollmächtigten von der ILB gespeichert. Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber (ggf. Stempel/Siegel) #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital).1 | |:-------------------------------------------------| | Abrechnung / Verwendungsnachweis | #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1 Rechtsliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2 Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung(en) des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3 Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mittelabfluss als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten buß. Internetrecherchen sollten ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsame und wirtschaftliche Mittelabfluss bei auffälligen Ausgabenpauschoten nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 4 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 4 von 6 Die Ermittlung des Wertverlustes kann einer der folgenden Abschreibungsvarianten für die oben genannten WG zugrunde gelegt werden: a) Anteiliger Wertverlust gem. AfA-Tabelle im Durchführungszeitraum Für WG kann der Werteverlust gemäß der in der AfA-Tabelle angegebenen Nutzungs-dauer ermittelt werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der gemäß AfA-Tabelle festgestellten Nut-zungsdauer ab Anschaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwen-dungsfähig. b) Vollständiger Wertverlust (im Jahr der Anschaffung oder Herstellung) Abweichend zu a), kann gemäß 1.4 des nachfolgend benannten Schreibens des Bundes-ministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479), die Abschreibung der im Schreiben benannten WG im Jahr der Anschaf-fung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen werden. Es wird eine vollständige Ab-schreibung im Durchführungszeitraum angenommen. Für geringwertige WG kann ebenfalls - unabhängig von dem BMF-Schreiben eine vollstän-dige Abschreibung im Durchführungszeitraum zugrunde gelegt werden. c) Anteiliger Wertverlust unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 12 Monaten Abweichend von a) kann außerdem gemäß des o. g. BMF Schreibens, für die im Schrei-ben benannten WG eine Nutzungsdauer von 12 Monaten angenommen werden. Die An-schaffungs- oder Herstellungskosten können somit linear über 12 Monate abgeschrieben werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der 12-monatigen Nutzungsdauer ab An-schaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwendungsfähig. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt über die zum Antrag einzureichen-den Beiblätter Ausgaben. In den Beiblättern ist der prozentuale Nutzungsanteil, die gewählte Abschreibungsvariante, der Nutzungszeitraum im Durchführungszeitraum und ggf. die Ab-schreibungsdauer anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Abschreibungen auch Ihren tatsächlichen Ab-schreibungen entsprechen müssen. Zweckbindungsfrist Erworbene WG müssen mindestens drei Jahre nach Abschlusszahlung in der geförderten Be-triebsstätte im Land Brandenburg verbleiben (es sei denn, sie werden durch gleich- oder hö-herwertige Güter ersetzt). 2.2.4 Lieferungen und Leistungen Dritter Dies beinhaltet Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente. Insbesondere sind hier projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte enthalten. Dazu gehören außerdem projektbezogene Fremdleistungen, die Teile des Vorhabens betreffen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nur von fachlich qualifizierten Dritten erbracht werden können (z. B. Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software). 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen-dungsfähig. Verflechtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisa-torisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personelle Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben-ordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: Detaillierte Ausgabenkalkulation und -begründung geplanter Ausgaben (einschließlich geplanter Personalausgaben) und Zuordnung zu den zu digitalisierenden Prozessen sowie zu den Einzelschritten der Implementierungsmaßnahme Aussagen, ob das Unternehmen externe Beratung zu diesem Digitalisierungsprojekt oder einer allgemeinen Digitalisierungsstrategie im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Schulung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des umgesetzten Digitalisierungsvorhabens Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie), der damit verfolgten #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital).1 | |:----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | 2 Bitte die laufende(n) Nummer(n) der Belegliste der beantragten bzw. bewilligten Leistung zuordnen. | | 3 Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur in Höhe der Abschreibung im Durchführungszeitraum zuwendungsfähig. | #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 6 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 6 von 7 8 Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der ILB müssen Sie nur diejenigen personenbe-zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbe-ziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir eine Förderung oder den Abschluss eines Vertrages ablehnen müssen bzw. eine bestehende Förderung oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggfs. beenden müssen. 9 Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 11 BbgDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Grundsätzlich besteht nach Art. 21 DSGVO das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die ILB. Allerdings weisen wir darauf hin, dass eine Förderung oder sonstige Fortsetzung der Ge-schäftsbeziehung mit uns dann nicht mehr möglich sind. 10 Wo können Sie sich beschweren? Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die oben genannte Datenschutz-beauftragte oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Sollten Sie diese Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an die: Datenschutzbeauftragte der Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsber-ger Str. 21, 14473 Potsdam, oder per E-Mail an datenschutz@ilb.de. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Stahnsdorfer Damm 77 14523 Kleinmachnow #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | Unnamed: 20 | Unnamed: 21 | Unnamed: 22 | Unnamed: 23 | Unnamed: 24 | Unnamed: 25 | Unnamed: 26 | Unnamed: 27 | Unnamed: 28 | Unnamed: 29 | Unnamed: 30 | Unnamed: 31 | Unnamed: 32 | Unnamed: 33 | Unnamed: 34 | Unnamed: 35 | Unnamed: 36 | Unnamed: 37 | Unnamed: 38 | Unnamed: 39 | Unnamed: 40 | Unnamed: 41 | |:----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|:-------------|:--------------------------------|:-------------|-------------:|-------------:|-------------:|-------------:|-------------:|-------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|--------------:|:-------------------------------------------------|:---------------------------------------| | BEIBLATT "Planung der Personenmonate (PM)" | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | | Antragstellende Person/ Organisation: | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | nan | #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: ----Image alt text---->ILB_Logo_RGB<----media/image1.wmf---- Vorhabenbeschreibung - GLiederungspunkte Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben (BIG - Digital) Modul Beratung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Beratungsbedarfes und der Zielsetzungen der Beratungsleistung detailliertes Beratungsangebot des Beraters/der Beraterin mit Benennung der Beratungsziele (Kopie) Referenzangaben zu einschlägigen Beratungserfahrungen des Beraters/der Beraterin bzw. Angaben zur Qualifikation bei wissenschaftlichen Einrichtungen als Auftragnehmer Aussagen, ob das Unternehmen grundsätzlich externe Beratung zu Digitalisierungsthemen im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Implementierung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des Status quo der betrieblichen Prozesse und Abläufe am brandenburgischen Sitz/in der brandenburgischen Betriebsstätte, die Gegenstand der Antragstellung sind (Ausgangssituation, Problemstellung) Beschreibung der Zielsetzungen und Aussagen zu Kosten-Nutzen-Erwartungen (erwartete Ergebnisse und Effekte des Digitalisierungsvorhabens; z. B. erwartete Kosteneinsparungen durch veränderten Ressourceneinsatz, Umsatzsteigerungen, IT-Sicherheit) Beschreibung des geplanten Digitalisierungsvorhabens (Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie) und Unterteilung in Einzelschritte #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 3 Context: | BEIBLATT "Planung weiterer Ausgaben" (BIG-Digital)1 | |:---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Bitte nur die weißen Felder befüllen! | | Bezüglich der förderfähigen Ausgaben und der Auswahl in der Spalte "Ausgabenart" wird auf das Merkblatt "Ausgaben" BIG-DIGITAL verwiesen. | | Bitte beachten Sie, dass materielle und immaterielle Anlagegüter nur in Höhe der Abschreibung im Durchführungszeitraum zuwendungsfähig sind. | | Bei vorliegenden Angeboten sind alle zur Förderung beantragten Einzelpositionen des jeweiligen Angebotes einzeln einzutragen und der Ausgabenart gemäß Merkblatt zuzuweisen. Bitte diese Angebote beilegen. Sollten Angebote fehlen, | | ist die Notwendgikeit der Ausgaben in der Vorhabensbeschreibung zu begründen, ggf. erfolgt keine Anerkennung der Ausgaben. | #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 3 Context: ge1409261117 - 18.06.2019 Vollmacht (einzel) 3 von 3 - Von der Bank auszufüllen - Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n in Gegenwart des unterzeichnenden Vertreters der ILB geleistet und geprüft. Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n geprüft. Für die Richtigkeit Datum, Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der ILB Hinweis (keine Relevanz bei der Vergabe von Zuschüssen): Wird die Vollmacht ausnahmsweise nicht in Gegenwart eines Vertreters der ILB unterzeich-net, hat die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Unterschrift/en des/der Vollmachtgeber/s und des Bevollmächtigten unter Verwendung des Vordrucks "Identifika-tion durch zuverlässigen Dritten" zu erfolgen, wenn sie gegenüber der ILB nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | |:------------------------------------------|:--------------------------------|:------------------------------------------------|:------------------------------|:----------------------|:-----------------------------------------|:-------------|:-------------|:----------------------------------------|:-------------|:-----------------------|:--------------|:----------------------------------------|:------------------------------------|:--------------|:-------------------|:--------------|:------------------------------------| | Lfd.Nr. | Namen der Projektmitarbeitenden | Wochenarbeitszeiten der Projekt- mitarbeitenden | mtl. AN - Bruttogehalt/-lohn | 15% AG-Anteil zur SV | mtl. Bruttogehalt inkl. AG-Anteil zur SV | PM4 | = | geplante förderfähige Personalausgaben | + | geplante förderfähige | = | geplante förderfähige Personalausgaben | nicht förderfähige Personalausgaben | + | nicht förderfähige | = | nicht förderfähige Personalausgaben | | | | | in EUR 2 | in EUR3 | (AG-Brutto) | | | | | 15%-Pauschale für | | | | | 15%-Pauschale für | | | | | | | | | in EUR | | | AN-Brutto | | | | AG-Brutto | AN-Brutto | | | | AG-Brutto | | | | | | | | | | in EUR | | AG-Anteile zur SV | | in EUR 5 | in EUR | | AG-Anteile zur SV | | in EUR | | | | | | | | | | | | in EUR | | | | | in EUR | | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 5 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:--------------------------------------------| | Ausgabenarten | | Personalausgaben (AN-Brutto) | | 15%-Pauschale für AG-Anteile zur SV | | 15%-Pauschale für indirekte Projektausgaben | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | | Gesamtausgaben | #################### File: st2209201417.pdf Page: 2 Context: st2209201417 - 16.11.2022 Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen 2 von 3 Bei Zulässigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen Wenn Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen nach Richtlinie und Zuwendungsbescheid zulässig sind, gilt folgendes: Bei Antragstellung ist zu beachten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden sollen, sind im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise (ohne Gewinnaufschläge) zuwen-dungsfähig. Sofern es sich ausschließlich um eine Lieferleistung handelt, sind anstelle der Selbst-kostenpreise nur die Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) anrechenbar. Die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise muss auf nachvollziehbaren Kalkulationen und/oder Rechnun-gen bzw. gleichwertigen Belegen beruhen und ist auf Anforderung vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Bei der Abrechnung zum Mittelabruf ist zu beachten Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste im Rahmen der marktüblichen Preise nur in Höhe der Selbstkostenpreise bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnauf-schläge) abgerechnet werden, sind die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemer-kungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” zu kennzeichnen. Bei der Abrechnung zum Verwendungsnachweis ist zu beachten In der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular ist durch die Zuwendungs- empfangende oder den Zuwendungsempfangenden zu erklären, ob Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste enthalten sind. Sofern Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten in der Belegliste enthalten sind, ist zu bestätigen, dass die betroffenen Positionen in der Spalte „Bemerkungen/Bemerkungen Kunde” mit dem Stichwort: „LLV” gekennzeichnet sind. Ferner ist in der entsprechenden Anlage zum Verwendungsnachweisformular durch einen Wirt-schaftsprüfenden bzw. Steuerberatenden zu bestätigen, dass: − diese Lieferungen und Leistungen im Rahmen der marktüblichen Preise nur mit Selbstkosten-preisen (ohne Gewinnaufschläge) bzw. bei reinen Lieferleistungen nur mit Einstandspreisen (ohne Gewinnaufschläge) abgerechnet wurden und − die Ermittlung der Selbstkosten- bzw. Einstandspreise (ohne Gewinnaufschläge) auf nachvoll-ziehbaren Kalkulationen und/oder Rechnungen bzw. gleichwertigen Belegen der verflochtenen Dritten beruht. Wenn Zuwendungsempfangende eine Hochschule, Kommune oder ein Landkreis ist erfolgt diese Bestätigung durch sie selbst. Auf Anforderung sind der ILB die zugrunde liegenden Kalkulationen und/oder Belege vorzulegen. #################### File: vollmacht.pdf Page: 4 Context: ge1409261218 - 03.06.2019 Vollmacht (mehrere Bevollmächtigte) 4 von 4 - Von der Bank auszufüllen - Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n in Gegenwart des unterzeichnenden Ver-treters der ILB geleistet und geprüft. Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n geprüft. Für die Richtigkeit Datum, Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der ILB Hinweis (keine Relevanz bei der Vergabe von Zuschüssen): Wird die Vollmacht ausnahmsweise nicht in Gegenwart eines Vertreters der ILB unterzeich-net, hat die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Unterschrift/en des/der Vollmachtgeber/s und des Bevollmächtigten unter Verwendung des Vordrucks "Identifika-tion durch zuverlässigen Dritten" zu erfolgen, wenn sie gegenüber der ILB nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: # AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+-kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß § 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten. ## Rechnungsbelege Rechnungsbelege sind - Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournal - Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. ## Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. Als Zahlungsbelege gelten: - Online-Kontoauszüge, Umsatzlisten/-abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank - Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO. Umsatzlisten/-abfragen von Drittanbietern (Kontoinformationsdiensten) werden nicht akzeptiert. - Kreditkartenabrechnung - PayPal-Kontoauszüge - Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelpostennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsübersichten oder Ausgabepostentlisten oder Abrechnungslisten, Kassenbuchrechnungen) bestehen mindestens aus der*n Seite/n mit der*n prüfenden Position/en und ggf. zusätzlich der Seite, aus der die/die Inhabende des Kontos/Kassenbuchs erkennbar ist. ## Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänge Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Beleg benötigen sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt werden können. #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 6 Context: B5 Bankbestätigung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfänge - Stempel und Unterschrift des Kreditinstituts B6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen/ Rentenversicherungsträgern Formlose Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherungsträgers, dass keine Rückstände bestehen soweit nicht maschinell erstellt mit Unterschrift und ggf. Stempel. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfangende eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Krankenversicherung bzw. jeden Rentenversicherungsträgers der geforderten Projektmitarbeitenden ein. B7 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes Formular „Bescheinigung in Steuersachen“ des jeweiligen Finanzamtes. Bestätigung, dass keine Steuer rückstände bestehen. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfangende die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ein. B8 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben Formular Bestätigung der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben für den entsprechenden Abrechnungzeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Kontoauszüge zur Zahlung des Gehalts, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B9 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben bei ESF-Förderung Formular „Bestätigung zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)“ für den entsprechenden Abrechnungzeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Gehaltsabrechnung sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. B10 HÜL vorgegebener externer Standard Hinweis: - Als Bezahldatum für die Sachausgaben gilt das Fälligkeitsdatum auf der HÜL-Liste bzw. das Soll-Datum der SAP-Liste. - Als Bezahldatum für die Personalausgaben gilt jeweils der 10. des Folgemonats. B11 Lieferantenrechnung (Kopie des Vertrags) - der/die Lieferende - der/die Darlehennehmende (=der/die Zuwendungsempfangende) - Vertragsgegenstand (Vorhaben) - Zahlungsmodalitäten - Nachweis über bereits geleistete Zahlungen (Kontoinanzug) Hinweis: Die vollständige Bezahlung muss im Durchführungzeitraum erfolgen. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT AUSGABEN BIG-DIGITAL Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm "Brandenburger Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe" (BIG-Digital) in der Fassung vom 14.02.2024 ## 1 Allgemein Es werden nur Vorhaben mit einem zuweisungsfähigen Ausgabenvolumen von mindestens 5.000 EUR gefördert. Das Digitalisierungsvorhaben muss sich auf bestehende Abläufe oder Prozesse in einer brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens beziehen. Die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen. Digitalisierungsvorhaben werden als Organisationsinnovationen oder Prozessinnovationen gefördert (vgl. Artikel 2 Nr. 96 und 97 der AGVO¹): Die Organisationsinnovation führt zur Anwendung neuer Organisationsmethoden mindestens auf Ebene des Unternehmens, im Bereich der Arbeitsabläufe oder Geschäftbeziehungen eines Unternehmens. ### Nicht als Organisationsinnovation angesehen werden - Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, - Änderungen in der Managementstrategie, - Fusionen und Übernahmen, - die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs. Die Prozessinnovation führt zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software mindestens auf Ebene des Unternehmens. ### Nicht als Prozessinnovation angesehen werden - geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, - der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, - die Einstellung eines Arbeitsablaufs. Weder als Organisations- noch als Prozessinnovation angesehen werden - einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, - allein vorliegenden Veränderungen bei den Faktorpreisen resultierende Änderungen, - neue Kundenausrichtung, - Lokalisierung, - regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Änderungen und - der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten. ¹ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung: Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 --- #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:----------------------------------| | Summe | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 3 Context: | BEIBLATT "Planung weiterer Ausgaben" (BIG-Digital)1 | |:------------------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ZU DEN PAUSCHALEN für die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027 Stand: 08.03.2024 Bei den Förderungen nach der BIG-Digital-Richtlinie kommen eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) und eine Pauschale für indirekte Kosten (Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie) zur Anwendung. Die Pauschalen beruhen jeweils auf Unionsrecht und dienen der Verfahrensvereinfachung sowie der verwaltungstechnischen Entlastung. Dieses Merkblatt erläutert die Pauschalen sowie die dazugehörigen Verfahren bei Antragstellung, Bewilligung und Mittelanforderung. Maßgeblich sind die Festlegungen im Zuwendungsbescheid. ## 1 Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung für direkte Personalausgaben ### 1.1 Anwendungsbereich Nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie ist für Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie hinsichtlich der projektbezogenen direkten Personalausgaben zusätzlich eine Pauschale für Arbeitsgabenanteile zur Sozialversicherung förderfähig. ### 1.2 Antragsstellung Es können im Antragsverfahren Pauschalen für AG-Anteile zur Sozialversicherung für die gegen Entgelt tätigen Personen oder für NN-Stellen, deren Personalausgaben jeweils gefördert werden sollen, mittels der beiläufigen „Ausgaben“ beantragt werden. Hierfür sind die tatsächlichen bzw. die für die NN-Stellen geplanten AN-Bruttogehälter/Löhne anzugeben. ### 1.3 Bewilligung Die ILB stellt das betreffende AN-Brutto für die gegen Entgelt tätigen Personen oder NN-Stellen fest. Vom AN-Brutto als Bemessungsgrundlage ausgehend bewilligt die ILB 15 Prozent zusätzlich als Pauschale für AG-Anteile zur SV. ### 1.4 Mittelanforderung Spätestens mit der Mittelanforderung, mit welcher erstmals Personalausgaben für eine gegen Entgelt tätige Person abgerechnet werden, überprüft die ILB die AN-Bruttogehälter/-löhne für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmals im Vorhaben tätig wird. Ein Nachweis der tatsächlich Zahlung der AG-Anteile zur SV ist hierbei erforderlich. ## 2 Pauschale für indirekte Kosten ### 2.1 Anwendungsbereich Bei Anwendung der Pauschale sind nach Nummer 5.4.2 BIG-Digital-Richtlinie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben (Nummer 2.1.2 BIG-Digital-Richtlinie) förderfähig. Die Pauschale umfasst die folgenden indirekten Personalausgaben: - Bankgebühren - Bürobedarf - Gas, Strom, Wasser #################### File: einzelvollmacht.pdf Page: 1 Context: ge1409261117 - 18.06.2019 Vollmacht (einzel) 1 von 3 Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam VOLLMACHT Programm/Förderprogramm: Antragsnummer: Vorhaben/Maßnahme: Hiermit bevollmächtige/n ich/wir 1. (Name/Firma) (Anschrift) 2. (Name/Firma) (Anschrift) 3. (Name/Firma) (Anschrift) - nachstehend "Vollmachtgeber" genannt - Frau/Herrn (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Meldeanschrift) (Telefon) Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten - nachstehend "Bevollmächtigter" genannt - mich/uns im Geschäftsverkehr und/oder Verwaltungsver-fahren mit der ILB zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künf-tigen Zuwendungen/Darlehen bei der ILB unter oben genannter Antragsnummer. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 5 Context: | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | |:-------------|:-----------------|:-----------------------------| | Ausgaben | davon | davon nicht zuwendungsfähig | | in EUR | zuwendungsfähig | in EUR | | | in EUR | | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 5 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 5 von 7 Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Wirtschafts-raums - EWR) findet derzeit nicht statt. Sofern im Einzelfall eine solche Datenübermittlung erforderlich werden sollte, werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert infor-mieren. Daten und Dokumente in Förderangelegenheiten, für die ein öffentliches Interesse besteht, werden nach dem Brandenburgischen Archivgesetz (BbgArchivG) dem Brandenburgi-schen Landeshauptarchiv angeboten. 5 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Ab-wicklung eines Vertrages oder eines Zuwendungsverhältnisses umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflich-ten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Geldwäschegesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Förderangelegenheiten gelten noch zusätzlich die Aufbewahrungsfristen nach den EU-Strukturfondsverordnungen. Ferner beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahren be-tragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Die Speicherdauer beurteilt sich auch nach den mit Ihnen vereinbarten Verlängerungen der gesetzlichen Verjährungsfristen. 6 Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall (ein-schließlich Profiling)? Die ILB nutzt keine automatisierten Verarbeitungsprozesse einschließlich Profiling zur Her-beiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung der Geschäftsbe-ziehung (Art. 22 DSGVO). Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. 7 Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt? Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für unsere Kunden Analyse- und Ratingverfahren. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der der Kunde sei-nen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnungen kön-nen beispielsweise Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Erfahrungen aus der bisheri-gen Geschäftsverbindung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weitere Daten mit ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse. Die Ratingverfahren beruhen auf mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das lau-fende Risikomanagement mit ein. #################### File: vollmacht.pdf Page: 1 Context: ge1409261218 - 03.06.2019 Vollmacht (mehrere Bevollmächtigte) 1 von 4 Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam VOLLMACHT Programm/Förderprogramm: Antragsnummer: Vorhaben/Maßnahme: Hiermit bevollmächtige/n ich/wir 1. (Name/Firma) (Anschrift) 2. (Name/Firma) (Anschrift) 3. (Name/Firma) (Anschrift) - nachstehend "Vollmachtgeber" genannt - #################### File: vollmacht.pdf Page: 2 Context: ge1409261218 - 03.06.2019 Vollmacht (mehrere Bevollmächtigte) 2 von 4 1. Frau/Herrn (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Meldeanschrift) (Telefon) Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten einzeln gemeinschaftlich mit 2. Frau/Herrn (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Meldeanschrift) (Telefon) Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten einzeln gemeinschaftlich mit - nachstehend "die Bevollmächtigten" genannt - mich/uns im Geschäftsverkehr und/oder Verwal-tungsverfahren mit der ILB zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehen-den und künftigen Zuwendungen/Darlehen bei der ILB unter oben genannter Antragsnummer.  Soll ein Bevollmächtigter nur mit einer bestimmten anderen Person gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sein, so ist zusätzlich die Nummer anzugeben, unter der jene Person in diesem Formular aufgeführt ist. #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 2 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 2 von 7 Projektdaten), Informationen über Ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Ratingda-ten, Vermögenswerte, Dokumentationsdaten wie z. B. Beratungsprotokolle, Registerda-ten) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. 3 Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? 3.1 Zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der ILB liegenden Aufgaben Die von der ILB verarbeiteten personenbezogenen Daten sind für die Vergabe und Ab-wicklung von Förderkrediten, Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften erforderlich. Die Einzelheiten sind den Förder- und Antragsunterlagen, dem Zuwendungsbescheid, dem Förderkredit-, und/oder dem Beteiligungs- bzw. dem Bürgschaftsvertrag zu entneh-men. Wir weisen darauf hin, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die personenbezoge-nen Daten verarbeitet und an den jeweiligen Förderungspartner (z. B. Europäische Struk-turfonds, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Brandenburg) weitergeleitet werden. Verarbeitungsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 5 (1) BbgDSG in Verbindung mit dem Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB-Gesetz) 3.2 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt ferner zur Er-bringung von Finanzdienstleistungen/ zur Durchführung der Förderangelegenheiten, ins-besondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts erforderlichen Tätigkeiten. Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z. B. Kredit) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung sowie die Durchfüh-rung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen. Verarbeitungsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO 3.3 Zum Zweck der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungs-prüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen sowie der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen Die ILB ist aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Darüber hinaus sind die Offenlegungs-pflichten gegenüber dem Land Brandenburg sowie dem nationalen und Europäischen Rechnungshof zu erfüllen. Zu den gesetzlichen Anforderungen zählen z. B. das Kreditwesengesetz, das Geldwäsche-gesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, Steuergesetze sowie bankaufsichtsrechtlichen Vor-gaben z. B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deut-schen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Gesetzliche Vorgaben können sich auch aus den EU-Strukturfondsverordnungen ergeben. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steu-errechtlicher Kontroll- und Meldepflichten, die Bewertung und Steuerung von Risiken sowie im Bereich der EU-Strukturfondsförderungen die Lieferung von Indikatoren. #################### File: ge2209011357.pdf Page: 8 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 8 von 10 müssen Tag, Empfangende sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Je nach Ausgestaltung der Förderung müssen vereinfachte Kostenoptionen beziehungs-weise nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen nicht in die Belegliste eingetragen wer-den. Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben genügt es für die Auflistung der Personalkosten in der Belegliste, wenn nicht jeder Einzelbetrag, sondern das Arbeitgeberbrutto ersichtlich ist. 6.2.3 Soweit die Zuwendungsempfangenden die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes haben, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) als zu-wendungsfähige Ausgabe berücksichtigt werden. 6.2.4 Für Festbetragsfinanzierungen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betra-ges festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei Förderungen in Form von vereinfachten Kostenoptionen oder nicht mit Kosten verknüpften Finanzierun-gen sind nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde ein angepasster zahlenmäßiger Nachweis und eine angepasste tabellarische Belegübersicht entsprechend einzureichen. 6.2.5 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. 6.3.a Die Einnahmen und Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfangenden anhand von Belegen nachgewiesen werden können. Als Ausgabebelege sind Rechnungen und Zah-lungsbeweise vorzuhalten. Wurden keine Rechnungen ausgestellt, sind die Ausgaben durch Verträge und Zahlungsbeweise zu belegen. Die Belege müssen die im Geschäfts-verkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere die Zahlungsempfangenden, Grund und Tag der Zahlung und bei Gegenständen den Verwen-dungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Vorhaben (zum Beispiel Vorhabennummer) enthalten. Werden Ausgaben nur anteilig ab-gerechnet, so ist der Vorhabenanteil (Prozentsatz und abgerechneter Teilbetrag) auf den Belegen zu vermerken und in einer gesonderten Aufstellung schriftlich zu begründen. Absatz 1 gilt nicht für Ausgabebelege im Falle von Festbeträgen, bei denen die Zuwendung auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt worden ist, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, und bei vereinfachten Kostenoptionen beziehungsweise nicht mit Kosten verknüpf-ten Finanzierungen. Davon unberührt sind im Zuwendungsbescheid benannte Belege, die dem Nachweis der vorgenannten Festbeträge, vereinfachte Kostenoptionen und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen dienen. 6.4 Die Zuwendungsempfangenden haben die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebe-lege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Nummer 7.1 Satz 1) zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder die Zweckbindungsfrist im Bewilligungsbescheid länger festgelegt wurde. Die Doku-mente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie der Originale aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung, auch schon vor Vorlage des Verwendungsnachweises, kön-nen auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabever-fahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Bü-chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung ent-sprechen. 6.5.a Dürfen die Zuwendungsempfangenden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen ihnen gegenüber zu erbringen-den Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nummer 6.1.a beizufügen. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## „BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen............................................................................................2 2. Grundsatz der Förderung Nachhaltiger Entwicklung................................................2 3. Anforderungen an die Antragsstellung ................................................................3 4. Nützliche Links......................................................................................................4 #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 4 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 4 von 7 4 Wer bekommt meine Daten? 4.1 Zusammenarbeit innerhalb der Investitionsbank des Landes Brandenburg Innerhalb der ILB erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen (z. B. EDV, Rechnungswesen). Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, und Consulting. 4.2 Weiterleitung außerhalb der ILB 4.2.1 Zusammenarbeit zwischen ILB und dem Land Brandenburg Die ILB wird im Rahmen ihrer Förderangelegenheiten im Auftrag des Landes Brandenburg tätig. Im Rahmen der Durchführung von Förderprogrammen können Landesministerien, EU-Kommission, Europäischer Rechnungshof und Landesrechnungshof Empfänger von personenbezogenen Daten sein. 4.2.2 Weiterleitungen im Rahmen von Ko-Finanzierungen Die ILB arbeitet mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen und leitet entspre-chend Daten weiter. Dabei handelt es sich teilweise um Ko-Finanzierungen aber auch um reine KfW-Finanzierungen. 4.2.3 Weiterleitung im Rahmen der Finanzaufsicht oder weiterer gesetzlicher Anforderungen Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der ILB ist zunächst zu be-achten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wer-tungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Wir weisen deshalb darauf hin, dass möglicherweise erhobene Daten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank sowie an Landes-, Bundes-, und Europabehörden zum Zwecke der Erfüllung aufsichts-rechtlicher Erfordernisse und gesetzlicher Bestimmungen und zu im Rahmen des Förder-geschäfts erforderlichen Auswertungs- und Planungszwecken weitergeleitet werden. 4.3 Sonstige Weiterleitungen − Andere Datenempfänger können Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder ver-gleichbare Einrichtungen sein, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag Refinanzierungsinsti-tute, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können zudem diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis befreit haben. − Auch von der ILB eingesetzte Auftragsverarbeiter können ihre Daten erhalten. Hierbei handelt es sich um Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftlichen Leistungen und IT-Dienstleistungen. Dem Datenschutz wird durch entsprechende vertragliche Ver-einbarungen - Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag - Rechnung ge-tragen. − Des Weiteren werden personenbezogene Daten an Gutachter, Sachverständige u. a. weitergeleitet, um ihre Förderangelegenheit bzw. den Vertrag mit Ihnen durchführen zu können. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:---------------------------------------------------------------------------------| | indirekte Projektausgaben (=15 % der direkten Personalausgaben AG-Brutto) in EUR | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Bitte die im Unternehmen bei Vollzeit üblichen Wochenarbeitsstunden (Spalte G rot umrandetes Feld über der Tabelle) sowie in Spalte C die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden der Projektmitarbeitenden angeben (unabhängig von der Projekttätigkeit), anderenfalls erfolgt keine Berechnung! | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 4 Context: | Berechnungshilfe für lineare Abschreibungen (Planung weiterer Ausgaben) | |:------------------------------------------------------------------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | | Bitte alle weißen Felder befüllen, insbesondere Spalten D,E,F, anderenfalls erfolgt keine Berechnung! | #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 7 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 7 von 7 Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die ausschließlich aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder in Aus-übung öffentlicher Gewalt) oder aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchst. f) DSGVO (Datenverarbei-tung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: Investitionsbank des Landes Brandenburg Datenschutzbeauftragte Babelsberger Str. 21 14473 Potsdam E-Mail: datenschutz@ilb.de #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 3 Context: st2201281308 - 07.12.2023 Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" 3 von 3 2.5 Langlebige Schilder oder Tafeln Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 500.000 Euro (EFRE) bzw. 100.000 Euro (JTF, ESF+), die Sachinvestitionen oder Infrastruktur- bzw. Baumaßnahmen beinhalten, ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, z. B. im Eingangsbereich des Gebäudes oder des Geländes, ein langlebiges Schild oder eine Tafel anzubringen. Das Schild bzw. die Tafel ist unverzüglich nach Durchführungsbeginn anzubringen. In diesen Fällen entfällt die Pflicht der Anbringung eines A3-Plakats bzw. einer elektronischen Anzeige. Bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen kann während der Bauphase vorübergehend ein Bauschild angebracht werden, welches nach Abschluss des Vorhabens durch eine langlebige Tafel ersetzt wird. Die o. g. Elemente des EU-Förderhinweises müssen auf allen Schildern und Tafeln enthalten sein. 2.6 Öffentlichkeitswirksame Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten 10.000.000 Euro übersteigen, sowie solche, die gesondert als Vorhaben von strategischer Bedeutung benannt worden sind, sind zusätzlich verpflichtet, eine größere öffentlichkeits- und medienwirksame Kommunikati-onsveranstaltung bzw. -maßnahme zum Vorhaben durchzuführen, bei der die EU-Förderung des Vorhabens im Vordergrund steht. Dies können beispielsweise Veranstaltungen zu wesentlichen Meilensteinen des Vorhabens wie Spatenstiche, Tage der offenen Tür oder Eröffnungen sein. Hierzu wird die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt und eingela-den. Über die geplante Kommunikationsmaßnahme muss die zuständige Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. 3 Dokumentation, Kontrolle und Zuwendungskürzung Die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften muss für den Mittelabruf bzw. Verwendungs-nachweis dokumentiert werden (z. B. mittels Screenshots, Fotos, Belegexemplare) und wird kontrolliert. Verstöße gegen die Kommunikationsauflagen werden mit Zuwendungskürzungen sanktioniert, sofern keine ausreichenden heilenden Maßnahmen durch die Begünstigten ein-geleitet werden. 4 Rechtsgrundlagen Die Angaben dieses Merkblattes basieren auf Art. 50 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021. Die Verordnung kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht EUR-Lex2 heruntergeladen werden. Gültig ist der jeweilig aktuelle Verordnungstext. 2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1060 #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: * [Adresse und Anfahrt](/de/kontakt/ilb-adresse-und-anfahrt/) * [Beschwerdestelle](/de/kontakt/ilb-beschwerdemanagement/) * [ Infokorb ](/de/infokorb/index.jsp) * [ EN](/de/englisch/) * [ ](#) [×](#) Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. * [ Kundenportal ](/de/service/ilb-kundenportal/) #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## „BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER SOWIE NICHTDIFFERENZIERUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF-PROGRAMMS DES LANDES BRANDENBURG IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027“ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 Europäischer Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 ## Inhaltsverzeichnis 1. **Rechtliche Grundlagen** ............................................................................................................... 2 2. **Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter** ................................................. 2 3. **Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung** ................................................................. 3 4. **Anforderungen an die Antragsstellung** .................................................................................. 4 5. **Nützliche Links** ....................................................................................................................... 5 --- # #120362/1590 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027“ #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 8 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, die genannten sowie gegebenenfalls weitere programmrelevante Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsempfangenden hinsichtlich Monitoring und Evaluation der Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung. Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfangenden Zahlungsaussetzungen bis hin zur Aufhebung der Bewilligung zur Folge haben. ## 7 Verfahren ### 7.1 Antragsverfahren Anträge auf Förderung einschließlich der verbindlichen Anlagen sind schriftlich über das Internetportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Die einzureichenden Unterlagen (unter anderem detaillierte und aktuelle Darstellung des Projekts und der damit verbundenen Ausgaben) werden von der ILB bekannt gegeben. Antragsleistungen werden vor der Antragsstellung über die Besonderheiten des Förderverfahrens, die Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Baebelizer Straße 21, 14473 Potsdam, kostenlos beraten. Die Bestätigung der fachlichen Beratung ist dem Förderantrag beizufügen. ### 7.2 Bewilligungsverfahren Über die Zuwendung entscheidet die ILB unter Berücksichtigung einer fachlichen Stellungnahme der WFBB. Die Grundlagen für die Bewilligung bilden der Antrag und die einzureichenden Anlagen. Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit des Projekts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Förderung. Die Antragstellenden dürfen nach der ILB bestätigten Eingangs des schriftlichen Antrags mit allen erforderlichen Inhalten nach Artikel 2 Absatz 2 AGVO mit der Durchführung des Projekts beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn leitet sich kein Anspruch auf eine Zuwendung ab. ### 7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung gemäß Nummer 1.4. für die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Zuwendung für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inkl. Interreg A), JTF und EMAF finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 sowie aus dem EU-Fonds ELER finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2023 bis 2027 (AnBest-EU 21) sowie nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Nummer 6 AnBest-EU 21 abweichend von WN Nummer 7.4 und 7.5 zu § 44 LHO über die gestreamte Zuwendung im Erstattungsprinzip. Die Anforderungen der Mittel anfordern online über das Internetportal der ILB. Für die Anforderung bewilligter Zuwendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mittelanforderung“ zu verwenden. ### 7.4 Verwendungnachweisverfahren #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 1 Context: # BESTÄTIGUNG DER FACHLICHEN BERATUNG ## BIG-Digital - [ ] Modul Beratung - [ ] Modul Schulung - [ ] Modul Implementierung - [ ] Modul Implementierung und Schulung **Antragstellende Person/Organisation:** _______________________________________ **Vorhabenbezeichnung:** _________________________________________________ Mit dem oben genannten Unternehmen wurde am __________ eine fachliche Beratung im Rahmen der Richtlinie – BIG-Digital durchgeführt. Das Unternehmen wurde über folgende Sachverhalte informiert: - Rahmenbedingungen und Bedingungen der Richtlinie - Voraussetzungen der Antragsberechtigung von Unternehmen - Notwendige Antragsunterlagen und Antragsverfahren Das Unternehmen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nur vollständige Förderanträge durch die ILB bearbeitet werden können.¹ Der WFBB vorgelegte Vorhabenbeschreibung enthält die wesentlichen zur Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben (siehe ggf. Bemerkungen) Die Einreichung des Antrags bei der ILB wird empfohlen. ### Besondere Bemerkungen: _____________________________________________________________________ **Ort/Datum:** ____________________________________ **Unterschrift Berater/Beratiner WFBB GmbH/Stempel** **Name(n) in Druckbuchstaben:** _________________________ --- ¹ Unvollständige Förderanträge werden mit der Bitte um Vervollständigung an die antragstellende Person/Organisation zurückgesandt. Sofern die antragstellende Person/Organisation auf eine Bearbeitung der unvollständigen Unterlagen besteht, erfolgt ein Ablehnungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 9 Context: | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | |:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------| | Auswahl | Pauschal | Prozent | Förderfähig | aus BruttoAN | Aufschlag | | 7 | 10968 | | | | | | 1 | | 0.176 | | | | | 7 | | 0.193 | | | | | 7 | | 0.094 | | | | | 7 | 0 | 0 | | | | | 7 | | 0.28 | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | | 7 | | | | | | #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 3 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital Wird ein Beratungsprojekt nach Nummer 2.1.1 gefördert, ist der Antrag auf Förderung des Implementierungsprojekts nach Nummer 2.1.2 erst nach Abschluss der Beratungleistung zulässig. Der Durchführungszeitraum eines Implementierungsprojekts soll zwei Jahre nicht überschreiten. ## 2.1.3 Schulungsprojekte (Artikel 31 AGVO) Gefördert wird die Schulung für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt nach Nummer 2.1.2. Die Schulung kann prozessbegleitend zu der Implementierung oder danach durchgeführt werden. Der Durchführungszeitraum eines Schulungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten. Bei prozessbegleitender Schulung kann der Durchführungszeitraum bis zu zwei Jahre betragen. ### 2.2 Projekte nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben jeweils mindestens 5.000 Euro betragen. ### 2.3 Ausgenommen von der Förderung sind staatliche Beihilfen außerhalb des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nach Artikel 1 Absatz 2 bis 5 AGVO. ## 3. Zuwendungsempfänger ### 3.1 Zuwendungsempfangende sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der gewerblichen¹ Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Ausgenommen von der Förderung sind: - Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, und - Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Nummer 18 AGVO. ## 4. Zuwendungsvoraussetzungen ### 4.1 Die Projekte gemäß Nummer 2.1 müssen bestehende Abläufe oder Prozesse des antragstellenden Unternehmens in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg betreffen. Diese Betriebsstätte müssen auch die Projektergebnisse zugutekommen. ### 4.2 Die Förderung ist auf zwei parallellaufende, gemäß dieser Richtlinie geförderte Vorhaben beschränkt. ### 4.3 Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die vor Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Inhalten, insbesondere gemäß Artikel 2 Absatz 2 AGVO, muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt worden sein. ## 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 1. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang I der AGVO in der jeweils geltenden Fassung. 2. Gewerbe¹ gemäß den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). ### BIG-Digital ### Richtlinie ### Stand 03.2024 #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: Stand: 12/2022 * [Merkblatt zu den Pauschalen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-pauschalen-big-digital%5Fw2404090930.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2028736&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 04/2024 * [Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/ergaenzende-informationen/merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-%5Fge1405151112.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=49479&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 07/2014 #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 9 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU 21 einzureichen. Die Einreichung erfolgt online über das Internetportal der ILB. Die ILB gibt die Unterlagen, die die Zuwendungsempfänger zur Erfolgskontrolle mit dem Verwendungsnachweis einzureichen haben, bekannt. ### 7.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU 21, soweit nicht in dieser Richtlinie bezüglichswesive im Zuwendungsbescheid Abweichungen ausgeführt worden sind. Über die Landeshaushaltsordnung hinaus gelten die Regelungen der Europäischen Union für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 (EU-Verordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen) in der zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus ergeben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewahrungsfristen und der Prüferteile, die im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfängern in Einzelnen mitgeteilt werden. Die ILB ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch öffentliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der oder die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, die für den EFRE in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Beschwerde- und Prüfungshöfe sowie deren beauftragte Teile berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. ### 7.6 Subventionserhebliche Tatsachen Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBl. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (GVBl. I S. 2033. 