#################### File: ilb_-mb-achtung-der-charta-der-grundrechte-der-eu-grc-in-der-fp-2021-2027_st2208091630.pdf Page: 4 Context: w2404221707.docx - 13.11.2024 Merkblatt Ausgaben BIG-Digital 2024 4 von 6 Die Ermittlung des Wertverlustes kann einer der folgenden Abschreibungsvarianten für die oben genannten WG zugrunde gelegt werden: a) Anteiliger Wertverlust gem. AfA-Tabelle im Durchführungszeitraum Für WG kann der Werteverlust gemäß der in der AfA-Tabelle angegebenen Nutzungs-dauer ermittelt werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der gemäß AfA-Tabelle festgestellten Nut-zungsdauer ab Anschaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwen-dungsfähig. b) Vollständiger Wertverlust (im Jahr der Anschaffung oder Herstellung) Abweichend zu a), kann gemäß 1.4 des nachfolgend benannten Schreibens des Bundes-ministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479), die Abschreibung der im Schreiben benannten WG im Jahr der Anschaf-fung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen werden. Es wird eine vollständige Ab-schreibung im Durchführungszeitraum angenommen. Für geringwertige WG kann ebenfalls - unabhängig von dem BMF-Schreiben eine vollstän-dige Abschreibung im Durchführungszeitraum zugrunde gelegt werden. c) Anteiliger Wertverlust unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 12 Monaten Abweichend von a) kann außerdem gemäß des o. g. BMF Schreibens, für die im Schrei-ben benannten WG eine Nutzungsdauer von 12 Monaten angenommen werden. Die An-schaffungs- oder Herstellungskosten können somit linear über 12 Monate abgeschrieben werden. Endet der Durchführungszeitraum vor Ablauf der 12-monatigen Nutzungsdauer ab An-schaffung oder Herstellung des WG, ist der anteilige Wertverlust zuwendungsfähig. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt über die zum Antrag einzureichen-den Beiblätter Ausgaben. In den Beiblättern ist der prozentuale Nutzungsanteil, die gewählte Abschreibungsvariante, der Nutzungszeitraum im Durchführungszeitraum und ggf. die Ab-schreibungsdauer anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Abschreibungen auch Ihren tatsächlichen Ab-schreibungen entsprechen müssen. Zweckbindungsfrist Erworbene WG müssen mindestens drei Jahre nach Abschlusszahlung in der geförderten Be-triebsstätte im Land Brandenburg verbleiben (es sei denn, sie werden durch gleich- oder hö-herwertige Güter ersetzt). 2.2.4 Lieferungen und Leistungen Dritter Dies beinhaltet Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente. Insbesondere sind hier projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte enthalten. Dazu gehören außerdem projektbezogene Fremdleistungen, die Teile des Vorhabens betreffen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nur von fachlich qualifizierten Dritten erbracht werden können (z. B. Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software). 2.2.5 Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten Lieferungen und Leistungen, die von verflochtenen Dritten erbracht werden, sind nicht zuwen-dungsfähig. Verflechtungen können sowohl rechtlich und wirtschaftlich, als auch personell oder organisa-torisch vorliegen. Für den Begriff der wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung ist Artikel 3 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission zur KMU-Definition vom 06.05.2003 (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, Seite 36 ff.) maßgeblich. Das Merkblatt "KMU-Definition der EU" und das Merkblatt "Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen" sind auf www.ilb.de verfügbar. Die personelle Verflechtung lässt sich anhand der in § 15 Abgaben-ordnung verankerten Definition zu Angehörigen bestimmen. Eine organisatorische #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 5 Context: | Abschreibung | |:---------------| | ja | | nein | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Digitalisierungsvorhaben.

