Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital

#################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | Unnamed: 20 | Unnamed: 21 | Unnamed: 22 | Unnamed: 23 | Unnamed: 24 | Unnamed: 25 | Unnamed: 26 | Unnamed: 27 | Unnamed: 28 | Unnamed: 29 | Unnamed: 30 | Unnamed: 31 | Unnamed: 32 | Unnamed: 33 | Unnamed: 34 | Unnamed: 35 | Unnamed: 36 | Unnamed: 37 | Unnamed: 38 | Unnamed: 39 | |:----------------------------------|:-------------|:--------------------------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:-------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------|:--------------| | lfd. Nr. | Funktion | Namen der Projektmitarbeitenden | Summe PM | 1.0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 3 Context: | Unnamed: 27 | Unnamed: 28 | |:--------------|:--------------| | zwf. | nicht zwf. | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben.

#################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:----------------------------------| | Summe | #################### File: ilb_merkblatt_transparenz_und_kommunikation_in_der_foerderperiode_2021-2027_st2201281308.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT "TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION IN DER FÖRDERPERIODE 2021-2027" ## 1 EU-Förderhinweis Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, sind verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist das EU-Logo mit dem Schriftzug „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden und stets deutlich sichtbar zu positionieren: ![Kofinanziert von der Europäischen Union](URL-zum-Logo) Die Logodaten mit weiteren Hinweisen zur Anwendung stehen auf den Webseiten [https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/download-logos-2021-2027](https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/download-logos-2021-2027) und [https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/logos](https://esf.brandenburg.de/esf/de/kontakt-und-informationen/logos) zum Download zur Verfügung. Sofern das Vorhaben aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert wird, kann zusätzlich das Landeslogo verwendet werden. Die Aufführung des Logos des inrichtenden Ministeriums ist nicht erforderlich. Die passende Druckvorlage des Landeslogos ist über die E-Mail-Adresse [oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de](mailto:oeffentlichkeitsarbeit@mwae.brandenburg.de) anzufordern. ### Bei Verwendung des Landeslogos muss die Freigabe vor Veröffentlichung und Produktion eingeholt werden. Werden weitere Logos verwendet, ist das EU-Logo (EU-Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie andere abgebildete Logos darzustellen. Bei Logo-Kombinationen aus Wort- und Bildmarken dient die Bildmarke als Richtmaß, w.z.B. der stilisierte Adler im Logo des Landes Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem EU-Förderhinweis dürfen keine Drittlogos dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit dem Vorhaben stehen. Wird das EU-Logo einschließlich des Schriftzugs selbst erstellt, muss die Einhaltung der Vorgaben der EU-Kommission zur Verwendung des EU-Logos gewährleistet werden. Des Weiteren besteht der EU-Förderhinweis neben dem EU-Logo mit Schriftzug aus folgenden Elementen, die je nach Kommunikationsinstrument aufzunehmen sind: a) kurze Beschreibung des Vorhabens (verhältnismäßig zur Höhe der Förderung und dem verwendeten Kommunikationsmaterial angemessen), einschließlich b) Nennung der Ziele und der (erwarteten) Ergebnisse des Vorhabens, sowie c) textlicher Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union und des Landes Brandenburg (zum Beispiel: „Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg“). #################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 4 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 4 von 6 Die Ermittlung des Wertverlustes kann einer der folgenden Abschreibungsvarianten für die oben genannten WG zugrunde gelegt werden: a) Anteiliger Wertverlust gem. AfA-Tabelle im Durchführungszeitraum Für WG kann der Werteverlust gemäß der in der AfA-Tabelle angegebenen Nutzungs-dauer ermittelt werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der gemäß AfA-Tabelle festgestellten Nut-zungsdauer ab Anschaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwen-dungsfähig. b) Vollständiger Wertverlust (im Jahr der Anschaffung oder Herstellung) Abweichend zu a), kann gemäß 1.4 des nachfolgend benannten Schreibens des Bundes-ministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479), die Abschreibung der im Schreiben benannten WG im Jahr der Anschaf-fung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen werden. Es wird eine vollständige Ab-schreibung im Durchführungszeitraum angenommen. Für geringwertige WG kann ebenfalls - unabhängig von dem BMF-Schreiben eine vollstän-dige Abschreibung im Durchführungszeitraum zugrunde gelegt werden. c) Anteiliger Wertverlust unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 12 Monaten Abweichend von a) kann außerdem gemäß des o. g. BMF Schreibens, für die im Schrei-ben benannten WG eine Nutzungsdauer von 12 Monaten angenommen werden. Die An-schaffungs- oder Herstellungskosten können somit linear über 12 Monate abgeschrieben werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der 12-monatigen Nutzungsdauer ab An-schaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwendungsfähig. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt über die zum Antrag einzureichen-den Beiblätter Ausgaben. In den Beiblättern ist der prozentuale Nutzungsanteil, die gewählte Abschreibungsvariante, der Nutzungszeitraum im Durchführungszeitraum und ggf. die Ab-schreibungsdauer anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Abschreibungen auch Ihren tatsächlichen Ab-schreibungen entsprechen müssen. Zweckbindungsfrist Erworbene WG müssen mindestens drei Jahre nach Abschlusszahlung in der geförderten Be-triebsstätte im Land Brandenburg verbleiben (es sei denn, sie werden durch gleich- oder hö-herwertige Güter ersetzt). 2.2.4 Lieferungen und Leistungen Dritter Dies beinhaltet Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente. Insbesondere sind hier projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte enthalten. Dazu gehören außerdem projektbezogene Fremdleistungen, die Teile des Vorhabens betreffen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nur von fachlich qualifizierten Dritten erbracht werden können (z. B. Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software). 