2037). Die ILB hat gegenüber den Antragstellenden in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden den Zuwendungsempfängern im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionserheblich bezeichnet. ### 8 Geltungsdauer und Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 #################### File: ge2209011357.pdf Page: 6 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 6 von 10 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden 5.1 Die Zuwendungsempfangenden führen den gesamten Informationsaustausch mit der Bewilligungsbehörde über das bereitgestellte elektronischen Datenaustauschsystem ge-mäß Artikel 69 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/1060. Abweichend davon kann die Bewilligungsbehörde den Informationsaustausch auf Antrag ausnahmsweise in Papierform akzeptieren. 5.2 Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn 5.2.1 sich vorhabenbezogene Ausgaben der Zuwendungsempfangenden um mehr als 7,5 Pro-zent oder mehr als 10.000 Euro ermäßigen oder sich die Finanzierung ändert, insbeson-dere wenn die Zuwendungsempfangenden nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragen oder von ihnen erhalten oder wenn sie – ge-gebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhalten. 5.2.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen. 5.2.3 sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zu-wendung nicht zu erreichen ist. 5.2.4.a bei als Vorschuss ausgezahlten Mitteln die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können. Die nicht ver-brauchten Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Falle von Förderungen, die ausschließlich oder teilweise über vereinfachte Kostenoptionen oder in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen erfolgen. Auf Nummer 1.4.a letzter Absatz wird insoweit hingewiesen. 5.2.5 zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr entspre-chend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden. 5.2.6 ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird. Wird vor dem Ende der Aufbewahrungsfrist über das Vermögen der Zuwendungsempfangenden ein Insol-venzverfahren beantragt oder eröffnet oder die rechtliche Auflösung der Zuwendungsemp-fangenden beschlossen, ist dies unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen und eine rechtsverbindliche Erklärung vorzulegen, wie die Aufbewahrung der Belege und ge-gebenenfalls deren Prüfung durch die hierzu berechtigten Stellen bis zum Ende der Aufbe-wahrungsfrist gewährleistet wird; andernfalls sind die Belege vollständig an die Bewilli-gungsbehörde zu übergeben. Diese Pflichten gelten auch für einen Insolvenzverwalter. 5.2.7 sich Angaben der Zuwendungsempfangenden (zum Beispiel Anschrift, Unternehmens-struktur, Gesellschaftsstruktur, Rechtsform) ändern. 5.2.8.a für ein Vorhaben, das Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen bein-haltet, binnen fünf Jahren nach der Abschlusszahlung beziehungsweise innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist Folgendes zutrifft: − Aufgabe oder Verlagerung einer Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb des Landes Brandenburg, − Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einer Infrastruktur oder − erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele oder der Durchführungsbestimmungen des Vorhabens, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Frist verkürzt sich bei kleineren und mittleren Unternehmen auf drei Jahre. 5.3 Die Zuwendungsempfangenden sind darüber hinaus verpflichtet, 5.3.1 den von der Bewilligungsbehörde mitgeteilten Informations- und Kommunikationspflichten unverzüglich nachzukommen. 5.3.2 die von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid abgeforderten Daten zu dem geförderten Vorhaben zu erheben und der Bewilligungsbehörde zu den vorgegebenen Zeit-punkten zu übermitteln. Dazu haben sie, soweit erforderlich, auch die abgeforderten Daten #################### File: ge2209011357.pdf Page: 7 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 7 von 10 bei den an dem Vorhaben Teilnehmenden und an dem Vorhaben beteiligten Partnern ge-gebenenfalls weiteren, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, mit den für das Mo-nitoring und die Evaluierung des jeweiligen Programms beauftragten Stellen zusammen-zuarbeiten. 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminie-rung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschau-ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbe-sondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Um-weltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderpro-gramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und erhebliche Beeinträchtigun-gen dieser Umweltgüter vermieden werden. 5.3.5 eine vollständige Vorhabendokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabenrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz und die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Be-richte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen. 5.3.6.a durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungskreis) oder geeignete Buchführungscodes (zum Beispiel Kostenstellen beziehungsweise -träger) für die entsprechenden Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind die Förderungen, die ausschließlich über vereinfachte Kostenoptionen, in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen oder Festbeträgen erfolgen, bei denen die Zuwendungen auf das Vielfache eines sich für eine bestimmte Einheit ergebenden Betrages festgesetzt worden ist. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. 6 Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programm-spezifische Regelungen. 6.1.a Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben hat der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen. 6.2.a Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belegliste. 6.2.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. 6.2.2.a Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Aus der Belegliste #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 3 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 3 von 7 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach § 5 (2) BbgDSG auch zur Wahr-nehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durch-führung von Organisationsuntersuchungen erforderlich. Verarbeitungsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 5 (2) BbgDSG 3.4 Im Rahmen der Interessenabwägung Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele: − Konsultationen von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. Schufa) zur Ermittlung von Bonitäts- und Ausfallrisiken − Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten − Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT Betriebs der ILB − Verhinderung und Aufklärung von Straftaten − Videoüberwachung zur Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten; sie dienen der Wahrnehmung des Hausrechts − Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen) − Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts − Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Produkten Verarbeitungsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO 3.5 Für die Nutzung des Kundenportals (Online-Zugang) Wenn Sie das ILB-Kundenportal nutzen, werden folgende Daten von Ihnen verarbeitet: − Registrierungsdaten werden im Benutzerprofil gespeichert − Login-Daten (ohne IP-Adresse) − Daten, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind (inkl. Monitoringdaten) − Monitoringdaten (Teilnehmerlisten) können durch den Zuwendungsempfänger anony-misiert werden Weitere wichtige Informationen: − Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern der ILB gespeichert. − Zu Ihrer Sicherheit wird der Login nach einer definierten Anzahl von Fehlversuchen ge-sperrt. − Nach längerer Inaktivität wird der User automatisch ausgeloggt. Verarbeitungsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO 3.6 Weitere Verarbeitungszwecke Die personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke verarbeitet. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 3 Context: st2208091630.docx - 10.08.2022 Merkblatt - Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 3 von 3 − Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC) Niemand darf wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Welt-anschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Dies gilt auch für die Auswahl der Teil-nehmenden. − Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC) Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Be-schäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen. Angebote, die sich spe-ziell an das unterrepräsentierte Geschlecht wenden, sind mit diesem Grundsatz verein-bar. Darüber hinaus ist für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung des Vorhabens Sorge zu tragen. − Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Vorhaben zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird geachtet. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist beim Zugang zum Vorhaben und der Durchführung zu entsprechen, sofern keine in dem Vorhaben selbst liegenden Gründe dem entgegenstehen. Insbeson-dere sind bauliche Hindernisse zu vermeiden. − Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC) Gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie eine Begrenzung der Höchst-arbeitszeit ist zu gewährleisten. Dies gilt gleichermaßen für Teilnehmende, Mitarbei-tende wie auch für Honorarkräfte. − Umweltschutz (Art. 37 GRC) Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung ist sicherzustellen. 3 Beschwerdeverfahren und Rechtsweg Jede Person, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+/EFRE/JTF geförderten Vorhaben in seinen Grundrechten gemäß der Charta als ver-letzt ansieht, besitzt die Möglichkeit der Beschwerde gegenüber der zuständigen Verwal-tungsbehörde. Weiterführende Informationen zum Verfahren werden auf der jeweiligen Webseite veröffentlicht (siehe esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.branden-burg.de). 4 Weiterführende Informationen Auf den genannten Webseiten des ESF+ und des EFRE/JTF des Landes Brandenburg (esf.brandenburg.de, efre.brandenburg.de oder jtf.brandenburg.de) werden zudem weiter-führende, fachspezifische Informationen zur Charta zur Verfügung gestellt, z. B. eine Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen, deren Arbeit im Zusam-menhang mit den Rechten und Prinzipien der Charta steht und die bei Bedarf kontaktiert werden können. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 5 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 5 von 6 Verflechtung liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen sowohl mit den Auftraggebern als auch mit den Auftragnehmern gesellschaftsrecht-lich oder aufgrund von Rechtsverhältnissen, die das Erbringen von Tätigkeiten zum Gegen-stand haben, verbunden ist und die Entscheidung über die Auftragserteilung zumindest eines von ihnen beeinflussen kann. 2.3 Modul - Schulung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Schulungsangebotes Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden im Rahmen des Implementierungsmoduls (als Bestandteil des Moduls Implementierung) bzw. im Nachgang der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Einzelantrag). Nicht gefördert werden − Leistungen von Dienstleistungsunternehmen mit rechtlicher, wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Verflechtung mit dem antragstellenden Unternehmen, − Schulungsleistungen ohne den Nachweis einschlägiger Referenzen oder Qualifikation. Da-von abweichend wird die Qualifikation eines Softwareanbieters/-entwicklers zu seinen Pro-dukten ohne Nachweis vorausgesetzt − Personalausgaben des antragstellenden Unternehmens für die zu schulenden Mitarbeiten-den. 3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Von der Förderung sind insbesondere folgende Ausgaben ausgenommen: − Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können − Ausgaben für reine Automatisierungsvorhaben − Ausgaben für Produktionsmittel, insbesondere Produktionsmaschinen − Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server − Ausgaben für eigenes Personal oder Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertra-gung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen − Anschlusskosten einzelner Unternehmen an Infrastrukturen zur Datenübertragung außer-halb des Unternehmens − Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten (insbesondere herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) − Ausgaben für Standard-Webshops (z. B. Standard-Shop-Templates) bzw. Web-Shops ohne weitere funktionale (digitalisierte) Einbindung in Abläufe und Prozesse − Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (insbesondere Suchmaschinenopti-mierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing) − Ausgaben für Produktpräsentationen unter Einbindung digitaler Elemente (z. B. Bewegtbil-der, VR/AR-Umgebungen) − Ausgaben für technische Geräte und Maschinen oder Software für die Fertigung (Produk-tion) oder zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung − Ausgaben für Standard-Hardware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones), soweit kein inhaltlicher Bezug zum Vorhaben erkennbar ist − Ausgaben für Standardsoftware i.S. einer üblichen Büroausstattung (z. B. Bürosoftware, E-Mailing-Software, Betriebssysteme) − Bewirtungskosten, Reisekosten inkl. Tagesspesen des Dienstleisters − Ausgaben für Rechtsberatung − Ersatzbeschaffungen/turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware − Ausgaben für die Wartung, auch die an EDV-Systemen (werden oft im Paket mit der Soft-ware mitverkauft) und für Garantieverlängerungen − Bankgebühren #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 2 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 2 von 6 2 Zuwendungsfähige Ausgaben 2.1 Modul - Beratung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Bera-tungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschrän-kung): − zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung sowie − zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungs-maßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen. Die beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verflochten sein. Zudem muss die Person über einschlä-gige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikatio-nen der beratenden Personen sind im Antrag anzugeben. 