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  • Introducing WebView2 support, part 1
  • CrowdStrike Falcon False Positives
  • Introducing 64bit builds #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 3 Context: | Unnamed: 23 | Unnamed: 24 | Unnamed: 25 | |:------------------------|:----------------------|:--------------------------| | Nutzungs-anteil | Gesamt-nutzungs-dauer | Nutzungs-dauer im Projekt | | Berechnung Werteverlust | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | | False | | | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 6 Context: | Unnamed: 0 | |:--------------------------------| | Listenfelder Kategorien | | Kat. I (ab 5.200,01) | | Kat. II (ab 4.125,01-5.200) | | Kat. III (ab 450,01 bis 4.125) | | Kat. IV (Studenten ab 450) | | Kat. V ( Keine SV-Pflicht) | | Kat. VI (Studenten <450 bei FE) | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:

    gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027

    Stand: 10/2022

Rechtshinweise

#################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | |:----------------------------------------------------------------| | Angabe zur Anzahl üblicher Wochenarbeitsstunden im Unternehmen: | #################### File: ge2209011357.pdf Page: 2 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 2 von 10 Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Beschaffungen und Auftragsvergaben Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Pflichten der Zuwendungsempfangenden Nr. 6 Nachweis der Verwendung Nr. 7 Prüfung der Verwendung Nr. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung Nr. 9 Änderung von Auflagen Nr. 10 Weitergabe von Daten #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context: 1.61538462,7.15384615 C1.61538462,5.88138462 2.65061538,4.84615385 3.92307692,4.84615385 C5.19553846,4.84615385 6.23076923,5.88138462 6.23076923,7.15384615 C6.23076923,8.42630769 5.19553846,9.46153846 3.92307692,9.46153846 Z" transform="translate(8.77 .462)"/> #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 3 Context: ge1409261117 - 18.06.2019 Vollmacht (einzel) 3 von 3 - Von der Bank auszufüllen - Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n in Gegenwart des unterzeichnenden Vertreters der ILB geleistet und geprüft. Die vorstehende/n Unterschrift/en wurde/n geprüft. Für die Richtigkeit Datum, Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der ILB Hinweis (keine Relevanz bei der Vergabe von Zuschüssen): Wird die Vollmacht ausnahmsweise nicht in Gegenwart eines Vertreters der ILB unterzeich-net, hat die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Unterschrift/en des/der Vollmachtgeber/s und des Bevollmächtigten unter Verwendung des Vordrucks "Identifika-tion durch zuverlässigen Dritten" zu erfolgen, wenn sie gegenüber der ILB nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. #################### File: kmu_beispiel_firmenorganigramm_anlage_antrag_allgemein.pdf Page: 1 Context: # BEISPIEL BETEILIGUNGSORGANIGRAMM Beispiel für Anlage zum Antrag ## Beispiel Beteiligungsorganigramm | Unternehmen | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|---------------------|---------------------| | Großmutter GmbH | | | | Bilanzsumme (EUR): | 4.000.254,15 | 4.000.321,10 | | Umsatz (EUR): | 8.000.712,23 | 8.000.857,20 | | Mitarbeitende: | 50 | 49 | | | **100 %** | | | Mutter GmbH | | | | Bilanzsumme (EUR): | 2.000.134,25 | 2.000.025,20 | | Umsatz (EUR): | 4.000.254,23 | 4.000.100,31 | | Mitarbeitende: | 25 | 25 | | | **50 %** | | | Mustermann GmbH | | | | Bilanzsumme (EUR): | 1.001.123,30 | 1.000.456,40 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,35 | 2.000.000,50 | | Mitarbeitende: | 30 | 30 | | | **55 %** | | | Herr Mustermann | | | | Bilanzsumme (EUR): | --- | --- | | Umsatz (EUR): | --- | --- | | Mitarbeitende: | 0 | 0 | | | **50 %** | | ## Antragstellende GmbH | | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|---------------------|---------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 1.000.000,50 | 1.000.000,10 | | Umsatz (EUR): | 2.000.000,01 | 1.800.000,50 | | Mitarbeitende: | 12 | 12 | ## Tochter 1 GmbH | | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|---------------------|---------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 500.000,23 | 500.000,64 | | Umsatz (EUR): | 1.000.000,56 | 900.000,78 | | Mitarbeitende: | 10 | 10 | ## Enkel 1 GmbH | | 2021 (Jahr 1) | 2022 (Jahr 2) | |-------------------------|---------------------|---------------------| | Bilanzsumme (EUR): | 600.012,50 | 600.001,50 | | Umsatz (EUR): | 1.200.000,40 | 1.200.000,12 | | Mitarbeitende: | 6 | 6 | --- *Das Beispiel dient als Hilfestellung zur Erstellung des gelt. als Anlage zum Antrag bezüglich individuellen Beteiligungsorganigramms. Angaben erfolgen ausschließlich für die Jahre der letzten beiden Jahresabschlüsse. Bei Bedarf, z. B. bei teilweiser Abweichung, sind zusätzliche Angaben der letzten beiden Jahre des diesjährigen vorangegangenen Jahresabschlusses zu ergänzen.* *KMU - Anlage BETEILIGUNGSORGANIGRAMM* *29.07.2023* *1 von 1* #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## "Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027" Ziel und Zweck dieses Merkblatts ist es, alle an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) Beteiligten dahingehend zu sensibilisieren, dass diese ihre aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union folgenden Rechte kennen, mögliche Verletzungen erkennen und vermeiden lernen. ## 1 Inhalt der Grundrechtecharta In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen verankert und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta ist in sieben Kapitel untergliedert: 1. Würde des Menschen 2. Freiheiten 3. Gleichheit 4. Solidarität 5. Bürgerrechte 6. Justizielle Rechte 7. Allgemeine Bestimmungen. ### Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte der Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". ### In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufe- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslehnung. ### Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Behinderten. ### Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Recht der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 3 Context: | Summe | | | | | | 0 | 0 | 0 | Hinweis | 0 | | Hinweis | | Hinweis | Hinweis | | | | | 0 | 0 | | 1 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 2 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 3 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 4 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 5 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 6 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 7 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 8 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 9 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 10 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 11 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 12 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 13 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 14 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 15 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | | 16 | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | 0 | 0 | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben.