#################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 1 Context: | Beiblätter Ausgaben BIG-Digital | |:-------------------------------------------------------------------------------| | BEIBLATT "Planung der Personenmonate (PM)" | | Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm "BIG-Digital" | | Antragstellende Person/ Organisation: | #################### File: ilb_anlage_beiblaetter-ausgaben-big-digital_w2404160845_4.0.xlsx Page: 4 Context: | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | |:-------------|:-----------------|:-----------------------------| | Ausgaben | davon | davon nicht zuwendungsfähig | | in EUR | zuwendungsfähig | in EUR | | | in EUR | | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | | 0 | 0 | 0 | #################### File: ilb_anlage_vorhabenbeschreibung-gliederungspunkte_big-digital_w2403281330.docx Page: 1 Context: Detaillierte Ausgabenkalkulation und -begründung geplanter Ausgaben (einschließlich geplanter Personalausgaben) und Zuordnung zu den zu digitalisierenden Prozessen sowie zu den Einzelschritten der Implementierungsmaßnahme Aussagen, ob das Unternehmen externe Beratung zu diesem Digitalisierungsprojekt oder einer allgemeinen Digitalisierungsstrategie im Unternehmen in Anspruch genommen hat Modul Schulung Kurzinformation zum Unternehmen (Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen mit Firmenorganigramm, Unternehmensgegenstand, Portfolio, Kunden, Märkte) Beschreibung des umgesetzten Digitalisierungsvorhabens Prozess- oder Organisationsinnovation nach 2.1.2 der Richtlinie), der damit verfolgten #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 1 Context: # Merkblatt "Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-JTF-finanzierten Zuwendungen" ## 1. Rechtliche Grundlage Für Zuwendungsempfangende, die unter die Regelungen der Nummer 3.2.a Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von EFRE- und JTF-finanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) fallen, gilt nach Nummer 3 Satz 1 sowie Nummer 1.1 ANBest-EU 21 der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. ## 2. Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung ist gegeben, wenn die bestmögliche Nutzung der Mittel erfolgt ist. Das bedeutet, dass beim Einkauf von Ware(n) oder Leistung(en) das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt wird. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird einerseits durch den Preis bestimmt und andererseits durch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe, Wartungskosten, Folgekosten, Betriebskosten, Lieferbedingungen und/oder Liefer- oder Ausführungsfristen. Ist bis auf den Preis kein weiteres Kriterium/Sind bis auf den Preis keine weiteren Kriterien erheblich, entscheidet einzig und allein der Preis. ## 3. Einhaltung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung Die Einhaltung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung haben die Zuwendungsempfangenden sowohl beim Mittelabfluss als auch zum Verwendungsnachweis ausdrücklich zu bestätigen. Die ILB überprüft die abgerechneten Ausgaben und wird bei Auffälligkeiten eine Erläuterung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einfordern. Dazu kann insbesondere die Anforderung von drei Angeboten für die konkrete Ware oder Leistung oder eine Internetrecherche vorgelegt werden. Die Anforderung von Vergleichsangeboten bzw. Internetrecherchen sollten ohnehin gute unternehmerische Praxis sein. Sollte der sparsame und wirtschaftliche Mittelausatz bei auffälligen Ausgaben nicht belegt werden können, kann die ILB die Ausgaben ganz oder teilweise als nicht förderfähig bewerten und die Förderung entsprechend kürzen. #################### File: ilb_ergaenzende-informationen_merkblatt-unternehmen-in-schwierigkeiten_w2991917.pdf Page: 1 Context: # MERKBLATT ## Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“¹ Das im EU-Beihilferecht grundsätzliche geltende Verbot der Beihilfegewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten muss im Rahmen der ILB-Förderpraxis Beachtung finden. Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wegen des EU-Beihilferechts keine staatlichen Beihilfen erhalten dürfen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittelfristige Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen wird, wenn der Staat nicht eingreift. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen, die insbesondere auch ausdrücklich in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannt sind, gegeben ist: a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. Dies ist der Fall, wenn nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugeordnet werden) ein negativer wertmäßiger Betrag ergibt, der mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. b) bei Gesellschaften, in denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in der Gesellschaftstehenden Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verfallen gegangen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die in einer insolvenzrechtlichen Regelung vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubigerinnen und Gläubiger. Sofern diese Bedingungen bei einem KMU in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nicht gegeben ist, gilt das KMU nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten oder Kredit wurde noch zurückgezahlt, oder die Garantie ist noch nicht erloschen, beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt einem Umstrukturierungsplan. e) das beneficiierende Unternehmen, das kein KMU ist, in den vergangenen beiden Jahren - der buchwertbasierte Verschuldungsgrad 7,5 und - das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach seiner Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn es die vorstehenden Bedingungen unter Buchstabe c) erfüllt. ¹ Nach Rz. 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichttragfähiger Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 249 vom 31.07.2014, S. 1 und Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Voraussetzungen für Gruppenfreistellungen) sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) sowie Artikel 2 Nr. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in der mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt der EU Nr. L 193 vom 07.07.2014, S. 1). ² Bei Beihilfen ab dem 01.01.2021 sind Nachrangdarlehen als Finanzmittel explizit ausgeschlossen. Die hiervon ab 01.01.2021 auf der Grundlage der bestehenden Prinzipals bewilligten Zuwendungen werden nicht einer erneuten Prüfung zur geänderten Verwendung unterzogen. #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
  • Fördernehmer

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben

    Förderthemen

    Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden

    Förderart Zuschuss
    Fördergeber

    Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

    Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    Ziel des Programms

    Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

    Wer, was und wie wird gefördert

    #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:

    Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

    • Beratungsprojekte
      • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
    • Implementierungsprojekte
      • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
      • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
      • projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
      • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
    • Schulungsprojekt
      • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
    #################### File: ilb_merkblatt_wirtschaftlichkeit_sparsamkeit_efre_jtf_fp-2021-2027_st2210181004.pdf Page: 4 Context: | BEIBLATT "Gesamtausgaben" (BIG-Digital) | |:--------------------------------------------| | Ausgabenarten | | Personalausgaben (AN-Brutto) | | 15%-Pauschale für AG-Anteile zur SV | | 15%-Pauschale für indirekte Projektausgaben | | externe Schulung | | Lieferungen und Leistungen Dritter | | Gesamtausgaben | #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2146.txt Page: 1 Context:
  • Karriere
  • #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context: Suche starten
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      • #################### File: ilb_merkblatt_auflagen-im-zuwendungsbescheid-ergaenzende-hinweise-zu-ausgabebelegen_st2211160827.pdf Page: 1 Context: # AUFLAGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID - ERGÄNZENDE HINWEISE ZU AUSGABEBELEGEN Diese Vorgaben gelten für EFRE/JTF- bzw. ESF+-kofinanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Zuwendung darf nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck verwendet werden. Dafür muss der Nachweis unter anderem in Form von Ausgabebelegen (Rechnungs- und Zahlungsbelege) geführt werden. Die Vorgaben gemäß § 6.4 der ANBest-EU 21 sind zu beachten. Folgende Anforderungen an die Rechnungs- und Zahlungsnachweise sind einzuhalten: ## Rechnungsbelege - Gehaltsnachweise, Lohnzettel, Lohnjournale - Elektronische Rechnungen (z. B. als PDF-Datei oder per E-Mail erhalten) Werden Ausgaben nicht anhand von Rechnungen abgerechnet, sind entsprechende Unterlagen, wie z. B. Verträge, einzureichen. ## Zahlungsbelege Zu jedem eingereichten Rechnungsbeleg soll grundsätzlich der entsprechende Kontoauszug beigefügt werden. Erfolgt eine interne Umbuchung zu Lasten des Vorhabens, so müssen die entsprechenden Buchungsnachweise eingereicht werden. Als Zahlungsbelege gelten: - Online-Kontoauszüge, Umsatzlisten/-abfragen direkt aus dem Online-Banking der jeweiligen Bank - Kontoauszüge von s.g. Kontoinformationsdiensten, wie z. B. StarMoney, Lexware oder WISO (Umsatzlisten/-abfragen von Drittanbietern (Informationsdiensten) werden nicht akzeptiert.) - Kreditkartenabrechnung - PayPal-Kontoauszüge - Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Online-Kontoauszüge, Sammler mit Einzelposten Nachweis oder anderweitige gleichwertige Listen, wie z. B. Abstimmungslisten, Zahlungsprüfungen oder Ausgabenpostenlisten oder Abrechnungslisten, Kassenbücher, Kreditkartenabrechnungen) bestehen mindestens aus der’n Seite/in den betreffenden Position/en und ggf. zusätzlich der Seite, aus der der/die Inhabende des Kontos/Kassenbuchs erkennbar ist. ## Öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger Auszahlungsanordnungen in Verbindung mit einem SAP-Belegformular sind einzureichen, sofern keine Originalkontoauszüge vorgelegt werden können. #################### File: ilb_anlage_bestaetigung-der-fachlichen-beratung_-big-digital_w2404110857_2.0.pdf Page: 1 Context: # BESTÄTIGUNG DER FACHLICHEN BERATUNG ## BIG-Digital - [ ] Modul Beratung - [ ] Modul Schulung - [ ] Modul Implementierung - [ ] Modul Implementierung und Schulung **Antragstellende Person/Organisation:** ______________________________________ **Vorhabenbezeichnung:** ________________________________________________ Mit dem oben genannten Unternehmen wurde am ____________________ eine fachliche Beratung im Rahmen der Richtlinie – BIG-Digital durchgeführt. Das Unternehmen wurde über folgende Sachverhalte informiert: - Rahmenbedingungen und Konditionen der Richtlinie - [ ] ja - [ ] nein - Voraussetzungen der Antragsberechtigung von Unternehmen - [ ] ja - [ ] nein - Notwendige Antragsunterlagen und Antragsverfahren - [ ] ja - [ ] nein Das Unternehmen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nur vollständige Förderanträge durch die ILB bearbeitet werden können.¹ Der WFBB vorgelegte Vorhabenbeschreibung enthält die wesentlichen zur Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben (siehe ggf. Bemerkungen) - [ ] ja - [ ] nein Die Einreichung des Antrags bei der ILB wird empfohlen. - [ ] ja - [ ] nein **Besondere Bemerkungen:** ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Ort/Datum: _________________________________________________________ Unterschrift Berater/Beratender WFBB GmbH/Stempel Name(n) in Druckbuchstaben: _________________________________________ ¹ Unvollständige Förderanträge werden mit der Bitte um Vervollständigung an die antragstellende Person/Organisation zurückgesandt. Sofern die antragstellende Person/Organisation auf eine Bearbeitung der unvollständigen Unterlagen besteht, erfolgt ein Ablehnungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde. --- 1 von 2 Bestätigung der fachlichen Beratung (BIG-Digital 2024) #################### File: www-ilb-de-de-wirtschaft-zuschuesse-brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital-58441-2147.txt Page: 1 Context:
        ILB Förderprogramm