2.2 Modul - Implementierung 2.2.1 Projektbezogene Personalausgaben Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antrag-stellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht. Die förderfähigen Personalausgaben sind über die Beiblätter "Ausgaben" zu ermitteln. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungs-fähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben ku-muliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind bei Antragstellung die geplanten AN-Bruttogehälter/-löhne anzugeben. Diese werden bei Erstabrechnung anhand der vorzule-genden Gehalts-/Lohnscheine für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorha-ben tätig wird, überprüft. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfä-hig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. Nicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie − Prämien, − Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge, − unregelmäßige Leistungszulagen u. ä., − Einmalzahlungen, − Sachbezüge − Gehaltserhöhungen inklusive Tariferhöhungen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit) − Urlaubs- und Weihnachtsgeld, − sowie sonstige Jahressonderzahlungen. Als zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 2 Context: | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | = | | + | | = | | | + | | = | | | Summe in EUR | | | | | | | | 0 | | 0 | | 0 | 0 | | 0 | | 0 | #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 5 Context: st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 5 von 5 5 Nützliche Links Auf folgenden Internetseiten finden Sie u. a. eine Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Checkliste_Barrierefreie Veranstaltungen_ESI-Fonds.pdf (brandenburg.de) Informationen zu Barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen: http://www.nullbarriere.de Informationen zu Barrierefreiheit in digitalen Medien: Arbeitshilfe des Amts für Veröffentlichungen der EU zu barrierefreien digitalen Publikationen (in englischer Sprache) Informationen für Gendersensible Kommunikation in der Praxis: EFRE-Broschüre Gendersensible Kommunikation in der Praxis Grundlagen und Hilfestellungen (brandenburg.de) Informationen und Beratung zur Ausstattung/Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen durch Integrationsfachdienste Brandenburg: www.ifd-brandenburg.de Weiterführende Informationen unter http://www.integrationsaemter.de beispielsweise das Themenheft „ZB Spezial. Was heißt hier behindert?“ informiert über verschiedene Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben mit Fallbeispielen und Tipps für die Praxis. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:-------------------------------------------------------------------------------| | BEIBLATT "Planung der Personenmonate (PM)" | | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: Stand: 08/2022 * [Merkblatt Ausgaben BIG-Digital](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/big-digital/ilb%5Fergaenzende-informationen%5Fmerkblatt-ausgaben-big-digital%5Fw2404221707-2.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=2028737&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 11/2024 * [Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg](/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/programmuebergreifende-dokumente/efre/merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984897&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 06/2022 * [Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027](/media/dokumente/merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf) [](/de/ajax/info-korb-hinzufuegen.jsp?docId=1984896&quantity=1&areaId=2019969)[](#) Stand: 05/2023 #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 9 Context: | Unnamed: 0 | |:--------------------------------| | Listenfelder Kategorien | | Kat. I (ab 5.200,01) | | Kat. II (ab 4.125,01-5.200) | | Kat. III (ab 450,01 bis 4.125) | | Kat. IV (Studenten ab 450) | | Kat. V ( Keine SV-Pflicht) | | Kat. VI (Studenten <450 bei FE) | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 6 Context: | BEIBLATT "Verwendungsnachweis" (BIG-Digital) | |:-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | 1 Bitte bei Planabweichungen nicht beantragte, aber abgerechntete projektbezogene Leistungen in einer neuen Zeile erfassen. | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 8 Context: | Angebot | |:-----------------------------------| | Ausgabenart | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 4 Context: # A9 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit dem privaten Kraftfahrzeug muss folgende Angaben haben: - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Abrechnungsbetrag (= Anzahl der zurückgelegten Kilometer • 0,20 Euro) - ggf. Abrechnung Tagesgeld/Übernachtung Entweder für jede Einzelreise oder eine Sammelabrechnung für einen Abrechnungszeitraum von jeweils einem Kalendermonat. # A10 Fahrtenbuch Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit betriebseigenen Fahrzeugen müssen folgende Angaben haben: - allgemeinen Daten des Herstellers wie Marke, Fahrzeugtyp und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Fahrtziel und Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Kilometerstand (Beginn und Ende) - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Kraftstoffmenge, Rechnungsbetrag Alle gefahrenen Kilometer sind lückenlos zu belegen. Für jedes Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. # A11 Bewirtungsausgaben bei ESF+-Förderung Quittungen der Einkaufsquelle (bspw. Kassenzettel) bzw. Rechnungen auf den Belegen ist anzugeben: - Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der Veranstaltung) - Anzahl der Teilnehmenden #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 4 Context: | Berechnungshilfe für lineare Abschreibungen (Planung weiterer Ausgaben) | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | |:--------------------------------------------------------------------------|:----------------------|:--------------------------------|:--------------------------------|:-------------------------------------------------------|:------------------------------------|:------------------------------------|:--------------------------------------------------------| | zu lfd. | Bezeichnung Anlagegut | geplanter Anschaffungszeitpunkt | Anschaffungskosten Netto in EUR | Abschreibungsdauer lt. Abschreibungstabelle in Monaten | Nutzungsdauer im Projekt in Monaten | zuwendungsfähiger Nettopreis in EUR | nicht förderfähige AfA außerhalb Projektzeitraum in EUR | | Nr. aus Liste Planung weiterer Ausgaben | | | | | | | | | 1 | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | | | | | | | | 0 | 0 | #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 6 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 6 von 6 − gewährte Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme − Barzahlungen und Verrechnungen − erstattungsfähige Mehrwertsteuer − Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware − Ausgaben, für die keine Originalbelege vorhanden sind − Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind − Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraumes verursacht wurden − nicht projektbezogene Ausgaben sowie Mehrausgaben − Beratungsleistungen und eigene Personalausgaben für die Projektbeantragung/-abrech-nung − unbezahlte Überstunden − Eigenleistungen und eigene Sachleistungen der/des Zuwendungsempfangenden − gebrauchte WG − Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen − Unternehmerlöhne (Entnahmen) − Ausgaben für WG, soweit sie nicht für das Vorhaben genutzt werden #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 3 Context: # Belege für Reiseausgaben ## A1 Belege für Reiseausgaben für im Vorhaben beschäftigte Mitarbeitende - Dienstreisekostenabrechnung - Fahrtenbuch - Einzelbelege Die Erstattung der Reiseausgaben an die bzw. den Dienstreisenden müssen mittels Zahlungsbeleg nachgewiesen werden. Ab einem Abrechnungsbetrag von 10,01 EUR je Tag sind zur Unterstützung die entsprechenden Reisebelege beizufügen. ## A2 Belege für Miete und Nebenkosten - Mietvertrag bzw. der Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung für Nebenkosten: - separate Rechnungen (z. B. Rechnung des Dienstleisters für die Gebäudereinigung) ## A3 Belege für Direktversicherung/VwL - Gehalts- bzw. Lohnscheine - Kontoauszug des/der Zuwendungsempfangenden als Nachweis der Höhe und tatsächlichen Zahlung ## A4 Flugtickets, Parkscheine, Fahrtkosten (Bus und Bahn) - auch in elektronischer Form (z. B. HandyTicket) vorgegebener externer Standard ## A5 Gehalts-, Lohnzettel, Lohnjournale vorgegebener externer Standard ## A6 Zentrale Bezugstelle Cottbus - ZBB-Liste, Tabellen der Zentralen Bezugestelle des Landes Brandenburg (Ausdruck) - Liste "Personalkostenübersicht je ZF und HH-Stelle" oder - Liste "Bruttopersonalkosten nach Kostenstellen" oder - Liste "Bezieldaten der ZBB" als elektronischer Datensatz ## A7 Abschreibungen Rechnung über Anschaffung des Wirtschaftsgutes ## A8 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss folgende Angaben haben: - Datum/Zeit der Dienstreise - Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Fahrziel und Grund - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung Nachweise sind Rechnungen oder die Einzel-, Tages-, Wochen-, bzw. Monatskarten. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: [Arbeitsförderung im Überblick](/de/arbeit/ueberblick-arbeit.html) * [Karriere](#) ## Alles zur Karriere bei der ILB * [Aktuelle Stellenangebote](https://ilb.wd3.myworkdayjobs.com/de-DE/ilb%5Fkarriere) * [Die ILB als Arbeitgeberin](/de/ueber-die-ilb/karriere/die-ilb-als-arbeitgeber/) * [Karriere bei der ILB](/de/ueber-die-ilb/karriere/) * [Über die ILB](#) ## Profil * [ILB-Mission](/de/ueber-die-ilb/ilb-mission/) * [Organisationsstruktur](/de/ueber-die-ilb/organisationsstruktur/) * [Geschäftsberichte](http://www.ilb-geschaeftsbericht.de) * [Kapitalmarkt-Informationen](/de/ueber-die-ilb/kapitalmarkt-info/) * [ILB-Neubau HAVEL QUARTIER Potsdam](/de/ueber-die-ilb/neubau-havel-quartier-potsdam/) ## Verantwortung * [Nachhaltigkeit](/de/ueber-die-ilb/nachhaltigkeit/wir-foerdern-nachhaltigkeit/) * [Sponsoring](/de/ueber-die-ilb/sponsoring/) * [Kunstengagement](/de/ueber-die-ilb/kunst/kunstengagement/) * [Corporate Governance](/de/ueber-die-ilb/verantwortung/) * [Compliance in der ILB](/de/ueber-die-ilb/compliance-in-der-ilb/) * [Beteiligungen](/de/ueber-die-ilb/beteiligungen/) ## ILB als Unternehmen #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 7 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital - **Name des Begünstigten:** bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des oder der Auftragnehmenden - **Bezeichnung des Vorhabens:** Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungenschaften des Vorhabens - **Datum des Beginns des Vorhabens** - **Datum des Endes des Vorhabens:** (voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens) - **Zuwendungsfähige Gesamtkosten des Vorhabens** - **Betroffener Fonds** - **Betroffenes spezifisches Ziel** - **Kofinanzierungssatz der Union je Vorhaben** - **Standortindikator der Geolokalisation für das Vorhaben und das betroffene Land** - **Bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten der Standort der oder des Begünstigten, wenn eine der Begünstigten eine juristische Person ist** Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/1060. Die Daten werden in einem offenen, maschinenlesbaren Format veröffentlicht, wodurch das Sortieren, Suchen, Extrahieren, Vergleichen und Weiterverarbeiten der Daten unter anderem für die Projektdatenbank kohesio.eu durch die Organe der Europäischen Union ermöglicht wird. Die ILB stellt sicher, dass ausführliche Informationen über jede Einzeleingabe, die mehr als 100.000 Euro beträgt, auf einer Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de). ## 