#################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 5 Context: | Angebot | |:-----------------------------------| | Ausgabenart | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
#################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 4 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 4 von 6 Die Ermittlung des Wertverlustes kann einer der folgenden Abschreibungsvarianten für die oben genannten WG zugrunde gelegt werden: a) Anteiliger Wertverlust gem. AfA-Tabelle im Durchführungszeitraum Für WG kann der Werteverlust gemäß der in der AfA-Tabelle angegebenen Nutzungs-dauer ermittelt werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der gemäß AfA-Tabelle festgestellten Nut-zungsdauer ab Anschaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwen-dungsfähig. b) Vollständiger Wertverlust (im Jahr der Anschaffung oder Herstellung) Abweichend zu a), kann gemäß 1.4 des nachfolgend benannten Schreibens des Bundes-ministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479), die Abschreibung der im Schreiben benannten WG im Jahr der Anschaf-fung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen werden. Es wird eine vollständige Ab-schreibung im Durchführungszeitraum angenommen. Für geringwertige WG kann ebenfalls - unabhängig von dem BMF-Schreiben eine vollstän-dige Abschreibung im Durchführungszeitraum zugrunde gelegt werden. c) Anteiliger Wertverlust unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 12 Monaten Abweichend von a) kann außerdem gemäß des o. g. BMF Schreibens, für die im Schrei-ben benannten WG eine Nutzungsdauer von 12 Monaten angenommen werden. Die An-schaffungs- oder Herstellungskosten können somit linear über 12 Monate abgeschrieben werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der 12-monatigen Nutzungsdauer ab An-schaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwendungsfähig. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt über die zum Antrag einzureichen-den Beiblätter Ausgaben. In den Beiblättern ist der prozentuale Nutzungsanteil, die gewählte Abschreibungsvariante, der Nutzungszeitraum im Durchführungszeitraum und ggf. die Ab-schreibungsdauer anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Abschreibungen auch Ihren tatsächlichen Ab-schreibungen entsprechen müssen. Zweckbindungsfrist Erworbene WG müssen mindestens drei Jahre nach Abschlusszahlung in der geförderten Be-triebsstätte im Land Brandenburg verbleiben (es sei denn, sie werden durch gleich- oder hö-herwertige Güter ersetzt). 2.2.4 Lieferungen und Leistungen Dritter Dies beinhaltet Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente. Insbesondere sind hier projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte enthalten. Dazu gehören außerdem projektbezogene Fremdleistungen, die Teile des Vorhabens betreffen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nur von fachlich qualifizierten Dritten erbracht werden können (z. B. Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software). 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen-dungsfähig. Verflechtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisa-torisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personelle Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben-ordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 3 Context: | Unnamed: 27 | Unnamed: 28 | |:--------------|:--------------| | zwf. | nicht zwf. | #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1. Rechtliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung der Mittel erfolgt ist. Das bedeutet, dass beim Einkauf von Ware(n) oder Leistung(en) das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3. Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mittelabfluss als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten bzw. Internetrecherchen sollten ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsame und wirtschaftliche Mittelausatz bei auffälligen Ausgaben nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 4 Context: | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | |:-------------|:-----------------|:-----------------------------| | Ausgaben | davon | davon nicht zuwendungsfähig | | in EUR | zuwendungsfähig | in EUR | | | in EUR | | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:-------------------------------------------------------------------------------| | BEIBLATT "Planung der Personenmonate (PM)" | | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: Detaillierte Ausgabenkalkulation und -begründung geplanter Ausgaben (einschließlich geplanter Personalausgaben) und Zuordnung zu den zu digitalisierenden Prozessen sowie zu den Einzelschritten der Implementierungsmaßnahme Aussagen, ob das Unternehmen externe Beratung zu diesem Digitalisierungsprojekt oder einer allgemeinen Digitalisierungsstrategie im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Schulung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des umgesetzten Digitalisierungsvorhabens Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie), der damit verfolgten #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