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen-dungsfähig. Verflechtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisa-torisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personelle Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben-ordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1. Rechtliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung der Mittel erfolgt ist. Das bedeutet, dass beim Einkauf von Ware(n) oder Leistung(en) das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3. Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mittelabfluss als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten bzw. Internetrecherchen sollten ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsame und wirtschaftliche Mittelausatz bei auffälligen Ausgaben nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“¹ Das im EU-Beihilferecht grundsätzliche geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittelfristige Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen wird, wenn der Staat nicht eingreift. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. Dies ist der Fall, wenn nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugeordnet werden) ein negativer wertmäßiger Betrag ergibt, der mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Gesellschaftstehenden Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in einer insolvenzrechtlichen Regelung vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingungen bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten oder Kredit wurde noch zurückgezahlt, oder die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt einem Umstrukturierungsplan. e) das beneficiierende Unternehmen, das kein KMU ist, in den vergangenen beiden Jahren - der buchwertbasierte Verschuldungsgrad 7,5 und - das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn es die vorstehenden Bedingungen unter Buchstabe c) erfüllt. ¹ Nach Rz. 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichttragfähiger Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 249 vom 31.07.2014, S. 1 und Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Voraussetzungen für Gruppenfreistellungen) sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) sowie Artikel 2 Nr. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in der mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 193 vom 07.07.2014, S. 1). ² Bei Beihilfen ab dem 01.01.2021 sind Nachrangdarlehen als Finanzmittel explizit ausgeschlossen. Die hiervon ab 01.01.2021 auf der Grundlage der bestehenden Prinzipals bewilligten Zuwendungen werden nicht einer erneuten Prüfung zur geänderten Verwendung unterzogen. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
#################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
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#################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 4 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:--------------------------------------------| | Ausgabenarten | | Personalausgaben (AN-Brutto) | | 15%-Pauschale für AG-Anteile zur SV | | 15%-Pauschale für indirekte Projektausgaben | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | | Gesamtausgaben | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 0 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | #################### File: informationsblatt-datenschutz.pdf Page: 5 Context: st1804231229 - 09.12.2022 Datenschutz - Infoblatt Datenschutz Kunden 5 von 7 Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Wirtschafts-raums - EWR) findet derzeit nicht statt. Sofern im Einzelfall eine solche Datenübermittlung erforderlich werden sollte, werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert infor-mieren. Daten und Dokumente in Förderangelegenheiten, für die ein öffentliches Interesse besteht, werden nach dem Brandenburgischen Archivgesetz (BbgArchivG) dem Brandenburgi-schen Landeshauptarchiv angeboten. 5 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Ab-wicklung eines Vertrages oder eines Zuwendungsverhältnisses umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflich-ten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Geldwäschegesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Förderangelegenheiten gelten noch zusätzlich die Aufbewahrungsfristen nach den EU-Strukturfondsverordnungen. Ferner beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahren be-tragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Die Speicherdauer beurteilt sich auch nach den mit Ihnen vereinbarten Verlängerungen der gesetzlichen Verjährungsfristen. 6 Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall (ein-schließlich Profiling)? Die ILB nutzt keine automatisierten Verarbeitungsprozesse einschließlich Profiling zur Her-beiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung der Geschäftsbe-ziehung (Art. 22 DSGVO). Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. 7 Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt? Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für unsere Kunden Analyse- und Ratingverfahren. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der der Kunde sei-nen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnungen kön-nen beispielsweise Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Erfahrungen aus der bisheri-gen Geschäftsverbindung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weitere Daten mit ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse. Die Ratingverfahren beruhen auf mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das lau-fende Risikomanagement mit ein. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Service
    • Service
    • #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

    • Beratungsprojekte
      • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
    • Implementierungsprojekte
      • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
      • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
      • projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
      • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
    • Schulungsprojekt
      • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
    #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
  • Fördernehmer

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben

    Förderthemen

    Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden

    Förderart Zuschuss
    Fördergeber

    Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

    Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    Ziel des Programms

    Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

    Wer, was und wie wird gefördert

    #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
    ILB Förderprogramm
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