6.6 Datenerfassung Zur Antragsbearbeitung, zur fortlaufenden Beurteilung der Entwicklung von Förderungen, zur begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/ Prüfung der Förderungen gemäß bestehenden und voraussichtlich noch zu erlassenden EU-Bestimmungen für den Strukturfondsförderzeitraum 2021-2027 erfasst und speichert die ILB statistische Daten, einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmenden, in elektronischer Form. Das betrifft insbesondere Informationen zu den Antragstellenden und Zuwendungsempfänger:innen, den Antragnehmerinnen und Unterauftragnehmerinnen, den beantragten und geförderten Projekten sowie den geförderten Begünstigten. Mit dem Antrag erklären sich die Antragstellenden damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektdokumentation über Evaluierung, Projektfinanzverwaltung und Überprüfung oder Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten und Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche Fördervoraussetzung und notwendig für den Abfluss von Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Antragstellenden. #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | Unnamed: 20 | Unnamed: 21 | Unnamed: 22 | Unnamed: 23 | Unnamed: 24 | Unnamed: 25 | Unnamed: 26 | Unnamed: 27 | Unnamed: 28 | Unnamed: 29 | Unnamed: 30 | Unnamed: 31 | Unnamed: 32 | Unnamed: 33 | Unnamed: 34 | Unnamed: 35 | Unnamed: 36 | Unnamed: 37 | Unnamed: 38 | Unnamed: 39 | |:----------------------------------|:-------------|:--------------------------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------| | lfd. Nr. | Funktion | Namen der Projektmitarbeitenden | Summe PM | 1.0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 8 Context: | Angebot | |:-----------------------| | Bestätigung durch WFBB | | ja | | nein | | teilweise | #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 3 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital #### Abschluss des Vorhabens Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. #### Zweckbindung Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. #### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragsstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. #### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf von 30. Juni 2027 außer Kraft. #### Wer erteilt Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur unter 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragsstellung. Terminfragenden für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 3 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 3 von 6 Für die im Vorhaben beschäftigten Mitarbeitenden sind Stundennachweise zu führen. Grund-lage für die Abrechnung von Personalausgaben ist ein Stundensatz auf Basis der o. g. Be-messungsgrundlage für jede im Vorhaben beschäftigte Person sowie des monatlichen Stun-dennachweises. Der Stundensatz wird wie folgt ermittelt: 1. Das AN-Brutto des ersten Monats im Vorhaben wird auf 12 Monate (bzw. bei Lohn: Stun-denlohn lt. Gehaltsschein x 52 Wochen x Wochenstunden lt. AV) hochgerechnet. 2. Zum Jahresarbeitnehmerbrutto wird der 15 % AG-Anteil addiert. 3. Den ermittelten Personalausgaben pro Person werden als durchschnittliche Arbeitszeit 1.720 Stunden pro Jahr für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung die entsprechen-den anteiligen Stunden pro Jahr) zugrunde gelegt (AN-Brutto des ersten Monats x 12 Mo-nate / 1.720 Stunden). Daraus ergibt sich der Stundensatz je im Vorhaben beschäftigter Person für die Abrechnung. Der Stundennachweis wird von der ILB als Muster bereitgestellt. Darin ist die Gesamtarbeits-zeit und der Zeitanteil am Fördervorhaben pro Monat aufzuzeichnen. Dieser muss von der Führungskraft und von der/vom Beschäftigten unterzeichnet werden. Bei der Abrechnung dür-fen 10h/Tag nicht überschritten werden. Sofern hierbei im Rahmen der Prüfung Überschrei-tungen festgestellt werden, werden diese von den Stunden zum Vorhaben aberkannt. Sind Mitarbeitende in verschiedenen öffentlich finanzierten Projekten tätig, ist eine Doppelförde-rung auszuschließen. Die Obergrenze für die abrechnungsfähigen Stunden liegt bei maximal 1720 Stunden pro 12 Monatszeitraum für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Be-schäftigungsanteil prozentual geringer) bzw. bei 143,33 Stunden pro Monat für eine Vollzeit-stelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend prozentual geringer). Für die Tätigkeiten der Geschäftsführung sollen mindestens 0,5 Vollzeitarbeitskraft (VAK), un-abhängig von der Anzahl der Geschäftsführenden, bezogen auf ein Vorhabenjahr abseits der Projekteinbindung frei zur Verfügung stehen. Besserstellungsverbot Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn − aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleis-tet werden dürfen und − die Einnahmen der Zuwendungsempfangenden regelmäßig zu mehr als 50 Prozent aus öffentlichen Zuschussförderungen resultieren. In diesem Fall dürfen Zuwendungsempfangende grundsätzlich keinen ihrer Beschäftigten bes-serstellen als Landesbedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten. 2.2.2 Indirekte Ausgaben Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehende indirekte Ausgaben können in Höhe eines Pauschalsatzes von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto zzgl. 15 AG-Anteile) beantragt und abgerechnet werden. Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist nicht erforderlich. 2.2.3 Projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung Zuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Imple-mentierungsprozess stehen. Die Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung (Wirtschaftsgüter, hier WG) können nur soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, gefördert werden. Werden diese anteilig für das Vorhaben genutzt, erfolgt eine entsprechend anteilige Förderung. Die Förderung der WG erfolgt in Höhe des Wertverlustes innerhalb des Durchführungszeitrau-mes des Vorhabens ab Anschaffung des WG. Der Wertverlust wird unter Zugrundelegung der dem Durchführungszeitraum des Vorhabens zurechenbaren Abschreibung des WG ermittelt. Abschreibungen über den Durchführungszeitraum hinaus können nicht als zuwendungsfähig berücksichtigt werden. #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 4 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung ### 5.2 Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung ### 5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss ### 5.4 Bemessungsgrundlage/Zuwendungsfähige Ausgaben: Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben: #### 5.4.1 Beratungsprojekte gemäß Nummer 2.1.1: - Projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. #### 5.4.2 Implementierungsprojekte gemäß Nummer 2.1.2: **Direkte Ausgaben:** - Projektbezogene Personalausgaben des zuwendungsempfangenden Unternehmens. Als projektbezogene Personalausgaben werden das Arbeitnehmebrutto zuzüglich 15 Prozent davon zur Ablegung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als zuwendungsfähig berücksichtigt. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitnehmebrutto in dem Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Projekt tätig wird. - Projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsgelte (zum Beispiel Software-as-a-Service), soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. - Ausgaben nach Artikel 29 Absatz 3 Buchstabe c AGVO, insbesondere die für die Implementierung der notwendigenden begleitenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte. **Indirekte Ausgaben:** - Indirekte Ausgaben werden in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben ohne gesonderten Nachweis abgerechnet. #### 5.4.3 Schulungsprojekte gemäß Nummer 2.1.3: - Ausgaben für externe Dienstleistungen zur notwendigen Schulung des Personals des zuwendungsgeplanten Unternehmens im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt gemäß Nummer 2.1.2. 1. 5 ### 5.5 Nicht gefördert werden: #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 2 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital - die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive, - Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sowie - der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ Rechnung trägt. Der Beitrag zur Berücksichtigung oder Umsetzung dieser Grundsätze ist im Förderantrag kurz darzustellen. Die erzielten Ergebnisse sind in der Berichtserstattung zu dokumentieren. Eine Arbeitshilfe in Form eines Merkblattes wird den Antragstellenden von der ILB zur Verfügung gestellt. ## 2. Gegenstand der Förderung ### 2.1 Gefördert werden #### 2.1.1 Beratungsprojekte (Artikel 18 AGVO) Die Projekte müssen darauf ausgerichtet sein, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und hierfür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Der Durchführungszeitraum eines Beratungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten. #### 2.1.2 Implementierungsprojekte (Artikel 29 AGVO) Die Projekte müssen ausgerichtet sein auf die Anwendung - neuer Organisationsmethoden auf der Ebene des Unternehmens im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation) oder - einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen (Prozessinnovation) in betrieblichen Abläufen oder Prozessen für die Produktion oder Erbringung von Leistungen. Nicht gefördert werden Änderungen im Unternehmen, die nach Artikel 2 Nummer 96 Satz 2 AGVO nicht als Organisationsinnovation oder nach Artikel 2 Nummer 97 Satz 2 AGVO nicht als Prozessinnovation angesehen werden, und Projekte, die ausschließlich durch die Anschaffung technischer Ausstattung (insbesondere Hard- und Software) umgesetzt werden sollen. #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 2 Context: st2208091630.docx - 10.08.2022 Merkblatt - Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 2 von 3 Kapitel 5 ("Bürgerrechte") enthält die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Par-lament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die EU-Or-gane und -Einrichtungen und den Zugang zu EU-Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Stra-fen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf 2 Achtung der Grundrechte in den Vorhaben Bei der Planung und Umsetzung von ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem ESF+, dem EFRE oder dem JTF zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhal-tung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF+/EFRE/JTF-Vorhaben berück-sichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstel-lung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2016:269:FULL&from=RO Die an der Förderung beteiligten Stellen und die Begünstigten der Förderung sind verpflich-tet, die Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich einzuhalten. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Rechte, welche bei Vorhaben und Förderungen durch den ESF+/EFRE/JTF naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta der Grundrechte. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Grundrechtecharta dar, die in allen Phasen bei der Durchführung des beantragten Vorhabens zu beachten sind. − Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRC) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu ach-ten. Dies gilt insbesondere auch bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen des Vorha-bens. − Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sons-tigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Die Personen ha-ben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten. − Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC) Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" ## 1. EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: **Kofinanziert von der Europäischen Union** Die Logodateien mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [efre.brandenburg.de/kommunikation](https://efre.brandenburg.de/kommunikation) und [https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/](https://esf.brandenburg.de/es/de/kontakt/informationen/logos/) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Auführung des Logos des richtliniengebenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist unter der Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwa.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) grundsätzlich so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logokombinationen aus Wort- und Bildmarke dient die Bildmarke als Richtmaß, wie z. B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo im Schriftzug aus folgenden Elementen, die nach Kommunikationsinstrumenten aufzuführen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 4 Context: | Berechnungshilfe für lineare Abschreibungen (Planung weiterer Ausgaben) | |:-------------------------------------------------------------------------------| | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 2 Context: st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 2 von 5 1 Rechtliche Grundlagen Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen im Rahmen der Projektplanung, Antragstellung, Umset-zung und Berichterstattung Denkanstöße und Hinweise zur Berücksichtigung der bereichsüber-greifenden Grundsätze der Förderung Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskrimi-nierung im EFRE/JTF geben. Die Grundsätze der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in Artikel 9 und in Erwägungsgrund (Nr. 6) der Verordnung (EU) 2021/10601 beschrie-ben. Danach soll sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Ge-schlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Dabei wird insbesondere der Berücksichtigung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein besonderes Gewicht eingeräumt. 