  • #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 4 Context: A9 Dienstreisekostenabrechnung (mit Vorhabenbezug) Bei Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzte Mitarbeiter:innen mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen folgende Angaben haben: - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Abfahr- und Ankunftsort (mit genauer Anschrift) - Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Abrechnungsbetrag (= Anzahl der zurückgelegten Kilometer • 0,20 Euro) - ggf. Abrechnung Taggeld/Übernachtung entweder für jede Einzelreise oder eine Sammelabrechnung für einen Abrechnungszeitrraum von jeweils einem Kalendermonat A10 Fahrtenbuch Dienstreisen von im Vorhaben eingesetzten Mitarbeiter:innen mit betriebseigenen Fahrzeugen müssen folgende Angaben haben: - allgemeinen Daten des Herstellers wie Marke, Fahrzeugtyp und durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch - polizeiliches Kennzeichen - Datum/Zeit der Dienstfahrt - Fahrziel und Grund der Fahrt - Name der fahrenden Person - Kilometerstand (Beginn und Ende) - Anzahl der zurückgelegten Kilometer - Kraftstoffmenge, Rechnungsbetrag Alle gefahrenen Kilometer sind lückenlos zu belegen. Für jedes Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. A11 Bewirtungsausgaben bei ESF+-Förderung Quittungen der Einkaufsquelle (bspw. Kassenzettel) bzw. Rechnungen auf den Belegen ist anzugeben: - Verwendungszweck (Bezeichnung und Dauer der Veranstaltung) - Anzahl der Teilnehmenden #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“¹ Das im EU-Beihilferecht grundsätzliche geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittelfristige Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen wird, wenn der Staat nicht eingreift. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. Dies ist der Fall, wenn nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugeordnet werden) ein negativer wertmäßiger Betrag ergibt, der mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Gesellschaftstehenden Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in einer insolvenzrechtlichen Regelung vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingungen bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten oder Kredit wurde noch zurückgezahlt, oder die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt einem Umstrukturierungsplan. e) das beneficiierende Unternehmen, das kein KMU ist, in den vergangenen beiden Jahren - der buchwertbasierte Verschuldungsgrad 7,5 und - das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn es die vorstehenden Bedingungen unter Buchstabe c) erfüllt. ¹ Nach Rz. 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichttragfähiger Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 249 vom 31.07.2014, S. 1 und Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Voraussetzungen für Gruppenfreistellungen) sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) sowie Artikel 2 Nr. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in der mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 193 vom 07.07.2014, S. 1). ² Bei Beihilfen ab dem 01.01.2021 sind Nachrangdarlehen als Finanzmittel explizit ausgeschlossen. Die hiervon ab 01.01.2021 auf der Grundlage der bestehenden Prinzipals bewilligten Zuwendungen werden nicht einer erneuten Prüfung zur geänderten Verwendung unterzogen. #################### File: merkblatt-beruecksichtigung-der-grundsaetze-der-gleichstellung-der-geschlechter-sowie-nichtdiskriminierung-im-rahmen-des-efre-jtf-programms-des-landes-brandenburg.pdf Page: 5 Context: st2206281559 – 10.11.2022 Merkblatt „Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027"" 5 von 5 5 Nützliche Links Auf folgenden Internetseiten finden Sie u. a. eine Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Checkliste_Barrierefreie Veranstaltungen_ESI-Fonds.pdf (brandenburg.de) Informationen zu Barrierefreiem Planen, Bauen und Wohnen: http://www.nullbarriere.de Informationen zu Barrierefreiheit in digitalen Medien: Arbeitshilfe des Amts für Veröffentlichungen der EU zu barrierefreien digitalen Publikationen (in englischer Sprache) Informationen für Gendersensible Kommunikation in der Praxis: EFRE-Broschüre Gendersensible Kommunikation in der Praxis Grundlagen und Hilfestellungen (brandenburg.de) Informationen und Beratung zur Ausstattung/Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen durch Integrationsfachdienste Brandenburg: www.ifd-brandenburg.de Weiterführende Informationen unter http://www.integrationsaemter.de beispielsweise das Themenheft „ZB Spezial. Was heißt hier behindert?“ informiert über verschiedene Behinderungsarten und ihre Auswirkungen im Arbeitsleben mit Fallbeispielen und Tipps für die Praxis. #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT "TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027" ## 1 EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: ![Kofinanziert von der Europäischen Union](URL-zum-Logo) Die Logodaten mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/download-logos-2021-2027](https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/download-logos-2021-2027) und [https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/logos](https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/logos) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des inrichtenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist über die E-Mail-Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logo-Kombinationen aus Wort- und Bildmarken dient die Bildmarke als Richtmaß, w.z.B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit dem Vorhaben stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des EU-Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die je nach Kommunikationsinstrument aufzunehmen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context: Infokorb
  • EN
  • #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:

    Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

    • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
    • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
    • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Ablauf / Verfahren

    Wie ist das Antragsverfahren?

    Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen.

    Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.

    Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.

    Geltungsdauer

    #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
  • Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
  • Mietwohnungsbau - Aufzüge
  • Wohneigentum-Neubau und Erwerb
  • Wohneigentum-Modernisierung
  • Behindertengerechte Anpassung
  • Alle Förderprogramme
    • Arbeit
    • Top-Förderprogramme
      • #################### File: richtlinie_2024000.pdf Page: 2 Context: # Richtlinie ## Wirtschaft ### BIG-Digital - die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive. - Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. - der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Benachteiligungen“ Rechnung trägt. Der Beitrag zur Berücksichtigung oder Umsetzung dieser Grundsätze ist im Förderantrag kurz darzustellen. Die erzielten Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumentieren. Eine Arbeitshilfe in Form eines Merkblattes wird den Antragstellenden von der ILB zur Verfügung gestellt. Der Beitrag zur Berücksichtigung oder Umsetzung dieser Grundsätze ist im Förderantrag kurz darzustellen. Eine Arbeitshilfe in Form eines Merkblattes wird den Antragstellenden von der ILB zur Verfügung gestellt. ## 2. Gegenstand der Förderung ### 2.1 Gefördert werden #### 2.1.1 Beratungsprojekte (Artikel 18 AGVO) Die Projekte müssen darauf ausgerichtet sein, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Der Durchführungszeitraum eines Beratungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten. #### 2.1.2 Implementierungsprojekte (Artikel 29 AGVO) Die Projekte müssen ausgerichtet sein auf die Anwendung - neuer Organisationsmethoden auf der Ebene des Unternehmens im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation) oder - einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausstattung oder Software auf Ebene des Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen (Prozessinnovation). In betrieblichen Abläufen oder Prozessen für die Produktion oder Erbringung von Leistungen. Nicht gefördert werden Änderungen in Unternehmen, die nach Artikel 2 Nummer 96 Satz 2 AGVO nicht als Organisationsinnovation oder nach Artikel 2 Nummer 97 Satz 2 AGVO nicht als Prozessinnovation angesehen werden, und Projekte, die ausschließlich durch die Anschaffung technischer Ausstattung (insbesondere Hard- und Software) umgesetzt werden sollen. ### BIG-Digital Richtlinie Stand 03.2024 #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

        Zweckbindung

        Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

    Formulare / Downloads

    Programminformationen

    • Kurzinformation

      Stand: 03/2024
    • Richtlinie #################### File: www-cyotek-com-65183-2137.txt Page: 1 Context: Cyotek • Home of WebCopy, CopyTools and Gif Animator #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Fördernehmer

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben

    Förderthemen

    Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden

    Förderart Zuschuss
    Fördergeber

    Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

    Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    Ziel des Programms

    Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

    Wer, was und wie wird gefördert

    #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 1 Context: # BESTÄTIGUNG DER FACHLICHEN BERATUNG ## BIG-Digital - [ ] Modul Beratung - [ ] Modul Schulung - [ ] Modul Implementierung - [ ] Modul Implementierung und Schulung **Antragstellende Person/Organisation:** ______________________________________ **Vorhabenbezeichnung:** ________________________________________________ Mit dem oben genannten Unternehmen wurde am ____________________ eine fachliche Beratung im Rahmen der Richtlinie – BIG-Digital durchgeführt. Das Unternehmen wurde über folgende Sachverhalte informiert: - Rahmenbedingungen und Konditionen der Richtlinie - [ ] ja - [ ] nein - Voraussetzungen der Antragsberechtigung von Unternehmen - [ ] ja - [ ] nein - Notwendige Antragsunterlagen und Antragsverfahren - [ ] ja - [ ] nein Das Unternehmen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nur vollständige Förderanträge durch die ILB bearbeitet werden können.¹ Der WFBB vorgelegte Vorhabenbeschreibung enthält die wesentlichen zur Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben (siehe ggf. Bemerkungen) - [ ] ja - [ ] nein Die Einreichung des Antrags bei der ILB wird empfohlen. - [ ] ja - [ ] nein **Besondere Bemerkungen:** ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Ort/Datum: _________________________________________________________ Unterschrift Berater/Beratender WFBB GmbH/Stempel Name(n) in Druckbuchstaben: _________________________________________ ¹ Unvollständige Förderanträge werden mit der Bitte um Vervollständigung an die antragstellende Person/Organisation zurückgesandt. Sofern die antragstellende Person/Organisation auf eine Bearbeitung der unvollständigen Unterlagen besteht, erfolgt ein Ablehnungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde. --- 1 von 2 Bestätigung der fachlichen Beratung (BIG-Digital 2024) #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 4 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:--------------------------------------------| | Ausgabenarten | | Personalausgaben (AN-Brutto) | | 15%-Pauschale für AG-Anteile zur SV | | 15%-Pauschale für indirekte Projektausgaben | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | | Gesamtausgaben | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: # AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+-kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß § 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten: ## Rechnungsbelege - Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournale - Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. ## Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. Als Zahlungsbelege gelten: - Online-Kontoauszüge, Umsatzlisten/-abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank - Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO (Umsatzlisten/-abfragen von Drittanbietern (Informationsdiensten) werden nicht akzeptiert.) - Kreditkartenabrechnung - PayPal-Kontoauszüge - Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelposten Nachweis oder anderweitige gleichwertige Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüfungen oder Ausgabenpostenlisten oder Abrechnungslisten, Kassenbücher, Kreditkartenabrechnungen) bestehen mindestens aus der’n Seite/in den betreffenden Position/en und ggf. zusätzlich der Seite, aus der der/die Inhabende des Kontos/Kassenbuchs erkennbar ist. ## Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Belegformular sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt werden können. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

    • Beratungsprojekte
      • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
    • Implementierungsprojekte
      • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
      • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
      • projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
      • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
    • Schulungsprojekt
      • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
    #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Bestätigung der fachlichen Beratung BIG-Digital

    Stand: 04/2024
  • Einzelvollmacht

    Stand: 06/2019
  • Vollmacht #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:

  • #################### File: ge2209011357.pdf Page: 7 Context: ANBest-EU 21 Anlage 16a zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO ge2209011357 - 10.23 7 von 10 bei den an dem Vorhaben Teilnehmenden und an dem Vorhaben beteiligten Partnern ge-gebenenfalls weiteren, im Zuwendungsbescheid genannten Personengruppen zu erheben und entsprechende Einverständniserklärungen einzuholen. Zudem haben sie die an dem Vorhaben Teilnehmenden über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Die Daten bilden die Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten des Landes Brandenburg gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsempfangenden verpflichtet, mit den für das Mo-nitoring und die Evaluierung des jeweiligen Programms beauftragten Stellen zusammen-zuarbeiten. 5.3.3 den Aspekt der Geschlechtergleichstellung nach den Vorgaben des Förderprogramms bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen und zu fördern sowie eine Diskriminie-rung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschau-ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auszuschließen. Insbe-sondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu berücksichtigen. 5.3.4 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Anforderungen an Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Um-weltschutz sowie der Schutz der biologischen Vielfalt nach den Vorgaben des Förderpro-gramms bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt und erhebliche Beeinträchtigun-gen dieser Umweltgüter vermieden werden. 5.3.5 eine vollständige Vorhabendokumentation mit Originalbelegen zu führen. Diese beinhaltet sämtliche vorhabenrelevanten Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan, Unterlagen über die Zuwendung, Nachweise zum wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz und die Vergabe von Aufträgen, geeignete Nachweise über die erreichten Indikatoren sowie Be-richte zum Vorhaben und über erfolgte interne und externe Kontrollen. 5.3.6.a durchgängig eine separate Buchführung (zum Beispiel Buchungskreis) oder geeignete Buchführungscodes (zum Beispiel Kostenstellen beziehungsweise -träger) für die entsprechenden Transaktionen zum Vorhaben zu verwenden. Ausgenommen davon sind die Förderungen, die ausschließlich über vereinfachte Kostenoptionen, in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen oder Festbeträgen erfolgen, bei denen die Zuwendungen auf das Vielfache eines sich für eine bestimmte Einheit ergebenden Betrages festgesetzt worden ist. Sofern ein Bankkonto für mehrere Vorhaben verwendet wird, muss gewährleistet sein, dass die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können. 6 Nachweis der Verwendung Nummer 6 gilt nicht für im Rahmen des Interreg A geförderte Projekte; es gelten programm-spezifische Regelungen. 6.1.a Die Verwendung der Zuwendung ist bei aus dem EFRE geförderten Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Bei aus dem ESF+ geförderten Vorhaben hat der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen. 6.2.a Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis einschließlich der Belegliste. 6.2.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. 6.2.2.a Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Aus der Belegliste #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 5 Context: | Angebot | |:-----------------------| | Bestätigung durch WFBB | | ja | | nein | | teilweise | #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 2 Context: # Sammelüberweisungen Hier genügt der Kontoauszug mit dem Gesamtbetrag der Überweisung nicht allein als Zahlungsnachweis, da daraus nicht ersichtlich ist, welche Einzelposten darunter fallen. Zusätzlich muss ein Einzelpostennachweis oder anderweitige dem gleichgestellte Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsmittelprüfungen, Ausgabenpostenlisten oder Abrechnungslisten vorgelegt werden. Diese Auflistung muss dem Kontoumsatz zugordnet werden können (z. B. durch eine Dateinummer oder eine sonstige zweifelsfreie Ordungsnummer oder anhand von Betrag/Beträgen, Anzahl der Einzelposten, Datum ggf. auch Uhrzeit, Namen des/der Zahlungsempfängern). ## Rechnungsbelege sollten folgende Angaben haben: ### Rechnungen (Papier) **Kassenbeleg** **Kassenzettel** Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem eine Lieferung und/oder Leistung abgerechnet wird. Alle Rechnungen über 250,00 EUR (brutto) sollten gemäß § 14 UStG folgende Bestandteile enthalten: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, welches die Lieferung und Leistung erbracht hat, - Name und Anschrift des/ders Zuwendungsempfänger(s)/Darlehensnehmenden (aus Vereinbarungsgründen ist es bei Kassenbelegen/Kassenzetteln unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages nicht erforderlich, dass Name und Anschrift des/ders Zuwendungsempfänger(s)/Darlehensnehmenden aus der Rechnung ersichtlich sind), - Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Leistung, - die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge, - die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge, - das Rechnungsdatum, - eine Rechnungsnummer, - die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des/ders Ausstellenden. **Optional:** Liefer- und Leistungsort: wird dieser ausgewiesen, sollte er grundsatzlich mit der geforderten Betriebsstätte/Durchführungsort übereinstimmen. Für Rechnungen bis 250,00 EUR (brutto) gelten die Festlegungen für Kleinbetragsrechnungen: - Name und Anschrift des/ders Ausstellenden, - das Ausstellungsdatum, - Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang der sonstigen Leistungen, - der Bruttopreis, - der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
  • Karriere
  • #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-ausgaben-big-digital_w2404221707-2.pdf Page: 2 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 2 von 6 2 Zuwendungsfähige Ausgaben 2.1 Modul - Beratung Gefördert werden auf der Grundlage eines detaillierten Beratungsangebotes externe Bera-tungsleistungen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen (ohne regionale Einschrän-kung): − zur Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung sowie − zur Entwicklung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen zu Digitalisierungs-maßnahmen bei bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben der externen Beratungsleistungen durch die Forschungseinrichtungen oder die Unternehmen. Die beratende Person darf rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch nicht mit dem antragstellenden Unternehmen verflochten sein. Zudem muss die Person über einschlä-gige Beratungserfahrungen verfügen. Die entsprechenden Referenzen und/oder Qualifikatio-nen der beratenden Personen sind im Antrag anzugeben. 2.2 Modul - Implementierung 2.2.1 Projektbezogene Personalausgaben Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal des antrag-stellenden Unternehmens soweit der im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort der zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg entspricht. Die förderfähigen Personalausgaben sind über die Beiblätter "Ausgaben" zu ermitteln. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen. Bemessungsgrundlage der zuwendungs-fähigen Personalausgaben bei Bewilligung ist das Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto) des Monats, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorhaben tätig sein wird. Dieses AN-Brutto (des ersten Monats) wird pro Person für die Dauer des jeweiligen Einsatzes im Vorhaben ku-muliert. Für noch nicht besetzte Stellen (NN-Stellen) sind bei Antragstellung die geplanten AN-Bruttogehälter/-löhne anzugeben. Diese werden bei Erstabrechnung anhand der vorzule-genden Gehalts-/Lohnscheine für den Monat, in dem die jeweilige Person erstmalig im Vorha-ben tätig wird, überprüft. Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteile zur SV) werden 15 % der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben (AN-Brutto) pauschal als förderfä-hig anerkannt. Ein gesonderter Nachweis der AG-Anteile zur SV ist nicht erforderlich. Nicht gefördert werden umsatz- oder gewinnabhängige sowie andere gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile, wie − Prämien, − Nachtarbeits-, Überstunden- und Feiertagszuschläge, − unregelmäßige Leistungszulagen u. ä., − Einmalzahlungen, − Sachbezüge − Gehaltserhöhungen inklusive Tariferhöhungen während des Durchführungszeitraumes (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen nach der Probezeit) − Urlaubs- und Weihnachtsgeld, − sowie sonstige Jahressonderzahlungen. Als zuwendungsfähige Personalausgaben werden maximal jährlich 100.000,00 EUR (AN-Brutto zzgl. 15 %) für eine Vollzeitstelle (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsanteil prozentual geringer) berücksichtigt. #################### File: kurzinformation_2019969.pdf Page: 3 Context: # Kurzinformation ## Wirtschaft ### Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital #### Abschluss des Vorhabens Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, über die gesamte Zuwendung, im Erstattungsprinzip. #### Zweckbindung Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. --- ### Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung. Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB. --- ### Geltungsdauer Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf von 30. Juni 2027 außer Kraft. --- ### Wer erteilt Auskünfte? Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur unter 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung. Terminfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de. #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 2 Context: | BEIBLATT "Ermittlung Personalausgaben"1 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | |:------------------------------------------|:--------------------------------|:------------------------------------------------|:------------------------------|:----------------------|:-----------------------------------------|:-------------------|:----------------|:-------------|:----------------------------------------|:--------------|:-----------------------|:--------------|:----------------------------------------|:----------------------------------------|:------------------------------------|:--------------|:-------------------|:--------------|:------------------------------------| | Lfd.Nr. | Namen der Projektmitarbeitenden | Wochenarbeitszeiten der Projekt- mitarbeitenden | mtl. AN - Bruttogehalt/-lohn | 15% AG-Anteil zur SV | mtl. Bruttogehalt inkl. AG-Anteil zur SV | PM beantragt | Personenmonate4 | = | geplante förderfähige Personalausgaben | + | geplante förderfähige | = | geplante förderfähige Personalausgaben | geplante förderfähige Personalausgaben | nicht förderfähige Personalausgaben | + | nicht förderfähige | = | nicht förderfähige Personalausgaben | | | | in h/Wo | in EUR 2 | in EUR3 | (AG-Brutto) | (vor Prüfung WFBB) | | | | | 15%-Pauschale für | | | (vor Prüfung) | | | 15%-Pauschale für | | | | | | | | | in EUR | | | | AN-Brutto | | | | AG-Brutto | AG-Brutto | AN-Brutto | | | | AG-Brutto | | | | | | | | | | | in EUR | | AG-Anteile zur SV | | in EUR 5 | in EUR 5 | in EUR | | AG-Anteile zur SV | | in EUR | | | | | | | | | | | | | in EUR | | | | | | in EUR | | | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | | | 0 | | | 0 | 0 | 0 | 0 | = | 0 | + | 0 | = | 0 | 0 | 0 | + | 0 | = | 0 | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital #################### File: informationsblatt-zum-wirtschaftlich-berechtigten.pdf Page: 1 Context: # ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN **Name, Firma des/der Antragstellenden:** ___________________________________________________ **Antragsnummer:** ___________________________________________________ Die ILB ist verpflichtet, Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten bei ihren Vertragsparteien und Zuwendungsempfangenden zu erheben. Sie sind rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet. Bitte geben Sie uns deswegen an, wer der oder die wirtschaftlich Berechtigten sind. In der Anlage zu diesem Formular finden Sie Informationen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Rechtsgestaltungen kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen in der Anlage gegeben werden. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung oder des Zuwendungsverhältnisses Änderungen, so sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. ## Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (Angaben - ausgenommen die Geschäftsanschrift - bitte gem. Ausweisdokument eintragen) 1. **Wirtschaftlich Berechtigter** - **vollständiger Nachname:** ___________________________________________________ - **sämtliche Vornamen:** ___________________________________________________ - **Geburtsdatum:** ___________________________________________________ - **Geburtsort:** ___________________________________________________ - **Anschrift (Wohnsitzschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist):** ___________________________________________________ **Steueridentifikationsnummer:** ___________________________________________________ 2. **Wirtschaftlich Berechtigter** - **vollständiger Nachname:** ___________________________________________________ - **sämtliche Vornamen:** ___________________________________________________ - **Geburtsdatum:** ___________________________________________________ - **Geburtsort:** ___________________________________________________ - **Anschrift (Wohnsitzschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist):** ___________________________________________________ **Steueridentifikationsnummer:** ___________________________________________________ 3. **Wirtschaftlich Berechtigter** - **vollständiger Nachname:** ___________________________________________________ - **sämtliche Vornamen:** ___________________________________________________ - **Geburtsdatum:** ___________________________________________________ - **Geburtsort:** ___________________________________________________ - **Anschrift (Wohnsitzschrift oder Geschäftsanschrift, unter der der wirtschaftlich Berechtigte erreichbar ist):** ___________________________________________________ **Steueridentifikationsnummer:** ___________________________________________________ Für weitere wirtschaftlich Berechtigte bitte weitere Formulare ausfüllen und unterzeichnen. Ich versichere/Wir versichern, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. **Ort, Datum:** ___________________________________________________ **Name(n) der(s) Unterzeichner(in) in Druckbuchstaben:** ___________________________________________________ #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Wer oder was wird nicht gefördert?