2 Grundsatz der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Die Förderung der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen2 ist eine Querschnittsaufgabe beim Mitteleinsatz des EFRE/JTF. Dieser integrierte Ansatz kann, wo dies möglich und sinnvoll ist, durch konkrete Vorhaben bzw. Aktionen, die einen spezifischen gleichstellungsfördernden Beitrag leisten, ergänzt werden. Hinweise für Projektverantwortliche bei Planung und Umsetzung Aufgrund der Vielzahl möglicher Projektausrichtungen mit unterschiedlicher Relevanz für die Geschlechtergleichstellung kann es keinen universalen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Querschnittsaufgabe geben. Das Ziel ist, Projektverantwortliche für das Thema zu sensibilisie-ren und ggf. auf freiwilliger Basis Verbesserungen an den Projekten im Hinblick auf die Ge-schlechtergerechtigkeit anzuregen. Folgende Überlegungen und Schritte können dabei hilfreich sein, Ungleichheiten zu identifizie-ren, Abhilfemaßnahmen zu planen und Geschlechtergerechtigkeit in einem aus dem EFRE oder dem JTF geförderten Projekt umzusetzen. 1. Analyse der IST-Situation Identifizierung geschlechtsrelevanter Aspekte im Handlungsfeld und Analyse möglicher Probleme, wie beispielsweise: − Gibt es Hinweise, dass Frauen und Männer in dem vorgesehenen Projekt unterschiedlich repräsentiert sein werden? Wenn ja, warum? − Haben Frauen, Männer oder nicht-binäre Menschen, die im Projekt tätig sind, die gleichen Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können? − Sind weitere Merkmale wie Alter, Migrationshintergrund oder Behinderung im Projektkon-text relevant? Inwiefern? − Was sind die Ursachen möglicher Ungleichheit? − Welche Einflussgrößen spielen eine Rolle? − Welche möglichen Auswirkungen können die Ungleichheiten haben? 1 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (kurz: Dach-VO) 2 Nicht-binäre Menschen ordnen sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zu. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 3 Context: st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 3 von 5 2. Ableitung von Zielen − Können im Hinblick auf möglicherweise festgestellte Probleme konkrete Gleichstellungs-ziele (qualitativ/quantitativ) formuliert werden? − Welche Wirkungen, Ergebnisse oder Teilhabeziele sollen dabei erreicht werden? − Wie bzw. woran kann die Erreichung der Ziele gemessen werden? 3. Umsetzung geschlechtsgerechter Projektgestaltung − Wie kann durch das Projekt vermieden werden, dass möglicherweise vorhandene unglei-che Geschlechterstrukturen verfestigt werden? Beispiele: Ermöglichen von Teilzeit-/Gleitzeitmodellen, Homeoffice-Lösungen, Hilfen beim Wieder-einstieg nach Elternzeit/häuslicher Pflege, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Frauen oder Männer, geschlechtssensible Kommunikation − können geschlechtsrelevante Aspekte bei investiven Projekten berücksichtigt werden, etwa bei Produktdesign, Sicherheitsbedürfnis, Zugänglichkeit? 4. Bewertung der Erreichung der Ziele Falls konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung festgelegt worden sind, sollte zum Abschluss des Projektes durch die Projektverantwortlichen beurteilt werden, inwiefern die Gleichstel-lungziele erreicht worden sind. Die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse können dann z. B. zum Verwendungsnachweis der Bewilligungsstelle stichpunkthaft mitgeteilt wer-den. 3 Grundsatz der Förderung der Nichtdiskriminierung Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltan-schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. Ganz konkret werden damit u. a. im EFRE/JTF insbesondere folgende Personengruppen adressiert: − Menschen mit Behinderung − Menschen mit Migrationshintergrund − ältere Menschen − Angehörige von Minderheiten wie z. B. den Sorben, Sinti und Roma etc. − Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik (AGG) können Be-troffene gegen Benachteiligungen mit rechtlichen Mitteln vorgehen, diskriminierte Menschen können eine Gleichbehandlung auf dem Rechtsweg durchsetzen. In den für den EFRE/JTF in der Förderperiode 2021-2027 geltenden Verordnungen3 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kom-mission die erforderlichen Vorhaben gegen jede Form der Diskriminierung treffen und insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigen. 3 Vgl. Art. 8 der Dach-VO und Erwägungsgründe (5) und (6) der VO (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (EFRE-VO), sowie Erwägungsgründe (15) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF-VO) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: * [ILB-Termine ](/de/service/termine/) * [Messen](/de/service/termine/messen/messen.html) * [ILB-Veranstaltungen](/de/service/termine/veranstaltungen-seminare-aus-fs/veranstaltungen.html) * [Weitere Veranstaltungen](/de/service/termine/events/) * [ILB-Newsletter für Kunden und Partner](/de/service/newsletter/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [ILB-Newsletter für Kunden und Partner](/de/service/newsletter/) * [Dokumentencenter](/de/service/dokumentencenter/) * [Gewerberaumvermietung](/de/service/gewerberaumvermietung/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [Gewerberaumvermietung](/de/service/gewerberaumvermietung/) * [Objekt "Neuer Markt"](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/) * [Standort](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/standort/) * [Bildergalerie](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/standort/bildergalerie/) * [Immobilien](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kabinetthaus/) * [Kabinetthaus](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kabinetthaus/) * [Kutschstall mit Magazinverwalterhaus](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/kutschstall-magazinverwalterhaus/) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt Page: 1 Context: * [Remise Nord/ Reitbahn/ Pferdelazarett](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/remise-nord-reitbahn-pferdelazarett/) * [Tiefgarage](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/immobilien/tiefgarage/) * [Mieter](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-neuer-markt/mieter/) * [Objekt "Schiffbauergasse"](/de/service/gewerberaumvermietung/objekt-schiffbauergasse/) * [ILB-Kundenportal](/de/service/ilb-kundenportal/) * [Identifizierung für ILB-Kunden](/de/service/identifizierung/) * [ILB-Förderberatung](/de/service/ilb-foerderberatung/) [ Menü ein-/ausklappen ](#) * [ILB-Förderberatung](/de/service/ilb-foerderberatung/) * [After-Work-Beratung](/de/service/ilb-foerderberatung/after-work-beratung/) * [Beratungstage in den Regionen](/de/service/ilb-foerderberatung/beratungstage-in-den-regionen/beratungstage.jsp) * [Information zum Vergaberecht](/de/service/ilb-informationsveranstaltungen-zum-vergaberecht/) * Kontakt * [Kontakt](/de/kontakt/) * [Kontakt Formular](/de/kontakt/kontakt-formular/) * [Adresse und Anfahrt](/de/kontakt/ilb-adresse-und-anfahrt/) * [Beschwerdestelle](/de/kontakt/ilb-beschwerdemanagement/) * [Wirtschaft](#) #################### File: ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx Page: 8 Context: | Abschreibung | |:---------------| | ja | | nein | ########## """QUERY: can you summarize the contents of "informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf"?""" Consider the chat history for relevant information. If query is already asked in the history double check the correctness of your answer and maybe correct your previous mistake. If you find information separated by a | in the context, it is a table formatted in Markdown - the whole context is formatted as md structure. Important: Take a look at the QUERY and only the QUERY. Please try always to answer the query question. If the client ask for a formatting structure follow his advise.But if the question is vague or unclear ask a follow-up question based on the context. Final Files Sources: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 3, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 2, informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf - Page 1, www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-51.txt - Page 1, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 1, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 2, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 3, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 2, merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf - Page 2, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 1, ilb_anlage_berechnungsbogen_a_und_b_fuer_partnerunternehmen_des_antragstellenden_unternehmens_st2211240921.pdf - Page 3, kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf - Page 1, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 5, ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf - Page 2, merkblatt-zu-subventionserheblichen-erklaerungen-_ge1405151112.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf - Page 1, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 6, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 5, st2209201417.pdf - Page 1, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 1, kmu-definition-eu-merkblatt.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 7, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 6, einzelvollmacht.pdf - Page 2, st2209201417.pdf - Page 3, ge2209011357.pdf - Page 2, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 1, vollmacht.pdf - Page 3, ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 4, ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx - Page 1, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 6, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 1, einzelvollmacht.pdf - Page 3, st2209201417.pdf - Page 2, vollmacht.pdf - Page 4, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 1, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 6, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 1, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-pauschalen-big-digital_w2404090930.pdf - Page 1, einzelvollmacht.pdf - Page 1, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 5, vollmacht.pdf - Page 1, vollmacht.pdf - Page 2, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 2, ge2209011357.pdf - Page 8, merkblatt-beruecksichtigung-des-grundsatzes-der-nachhaltigen-entwicklung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg-in-der-foerderperiode-2021-2027.pdf - Page 1, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 4, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 4, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 7, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 3, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 1, richtlinie_2024000.pdf - Page 8, ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf - Page 1, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 9, richtlinie_2024000.pdf - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 9, ge2209011357.pdf - Page 6, ge2209011357.pdf - Page 7, informationsblatt-datenschutz.pdf - Page 3, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 5, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 2, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 5, ilb_anlag_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_3.0.xlsx - Page 8, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 4, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 6, ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 7, kurzinformation_2019969.pdf - Page 3, ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf - Page 3, richtlinie_2024000.pdf - Page 4, richtlinie_2024000.pdf - Page 2, ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf - Page 2, ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf - Page 1, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 2, merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf - Page 3 ================================================== **Elapsed Time: 0.00 seconds** ================================================== FINAL ANSWER Answer: [Answer was streamed to client] ================================================== **Elapsed Time: 6.36 seconds** ================================================== SERVICES Services: [{'type': 'chat_embeddings', 'model': 'text-embedding-3-large', 'input_tokens': 23, 'output_tokens': 0, 'total_tokens': 23}, {'type': 'chat', 'model': 'gemini-1.5-flash', 'input_tokens': 58908, 'output_tokens': 7, 'total_tokens': 58915}] ================================================== **Elapsed Time: 0.12 seconds** ==================================================