    Nicht gefördert werden:

    • Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind,
    • Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
    • Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

    Nicht gefördert werden zudem:

    • die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
    • Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
    • Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
    • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
    • Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
    • aktivierungsfähige Finanzierungskosten, #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 4 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:-------------------------------------------| | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 6 Context: | Unnamed: 8 | |:-------------| | ja | | nein | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:----------------------------------| | Projektlaufzeit in Monaten: | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
    • 2021
    • 2020
    • 2019
  • Service
    • Service
    • #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 6 Context: # B5 Bankbestätigung - IBAN, BIC - der/die Kontoinhabende - Valutadatum - Betrag - Buchungstext, Rechnungsnummer - der/die Empfangende - Stempel und Unterschrift des Kreditinstituts # B6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen/ Rentenversicherungsträgern Formlose Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse/Rentenversicherungsträger, dass keine Rückstände bestehen, soweit nicht maschinell erstellt mit Unterschrift und ggf. Stempel. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Krankenversicherung bzw. jedem Rentenversicherungsträger der geforderten Projektmitarbeiter:innen ein. # B7 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes Formular „Bescheinigung in Steuersachen“ des jeweiligen Finanzamtes Bestätigung, dass keine Steuerrückstände bestehen. Mit dem Verwendungsnachweis reicht der Zuwendungsempfänger die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ein. # B8 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben Formular Bestätigung der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Kontoauszüge zur Zahlung des Gehalts, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. # B9 Bestätigung Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen für Personalausgaben bei ESF-Förderung Formular „Bestätigung zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)“ für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Zusätzlich ist das entsprechende Lohnjournal bzw. Lohnkonto beizufügen. Hinweis: Nachweise wie z. B. Gehaltsabrechnungen sind für eine mögliche Vor-Ort-Kontrolle vorzuhalten. # B10 HÜL vorgelegener externer Standard Hinweis: - Als Bezahldatum für die Sachausgaben gilt das Fälligkeitsdatum auf der HÜL-Liste bzw. das Soll-Datum der SAP-Liste. - Als Bezahldatum für die Personalausgaben gilt jeweils der 10. des Folgemonats. # B11 Lieferantenrechnung (Kopie des Vertrags) - der/die Lieferende - der/die Darlehensnehmende ( = der/die Zuwendungsempfangende) - Vertragsgegenstand (Vorhaben) - Zahlungsmodalitäten - Nachweis über bereits geleistete Zahlungen (Kontoauszug) Hinweis: Die vollständige Bezahlung muss im Durchführungszeitraum erfolgen. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
    • Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027

      Stand: 05/2023
    • Merkblatt KMU Definition der EU

      Stand: 11/2023
    • #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:

      für mehrere Bevollmächtigte

      Stand: 06/2019
    • Vorhabenbeschreibung - Gliederungspunkte

      Stand: 03/2024

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